SPD Den Pendlern entgegenkommen
Die SPD will die Pendlerpauschale wieder vom ersten Kilometer an gewähren. Finanzminister Steinbrück ist jedoch skeptisch und nennt Bedingungen
Die SPD-Finanzpolitiker erwägen, die Pendlerpauschale wieder vom ersten Kilometer an einzuführen. Allerdings soll sie dann von 2008 an nicht mehr 30 Cent, sondern maximal 20 bis 25 Cent betragen. Die SPD will so vermeiden, dass das bevorstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts dieses Thema in den Mittelpunkt des Bundestagswahlkampfes 2009 rückt.
"Es gibt diese Gespräche", sagte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück dem Handelsblatt . Er selbst steht dem Vorhaben jedoch eher skeptisch gegenüber: "Von zentraler Bedeutung ist, dass der Bundeshaushalt wie beschlossen entlastet bleibt. Wir befinden uns in einem Abwägungsprozess, ob es einen Weg gibt, der im Lichte des Bundesverfassungsgerichtsurteils weniger Risiken birgt."
Die Bundesregierung
hatte Ende 2005 beschlossen, die Entfernungspauschale für den Weg zwischen Wohn- und Beschäftigungsort von 2007 an zu kürzen
. Sie kann seitdem nur noch vom 21. Entfernungskilometer an mit einem Betrag von 30 Cents pro Kilometer steuerlich in Abzug gebracht werden. In diesem Jahr führt dies zu Mehreinnahmen von 1,3 Milliarden Euro, von 2008 an zu einem Plus von jährlich 2,5 Milliarden Euro.
Der Bundesfinanzhof hatte Zweifel angemeldet, ob die Neuregelung der dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes entspricht, gegen die Verschärfung sind auch bereits Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Mit einer Entscheidung wird Anfang 2009 gerechnet.
Derzeit können sich Arbeitnehmer auf Antrag die alte Pauschale in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das hatten die Finanzminister von Bund und Ländern nach dem BFH-Urteil beschlossen. Sollte Karlsruhe die geltende Pendlerpauschale bestätigen, müssen sie jedoch die Beträge zurückzahlen.
- Datum 30.10.2007 - 07:05 Uhr
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- Quelle ZEIT online, dpa, tso, Reuters
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...auf der anderen Seite den Leuten wieder Anreize geben, schön im Grünen (Stichwort Zersiedelung) und egal wie weit weg vom Arbeitsplatz zu wohnen (Förderung Berufsverkehr und damit CCo2-Ausstoss). Passt alles wirklich wunderbar zusammen.
Unabhängig von der Sachfrage wird einmal mehr die Aufrechterhaltung dieses unmöglichen Steuersystems manifestiert. Man muß sich schon fragen, wer bezahlt Politiker dafür (in welcher Art -und Weise auch immer), daß dieses System fortbestehen darf. Natürlich sitzen die Profiteure an exponierter Stelle, natürlich sehen Politiker ihre Daseinsberechtigung schwinden, wenn die große Steuerkeule nicht im Wahn von Gesetzen und Vorschriften geschwungen werden kann, natürlich ist das Steuersystem ein Wirtschafts -und Wachstumsmotor, um Steuerberater, Anwälte, Finanzgerichte und Steuerbehördern zu beschäftigen, natürlich auch ein Vorwand, um den Schnüffelstaat weiter auszubauen.Das Steuersystem ist ein weiterer Beweis dafür, daß die Ausgestaltung unserer parlamentarischen Demokratie nicht mehr zeitgemäß ist. Die Weigerung plebiszitäre Elemente in die Verfassung aufzunehmen, in Verbindung mit den Dauerangriffen auf unsere Verfassung durch den Innenminster, zeigt einmal mehr, daß man allenfalls noch von einem Demokratiemantel sprechen kann.
Es ist die Diktatur der Regierenden !
für dcn Weg zum Arbeitsplatz sind ganz klar Aufwendungen zur Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften, sprich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Demnach sind sie logischerweise steuerlich abzugsfähig. Es kann eigentlich nur um die Frage gehen, inwieweit man diese Abzugsfähigkeit einschränkt. Und da zieht das verfassungsrechltiche Gleichbehandlungsprinzip enge Grenzen.Um eine Subvention kann es sich bei der Abzugsfähigkeit o.g. Aufwendungen alleine schon aus logischen Gründen nicht handeln, auch nicht um Steuererleichterungen, sondern staatliche, wahrscheinliche rechtswidriche, Einchränkung des Souveräns . Wenn Politiker das Gegenteil behaupten, dann halte ich dies für Irreführung, sprich Lügen.
die Aufwendungen für den Weg zum Arbeitsplatz sind Aufwendungen zur Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften. Aber sie sind nicht zwingend notwendig. Der Wohnort kann frei gewählt werden also auch in der Nähe des Arbeitsplatzes.
Umgekehrt stellt sich die Frage: Wieso muss also jemand, der seinen Wohnort in der Nähe des Arbeitsplatzes wählt, mehr Steuern zahlen als jemand, der pendelt? Sind dann nicht höhere Mietkosten auch Aufwendungen zur Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften? Nur weil es schwerer nachvollziehbar ist, welcher Betrag denn tatsächlich bei der Miete zusätzlich dazukommt, kann kein Grund sein, diesen Steuernachlass nicht zu gewähren.
Also haben entweder alle ein Recht auf Steuererleichterungen oder eben keiner.
Ein wie momentan wieder demonstriertes pendeln in den Ansichten zur Umsetzung der P-Pauschale, kann man als Abziehbild eines politischen Kurses betrachten, der nicht mal mehr Stop-and-Go-Politik betreibt, sondern eher als Falschfahrer daherkommt. Diese subventionierte Umweltbelastung ( sollte der CO2-Ausstoß nicht vermindert werden?) kann doch heute nicht mehr wirklich vermittelbar sein. Ach ja, entschuldigung, ich vergas! Steuergeschenke sind ja immer beliebte Mittel um den politischen Gegener zu überholen. Aber Achtung, bitte nicht schneller als 130, sonst ist die Umweltbelastung zu hoch. Desweitern könnte man ja die freiwerdenden Mittel da investieren wo man sie wirklich braucht. Beispiel: Schul- und Hochschulpolitik.
Die Kosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz gehören zu den Werbungskosten. Werbungskosten sind steuerlogisch von den steuerlichen Einnahmen abzugsfähig. Demnach gilt Einkünfte = Einnahmen ./. Werbungskosten. Die Kosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz stellen in keinem Fall eine Steuervergünstigung dar. Allerdings müssen alle Werbungskosten angemessen sein. Dagegen wäre die Abzugsfähgkeit von höheren Mieten wegen näheren Wohnens am Arbeitsplatz eine Steuervergünstigung, die man allenfalls im Rahmen von Sonderausgaben (=nicht bedingt durch Einkunftstätigkeit) abzugsfähig machen könnte.Das Wohnen gehört zur privaten Lebensführung und hat definitionsgemäß nichts mit der Einkunftserzielung zu tun. Allerdings kann man die Umzugskosten steuerlich geltend machen dann, wenn man näher zum Arbeitsplatz zieht.
Im Übrigen, um ein wenig polemisch zu werden, bin ganz froh mit meiner wahrscheinlich realitätsnahen Vermutung, dass die meisten Leute, die hier schreiben, keine Dispositionstätigkeiten ausüben. Die Argumentationsweise hier ist nämlich in der Regel á empirisch insoweit, als man seine Axiome (sprich Vorurteile) setzt und aus ihnen deduziert. Also eigentlich aller schlechteste vorkantische Metaphysik als Grundlage für auf das Leben anderer wirkende Entscheidungen. Da kann ich nur sagen: GUTE NACHT!
Gem. Rechtssprechung verstößt die per Steueränderungsgesetz vom 19.07.2006 ab 2007 geänderte Regelung für die Pendlerpauschale gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Dieser Grundsatz der Gleichheit fordert, dass die Einkommen aller Bürger gleichermaßen nach der finanziellen Leistungsfähigkeit zu besteuern sind. Die geänderte Pendlerpauschale widerspricht dem Gleichheitsgebot im Grundgesetz, weil sie subjektiv und objektiv das etablierte Prinzip verletzt, die Besteuerung am Nettoeinkommen des Bürgers auszurichten.
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