Arbeitsmarkt Hartz-IV-Verwaltung ist verfassungswidrig

Für die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern sind Bund und Kommunen gemeinsam zuständig. Das verstößt gegen das Grundgesetz, befand das Bundesverfassungsgericht

Nun muss der Gesetzgeber bis Ende 2010 eine Neuregelung erlassen - bis dahin bleibt es beim jetzigen Zustand. Mit seinem Urteil gab das Karlsruher Gericht an diesem Donnerstag der Verfassungsbeschwerde von elf Kreisen gegen die organisatorische Umsetzung von Hartz IV teilweise statt.

Um die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern gibt es seit Jahren Streit. Organisatorisch zuständig sind seit 2005 die Arbeitsgemeinschaften der Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalen Sozialämtern - abgekürzt als Argen bezeichnet. Verankert wurde diese Mischverwaltung im Hartz-IV-Gesetz über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Derzeit gibt es
mehr als 350 Argen, in denen sich 55.000 Mitarbeiter um 5,2 Millionen Hilfsbedürftige kümmern. Daneben gibt es das sogenannte Optionsmodell, bei dem in 69 Kreisen und Gemeinden die Kommunen die alleinige Verantwortung haben.

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Von Beginn an gab es Reibereien in den Arbeitsgemeinschaften. Nach Feststellungen des zuständigen Ombudsrats krankt die Organisationsform an dem "ständigen, oft zeitaufwendigen Abstimmungsbedarf" zwischen den Beteiligten. Dabei konkurrieren Kommunen und Bundesagentur um das Ausmaß ihrer Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit vor Ort leidet auch darunter, dass die Argen kein eigenes Personal haben und die dort tätigen Mitarbeiter von Bundesagentur und Kommune unterschiedlich bezahlt werden.

Nach den Worten des Zweiten Senats verletzt diese Organisationsform den "Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung". Es müsse klar zugeordnet sein, welcher Träger für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben zuständig sei. Der zuständige Verwaltungsträger sei verpflichtet, seine Aufgaben "mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen".

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) begrüßte das Urteil. Das Arbeitslosengeld II sei verfassungsgemäß, sagte er. "Das schafft Klarheit", heißt es in einer Stellungnahme des Ministers. Kein Arbeitsloser müsse sich Sorgen machen. "Auch nach dem Urteil werden alle Betroffenen ihre Leistungen wie bisher erhalten. Und die Betreuung und Unterstützung durch die Arbeitsvermittlung vor Ort läuft weiter."

Die von Karlsruhe gesetzte Frist bis zum Jahr 2010 schaffe zusätzliche Sicherheit. "Wir haben Zeit, die Grundsicherung für Arbeitsuchende langfristig tragfähig und effizient zu organisieren. Ich werde dazu Vorschläge machen und versuchen, trotz der langen Übergangsfrist zügig eine Lösung zu finden", kündigte Scholz an. Zwar sei die gemeinsame Betreuung der Hartz-IV-Empfänger durch Bund und Kommunen, die nun vom Verfassungsgericht moniert wurde, "praktisch und hilfreich". Doch es gebe auch Praxisbeispiele aus 21 Landkreisen, die zeigten, wie die Betreuung künftig organisiert werden könnte.

 
Leser-Kommentare
  1. Was ich immer sage - Hartz IV muss weg! Und der Zustand vor 2004 muss
    wieder hergestellt werden. Aber es wird wohl auf die flächendeckende
    Einführung der Optionskommunen hinauslaufen, was für einige Großstädte im Osten den
    verwaltungstechnischen Super-GAU bedeuten würde...[Titel wurde gekürzt. Bitte achten Sie auf Ihre Wortwahl. /Die Redaktion pt.]

  2. Die ZEIT sollte sich schämen, solche Artikel zu drucken. Nachrichten kann man das ja wohl kaum nennen. Bis auf einen kleinen Absatz kurz vor Schluß sind so gut wie KEINE Informationen enthalten, was das BVG nun beschlossen hat (und vor allem mit welcher Begründung). Statt dessen ergeht man sich in "Problem"-Kommentaren, die landläufig bekannt sein dürften, um dann gleitend in Interpretationen und lobhudelnden Zitaten der Aussprüche von unfähigen Politikern zu versinken. Vorgekautes anstelle von sachlichen Informationen: Eine ganz schwache Leistung!Wenn man nichts zu melden hat, dann labert man halt herum; toll!Bitte mehr Informationen, weniger Interpretationen, und vor allem hört endlich auf, diese unseligen Amtsträger aus der Politikerkaste zu zitieren, es ist kaum noch zu ertragen! Laßt mal eine/n Fachmann/-frau zu Worte kommen!

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  • Quelle ZEIT online, dpa
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