Überwachung „Freiheit geht vor Sicherheit“

Die SPD will nicht mehr nur die Gerichte für die Bürgerrechte kämpfen lassen. Die Informationsfreiheit soll ins Grundgesetz, fordert ihr Innenexperte Wiefelspütz – aber keine schrankenlose

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit Dienstag in Karlsruhe darüber, ob es zulässig ist, dass die Polizei in mehreren Bundesländern routinemäßig Autokennzeichen scannt, um so gestohlene Fahrzeuge ausfindig zu machen. Drei Autofahrer haben Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil sie dadurch ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sehen. Immerhin würden damit unzählige Unbescholtene als potenzielle Verbrecher behandelt, argumentieren sie.

Den Klägern geht es aber auch um die Grundfrage, die hinter vielen der neuen Sicherheitsmaßnahmen und -gesetzen steckt: Mit der Registrierung der Autokennzeichen wird nach ihrer Ansicht den immer umfangreicheren Überwachungsmöglichkeiten der Staates eine weitere hinzugefügt.

Anzeige

Das verdachtslose Überprüfen der Autonummern ist in Hessen, Schleswig-Holstein, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz bereits durch Ländergesetze erlaubt. Der Fall ist nur eines von vielen Beispielen für ein aktuelles Problem: das Entstehen einer neuen Gewaltenteilung. Immer häufiger scheinen Gesetzgeber und staatliche Behörden für die Sicherheit, die obersten deutschen Gerichte aber für die Freiheit zuständig zu sein.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dieter Wiefelspütz möchte diesen Trend umkehren. „Wir reden in Deutschland ständig über Sicherheit. Ich denke, wir sollten auch mal über Freiheit reden“, sagte er ZEIT online. Er möchte daher ein Recht der Bürger auf Informationsfreiheit ins Grundgesetz schreiben. Das heißt allerdings nicht, dass der sozialdemokratische Innenexperte nun dafür wäre, beispielsweise im Internet vollständige Anonymität und Unbeobachtetheit zu gewährleisten. Immerhin gehörte Wiefelspütz zu den Unterstützern der Vorratsdatenspeicherung.

Er registriert jedoch, dass bei vielen Bürgern die immer neuen Pläne und Vorstöße vor allem von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in den vergangenen Monate den Eindruck haben entstehen lassen, der Staat gehe unter dem Zeichen des Anti-Terrorkampfes konzertiert gegen Freiheitsrechte vor. Das sorgt dafür, dass Themen wie Datenschutz und Überwachung eine Aufmerksamkeit erhalten haben, wie seit dem Volkszählungsaufstand von 1987 nicht mehr. Deswegen hat die scherzhaft gemeinte Bemerkung von Dieter Wiefelspütz, er wolle mit seinem Vorschlag „endlich berühmt“ werden, durchaus einen ernst gemeinten Kern.

Vor allem aber, sagt er, ist er die Debatte leid, die insbesondere Schäuble derzeit gern führt und in der es um immer neue Eingriffe in Grundrechte geht . „Freiheit ist neben der Menschenwürde der zentralste Wert unseres Grundgesetzes“, sagt er. „Freiheit ist im Zweifel wichtiger als Sicherheit und das kommt in unseren hektischen Debatten zu kurz.“

Leser-Kommentare
    • robrob
    • 20.11.2007 um 18:06 Uhr

    Das eigentlich interessante an dem Vorschlag eines "neuen" Grundrechts ist nicht dieses Grundrecht selber, sondern dass nach Jahren der Einschnitte ein Vertreter einer großen Volkspartei mal einen Vorschlag macht, der die Bürgerrechte stärken soll, anstatt sie scheibchenweise zu schmälern. Wobei die Betonung auf soll liegt. De facto ändert sich nämlich auch durch das neue Grundrecht (Informationsfreiheit kann es nicht heißen, das gibts schon in Art 5) erst einmal - nichts. Wie Herr Wiefelspütz richtig ausführt, kann es kein schrankenloses Recht geben (schon alleine deshalb nicht, weil jedes Individuum die gleichen Rechte haben soll und da sind Kollisionen gar nicht zu vermeiden) - also was soll in das Grundgesetz aufgenommen werden ausser das Recht auf informelle Selbstbestimmung in der Prägung des Bundesverfassungsgerichts? Das eigentlich Bedeutende wäre sicherlich der symbolische Akt. Inhaltlich würde es aber nach wie vor um die Frage gehen, was dieses (ohnehin schon existente) Recht eigentlich schützt und was nicht. Insoweit wäre jedenfalls nichts gewonnen, solange keine breite gesellschaftliche Diskussion darüber einsetzt, wie wir eigentlich mit unseren Daten umgehen wollen und welches Maß an Auswertung solcher Daten für welche Zwecke erforderlich und für den einzelnen ohne allzu große Einbuße hinnehmbar ist. Tatsache ist doch, dass die technische Entwicklung bisher ohne eine ausreichende gesellschaftspolitische Begleitung stattgefunden hat. Würde die nun durch das neue Grundrecht nachgeholt und eine entsprechende Diskussion angeschoben, kann es einem nur recht sein. Im Übrigen bliebe jedoch festzuhalten, dass die reine Existenz eines Grundrechts -mit Verlaub- noch keinen Politiker davon abgehalten hat, ein Gesetz zu beschließen, dass mit diesem Grundrecht nicht zu vereinbaren ist.

  1. Der Vorschlag von Dieter Wiefelspütz, dem Innenexperten der SPD-Bundestags-Fraktion, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz zu verankern, ist reinste Augenwischerei. Nichts weiter als eine hohle Phrase zur Profilierung der Sozialdemokraten als angeblichen Gegenspieler der Union im Gezerre um Freiheit und Sicherheit.Immerhin stehen bald schon wieder Landtagswahlen in Hessen, Niedersachsen, Hamburg und Bayern an; und die Halbzeit für Schwarz-Rot ist auch vorbei.Da kommt´s halt mal gut beim dummen Wahlvolk sich ein bissel für die "Freiheit" einzusetzen. Außerdem beruhigt´s die eigene Partei(linke), endlich mal den Schwarzen eins rein drücken.Dass da gerade die Vorratsdatenspeicherung durchgewunken wurde, dass man das neue BKA-Gesetz unterstützt, dass man die Online-Durchsuchung gar nicht wirklich ablehnt... das scheint da nicht mehr so wichtig. Öffentlichkeitswirksamer ist halt so ne Maulforderung.Die SPD widert mich mittlerweile nur noch an.

  2. Er ist Jurist, vielleicht kein Verfassungsjurist, aber doch soweit geschult, daß er  sehenden Auges den nahezu täglichen Verfassungsbruch durch Verfassungsorgane erkennen könnte. Anstatt dessen spricht Wiefelspütz laufend von einem hervorragend funktionierenden Rechtsstaat. Im Bereich des Verfassungsrechtes funktioniert er aber gerade nicht. Mag sein, daß Wiefelspütz zivilrechtliche Nachbarschaftstreitigkeiten die mit einem Vergleich enden (dann verdient jeder dran) als die große Errungenschaft der Rechtspflege sieht, aber für mich persönlich ist die Verfassung der eigentliche Kernbereich.Wenn Demonstrationen grundsätzlich abgefilmt werden, wenn Demonstrationsteilnehmer/innen sich vollkommen entkleiden müssen, bzw. entkleidet werden (Nürnberg, Nov. 2007), wenn die Konsultierung eines Anwalts zum Problem wird - dann funktioniert der Rechts-Staat in der Tat hervorragend - im wahrsten Sinne des Wortes ! Und nein, die Feststellung, daß Handeln der Exekutive rechtswidrig gewesen ist und der ständige Verweis auf den Klageweg-das ist peinlich. Keine Demonstration in diesem Land mehr ohne Gängelung durch Behörden und Sicherheitsorgane - RUS läßt grüßen !Das Verfassungsgericht muß die Möglichkeit bekommen, Gesetze die den Kernbereich der Verfassung betreffen, vor Inkrafttreten einer Prüfung zu unterziehen. Und vorallem wollen wir Bürger gefragt werden. Wiefelspütz irrt, wenn er die Legitimation der Abgeordneten derartige Fragen zu entscheiden aus Wahlen ableitet. Die Abgeordneten sind vielfach überfordert - das haben sie bei nahezu allen komplizierten Sachverhalten bewiesen.

  3. Ich halte den Vorschlag auch für großen Unsinn. Es wurde schon angesprochen, dass wir bereits ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung haben. Ob dieses nun wörtlich im GG steht oder in den Urteilen des BVerfG abgeleitet wurde macht rechtlich keinen Unterschied. Es kann sich also in der Tat nur um einen symbolischen Akt handeln. Abgesehen davon, dass ein solcher Artikel rechtlich nichts Neues bringen würde sehe ich in dem Vorschlag sogar eine Gefahr. Ein Grundrecht wird nicht einfach mal so schnell in einer Rest-Legislaturphase geschrieben. Ich befürchte, dass die Grundrechte durch diesen Vorgang nicht an rechtlichem aber doch symolischen Wert verlieren würden. Einem neuen Grundrechtsartikel sollten transparente Beratungen im Parlament und vor allem in der Öffentlichkeit vorangehen. Im selben blinden Aktionismus in dem die zahllosen Sicherheitsgesetze verabschiedet wurden ein Grundrecht zu verabschieden würde diesem doch nun Hohn sprechen.Langfristig gesehen halte ich ein Grundrecht für Informationelle Selbstbestimmung für sehr wichtig. Dieser Themenbereich wurde 1848 und auch 1919 aufgrund der technischen Möglichkeiten vor allem im Zusammenhang mit der Unverletzlichkeit der Wohung und ähnlichen Fällen beachtet. Das dieser Aspekt der Freiheitsrechte mal durch Internet und Kameras bedroht sein würde könnte man damals nicht erkennen.Doch ein Grundrecht darf in der Tat nicht zur Augenwischerei und als Wahlkampfmittel dienen! Also wäre die richtige Lösung bei einfachgesetzlichen Vorhaben mit mehr Augenmaß zu handeln und auf lange Sicht an einem neuen Grundrecht zu arbeiten. Hier sollte das Parlament endlich seiner Rolle gerecht werden.

    • keox
    • 20.11.2007 um 20:15 Uhr

    die herrendamen wissen doch per datenlage, was der pöbel zu wollen hat

  4. Ich weiß nicht, ob es sinnvoll wäre dem BVerfG eine Kontrolle vor Inkrafttreten eines Gesetzes einzuräumen. Die Möglichkeiten des BVerfG reichen meines Erachtens nach grundsätzlich aus. Hier ist es viel wichtiger der gesamten Rechtsprechung ausreichende Mittel zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Das gilt für die Verfassungsgerichtsbarkeit aber auch die Zivil- und Strafgerichte. Eine Kontrolle vor Inkrafttreten übt nach dem Grundgesetz eigentlich das Parlament aus. Inwieweit dies auch dem Bundespräsidenten obliegt wurde ja schon öfters diskutiert.

  5. Ausgerechnet Herr Wiefelspütz...."„Wir reden in Deutschland ständig über Sicherheit. Ich denke, wir sollten auch mal über Freiheit reden“, sagte er ZEIT online. "Ausgerechnet der "Schäuble light" soll uns als Vorkämpfer für Bürgerrechte verkauft werden. Der Mann hat doch nie gezögert, leise und heimlich dazu beizutragen, die sinistren Pläne des Hernn Schäuble salonfähig zu machen.
    Sich als "DIE Bürgerrechtspartei" zu gerieren wäre ja gar nicht mal so schlecht für die SPD.  Und könnte sogar Wählerstimmen bringen....vorausgesetzt, es wäre glaubhaft. Nur...dem Herrn Wiefelspütz passt dieser Hut nicht. Und dem Rest der Partei?

    • ttob
    • 20.11.2007 um 23:58 Uhr

    Am Montag ging es beim Deutschlandfunk um Schengen und Polen (bald keine Grenzkontrollen mehr), der polizeiliche Vertreter meinte lapidar: Deutschland sei noch gar nicht vorbereitet, in einigen Bundes-Ländern seien die Gesetze zu "verdachtsunabhängigen Kontrollen" noch gar nicht beschlossen.Ich dachte ich höre nicht richtig. Die Grenzkontrollen werden also aufgehoben, dies verkauft man den Leuten als neue grenzenlose Freiheit (keinerlei Widersprüche in der Gesprächsrunde, wie üblich nur Positives zur EU, Titel war: "grenzenlose Freude und latente Angst"). In all dem Jubel werden scheinbar, im Hintergrund, mal eben grundsätzliche Bürgerrechte gekippt. Der Grund ist übrigens: statt an der Grenze wird künftig im "grenznahen Raum" (angeblich 30 km davor und danach) verdachtsunabhängig kontrolliert. Wow, was für eine neue Freiheit, EU ich liebe dich! Inwieweit die Gesetzesänderungen sich auf normale Polizeiarbeit auswirken, weiß ich nicht, der Damm ist auf jeden Fall schonmal löchrig...

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

  • Seite 1 | 2 | 3 | Auf einer Seite lesen
  • Quelle ZEIT online
  • Kommentare 20
  • Versenden E-Mail verschicken
  • Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
  • Autoren abonnieren RSS-Feed
  • Artikel Drucken Druckversion | PDF
  • Schlagworte Datenschutz
  • Artikel-Tools präsentiert von:

Service