Bildung Wie gründe ich eine Schule?

Wie man an die Genehmigungen, Gebäude und die guten Lehrer herankommt

Laut Grundgesetz hat jeder das Recht, eine private Schule zu errichten. Für die Genehmigung der Eigengründung gilt allerdings das so genannte Gleichwertigkeitsgebot, nach dem die Schule in ihren Erziehungs- und Bildungszielen, ihrer Ausstattung und der Ausbildung ihrer Lehrkräfte den Standards der öffentlichen Schulen im jeweiligen Bundesland entsprechen muss. Um die Genehmigung zu bekommen, braucht der engagierte Neugründer also: Lehrer, einen Lehrplan, ein Gebäude und Geld.

Die Finanzierung ist oft nur durch Kredite und einen straffen Businessplan zu bewerkstelligen, denn in den meisten Bundesländern gibt es erst ab dem vierten Jahr einen Zuschuss von 60 oder 70 Prozent, der selten rückwirkend ist. Eine Ausnahme bildet Nordrhein-Westfalen, das vom ersten Tag an 94 Prozent der Privatschulkosten übernimmt. Kredite gewähren die Bank für Sozialwirtschaft und die Gemeinschaftsbank für Leihen und Schenken (GSL); bei letzterer geht derzeit etwa alle zehn Tage eine Schulgründer-Anfrage ein. Als Rechtsform hat sich die gemeinnützige GmbH bewährt.

Wie aber kommt man an ein Gebäude? Durch Glück, sagen viele Privatschulgründer. Sei es, dass ein Investor seine Neubau-Siedlung durch eine Schule bereichern möchte, sei es, dass ein Architekt mit im Gründungsboot sitzt, der umsonst plant. Für die Erstellung des Lehrplans holen sich Schulgründer erfahrene Pädagogen und Psychologen ins Team, sofern sie nicht selbst diese Qualifizierung besitzen.

Schwieriger ist es dann, Lehrer zu finden, die den besonderen pädagogischen Anforderungen entsprechen - und mit der Bezahlung einverstanden sind. In der Regel bekommen Lehrkräfte an Privatschulen bis zu 20 Prozent weniger Geld, arbeiten dafür oft mehr und müssen meist wesentlich länger an der Schule anwesend sein als an öffentlichen Schulen. Dafür steht es Privatschulen frei, ihre Lehrer leistungsabhängig zu bezahlen, was neue Anreize schaffen kann.

 
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