Spanien "Den Pakt des Schweigens brechen"
Das Parlament in Madrid hat das sogenannte Erinnerungsgesetz beschlossen. Den Opfern des Bürgerkriegs und der Franco-Diktatur soll damit endlich Gerechtigkeit widerfahren. Ein Gespräch mit dem Spanien-Experte Sören Brinkmann
ZEIT online: Mit dem „Erinnerungsgesetz“ soll der Opfer von Bürgerkrieg und Franco-Diktatur gedacht werden. Lässt sich denn Erinnerung von oben verordnen?
Sören Brinkmann : Nein, um staatlich oktroyierte Erinnerung geht es der Regierung Zapatero auch gar nicht. Deshalb hat sie das Gesetz von Anfang an auch nicht als „Erinnerungsgesetz“ (Ley de Memoria) bezeichnet, sondern als „Gesetz zur Anerkennung und Erweiterung von Opferrechten“. Das eigentliche Anliegen ist Reparation und Wiedergutmachung für all jene, die während des Bürgerkriegs und der Franco-Diktatur Opfer von Gewalt und Verfolgung wurden. Dies schließt theoretisch auch die Bürgerkriegsopfer der franquistischen Seite mit ein. Aber natürlich werden die Opfer der Franco-Diktatur, die der spanische Staat seit dem Übergang in die Demokratie weitgehend ignoriert hat, die eigentlichen Nutznießer des Gesetzes sein.
ZEIT online: Was sind denn seine wichtigsten Inhalte?
Brinkmann : Zum ersten Mal wird die franquistische Diktatur offiziell als Unrechtsregime verurteilt. Das Gesetz sieht zudem eine beträchtliche Erweiterung von Reparationsleistungen für die wichtigsten Opfergruppen vor. Außerdem erklärt es die militärischen Standgerichtsurteile des Franquismus für illegitim. Darüber hinaus unterstützt der Staat die landesweit arbeitenden Bürgerinitiativen bei der Exhumierung und Identifikation der „Verschwundenen“ des Bürgerkriegs, deren Zahl auf rund 30.000 geschätzt wird. Alle symbolischen Hinterlassenschaften der Diktatur wie Gedenktafeln und Monumente sollen landesweit von Straßen und Plätzen entfernt werden. Und schließlich soll das „Tal der Gefallenen“, Francos pharaonische Grabstätte nördlich von Madrid, für politische Kundgebungen der extremen Rechten gesperrt werden.
ZEIT online: Den ersten Entwurf des Gesetzes hatte die sozialistische Regierung bereits im Juli 2006 vorgestellt. Umfragen zufolge sprachen sich damals zwei Drittel der Bevölkerung für den Gesetzentwurf und eine weitere Aufarbeitung der Vergangenheit aus. Warum hat es dennoch fast anderthalb Jahre gedauert, bis das Gesetz vom Parlament verabschiedet wurde?
Brinkmann : Weil Zapatero als Chef einer Minderheitsregierung wie für die meisten seiner Gesetzesvorhaben auch beim Erinnerungsgesetz die Stimmen anderer Parteien brauchte. Die Suche nach einer parlamentarischen Mehrheit gestaltete sich bei diesem Gesetz aber besonders schwierig, weil es eines der umstrittensten Projekte der Regierung war.
ZEIT online: Inwiefern?
Brinkmann : Mit diesem Gesetz wird erstmals der „Pakt des Schweigens“ gebrochen, auf dem der Übergang in die Demokratie nach dem Tod Francos, die sogenannte Transition, beruhte. Mit diesem Pakt, der allerdings nirgends schriftlich fixiert worden war, verpflichteten sich die politischen Eliten aller Lager, die jüngste Vergangenheit ruhen zu lassen.
ZEIT online: Offensichtlich keine unkluge Entscheidung: Die Transition vollzog sich auf friedlichem Wege, Spanien hat sich zu einer stabilen Demokratie entwickelt. Wieso hält es die Regierung da für sinnvoll, diesen Pakt nun aufzukündigen?
Brinkmann : Weil sie erkannt hat, dass damit eine große historische Ungerechtigkeit gegenüber den Verlierern des Bürgerkriegs verlängert worden war. Letztlich geht es bei all dem aber auch um die Schuldfrage hinsichtlich des Bürgerkriegs, dieser größten Tragödie der jüngeren spanischen Geschichte. Bislang galt die Vorstellung einer kollektiven Schuld beider Seiten, die eine offizielle Verurteilung der Franco-Diktatur ausschloss. Die Linke hält dies mittlerweile für ungerecht und will eine andere Sichtweise etablieren. Doch ihrem Versuch, mit einem moderaten Gesetzentwurf die Zustimmung der konservativen Opposition zu gewinnen, verweigerte sich diese kategorisch.
ZEIT online: Mit welcher Begründung?
Brinkmann : Die oppositionelle Volkspartei warf der Regierung vor, längst verheilte Wunden aufzureißen und die Ergebnisse der Transition infrage zu stellen. Aber auch von den Parteien links von den Sozialisten, dem Linksbündnis sowie den katalanischen Linksrepublikanern, kam Kritik.
ZEIT online: Weshalb?
Brinkmann : Weil ihnen – wie übrigens auch den meisten Bürgerinitiativen – die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen nicht weit genug gingen. Größter Streitpunkt war die Annullierung der Standgerichtsurteile, aufgrund derer Tausende von Republikanern zu langen Haftstrafen und zum Tode verurteilt worden waren. Wegen der schwer absehbaren rechtlichen Folgen lehnte die Regierung eine Annullierung per Gesetz ab. Der Kompromiss besteht nun in einem Passus, der die politische Justiz des Franquismus für illegitim erklärt. Dies ermöglicht zumindest im Einzelfall vor den zuständigen Gerichten eine juristische Rehabilitierung der Betroffenen. Allerdings trägt nur das Linksbündnis diesen Kompromiss. Die katalanischen Linksrepublikaner sind wohl auch aus taktischen Gründen lange vor der Abstimmung in die Opposition gegangen.
ZEIT online: Mit den Stimmen des Linksbündnisses allein hätten die Sozialisten aber die Abstimmung im Parlament nicht gewinnen können.
Brinkmann : Stimmt. Das Zünglein an der Waage spielten wie so oft in Spanien mehrere kleine Regionalparteien. Die wichtigsten davon waren die beiden gemäßigten Nationalistenparteien aus Katalonien und dem Baskenland. Vor allem die katalanischen Nationalisten bestanden darauf, dass der Gesetzentwurf auch einen Hinweis auf die Opfer der antiklerikalen Gewalt auf Seiten der Republik enthält. Zu Beginn des Bürgerkriegs stand diese Partei zwischen allen Fronten und wurde schließlich Opfer beider Seiten.
ZEIT online: Wann wird das Gesetz in Kraft treten?
Brinkmann
: Voraussichtlich noch vor Jahresende. Gerade die Reparationsmaßnahmen kommen für viele Betroffene jedoch um Jahre zu spät, denn die Bürgerkriegsgeneration ist mittlerweile weitgehend ausgestorben. Umso bedauerlicher, dass es erst jetzt, mehr als 30 Jahre nach dem Ende der Diktatur, zu einer Einigung gekommen ist.
Dr. Sören Brinkmann
lehrt an die Universität Erlangen-Nürnberg und ist Autor des Buches
Katalonien und der Spanische Bürgerkrieg. Geschichte und Erinnerung
, Berlin 2007
Die Fragen stellte
Nicole Alexander.
- Datum 01.11.2007 - 07:04 Uhr
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Zitat: "Brinkmann: Voraussichtlich noch vor Jahresende. Gerade die Reparationsmaßnahmen kommen für viele Betroffene jedoch um Jahre zu spät, denn die Bürgerkriegsgeneration ist mittlerweile weitgehend ausgestorben. Umso bedauerlicher, dass es erst jetzt, mehr als 30 Jahre nach dem Ende der Diktatur, zu einer Einigung gekommen ist."
Dies kann man so sehen. Eine andere Sicht hatten wohl die Regierungen vor Zapatero. Ein solches Gesetz z.B. in den 80er-Jahren hätte die dann noch immer mächtigen Kräfte der Ära Franco dermassen gereizt, dass Leute vom Schlag eines Herrn Tejero oder Milans del Bosch in Versuchung gewesen wären, einen neuen Putsch zu riskieren.
Es ist zu vermuten, dass Herr Zapatero, ähnlich wie die Regierungschefs vor ihm, sich in dieser Frage mit dem klugen König, dem die Demokratie in Spanien nicht nur viel, sondern fast alles zu verdanken hat, abstimmte, der ihm dann dafür das ok. gab.
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