Innere Sicherheit Bremse für den Terrorwahn
Wer Autos ansteckt, ist nicht unbedingt Terrorist, entschied der Bundesgerichtshof. Er schränkt damit eine unselige Verfolgungspraxis der Bundesanwaltschaft ein.
Man könnte es Ohrfeige nennen – für die Bundesanwaltschaft genauso wie für Innenminister Wolfgang Schäuble. Man könnte aber auch nüchtern sagen, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofes von diesem Mittwoch rechtsstaatliche Grundsätze bestätigt und ein Ausufern des Kampfs der Sicherheitsbehörden gegen den Terror (oder was sie dafür halten) stoppt.
Was allerdings die Frage aufwirft, ob die für die Beschwerde beim Bundesgerichtshof letztlich verantwortliche Bundesanwaltschaft rechtlich korrekt gehandelt hat.
Es geht um die Frage, ob drei mutmaßliche Mitglieder der linksextremen "milianten gruppe", die Lastwagen der Bundeswehr anzünden wollten und möglicherweise schon seit Jahren Autos angesteckt haben, Terroristen sind oder „nur normale“ Kriminelle. Der Unterschied mag wie eine Petitesse klingen, sind doch letztlich alle Terroristen Verbrecher.
Doch er rüttelt an der Basis einer derzeit mit viel Elan geführten Diskussion. Denn seit einiger Zeit versucht insbesondere Innenminister Schäuble, für Terroristen ein Sonderrecht zu schaffen, das nach Meinung vieler Kritiker einem Ausnahme-, ja Kriegsrecht nahekommt.
Der Bundesgerichtshof hat dieses Bestreben nun stark beschnitten. Der für Staatsschutzsachen zuständige dritte Strafsenat entschied, dass es nicht genügt, gemeinschaftlich Brandstiftungen zu begehen, um als Terrorist eingestuft und verfolgt zu werden.
Zwar seien die Beschuldigten der Tat vom 31. Juli 2007 und auch der Zugehörigkeit zur "militanten gruppe" dringend verdächtig, befanden die Richter. Rechtlich aber sei damit nicht der Vorwurf begründet, sie seien nach Paragraf 129a Mitglied in einer terroristischen Vereinigung. Man könne sie lediglich nach Paragraf 129 Strafgesetzbuch der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung belangen. Die Haftbefehle gegen die drei wurden daher gegen Auflagen außer Kraft gesetzt.
Eigentlich hätten sie nie ausgestellt werden dürfen. Denn die Richter bezogen sich auf nichts anderes als das bestehende Gesetz. Das wurde von der rot-grünen Bundesregierung vor einigen Jahren in genau der Absicht verabschiedet, ausufernde Terrorverdächtigungen zu begrenzen und ein eigenes Terrorstrafrecht zu verhindern.
- Datum 29.11.2007 - 07:49 Uhr
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Klasse Artikel.In einem Rechtsstaat sollte meiner Meinung nach nun geprueft werden, inwiefern Einzelpersonen der Bundesanwaltschaft dafuer zur Rechenschaft gezogen werden sollten, dass hier (so offensichtlich!!) unrechtmaessige Massnahmen eingeleitet und Rechte Dritter verletzt wurden.Bemerkenswert ist nach wie vor, dass fachliche Erkenntnisse beim Ausbau der Sicherheitsmassnahmen komplett ignoriert werden. Zuletzt wieder gesehen bei der Studie ueber den Nutzen der Ueberwachungskameras an Bahnhoefen. Da wird die Studie eingestampft und zeitgleich der flaechendeckende Ausbau beschlossen. Der Wahn hat Methode und nimmt kein Ende. Beinah taeglich kommen jetzt schon solche Meldungen rein.http://www.freitag.de/200...http://blog.fefe.de/?ts=b...
...dann hört dieses Geschleime der Bundesanwaltschaft auch auf....
Terror (von lat. "terror" : (panische) Angst und "terrere" : in Schrecken versetzen) ist die angedrohte oder ausgeübte Gewalt zur Erreichung politischer oder wirtschaftlicher Ziele.Wenn Linksanarchisten Polizeiautos in Brand stecken, fällt die Tat eindeutig in diese Kategorie.Wenn Kinder so etwas machen natürlich nicht. Und wenn ein Bürger nicht mit seinen Strafen für Falschparken einverstanden ist, und daraufhin ein Polizeiauto in Brand steckt, ebensowenig.Im hier beschriebenen Fall haben wir es aber mit Terroristen zu tun. Leider hat sich der BGH für eine Aufweichung der Terrordefinition entschieden. Dabei sollen unsere Gesetze die freiheitlich-rechtliche Grundordnung, die Bürger, sowie Privat- und Staatseigentum schützen. Und zwar laut Grundgesetz in genau dieser Reihenfolge.Laut BGH ist politisch motivierter Mord (Islamisten-Attentate, RAF) Terror und politisch motivierte Sachbeschädigung ein kriminelles Delikt.Mir reicht das nicht ! Ich wünsche eine gesetzliche Grundlage, die es erlaubt, klar zwischen Spontanrandale und kühl geplanter Zerstörung zu unterscheiden.Und der Terror-Begriff eignet sich dazu. Terror gegen Land und Leute beginnt nicht erst mit Mord und Totschlag.Nur so wird Prävention möglich, und zwar schon auf der Bildungsebene im Kindesalter. Nur so werden verantwortungsbewußte Bürger herangezogen, die unser Grundgesetz verstehen und entweder verteidigen oder auf gesetzlicher Ebene zu ändern suchen.
...daß sich das Ministerium für Staatssicherheit (ehem. Bundesinnenministerium) noch darum schert, was irgendwelche Richter sagen?
Mir wird angst und bange, wenn ich sehe, wie zwischen Schäuble einerseits und den Linksradikalen andererseits unsere Demokratie und unsere Freiheit unter die Räder kommt.
Man stelle sich vor, einige Rechtsradikale hätten planmässig und serienweise Autos angezündet, sei es von der Polizei oder von Ausländern, man stelle sich den Aufschrei vor! GSG9 an die Front! Antifa marschiert!
Handelt es sich jedoch um Linksradikale, dann sind das "normale" Kriminelle, die nur verwirrt sind und doch eigentlich das Richtige wollen.
Einer der Inhaftierten ist m.W. Professor an der TU-Berlin. Ich hoffe das wars dann ja wohl mit der Professur.
Weimar lässt Grüßen.
Gehts noch?
Wir sollten schleunigst unsere Gesetze anpassen. Wer gezielt, geplant und serienweise aus politischen Gründen versucht, unsere Verfassungsorgane anzugreifen, ist für mich ein Terrorist.
Wehret den Anfängen!
maw -- sie stehen auf dem standpunkt: "schuldig bei verdacht". lt ihrer einlassungen wissen sie ja schon während der ermittlungen, was eigentlich in einem rechtsstaat erst das gericht weiss -- nämlich, ob es sich um "Spontanrandale" oder "kühl geplante Zerstörung" handelte. genauso ist ihnen offenbar schon im vorhinein klar, ob ein verdächtiger "linksradikal" ist oder ein "bürger, der einen strafzettel erhalten hat" -- wobei letzterer (warum?) mit milde zu behandeln ist. die konzepte "rechtsstaat" und "gewaltenteilung" scheinen ihnen, wenn überhaupt bekannt, belanglos zu sein. da frage ich mich doch, warum sie das gesetz nicht gleich selbst in die hand nehmen -- wenn sie doch offenbar so allwissend sind, dass sie die gerechten von den ungerechten schon durch ihr adlerauge unterscheiden können ...
Es seint so als ob nicht nut der Staat langsam das Problem hat Terrorismus zu Definiren, auch immer mehr bürger haben anscheinend dafon nicht mehr die Richtigen kenntnisse.Es stimmt schon das eine Solche Tat eine schwere Wiederhohlungs Tat ist und Bestraft werden muss es stimmt auch das mitglidschaft in einer Kriminellen Vereinigung bestraft werden muss, nur das ein REcht was an Krigsrecht angelehnt ist zur Gekämpfung von Terroristen dort zum zuge kommen soll ist falsch. Zwar gönnen es viele den Tätern da sie dadurch bestraft werden können nur lebt ein Rechtsstaat dafon das alle Bürgewr gleich behandelt werden und ebend keine ausnahmen gemacht werden. Und eine Demokratie ist immer nur so demokratisch wie sie auch mit ihren Gegnern umgeht. Ich kann mir nur schwer Vorstellen da Leute es richtig finden Würden das haus in den einiege Brandstifter verhafted werden sollen erst mit Pantzern zu umstellen dann wegen villeicht vorhandener Selbstmord Täter die umgebung 20 Km weit zu ewakurien und dann mit Luftwaffe und Bodentruppen bemein sam das Haus zu stürmen. Solche Masnahmen fallen unter das Kriegsrecht, und sie sind wohl auch sinnvoll wenn man dafon ausgehen mus das ín den Gebäude Massiv Sprengstoff gelagert wird und die Täter wohl möglichst viele Leute mit in den Tot nehmen wollen, aber bei normalen Brandstiftern ist es ebend nicht gerechtfertigt da reicht auch die Politzei die sie Verhafted.
@ArneAnkaLeider stimmt nicht einmal eine einzige Ihrer Behauptungen.Meine Forderung lautete schlicht : "(...)eine gesetzliche Grundlage, die es erlaubt, klar zwischen Spontanrandale und kühl geplanter Zerstörung zu unterscheiden."Hier geht es eben nicht um die Exekutive, sondern genau um die Judikative.Richter sollen das Handwerkzeug bekommen, auch nicht-islamistischen Terror als solchen zu erkennen und zu bestrafen.Dafür ist notwendig, daß der Gesetzgeber den Terror-Begriff ausweitet.Wie die Exekutive dann die Gesetze anwendet, ist eine gänzlich andere Diskussion.Im Mittelpunkt stehen dabei einerseits die Rechte unserer Bürger und andererseits der Schutz unserer Bürger.Beide Werte des Grundgesetzes zu vereinen ist die Aufgabe.Konsequenterweise muß Terror eben als solcher behandelt werden, und zwar von allen 3 Säulen des Staates, um sowohl die Rechte der Bürger als auch deren Schutz zu gewährleisten.
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