Überwachung Vom Leben als Terrorist

Andrej H. wird seit einem Jahr überwacht, weil die Bundesanwaltschaft glaubt, er gehöre zur linksradikalen "militanten gruppe". Was ein solcher Verdacht alles auslöst, erzählt seine Lebensgefährtin

„Die in den bisherigen Ermittlungen aufgedeckten Indizien sprechen nicht hinreichend deutlich für eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in die ‚militante gruppe’, sondern lassen sich ebenso gut in anderer Weise interpretieren.“ Dieser Satz des Bundesgerichtshofs , der fast wie ein Freispruch klingt, ist der Grund dafür, dass Anne H. gerade gute Laune hat. Denn mit dieser Begründung hoben die Richter am vergangenen Mittwoch den Haftbefehl auf, der bis dahin für ihren Lebensgefährten Andrej H. galt. Wirklich erleichtert ist sie allerdings nicht, bedeutet es doch, dass der Staat, der vor kurzem in ihr Leben trat, sich noch weiter für sie interessiert.

„Was uns passiert ist kann ausreichen, um echte psychische Probleme zu bekommen“, sagt Anne. Sie sitzt in einem Café in Berlin-Prenzlauer-Berg und wirkt vergleichsweise gelassen. Doch wenn sie erzählt, glaubt man ihr schnell, dass die Gelassenheit nur der Versuch ist, irgendwie weiterzumachen und nicht verrückt zu werden.

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Andrej H. war bis vor wenigen Wochen in erster Linie Soziologe an der Berliner Humboldt-Universität und Familienvater. Seit dem 31. Juli ist er ein mutmaßlicher Terrorist. An diesem Tag verhaftete die Polizei in Brandenburg an der Havel drei Männer bei dem Versuch, Lastwagen der Bundeswehr in Brand zu stecken. Das BKA glaubt, mit ihnen endlich einen Teil der „militanten gruppe (mg)“ gefunden zu haben – eine klandestine linksradikale Vereinigung, die gerne aus Protest Dinge ansteckt und seit Jahren gesucht wird.

Andrejs Problem ist, dass er in der linken Szene Berlins aktiv ist, einen der drei Verhafteten kannte und dass Passagen aus den Bekennerschreiben der mg so klangen wie Texte, die er zu seinem Forschungsgebiet veröffentlicht hat, der Stadtsoziologie.

Die Bundesanwaltschaft hält ihn für so etwas wie den geistigen Kopf der Gruppe, auch wenn sie es so nicht sagt. Gleichzeitig ist sie der Ansicht, dass es sich bei der mg um Terroristen handelt. Daher ermittelt sie nach dem Paragrafen 129a gegen Andrej H. Der Vorwurf: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Es gibt kaum eine schärfere Waffe im deutschen Strafrecht als den Paragrafen 129a. Er gestattet so gut wie jede Maßnahme, die ein Rechtsstaat gegen seine Bürger einsetzen kann: Hausdurchsuchung, U-Haft, Reiseverbot und nahezu lückenlose Überwachung von Familie, Freunden, Bekannten, Kollegen. Telefon, Wohnung, Arbeit – alles darf ausgespäht, durchsucht und durch Spitzel unterwandert werden, wenn jemandem vorgeworfen wird, Terrorist zu sein.

Aus Sicht eines Staates ist das auch dringend geboten, bedeutet Terrorismus für ihn und seine Bürger doch eine ernste Bedrohung. Der Fall Andrej H. zeigt aber, wie schwierig es ist, zu entscheiden, ab wann der Stempel "Terror" zulässig ist. Denn wenn die Mittel besonders mächtig sind, ist eine Abwägung ihres Einsatzes besonders wichtig.

„Ich glaube, dass meine Kinder mich davor gerettet haben, zusammenzubrechen“, erzählt Anne H. „Ich musste ja, als das BKA bei uns in der Wohnung stand und Andrej gefesselt auf dem Sofa saß, funktionieren. Was tut man, wenn man in so einer Situation die Anweisung bekommt, seine Kinder anzuziehen, mit Frühstück zu versorgen und aus der Wohnung zu schaffen? Man befolgt sie.“

Der Morgen, den Anne H. beschreibt, bedeutete das Ende ihres bisherigen Lebens. Fast 15 Stunden lang durchsuchten Beamte des Bundeskriminalamts die gemeinsame Wohnung, nahmen mehrere Computer, Papiere und ihren Lebensgefährten mit. Drei Wochen saß er anschließend im Gefängnis in Berlin-Moabit in Untersuchungshaft.

In diesen drei Wochen lernte Anne H. viel über ihr neues Leben. Angefangen von Kleinigkeiten: ob man einem Häftling Zeitungen schicken darf und wie er krankenversichert ist beispielsweise. Bis hin zu den großen Dingen: „Sie werden jetzt immer dabei sein“, sagte ihr ihre Anwältin Christina Clemm. Sie, das sind die Polizisten des Bundeskriminalamts. Und dass sie das Mobiltelefon besser nicht mehr ausschalte und immer mitnehmen solle, um sich nicht dem Verdacht auszusetzen, etwas verbergen zu wollen, lernte Anne H. auch.

„Natürlich will man einerseits nicht überwacht werden“, sagt sie. „Andererseits wünscht man es sich fast und denkt, vielleicht wäre es besser, sie würden wirklich alles mitkriegen – damit sie uns nicht vorwerfen können, nicht überwachbar gewesen zu sein.“ Denn das, erzählt sie, sei schon geschehen. In den Ermittlungsakten steht, es sei nicht auszuschließen, dass Andrej H. an einem bestimmten Brandanschlag beteiligt war. Schließlich habe man nicht dokumentieren können, ob er an diesem Tag das Haus verließ oder nicht. „Die Kamera konnte es nicht aufnehmen, weil zu viele Blätter an den Bäumen waren.“

Es ist die ständige Angst, diese Selbstüberprüfung, ob irgendeine banale Handlung im Sinne der Anklage gedeutet werden könnte, was mürbe macht. „Da bekommt man Zwirbel im Hirn“, sagte Anne H., „da wird man doch paranoid.“

Der Paragraf 129a, der die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung unter Strafe stellt, gilt unter Kritikern als sogenannter Ermittlungsparagraf. Verfahren mit diesem Vorwurf als Begründung machen es der Polizei möglich, in ihre verschlossene Szenen einzudringen. Zu Verurteilungen kommt es selten, fast immer aber zu Hausdurchsuchungen und Überwachungen. Aus Sicht des Staates ist der 129a eine effektive Möglichkeit, zu erfahren, was jemand plant und wen er trifft - egal, ob sich der Vorwurf am Ende aufrecht erhalten lässt oder nicht.

Anne H. nennt es ein Leben im Schaufenster: „Zu wissen, dass wenn ich im Schlafzimmer die Gardine aufziehe, gegenüber eine Kamera ist, die ich nicht sehen kann, und die mich im Bademantel aufnimmt.“

„Die bisherigen Ermittlungen belegen zwar die Einbindung des Beschuldigten in die linksextremistische Berliner Szene“, schreibt der Bundesgerichtshof in seiner Begründung zur Freilassung H’s. Eine „große Wahrscheinlichkeit“ aber, dass er Straftaten beging oder Mitglied einer Terrorgruppe ist, bestehe nicht. Die Überwachung aber, die bereits länger als ein Jahr dauert und lange vor der Verhaftung begann, geht weiter. Die Bundesanwaltschaft hat ihre Ermittlungen noch nicht beendet. Einen Prozesstermin gibt es bisher nicht.

Am Telefon, erzählt Anne H., könne sie inzwischen relativ unbefangen reden. „Dann hören sie eben, dass ich sauer bin, weil Andrej den Einkauf vergessen hat. Wenn sie uns ein Jahr lang belauscht haben, kennen sie uns sowieso relativ gut und wissen, dass wir wie alle Paare manchmal streiten.“ Sie hätten das Telefon auch schon genutzt, um dem BKA das eine oder andere mitzuteilen. „Wenn sie unsere Handys aktivieren, gibt es Rückkopplungen im Fernseher, dann krisselt es, was ziemlich nervig ist, wenn man fernsehen will.“ Also habe sie ihre Mutter angerufen und gesagt, dass sie nicht mit ihr, sondern mit dem BKA reden wolle, und dass sie bitte das Funken einstellen mögen, damit sie in Ruhe ‚Tatort’ schauen könne. Sonst werde sie das Handy ausschalten. „Es hat dann aufgehört. Das fand ich schon sehr surreal.“

Doch diese scheinbare Normalität, das kurze Verdrängen der Situation, gelinge ihr nur, weil sie die Überwacher nicht sehe. Anne H. weiß, dass es letztlich nur eine Illusion ist, dass sie sich nicht wird daran gewöhnen können. „Beim Besuch im Gefängnis war es wie Theaterspielen. Da sieht man, dass jemand daneben sitzt und mitschreibt, was wir reden.“

Vor kurzem fing Anne H. an, ihre Erlebnisse im Weblog annalist.noblogs.org festzuhalten. „Ich dachte, wenn ich das nicht aufschreibe, glaubt mir das in einem Jahr niemand mehr.“ Außerdem helfe es ihr dabei, mit der Angst und den Druck fertig zu werden. „Es tut gut, zu sehen, dass so viele Menschen nicht glauben, dass Andrej ein Terrorist ist.“ Und ihrem Verlobten könne es auch nutzen: „Sowohl Staatsanwalt als auch Ermittlungsrichter haben uns deutlich zu verstehen gegeben, dass die öffentlichen Reaktionen sie richtig genervt haben.“

Doch die Öffentlichkeit nervt nicht nur die Ermittler. Auch Anne H. ist nicht begeistert, dass ein solches Verfahren haufenweise Aufmerksamkeit erzeugt. Für andere Ermittlungen interessiert sich kaum jemand, Terrorverdächtige jedoch erregen schnell Aufsehen. „Wir sind vorher ganz normale Menschen gewesen, die niemand kannte. Nun in dieser Art in der Öffentlichkeit zu stehen, ist zumindest gewöhnungsbedürftig.“

 
Leser-Kommentare
  1. Natürlich ist für die wirtschaftlich-Politische Kaste Andrej H. ein Terrorist. Er ist ein Linker, einer ihrer Denker, ein Vordenker und Ideengeber der Szene und könnte oder wird damit sogar ein Anstifter sein, wenn in absehbarer Zeit auch unser Staat durch wirtschaftliche Probleme und soziale Talfahrten durchgerüttelt wird. Das Establishement hat doch keine Angst vor Terroristen mit Turban, die es quasi nicht gibt.Die Kanoniere der neuen Unterdrücker versuchen vielmehr gegen ein zukünftig hungriges wütendes Volk aufzurüsten und prüfen mit der Anklage von Herrn H. im Test die neuen Waffen. Damit wird die "Ölung" der Unterdrückungsmaschinerie und die Aktivität dieser auf die Öffentlichkeitswirkung ausgelotet. Gleichzeitig werden vergleichbare Systemkritiker abgeschreckt ihrer Berufung nachzugehen und Propaganda gegen Links betrieben. "Wir erlauben ihnen keine Waffen, warum sollten wir ihnen erlauben Ideen zu haben?"

    • ARON1
    • 30.10.2007 um 9:14 Uhr

    Bin ich Terrorist?
    Ich lese diesen Artikel und frage mich, bin ich Terrorist?
    Vielleicht habe ich in meinen DNA schon dieses Gen und wenn nicht, spätestens nach diesem oder auch vorangegangenen Artikel wird man - bei gesundem Menschenverstand - automatisch zum geistigen Terroristen und Gegner unserer  ach so freiheitlichen bürokratischen lobystischen Demokratie bzw, Sympathisanten der linken oder rechten Szene.
    Das ist natürlich Unfug! Es gibt keine Alternative zur wahren Demokratie, dass Problem ist der Missbrauch einzelner und einzelner Gruppen unter dem Deckmantel der Rechtstaatlichkeit.
    Wir als Bürger sind alle Mitschuld an dieser Entwicklung, die einen durch ihre Lethargie und der Dessintresse an der Gestaltung  des öffentlichen Lebens, die anderen durch Selbstüberschätzung ihres wirklichen Einflusses.
    Eines sollte sich jeder Leser immer wieder vor Augen halten: Das verschwinden von Menschen in Gestapoverliesen, geschah zu über 90% durch Denunziation von Mitmenschen und heute…?
    Mit freundlichem Gruß
    ARON

  2. Grundsätzlich zu kritisieren ist insbesondere die Rolle der Generalbundesanwaltschaft. Bereits im Vorfeld des G8-Gipfels wurden in Hamburg offensichtlich rechtswidrige Hausdurchsuchungen in Gestapo-Manier durchgeführt. ( 900 Polizisten beschlagnahmen 20 PC's ) : vorallem eines sog. Rechtsstaates unwürdig-die peinlichen Kommentare der G-Staatsanwaltschaft nach dieser Aktion. Noch fragwürdiger-die Aktionen werden medial maximal begleitet - das Ergebnis interessiert niemanden mehr.Auch im aktuellen Fall der mg hat man den Rechtsstaat wieder mit Füßen getreten. Das BKA hat alle, welche die entsprechende BKA-Seite zur mg im Internet aufgerufen hat, getrackt - obwohl dies unzulässig ist. Motto: Mal sehen, wer unsere hp besucht.

    • ttob
    • 30.10.2007 um 10:56 Uhr

    ...an diesem Fall sieht man hervorragend, wie der Staat einmal gewährte Rechte und Gummiparagraphen ausnutzt und missbraucht.
    Nicht nur, dass der Überwachte selbst nie bei einer Straftat erwischt wurde, nein, selbst die Straftaten die die mg begangen hat, sind lächerlich. Das ankogeln von Autos als terroristisch zu bezeichnen, ist vollkommen überzogen. Die Ermittlungen wären gut und gerne ohne jenen besagten Unrechtsparagraphen möglich gewesen. Menschenleben waren, meines Wissens, nie ernsthaft in Gefahr. Allein die Kosten einer derartigen Dauerüberwachung dürften aber in Millionenhöhe liegen, viel höher als der angerichtete Schaden der mg.
    Ich bin darüberhinaus immer sehr erstaunt wie vorbeugend aktiv Staatsanwaltschaften und Polizei bei politisch motivierten Straftaten sind, wenn jedoch konkret Menschenleben in Gefahr sind, etwa bei Ehrenmordandrohung, dann wird mit den Schultern gezuckt und allenfalls ans Frauenhaus verwiesen. Dabei könnten Straftaten hier effektiv verhindert werden, wenn man den potentiellen Tätern rechtzeitig und massiv klar macht, dass sie nicht ungeschoren davonkommen, wenn sie ihre Drohungen umsetzen.

  3. Für jeden demokratisch denkenden Menschen ist die Verhaftung von Andrej H. ein Unding. Ermittlungen erscheinen plausibel, denn der Mann bewegt sich in der radikalen Szene - das darf aber keine Inhaftnahme begründen, solange kein dringender Tatverdacht besteht.Erstaunlich ist aber noch etwas anderes: In der akademischen Welt gab es eine Welle der Solidarität mit H., Proteste, Unterschriftenlisten. Andrej H. hat seinen Lehrauftrag an der Universität nicht verloren, sondern wird dort mit herzlicher linker Nestwärme umfangen.Ganz anders sieht es aus, wenn ein Lehrbeauftragter einer deutschen Universität einen Leserbrief schreibt, der Reizworte enthält, die von manchen Leuten als "rechts" oder "rassistisch" gedeutet werden könnten. L., Lehrbeauftragter an der Universität M., hat einen solchen Leserbrief an eine Tageszeitung geschrieben. Es ging um den brutalen Mord an einem deutschen Touristen in Namibia. L. fragte, warum die Ethnizität der Täter nicht erwähnt wurde - weiße Touristen im südlichen Afrika sollten darüber aufgeklärt werden, von welcher Seite mit Gewalt zu rechnen sei. Dies zu schreiben ist sicher kein rassistischer Unsinn, denn der Fall kann im Zusammenhang mit der zunahmenden Gewalt gegen Weiße aus Rassenhass im südlichen Afrika gesehen werden.Der kurze Leserbrief, nicht veröffentlicht, wurde der Uni M von einem Denunzianten zugespielt, und L. verlor seinen Lehrauftrag. Ein faktisches Berufsverbot also. Das ist ein Skandal, der weitaus gravierender ist als das Vorgehen gegen Andrej H., dessen berufliche Existenz ja offensichtlich nicht gefährdet ist.Man muss sich fragen, wie es mit dem Toleranzdenken in der deutschen akademischen Landschaft bestellt ist. Haben wir es auch hier inzwischen mit einer Toleranz im Sinne von: "du musst deine Meinung sagen dürfen - Hauptsache, sie ist links" zu tun?

  4. Die Anzeichen verdichten sich meiner Meinung nach."Ich möchte mich bei allen (älteren) Personen entschuldigen, denen ich vorgeworfen habe die Auswirkungen von 1938 gesehen aber nichts dagegen getan zu haben.
    Ich habe heute mit Familie, Kollegen, Bekannten … gesprochen:* Es gibt keine Steuererhöhung.* Die Mautdaten werden nur für die Maut verwendet.* Wir brauchen Online-Durchsuchungen für den Kampf gegen den Terror und nur gegen den Terror.* Die Fingerabdrücke in Pässen nur für schwere Verbrechen.* …
    Bisher war ALLES gelogen. Und was ist die Reaktion der Leute, mit denen ich spreche?
    “Was willst du denn dagegen tun?”“Tun die doch eh, ohne das wir was mitbekommen.”“Ist doch egal.”
    Irgendwann werden nachts wieder Laster durch die Straßen rollen und Leute aus den Häusern holen. Und das wird genau deswegen passieren, weil jetzt keiner glauben will, dass Politik und Regierung so weit gehen würden. Denn das würde ja eine Grenze überschreiten …
    … eine Grenze, die bereits überschritten worden ist.
    Ich möchte mich entschuldigen. Wir sehen es, aber tun nichts dagegen. Es ist wie damals, nur knapp 70 Jahre später.
    Die Leute, die wir mit dem Schutz unserer Verfassung beauftragt haben, sch…. (spucken) auf dieselbige und legalisieren ihre Handlungen im nachhinein.
    Ja, wie damals. Sorry nochmals!"
    Quelle: anonym auf heise.de

  5. Hiermit möchte ich kundtun, dass ich Andrej H. gerne bei seinen Recherchen für seine wissenschaftlichen Studien anbiete.Während meines Auslandsjahres forste ich gerne in den britschen Suchmaschinen. Ich werde keine geschützten Dokumente unbefugt weiterreichen, sondern werde auf die schiere Existenz etwaiger Arbeiten hinweisen.
    Mails und Kontakte nach Leeds können in den Inhaltsfilter aufgenommen und müssen nicht länger von Kriminalbeamten bearbeitet werden. Somit bleibt mehr Raum weitere Untersuchungen zu unserem Schutze durchzuführen.

    In tiefster Dankbarkeit, ein Bürger in Terrorangst - auch im Ausland!

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