Erbschaftssteuer "Todesstoß für die Wirtschaft"

Das Bundeskabinett beschließt eine Neuregelung der Erbschaftssteuer. Was die direkten Angehörigen freut, erzürnt den Wirtschaftsflügel der Union

Das Verhältnis war schon einmal besser. Angela Merkel und der Wirtschaftsflügel der CDU haben Knatsch miteinander. Seit einiger Zeit sind die Arbeitgebervertreter nicht besonders gut auf die eigene Kanzlerin zu sprechen. Die einstige Spitzen-Reformerin hat sich in ihren Augen zur Sozialpolitikerin verwandelt. Die Kritik, die Merkel vergangene Woche an den hohen Gehältern und Abfindungen für deutscher Top-Manager übte , missfiel ihnen ebenso wie der Kompromiss von Union und SPD bei den Mindestlöhnen in der Postbranche . Populismus nannten sie das - bislang noch hinter vorgehaltener Hand.

Diesmal äußert sich der Unmut öffentlich. Als einen "ordnungspolitischen Todesstoß" wertet Hans Michelbach, Vorsitzender der CSU-Mittelstandsvereinigung, den jüngsten Kabinettsentwurf der Regierung Merkel. Auch der zuständige Berichterstatter der Union Christian Freiherr von Stetten nimmt kein Blatt vor den Mund: Für ihn ist die Reform eine "Geldvernichtungsmaschine". 

Anzeige

Es geht um die Reform der Erbschaftssteuer, eigentlich ein Prestigeprojekt der Großen Koalition, welches das Kabinett an diesem Dienstag auf den Weg brachte. Demnach können direkte Angehörige künftig mit deutlich höheren Freibeträgen rechnen: Ehepartner dürfen 500.000 Euro steuerfrei erben, bisher waren es 307.000 Euro. Für Kinder ist eine Erhöhung des Freibetrags von 205.000 auf 400.000 Euro vorgesehen, für Enkel von 51.000 auf 200.000 Euro. Auf Geschwister, Neffen, Freunde und Bekannte kommen dagegen höhere Belastungen zu.

Mit der Neuregelung trägt die Regierung auch einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, dass eine Gleichbehandlung von vererbten Immobilien und Geldvermögen verlangt hatte. Damit "Omas Häuschen steuerfrei" bleibt, wurden die Freibeträge angehoben.

Die Kritik des christdemokratischen Wirtschaftsflügels richtet sich jedoch gegen die neuen Bestimmungen für das Vererben von Unternehmen. Tenor: Die Reform werde der eigentlichen Absicht, den Übergang von Betrieben auf die nächste Generation zu erleichtern, "in wichtigen Punkten nicht gerecht", heißt es in einem Brief, den Merkel diese Woche erhielt. Verfasst haben ihn insgesamt 76 einflussreiche Familiengroßunternehmer – von Markus Miele bis Claus Hipp.

Geplant ist ein sogenanntes Abschmelzungsmodell. Danach bleiben 85 Prozent des geerbten Betriebsvermögens steuerfrei, wenn die Firma mindestens zehn Jahre "in ihrem Kern" unverändert fortgeführt wird.

Leser-Kommentare
    • ErichH
    • 11.12.2007 um 11:20 Uhr

    Frau Bundeskanzlerin Merkel hat offensichtlich ein Problem in jedem Unsinn noch einen Sinn zu erkennen. Die Vernunft muss wieder Maßstab der Politik werden.
    Viele Menschen in der Bundesrepublik wissen nicht mher, dass dies eine ernsthafte Option ist.

  1. Was ist für Sie Vernunft: Geldadel mit Feudalistischer Tradition, geschützt durch entsprechende Wirtschaftsgesetzgebung.Unter uns 85% oder 100% Steuer-RABATT sind volkswirtschaftlich schädlich. Vergessen wir bitte nicht den Herrn Schumpeter. Und Tendenzen in Richtung Feudalismus/Sklaverei müssen bekämpft, nicht gefördert werden. Woran gingen das Römische Imperium und das Spanische Weltreich letztlich zugrunde: Zunehmende Sklavenhalterwirschaft mit Null-Motivation.In der Übertreibung liegt die Klarheit; ich erbitte etwas Nachsicht.Sehr verärgert über die Wirtschaftbetonköpfe!GrußBernhard Schülke

  2. gl Über das Für und Wider der ErbSt gibt es sicher gute Argumente. Bei den Einschränkungen der Zugeständnisse an Betriebsvermögen muss man den Kritikern entgegen halten, dass findige Leute aus jedem Vermögen ein Betriebsvermögen und damit Steuerbegünstigungen besteln können. Schon heute entsteht aus einem privaten Grundstück durch Schaffung einer GmbH & Co KG (steuerbegünstigtes) Betriebsvermögen. So ist das eben mit den Ausnahmen.

    • iDog
    • 11.12.2007 um 18:54 Uhr

    haben die franzosen seit neustem - gewissermaßen ein geschenk sarkozys an das volk bzw den teil des volkes, der etwas erben wird. das macht dem franzoesischen staat nicht wirklich aermer, denn der nimmt es ansonsten wirklich von den lebendigen, wie man in diesem zusammenhang mit fug und recht behaupten kann. ganz doof ist diese reglung nicht : so wird keiner, auch ausmahmsweise der "kleine mann" mal nicht ueber die gebuehr gemolken bzw ueber den tod hinaus mit steuern belegt, sondern allenfalls der erbe zur kasse gebeten, wenn er dann das erbe verprasst in form von 20% mwst ,  oder wenn er es investiert (produktionsmittel werden besteuert) oder anderweitig anlegt in form von gewerbe- oder einkommensteuer. ... dies ist zwar der einzige fall von relativer gnaedigkeit im franzoesischen steuermodell, das ansonsten recht kontraproduktive zuege aufweisst, aber eigentlich ganz geschickt ausgedacht, da es zumindest keine unzufriedenheiten bei der masse schuert. 
    Dass in d-land unter umstaenden mittelstaendische unternehmen aufgeloesst oder verschuldet werden muessten , um die erbschaftssteuer bezahlen zu koennen ist allerdings auch kontraproduktiv - dann doch lieber mehr umsatz- oder was auch immer fuer steuern - waere ehrlicher .... Erbschaftssteuer ist eine sehr indirekte und daher leicht als ungerecht empfundene steuer: erst laesst man eine familie/ ein unternehmen reich werden, und nimmt die in der wirtschaft gemachten steuergeschenke dann bei todesfall wieder zurueck. ... eine irgendwie unausgegorenes einflussnahme.

  3. "Letztlich entfalle die Steuer nur dann, wenn der Erbe den Betrieb weder umstrukturiere noch veräußere. Die Löhne zum Beispiel dürften nicht wesentlich angetastet werden. "Das läuft auf ein Verbot hinaus, Veränderungen vorzunehmen", sagt Michael Fuchs, Chef der Mittelstandsgruppe der Unionsfraktion."
    Ich gehe einfach mal davon aus, hier werden keine exorbitanten Lohnerhöhungen als Beispiel ins Feld geführt. Wenn Herren wie Michael Fuchs solche Begründungen entfallen hat das Gesetz also zumindest einige gute Teile. Was diesem Personenkreis vorschwebt ist auf keinem Fall eine sinnvolle Grundlage für Erbschaftsbesteuerung und Dauerhaftigkeit. Herr Fuchs, haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt welche Auswirkungen Ihre Anführungen heutzutage oft in der Realität haben? So betreff des Erhaltes der Betriebe, der Arbeitnehmer, der Region und dem allgemeinen Wirtschaftsgefüge? Falls zum eigene Nachdenken keine Zeit vorhanden ist, auf verschiedenste Pamphlete der üblichen Vordenker kann mit Sicherheit zurückgegriffen werden.
    Vielen Dank für Ihr Bemühen.

    • GBHPG
    • 12.12.2007 um 3:22 Uhr

    Ich hatte schon einmal vor einiger Zeit meine unpopuläre Meinung zu dem Thema abgegeben. Ich verstehe die wirrköpfige Einstellung nicht, dass ich mit meinem Eigentum nicht machen kann was ich will. Die rechtliche Definition ist doch (frei nach mir) Der Eigentümer kann mit der Sache verfügen wie er will, verschenken, vernichten, vererben usw. Doch dann kommt der Staat und wirft wieder alles um. Ebschaftssteuer, Schenkungssteuer, Einschränkungen was ich mit den Bäumen auf meinem Grundstück machen kann usw. Mein angesammeltes Vermögen wurde schon (mindestens) einmal versteuert, so was ist die Besessenheit von den meisten Deutschen, dass es noch einmal versteuert wird, nach meinem Tode. Das Gerede vom Geldadel und Feudalismus ist glatter Unsinn - ein Einfamilienhaus kann ohne weiteres in einer Lebensspanne bis über die Freigrenze an Wert anwachsen und wenn das Bargeld nicht vorhanden ist, muss das Haus meist notverkauft werden, um die Erbschaftssteuer zu zahlen. Ich sehe hier keinen Geldadel, sondern es kann fast jeden von uns treffen. Was ich sehe ist Neid und Genugtuung wenn jemand anderer berappt wird, obwohl die Neider persönlich nichts davon haben. Es ist das Ziel der Linken dass nicht nur alle (natürlich nur das Fussvolk) gleichgemacht werden sollen, sondern sie sollen gleichmiserabel gemacht werden.
    Gerd, Chicago, IL
     

  4. Hallo,
    zuvorderst möchte ich gerne etwas klarstellen: Ich bin Kapitalist aus Überzeugung und nichts läge mir ferner, als ein sozialistisches/kommunistisches System einführen zu wollen ABER:
    <es folgt ein kleiner Exkurs, wem das zu lang ist, der überspringt ihn einfach>
    Wir leben nicht in einer Anarchie, sondern in einem Rechtsstaat. Wir haben einen Staat, dem es obliegt zum Wohle aller Bürger gewisse Einrichtungen zu unterhalten. Dazu gehört ein Justizwesen, die Ausübung eines Gewaltmonopols, die zur Verfügung Stellung gewisser Infrastrukturleistungen, welche ein natürliches Monopol darstellen (Abwasserentsorgung, Schienen (in Europa ist im Gegensatz zu den USA nicht genug Platz, als dass jede Firma ihre eigenen Schienen legen koennte...), ...) und vieles mehr. All das muss von den Bürgern/Nutzern finanziert werden. Ihr stimmt mir daher sicher zu, dass das Erheben von Steuern eine Methode darstellt. (die Erhebung von Nutzungsgebühren wäre eine andere...)
    Die "Hauptsteuern" in Deutschland sind so weit ich weiss die Einkommens/Kapitalertragssteuer sowie die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer (in einigen Bundesstaaten der USA gibt es übrigens keine Mehrwertsteuer...).
    Wir besteuern also die Wertschöpfung (Mehrwertsteuer) und das Gewinnen von Vermögen (Einkommen/Kapitalertrag).
    Ferner gibt es noch eine Reihe von Steuern, die bestimmte Produkte aus politischen Gründen künstlich verteuern sollen (Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Schaumweinsteuer, ...) oder nur von einzelnen Nutzern eines entsprechenden staatlichen Angebotes gezahlt werden sollen (KFZ-Steuer, GEZ-Gebühr, ...)
    Weitere international sehr prominente Steuern sind die Vermögenssteuer und die Erbschaftssteuer.
    Erstmal zur Vermögenssteuer: Diese gibt es in Deutschland nach meinem Kenntnisstand nicht mehr. Ich bin auch dafür, diesen Zustand beizubehalten, da das Gewinnen von Vermögen (Einkommen/Kapitalertrag) in Deutschland bereits abhängig von der Menge besteuert wird und daher eine Besteuerung für den reinen Besitz von Vermögen meiner Meinung nach ungerecht wäre.
    <Ende des Exkurses>
    Zur Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer: Die Erbschaftssteuer stellt im Prinzip eine Einkommenssteuer dar. Jemand (der Beschenkte/der Erbe) erzielt ein Einkommen (das Erbe, das Geschenk). Die Argumentation, dass der Verstorbene/Schenkende das Erbe/Geschenk bereits als sein eigenes Einkommen versteuert hat ist meiner Meinung nach nicht stichhaltig. Ansonsten könnte die Firma Sony verlangen, dass die Gewinne, welche sie mit dem Verkauf der neuesten Playstation erzielt, nicht versteuert werden müssen, da alle Käufer das verwendete Geld bereits als ihr Einkommen versteuert haben!
    Wer auf diese Weise gegen die Erbschaftssteuer argumentiert stellt sich gegen jegliche Einkommens/Kapitalertragssteuer. Gerechtigkeit in diesem Sinne wäre erst dann wieder hergestellt, wenn nur noch die Wertschöpfung (Mehrwertsteuer) besteuert würde, nicht aber die reine "Umverteilung von Geld" (Löhne, Gehälter, Zinsen, Erbschaften, Schenkungen, ...).
    Die von mir aggregierten "Einkommenssteuern" betrugen, wenn ich es richtig gerechnet habe, im Jahre 2006 so etwa 70.000.000 Euro. Die Mehrwertsteuern lagen etwa in der gleichen Höhe. (Wobei ich nur im Bundeshaushalt nachgeschaut habe und diesen auch nicht sehr aufmerksam studiert habe. Ich kann mich also auch irren!)
    Die Mehrwertsteuer muesste also ceteris paribus (!) von 19 auf 38% verdoppelt werden, um zum gleichen Steueraufkommen zu führen. Die Gesamtsteuerbelastung für die Bevölkerung würde sich zwar nicht ändern, allerdings würde aller Wahrscheinlichkeit nach eine gewisse Umverteilung der Steuerlast stattfinden. Das müsste man mal genauer durchrechnen aber für solche Experimente habe ich im Moment keine Zeit... Ich habe früher schoneinmal über diese Idee nachgedacht und viele Gegenargumente evaluiert... mal sehen, ob ich das irgendwann vernünftig kalkuliert und zu Papier bekomme... Die Idee an sich gefällt mir aber...
    viele GruesseTrench

    • Moskal
    • 12.12.2007 um 11:51 Uhr

    Viel interessantes kann man hier in den Kommentaren lesen... z.Bsp. über Schumpeter, Einkommenssteuer, etc. Aber tauchen wir doch mal ab in die Praxis. Denn liebe Mitschreiber, hat einer von Ihnen sich schon durch die 83 Seiten Regierungsentwurf durchgekämpft (s. homepage des Finanzministeriums)?Nein? Denn sollten Sie das tun, dann schauen Sie mal auf Seite 30/31 in § 169 Tierbestände. Möglicherweise können Ihnen aber die folgenden bonmots auch schon einen kurzen Eindruck vermitteln:"Pelztiere gehören nur dann zur landwirtschaftlichen Nutzung, wenn die erforderlichen Futtermittel überwiegend von den vom Inhaber des Betriebs landwirtschaftlich genutzter Flächen gewonnen werden."oder"Das Zuchtvieh einer Tierart gilt nur dann als besonderer Zweig des Tierbestands, wenn die erzeugten Jungtiere überwiegend zum Verkauf bestimmt sind. Ist das nicht der Fall, so ist das Zuchtvieh dem Zweig des Tierbestands zuzurechnen, dem es überwiegend dient."Was will uns der Autor sagen? Oder hat man hier einfach einige Passagen aus einer unentdeckten Erzählung Kafkas kopiert? In jedem Fall ist § 169 mein Favorit aus der Realsatire Erbschaftssteuergesetzentwurf.Die Regelungen zu den Lohnsummen hingegen empfinde ich nur als zynisch. Denn, wenn es um mein potenzielles "Riesen"-erbe geht - ein mittelständisches Unternehmen, das mit Staatsbetrieben auf dem Markt konkurrieren muss - habe ich viele offene Fragen in puncto Wettbewerbsnachteile:Nicht nur das diese Staatsbetriebe i. d. R. weder Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer noch Erbschaftssteuer zahlen, sondern sie haben in den letzten zwei Jahrzenten massiv Arbeitsplätze abgebaut. Mein Vorschlag zum Ausgleich dieser Wettbewerbsnachteile ist daher: - Staatsbetriebe haben alle 30 Jahre eine Substanzsteuer (Erbschaftssteuer) an gemeinnützige Organisationen abzuführen. - Steuervergünstigungen für ihr Betriebsvermögen kommen nur für 85% des Vermögens in Frage, wenn 10 Jahre lang die Lohnsumme nicht unter die 70%-Marke des Durchschnitts der Jahre 25 bis 30 fallen.Diese Regelungen sollten auch auf die staatlichen Unternehmensbeteiligungen (Deutsche Post, Deutsche Telekom, VW,...) erweitert werden.Dann würde man schnell erkennen, wie aufrichtig das Handeln unserer Politiker ist...

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service