Datenschutz Klagewelle in Karlsruhe

Bundespräsident Köhler hat das umstrittene Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. Zehntausende Gegner wollen nun noch diese Woche beim Bundesverfassungsgericht dagegen klagen

Das kündigte der Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, Ricardo Cristof Remmert-Fontes, an. Er nannte es «absolut unverständlich», dass Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz unterzeichnet hat. Der Arbeitskreis werde zusammen mit mehr als 25.000 Beschwerdeführern voraussichtlich noch in dieser Woche in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde einreichen und eine einstweilige Anordnung beantragen, um die geplante Datensammlung zu verhindern.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern. Insgesamt haben sich per Internet mehr als 70.000 Menschen für die Verfassungsbeschwerde registriert. Klagen gegen das Gesetz wollen auch prominente FDP-Politiker wie der frühere Bundesinnenminister Gerhart Rudolf Baum und die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

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Ein Sprecher des Bundespräsidialamts hatte am Mittwoch bestätigt, dass Köhler das Gesetz ausgefertigt hat. «Es gab keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten.» Damit kann das Gesetz zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Es schreibt vor, dass die Telekommunikations-Unternehmen Telefon- und Internetverbindungsdaten ein halbes Jahr lang speichern müssen, um sie im Verdachtsfall an staatliche Ermittler weiterzugeben.

Außerdem werden neue Regeln für die Telefonüberwachung eingeführt. Auch Telefonate von Anwälten, Ärzten und Journalisten dürfen künftig unter bestimmten Bedingungen abgehört werden. Dagegen haben die Fachverbände der betroffenen Berufsgruppen heftig, aber vergebens protestiert.

 
Leser-Kommentare
    • phuter
    • 27.12.2007 um 19:47 Uhr

    Was übrig bleiben wird, wenn die Klage gewinnt, ist schlimm genug für die Bürger. Im Grunde sollte man überlegen, ob man nicht die Regierung drankriegen kann, da der Tatbestand des Volksverrats eigentlich mit der Ratifizierung der EU Verfassung so gut wie begangen ist. Was wir gegenwärtig erleben ist die Vorbereitung einer ekelhaften Wirtschaftsdiktatur. Wenn wir uns nicht bald vehement wehren, leben wir wie in Orwells 1984.

    • Anonym
    • 28.12.2007 um 10:49 Uhr

    Der Bundespräsident ist kein Monarch, er darf gar nicht entscheiden ob ein Gesetz gut oder schlecht ist sondern nur ob es explizit gegen die Verfassung verstößt - wenn dies nicht 100%ig klar ist muss das Verfassungsgericht entscheiden. Und so ist es auch richtig. Das Grundgesetz ist schließlich keine Serviette. Etwas was die Regierung nun endlich auch lernen muss und wird, das BVG wird das Gesetz SO nicht durchkommen lassen das steht fest. Wohl auch um ein Exempel zu statuieren, das es nicht die Aufgabe der Legislative ist in diesem Staat Moralpolizei oder "Vater Staat" zu spielen. Das Problem ist in meinen Augen dass diese Staatsgläubigkeit aber durch ALLE Parteien geht, ohne Ausnahme. Der Unterschied besteht zwischen den Parteien nur darin, wie sich der Staat verhalten soll - DAS der Staat sich in alles einmischen soll stellt keine Partei mehr in Frage. Das sollten sie aber, auf meinem Pass mag "Eigentum der Bundesrepublik Deutschland" stehen, aber nicht auf mir. Das Bundesverfassungsgericht ist unser letzter Freunde in diesem ständigen Kampf um Freiheit und langsam sollte ein jeder sehen, das Demokratie ständig neu erstritten werden muss und nie "fertig" oder "ewig" ist. Noch in den 80ern haben sich die Leute teils wegen wirklich lächerlichen Kleinigkeiten aufgeregt und einen halben Aufstand angezettelt, natürlich übertrieben. Nur heute das genaue Gegenteil, WENN die Leute sich für etwas politisch noch scheren dann nur wenn es um ihren Geldbeutel geht - allein das die Politik nur noch darauf hin beurteilt wird wie unsere Statistiken im internationalen Vergleich ausschauen ist für mich ein Armutszeugnis. Nicht für die Politik, sondern diesen Zeitgeist. 

    • Anonym
    • 28.12.2007 um 12:37 Uhr

    meine Verfassungsrechtliche Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung einreichen.Ich will nicht einer der 10000-en sein.

  1. Heute leben wir in einer Zeit in der man sich nicht mehr frei aussuchen kann ob man elektronische Kommunikation benutzt oder nicht. Daher kann man sich der Überwachung durch die Vorratsdatenspeicherung nicht einfach entziehen. Wenn die Daten die erhoben werden, mal konsequent ausgewertet werden, sind wir alle gläserne Bürger. Das Vertrauen von einigen, dass der Rechtsstaat dem dauerhaft Grenzen setzen wird teile ich nicht, da die Begerlichkeiten einfach  zu gross sind. Es wird einfach ein Zustand entstehen indem man sich vorher genau überlegt was man im Netz oder mit dem Handy tut, das hat mit Freiheit dann aber nur noch wenig zu tun. Das gilt natürlich auch für die Beteiligung an Foren im Netz.Am Ende ist bei mir der Wunsch nach Freiheit grösser als die Angst einem Verbrechen zu Opfer zu fallen, dass die VdS vielleicht verhindert hätte.p.s. Soviel ich weiss war die VdS in Irland kein grosser Durchbruch für die Polizei.

    • Kometa
    • 29.12.2007 um 3:04 Uhr

    Für den Alltag und den Pfiffi des Bürgers gibt es den "Hunde-Doc" - kann man für den BuPrä auch einen "Doc" organisieren?Es gibt kein Pro für einen Prä, der Bürger nicht mehr präsidiert. ~ (Mit Erich Kästner nach-gedacht!)

    • maksym
    • 30.12.2007 um 10:29 Uhr

    Walter Ulbricht: "Die Bauarbeiter unserer Hauptstadt beschäftigen sich hauptsächlich mit Wohnungsbau, und ihre Arbeitskraft wird dafür voll eingesetzt. Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten." - am 15. Juni 1961 auf einer Pressekonferenz in Berlin (Ost), keine zwei Monate vor dem Beginn der Arbeiten am Mauerbau

    • treba
    • 30.12.2007 um 17:35 Uhr

    Und mit jedem Schritt zu mehr Überwachung durch die Machthabenden wird dieses Land unattraktiver, wenn man Auswahl hat.Gott kotzt mich diese Ignoranz gegenüber dem Grundgesetz an, insbesondere die einheitliche Steuer-ID, die ja nicht umsonst ausdrücklich verboten wurde.

  2. Ich habe kein Problem mit der Vorratsdatenspeicherung, wenn ich (und das künftig in jedem Fall koste- bzw. gebührenfrei) von den Speicherungspflictigen regelmäßig und unaufgefordert mitgeteilt bekomme, welche Daten in welchem Zeitraum vorratsgespeichert wurden.

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