Datenschutz Bund speichert IP-AdressenSeite 2/2
Die Bundesregierung gibt zu, dass es rechtlich noch nicht abschließend geklärt sei, ob dies zulässig ist. Sie vertritt die Meinung, dass IP-Adressen allein noch keine personenbezogenen Daten darstellen, solange nicht ermittelt wird, wem sie gehören. Das Berliner Gericht war da anderer Meinung, da es allein mit der Adresse möglich sei, Profile des Nutzerverhaltens herzustellen.
Im Urteil heißt es wörtlich: „Die Daten, die die Beklagte (...) speicherte (insbesondere auch die dynamische IP-Adresse) stellen nach zutreffender Ansicht personenbezogene Daten im Sinne des § 15 Abs. 1 TMG dar.“
Bei der Bundesregierung heißt es, man prüfe die Auswirkungen dieses Urteils „intensiv“.
- Datum 13.11.2007 - 04:06 Uhr
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In den AGB heißt es (Auszug):§ 6 Datenschutz(4) "Zeit" speichert die Nutzungsdaten der Kunden für Zwecke der Werbung, Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung des Dienstes in pseudonymisierter Form. Widerspruch gegen die pseudonymisierte Erhebung von Nutzungsdaten kann schriftlich bei "Zeit" geltend gemacht werden.(5) Um möglichst zielgerecht Informationen zu liefern, verarbeitet "Zeit" sowohl die personenbezogenen Daten als auch die gespeicherten Informationen seiner Kunden. Kommerzielle Informationen auf der Plattform von "Zeit" werden zusammen mit den Diensten veröffentlicht.Zitat Ende.Meine "kleine Anfrage":Wie sieht den die "pseudonymisierte Erhebung" aus?Was ist mit den IP-Adressen, die von Anbietern gespeichert werden, die auf ZEIT.de Werbung schalten?Verstößt das nicht auch gegen das Urteil?Liebe Grüße, PC'L
Ich kann nur empfehlen selber Daten zu schützen durch die Nutzung von VPN und sich nicht zu viele Plätzchen von allen Seiten die man besucht andrehen zu lassen.
"Pseudonymisierung" bedeutet, wie man schnell per Google, Wikipedia und sonstigen Quellen herausfinden kann, folgendes:Bei der Pseudonymisierung wird der Name oder ein anderes Identifikationsmerkmal durch ein Pseudonym (zumeist eine mehrstellige Buchstaben- oder Zahlenkombination, auch Code genannt) ersetzt, um die Identifizierung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren.http://de.wikipedia.org/w...--StGB §328, Absatz 2.3:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
Es ist nicht das erste Mal, daß Behörden der Justiz eine Nase drehen, sie haben ja nichts zu befürchten. Bei Untersuchungsausschüssen bestimmen die Verdächtigen, was vorgelegt wird, vor der Volksvertretung haben sie keine Achtung, warum auch.Da sollte es wirklich nicht verwundern, wenn man denkt, daß diese Leute sich hoffentlich bitte bald besonders heftig blamieren werden.Schily war eine Lachnummer, aber man lachte nicht. Er dreht dem Bundestagspräsidenten eine Nase.Schäuble ist ein Clown, den man nicht ernst nehmen kann, aber uns das Leben schwerer macht, das Grundgesetz gefährdet. Die Welt ist eine Bühne.
Man schaue sich mal bei Wikipedia an, was das "nette" Echelon-System so alles kann - insofern können mich die Logfiles der Bundesbehörden kaum schocken.
Wer öfter mal bei Bundesfinanzministerium.de vorbeischaut, plant
eine Steuerhinterziehung. Was hätte er dort sonst zu suchen. Oder er
spielt mit dem Gedanken - eigentlich noch schlimmer, da noch frecher -
, einen Bescheid zu prüfen, womöglich Einspruch einzulegen.
Danke, die Bedeutung von Pseudonymisierung ist mir klar, danach hatte ich auch nicht gefragt.Mich interessiert, wie die "pseudonymisierte Erhebung" auf den Servern von ZEIT.de aussieht. Wenn z.B. anstelle der IP-Adresse ein Hash der IP-Adresse gespeichert wird, dann wäre das so ein Verfahren (das laut Gerichtsurteil aber auch nicht erlaubt ist).Liebe Grüße, PC'L
Schäuble hat in einem Interview gesagt, dass man in Deutschland eine lange Tradition mit sicheren Ausweisen habe.In der Tat wurden Ausweise mit Fingerabdrücken 1938 eingeführt, um Juden sofort kenntlich zu machen. Diese Praxis ist bis heute ein Merkmal totalitärer Staaten.http://netzpolitik.org/20...
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