Jugendkriminalität Nicht wegsperren, erziehen!
Die Debatte um das Jugendstrafrecht geht am Problem vorbei. Nicht härtere Strafen braucht es, sondern frühes Eingreifen, damit Jugendliche gar nicht erst abgleiten.
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Muss das Jugendstrafrecht verschärft werden? Darum tobt nun bereits seit zwei Wochen eine nicht enden wollende öffentliche Debatte. Sicher, Wahlkämpfe sind kein gutes Umfeld für differenzierte Betrachtungen, schon gar nicht, wenn es um komplexe Themen wie dieses geht. Trotzdem, die grundsätzliche Frage ist berechtigt: Braucht es rechtliche Änderungen, vielleicht sogar die, die die Union vorschlägt?
Nein, lautet fast übereinstimmend die Antwort derer, die jeden Tag mit dem Jugendstrafrecht arbeiten. Doch ganz so einfach ist das nicht. Zuerst einmal ist eine Unterscheidung notwendig, die der hessische Ministerpräsident Roland Koch als Auslöser und Antreiber der Debatte ganz bewusst nicht macht, die aber dringend geboten ist: die zwischen „normalen“ kriminellen Jugendlichen und jugendlichen „Mehrfach- und Intensivtätern“, wie sie bei der Polizei heißen.
Nicht jeder, der ein Auto stiehlt oder einen Mitschüler zusammenschlägt, gehört sofort zur letzteren Problemgruppe. Die Trennung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, basiert aber immer auf der Idee, dass eine bestimmte Menge an Delikten einer bestimmten Schwere in einem definierten Zeitraum notwendig ist, um von der Polizei als Intensivtäter eingestuft und „betreut“ zu werden.
In Köln beispielsweise gibt es ein dynamisches Punktesystem. Ein Ladendiebstahl bringt einen Punkt, eine Körperverletzung je nach Schwere drei oder vier. Gleichzeitig führen die dortigen Kommissariate eine Liste der „Top 100“. Die 100 Registrierten mit den meisten Punkten gelten als Intensivtäter. In Berlin müssen sie innerhalb eines Jahres zehn Taten begehen und daneben unter anderem die Schule schwänzen oder durch hohen Alkoholkonsum auffallen.
Im Vergleich zu den „normalen“ kriminellen Jugendlichen ist diese Gruppe somit schon per definitionem sehr klein. Berlin führt derzeit (Stand 4. Dezember 2007) insgesamt 495 Namen als Intensivtäter. Gleichzeitig gab es hier (2006) mehr als 33.000 Tatverdächtige, die 21 Jahre oder jünger und damit für das Jugendstrafrecht relevant waren. Der Anteil der Intensivtäter beträgt also gerade einmal 1,5 Prozent. Niedersachsen hat „ungefähr 400 Jugendliche mit kriminellen Karrieren“, wie das LKA sagt, bei 43.000 Fällen insgesamt im Jahr 2006.
Roland Koch spricht über „junge kriminelle Ausländer“ oder noch allgemeiner von „Jugendgewalt“. Die Fakten, die er dabei verwendet, beziehen sich jedoch auf „Intensivtäter“. Das ist fatal, denn beide Gruppen unterscheiden sich in ihrem Verhalten, ihrer Herkunft und in den Sanktionsmaßnahmen, die nach Meinung von Experten gegen sie eingesetzt werden sollten.
Die Jugendgewalt allgemein nimmt, genau wie die gesamte Gewaltkriminalität, in Deutschland seit Jahren ab oder stagniert zumindest – je nach Delikt. Das meint nicht die Brutalität der Taten, Roheitsdelikte nehmen zu, sondern die Gesamtzahl. Dieser Befund ist eindeutig und das Fazit aller entsprechenden Studien, seien es die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), der periodischen Sicherheitsberichte der Bundesregierung oder kriminologische Dunkelfeldanalysen. Gleichzeitig brachten letztere Hinweise darauf, dass sich die Anzeigebereitschaft gegenüber jugendtypischen Delikten in den vergangenen Jahren erhöht hat, dass also mehr Gewalttaten von Jugendlichen angezeigt werden als früher, auch von anderen Jugendlichen – die in der Regel die Opfer sind, nicht ältere Menschen. Der Rückgang der tatsächlichen Gewalt also ist womöglich noch stärker als die Zahlen der angezeigten Taten nahelegen.
In dieser großen Menge nun gibt es die vergleichsweise kleine Teilmenge der Intensivtäter. Sie sind es, die kriminelle Karrieren haben und durch immer neue Delikte auffallen. Sie zeigen sich unbeeindruckt von staatlichen Sanktionen, seien es Geld-, Haft- oder soziale Strafen. Bei der weit größeren Gruppe der allgemeinen jugendlichen Täter ist das nicht so. Bei vielen Jugendlichen, die auffällig wurden, genügt es schon, wenn sie demonstrativ auf dem Schulhof festgenommen werden, um sie zum Nachdenken anzuregen. Viele Intensivtäter dagegen beeindruckt es überhaupt nicht, ins Gefängnis zu müssen, seien es drei Monate oder drei Jahre.
Genau an diesem Punkt werden die Forderungen der Union absurd. Diejenigen, die damit erreicht werden sollen, schreckt es nicht, wenn die Höchststrafe von zehn auf fünfzehn Jahre angehoben wird. Und die restlichen werden dieses Strafmaß sowieso kaum je erreichen. In Hessen, nur um ein Beispiel zu nennen, saßen 2006 genau vier Männer unter 21 Jahren im Gefängnis, die mehr als fünf Jahre Haft zu verbüßen hatten. Bundesweit wurden 2006 gerade einmal 91 Jugendliche oder Heranwachsende zu einer solchen Strafe verurteilt – von 106.000 Straftätern nach dem Jugendstrafrecht insgesamt. Das entspricht einem Anteil von 0,09 Prozent! Das Strafmaß für Jugendliche und Heranwachsende zu erhöhen ist somit bestenfalls eine wirkungslose Maßnahme. Sie klingt nur gut.
So ist es mit dem gesamten diskutierten Katalog. „Unter Fachleuten ist unstrittig, dass Erziehungscamps nicht viel bringen“, sagt Winfried Bodenburg, Landesbeauftragter Jugendsachen beim LKA Niedersachsen. „Wir müssen viel früher ansetzen und verhindern, dass sie überhaupt in den Bereich krimineller Karrieren abgleiten.“ Der Polizei-Jugendexperte fordert mehr Plätze für betreutes Wohnen, wo auffällige Jugendliche bis zu ein Jahr untergebracht und intensiv pädagogisch betreut werden können – „je früher, desto besser“. Erziehungscamps seien nicht viel billiger, brächten aber sehr viel weniger. „Hinterher zuzuschlagen zäumt das Problem am falschen Ende auf“, sagt Bodenburg.
Lediglich ein Vorschlag der Union findet auch in der Fachwelt Zustimmung: der Entzug des Führerscheins, beziehungsweise das Verbot, überhaupt einen zu machen. Dies könnte nach Ansicht von Praktikern tatsächlich ein wirksames Mittel sein – zur Erziehung. Alle anderen Ideen werden entweder für unsinnig gehalten, für wirkungslos oder sind wie Warnschussarreste bereits Realität, auch wenn die Union etwas anderes suggeriert.
Erziehung im Übrigen ist das zweite Unterscheidungsmerkmal, das Roland Koch und die Union derzeit bewusst vermeiden. Das deutsche Jugendstrafrecht soll in erste Linie nicht strafen, es will erziehen und so verhindern, dass ein Jugendlicher dauerhaft kriminell wird. Sein Kern ist die Überzeugung, dass Delinquenz ein mehr oder minder ausgeprägter, vor allem aber vorübergehender Teil des Heranwachsens ist, eine Phase, die fast jeder Jugendliche durchlebt und in der es Lenkung und Grenzen braucht. Die Union dagegen möchte wegsperren. Das jedoch bewirkt eher das Gegenteil des Erwünschten: Von den Jugendlichen, die ins Gefängnis kamen, wurden laut unterschiedlichen Studien mehr als 70 bis 80 Prozent rückfällig. Von denen, die Bewährungsstrafen erhielten, lediglich 50 Prozent.
Das heißt nicht, dass mildere Strafen zu weniger Kriminalität führen – es bedeutet aber auch nicht, dass härtere Strafen die Kriminalität verringern. Der Einfluss der Strafhöhe auf die Zahl der Straftaten ist einfach sehr klein.
„Der Erziehungsgedanke sollte keinesfalls aufgegeben werden“, sagt Bodenburg. Im Gegenteil, er müsse, wenn denn Änderungen diskutiert werden, noch sehr viel weiter gehen. Denn nicht Strafe hat Einfluss auf Kriminalität. Genau dort liegt ein weiteres Problem der derzeitigen Debatte. Kaum jemand fragt nach dem „warum“, interessiert sich dafür, wer aus welchen Gründen zum Intensivtäter wird.
Dabei gibt es klare Zusammenhänge. Die meisten Delinquenten dieser Gruppe sind männlich; sie gehen nicht oder nur unregelmäßig zur Schule und werden mit Schlägen erzogen. Daneben gibt es noch diverse andere Faktoren, wie der soziale Zusammenhalt der Stadtteile, in denen sie leben, wie viel Alkohol sie trinken, wie viele ihrer Freunde straffällig wurden und wie ihre Umwelt auf ihre Gewalttätigkeit reagiert. Im Kern sind es das Erleben tradierter Erziehungsmethoden und schlechter Bildungschancen, die Intensivtäter gemein haben. Das nun betrifft überproportional viele ausländische Jugendliche, aber auch junge Spätaussiedler und solche aus dem Osten Deutschlands.
Im Kampf gegen dieses Problem härtere Strafen zu fordern ist ungefähr so sinnvoll, wie einem Schüler mit Lese-Rechtschreibschwäche längeres Nachsitzen zu verordnen, abzuleisten möglichst erst viele Wochen nach dem Diktat. Weniger Schreibfehler macht er so nicht, das kann nur frühe und konsequente Förderung bewirken.
Das deutsche Justizsystem versucht genau das. Beispielsweise wird in vielen Städten inzwischen jeder Intensivtäter egal, was er anstellt, von immer demselben Kommissariat betreut. Früher landeten die Akten auf immer neuen Schreibtischen, je nach Delikt und je nachdem, wer gerade Dienst hatte. So fiel auch kaum auf, wenn ein Täter oft in kurzem Abstand immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt kam. Das ist heute häufig anders.
Außerdem werden nicht nur Anzeigen aufgenommen, sondern immer häufiger wird auch das Gespräch mit den Familien und eventuell betreuenden Organisationen und Behörden gesucht. Und es gibt ständige „Ansprachen“, wo immer sich ein auffälliger Jugendlicher aufhält, ob zu Hause, an üblichen Treffpunkten seiner Clique oder an typischen Tatorten – die Polizei ist schon da und zeigt, dass sie ihn kennt. Dabei arbeitet sie eng mit Sozialbehörden und Vereinen zusammen und bemüht sich, anhand „weicher Faktoren“ wie Schulschwänzen früh zu erkennen, ob jemand abgleitet. Am liebsten würden die Beamten schon in die Kindergärten gehen, um so früh wie möglich Probleme zu erkennen.
Das hilft tatsächlich, braucht allerdings sehr viel Personal. In Niedersachsen beispielsweise gibt es 600 „Jugendsachbearbeiter“ bei der Polizei – für 43.000 Delikte. Es ist nicht eben sinnvoll, dass beispielsweise unter Roland Koch in Hessen hunderte Stellen bei der Polizei gestrichen und Millionen Euro bei Jugendhilfe- und Beratungsprojekten gekürzt wurden.
Braucht es nun Änderungen im Jugendstrafrecht? Der deutsche Richterbund beispielsweise, der sich von einigen Debattierenden persönlich angegriffen sieht, findet das Jugendstrafrecht gut, so wie es ist. „Das Instrumentarium reicht aus“, sagte der Vorsitzende des Bundes, Oberstaatsanwalt Christoph Frank der Frankfurter Allgemeinen Zeitung . Es müsse nur voll zur Verfügung stehen. Mit anderen Worten: schnelle Verfahren, schnelle Verurteilung, schneller Strafantritt.
Ähnlich denkt man auch bei der Gegenseite, der Bundesrechtsanwaltskammer. Urteile ein Jahr nach der Tat hätten keine erzieherische Wirkung mehr, heißt es dort. Das Gleiche glaubt die Polizei. „Wir müssen schneller arbeiten“, sagt Bodenburg vom LKA Niedersachsen. Alle drei Faktoren aber hängen nicht von den Gesetzen ab, sondern von der Ausstattung der Gerichte, der Polizeidienststellen, der Gefängnisse und der Jugendhilfevereine.
Die nicht eben für ihre laxen Vorschläge bekannte Innenministerkonferenz kommt denn auch zu ganz anderen Empfehlungen als die nun so aufgeregten Unionspolitiker – und zwar die Innenminister aus den Unionsländern genauso wie die aus den SPD-regierten. Noch bessere Vernetzung aller beteiligten Stellen fordert sie, Aufnahme von Intensivtätern in die Kriminalstatistik und eine bundeseinheitliche Definition für sie, mehr Augenmerk auf Risikofaktoren wie Schulschwänzen und eine bessere Kooperation mit den Schulen. Tenor: Prävention.
Im Bundesjustizministerium weist man außerdem darauf hin, dass in der Debatte darauf geachtet werden sollte, "dass Problem nicht nur auf eine Bevölkerungsgruppe zu reduzieren". Schließlich seien an Vorfällen wie in München nicht nur ausländische Jugendliche beteiligt, gebe es doch ebenso brutale Gewalt von Deutschen gegen Ausländer. Grundsätzlich hält man es auch im Justizressort für sinnvoller, das geltende Recht so schnell wie möglich umzusetzen, statt es zu ändern. "Man muss aufpassen, dass man keine falsche Sicherheit vorgaukelt", sagte ein Sprecher. Im Übrigen würden all diese Vorschläge schon seit Jahren immer wieder gemacht. "Bisher wurden sie immer wieder verworfen."
Doch die politische Debatte führt nicht nur am Problem vorbei. Sie verursacht auch einen gefährlichen Kollateralschaden, ja nimmt ihn möglicherweise gar in Kauf: Mit ihren Argumenten sät die Union Zweifel daran, dass das bisherige Jugendstrafrecht sinnvoll ist. Das ist grob fahrlässig.
- Datum 23.09.2009 - 19:58 Uhr
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Erziehung erfolgt durch die Familie, den Kulturkreis und die Schule.Auf jeder Baustelle findet sich ein Schild "Eltern haften für ihre Kinder". Im Falle von komplett aus dem Ruder gelaufener Migration und deren Gewalterscheinungen sind nun natürlich nicht in erster Linie die Eltern, als Erziehende, dafür haftbar, sondern die Gesellschaft, die niemals demokratisch für Massenzuwanderung und Masseneinbürgerung gestimmt hat. Für die Migration selbst darf man noch Politiker verantwortlich machen, die gegen ihren Auftrag (in wessen Auftrag eigentlich?) handelten. Erziehung findet im Elternhaus statt oder auch nicht. Sind diese Menschen nicht zur Erziehung fähig oder willens? Sind die Kulturen einfach nicht kompatibel? Falls der Familie jetzt das Recht und die Pflicht zur Erziehung abgesprochen werden soll, dann wohlan zur Eröffnung staatlicher Erziehungsgulags...Punkt 2, der Kulturkreis: Man will sich dem ausländischen Kulturkreis zugehörig fühlen und nimmt daraufhin keine in der deutschen Gesellschaft gültigen Werte an.Punkt 3, Schule: Wer die Kultur ablehnt, lehnt die Schule ab, sofern er aufgrund in der Familie vermittelter Sprachkenntnisse überhaupt versteht, was vor sich geht. Kernpunkt ist die Familie. Wenn hier außer die Bereitschaft soziale Annehmlichkeiten im Gastland anzunehmen überhaupt keine positive Einstellung zum Gastland vorhanden ist, ist bereits alles vergebens. Gemäß dem Motto "Eltern haften für Ihre Kinder", sollten zukünftig komplette Familien aufgrund von Fehlverhalten ihrer Sprößlinge ausgewiesen werden können, auch in EU-Länder. Ich halte jede Wette, das hilft besser und schneller als jede Sozialpädagogik und Strafvollzug.Unverbesserliche Apologeten der Massenzuwanderung sollten denn auch einmal als Musterdemokraten zur Kenntnis nehmen, dass diese Massenzuwanderung und die darauf folgende Masseneinwanderung GEGEN das demokratische Votum der deutschen Wähler stattfand. Als Beleg hier nur stellvertretend die Äußerungen einiger führender BRD-Köpfe von der proisraelischen Seite pi-news.de (Äußerungen, die heute im Zuge fortgeschrittener Gehirnwäsche wohl als "rechtsextrem" gelten würden...):1965
1.172 Mio “Die Heranziehung von noch mehr ausländischen Arbeits-kräften
stößt auf Grenzen. Nicht zuletzt führt sie zu weite-ren
Kostensteigerungen und zusätzlicher Belastung unserer Zahlungsbilanz.”
Ludwig Erhard (CDU), Bundeskanzler
1972
3,527 Mio “Es ist aber notwendig geworden, daß wir sehr sorgsam
überlegen, wo die Aufnahmefähigkeit unserer Gesellschaft erschöpft ist
und wo soziale Vernunft und Verantwortung Halt gebieten.” Willy Brandt
(SPD), Bundeskanzler
1975
4,090 Mio “Beim Zuzug von Gastarbeiterangehörigen ist die zulässige
Grenze inzwischen erreicht und in manchen Fällen schon überschritten.”
Helmut Schmidt (SPD), Bundeskanzler
1981
4,630 Mio “Unsere Möglichkeiten, Ausländer aufzunehmen, sind erschöpft
… Übersteigt der Ausländeranteil die Zehn-Prozent-Marke, dann wird
jedes Volk rebellisch.” Heinz Kühn (SPD), Ausländerbeauftragter
1981 “Wir können nicht noch mehr Ausländer verdauen. Das
gibt Mord und Totschlag.” Helmut Schmidt (SPD), Bundeskanzler
1981 “Mir kommt kein Türke mehr über die Grenze.” Helmut Schmidt (SPD), Bundeskanzler
1982
4,667 Mio “Die Rückkehr der Ausländer in ihre Heimat darf nicht die
Ausnahme, sondern muß die Regel sein. Es ist nicht unmoralisch zu
fordern, daß der uns verbliebene Rest Deutsch-
lands in erster Linie den Deutschen vorbehalten bleibt.” Alfred Dregger (CDU), MdB
1983
4,535 Mio Bundeskanzler Helmut Kohl hat darauf hingewiesen, daß der
Zuzugsstop für ausländische Arbeitnehmer nicht genüge. Darüber hinaus
muß nach den Worten des Kanzlers ein erheblicher Teil der rund zwei
Millionen in der Bundes-
republik lebenden Türken in ihre Heimat zurückkehren. (Meldung AP) Helmut Kohl (CDU), Bundeskanzler
1983 Kohl und Strauß waren sich darin einig, daß der Ausländeranteil in
den nächsten zehn Jahren halbiert werden soll. (Die Welt) Helmut Kohl
(CDU), Bundeskanzler
1997
7,366 Mio “Im Jahr 1995 wanderten 720.000 Personen in die USA ein, nach
Deutschland kamen 1,1 Millionen Menschen. Ich sehe es auf lange Sicht
mehr als eine Chance denn als eine Belastung.” Helmut Kohl (CDU),
Bundeskanzler
1998
7,320 Mio Die Bonner Koalitionspartner CDU und FDP haben die von der
CSU angekündigte härtere Gangart in der Aus-länderpolitik heftig
kritisiert. … Der CDU-Vorstand habe “aus guten Gründen” die Übernahme
des von der CSU geprägten Satzes “Deutschland ist kein
Einwanderungs-land” ins Wahlkampfprogramm abgelehnt. (Berliner
Morgenpost) Heiner Geißler (CDU), MdB, ehem. Generalsekretär
1998 “Wir haben 7,2 Millionen Ausländer hier. Im Lauf der nächsten
Jahre werden ein bis zwei Millionen die deutsche Staatsbürgerschaft
bekommen. Und wenn die zu 90 Prozent SPD oder Grüne wählen, dann ist
das … für die CDU ein schweres Handicap.” (Playboy-Interview) Heiner
Geißler (CDU), MdB, ehem. Generalsekretär
2002
7,3 Mio (ohne Einbürg.) “Frau Merkel, gibt es zu viele Ausländer in Deutschland?”
“Nein. Aber es gibt große Probleme, die wir dringend lösen müssen. Es
muß überlegt werden, welche Form der Zuwanderung wir in den künftigen
Jahren überhaupt wollen. … Ganz wichtig ist dabei auch, daß wir die
Integration der hier schon lebenden Ausländer verbessern.”
(BUNTE-Interview) Angela Merkel (CDU), BundesvorsitzendeQuelle der Zitate: http://www.pi-news.net/20...PS: Was soll die geballte Medienaufmerksamkeit der letzten Tage zum Thema Ausländerkriminalität uns sagen? Gab es diese Vorfälle vor 4 Wochen noch nicht? Wohl kaum. Seiten wie die zitierte pi-news sind gegen alles kritisch, außer gegen Israel. Wenn laut dem Berliner Oberstaatsanwalt Reusch der Großteil der Intensivstraftäter Araber sind, dann lässt sich damit vielleicht die richtige Stimmung für den nächsten Feldzug rund um die Levante und persischen Golf finden. Erst den Ballon aufblasen und ihn dann platzen lassen. Graf Coudenhove-Kalergi wusste es vor langer Zeit...PPS: Beim politisch korrekten Empören das Luftholen nicht vergessen...
nach den ermüdenden Rechts- Links- Diskussionen in den Foren zu vergleichbarer Thematik ist dem Autor hier ein verdammt guter Artikel geglückt, der den "Hardlinern", die glauben, dass schärfere und längere Strafe vor Straftaten schützt, den Wind gewaltig aus den Segeln nimmt.Danke für diese fundierten und sich wohllesenden Klarstellungen.
Es geht bei der ganzen Sache doch im Grunde nicht um Jugendgewalt, Prävention oder härtere Strafen. Es geht hier doch ganz klar um einen kleinen Freiraum deutscher Bürger mal eeendlich etwas hieb- und stichfestes gegen Ausländer sagen zu dürfen und dies auch noch von der wahlkämpfenden Politik bestätigt zu bekommen. Glaubt denn jemand im ernst Herr Koch würde mit Präventionsmaßnahmen für Jugendliche in den Wahlkampf ziehen?Es sind u.a. Artikel wie diesen hier, der geradezu gebetsmühlenartig in endloser Wiederholung die Anwendung der ewig gleichen und nicht minder realitätsfernen Rezepte fordert und dabei alles kurz und klein differenziert, analysiert, nur leider zu keiner greifbaren Lösung kommt. Stattdessen: Allgemeinplätze.
Wir wollten Arbeitnehmer -so fasse ich Ihren Beitrag mal zusammen- und es kamen Menschen. Gute wie schlechte. Ganz so, wie wir Deutsche es sind.
Es ist immer dasselbe - kaum ist mal wieder eine "spektakuläre" Tat begangen worden, schon schreien alle nach einer Verschärfung der Strafen. Wehe, wenn auch noch Wahlkampf ist und man das Ausländerthema bemühen kann. Ja, reden ist billig, und darum wird auch geredet - ausschließlich. Wer (Jugend)Kriminalität wirkungsvoll bekämpfen will, müsste nämlich viel Geld in die Hand nehmen:
1. Eine gar nicht erst begangene Straftat wäre am besten. Insbesondere Jugendkriminaltät ist ein Phänomen, das mit dem jugendtypischen Testen von Grenzen und der Suche nach dem eigenen Platz in der Gesellschaft zusammenhängt. Ein Ladendiebstahl ist - so verrückt es vielleicht klingt - noch kein Beinbruch, denn die meisten Jugendlichen fallen nur ein einziges mal auf. Das hängt auch damit zusammen, dass das Jugendstrafrecht ziemlich wirkungsvolle Erziehungsmittel zur Verfügung stellt, die bei der Mehrzahl der Jugendlichen Wirkung zeigt. Wer aus einem problematischen Umfeld stammt, braucht in der Regel aber mehr als ein paar Stunden gemeinnützige Arbeit, um zur Besinnung zu kommen. Insbesondere solche Fälle bedürfen einer intensiven Betreuung durch die Jugendhilfe. Das sind genau die Stellen, die in den vergangenen Jahren in den Städten und Gemeinden regelmäßig als erste der Sparrunde zum Opfer gefallen sind. Prävention findet dem entsprechend -mit wenigen Ausnahmen- auf Sparflamme statt. Insbesondere da, wo die Hauptlast dieser Arbeit getragen wird, bei Polizei und Jugendämtern, ist in der Vergangenheit am hemmungslosesten gekürzt worden. Die Verantwortung hierfür trägt die Politik, verschweigt dies jedoch gerne.
2. Geschwindigkeit zählt! Wer erziehen will, muss Verfehlung und Strafe in einen möglichst engen Zusammenhang bringen, damit Ursache und Wirkung erkennbar werden. Das gilt insbesondere für den zeitlichen Zusammenhang. Erfahrungsgemäß können sich jugendliche Angeklagte schon nach wenigen Monaten kaum noch an die Tat erinnern, wegen derer sie im Gerichtssaal sitzen. Bei ihnen -und auch bei jugendlichen Zeugen- hört man dann immer wieder: "Weiß ich nicht mehr, ist schon so lange her". Das Zeitgefühl ist einfach ein anderes als bei Erwachsenen. Und: Jugendliche Mehrfachtäter begehen ihre Taten oft eruptionsartig kurz hintereinander, weswegen die Grenze in erster Linie schnell aufgezeigt werden müßte. Dass die Justiz hier immer wieder trotz aller Bemühungen zu langsam ist, trifft sicher auch zu. Selbst wenn die Politik es gerne leugnet, handelt es sich jedoch auch hier in erster Linie um ein Kapazitätsproblem: Nach Schätzung des Richterbundes fehlen alleine in Niedersachsen 300 Richter und Staatsanwälte! Der für meinen Gerichtsbezirk zuständige Jugendrichter vergibt derzeit -wegen Überlastung- Verhandlungstermine im Sommer 2008!
Politik soll man nicht an ihren Worten, sondern an ihren Taten messen. Und zwar an den Taten, die auch etwas bewirken. Eine Änderung der Strafobergrenze ist auf den Justizalltag ebenso ohne nennenswerte Auswirkung wie die Abschiebung von ein paar Intensivtätern. Kommt zwar markig rüber und sieht zupackend aus, wenn Herr Koch das fordert, hat aber dieselbe praktische Bedeutung wie der kippende Reissack in China.
Nun ist meine Erinnerung leider nicht mehr die allerbeste, aber soweit ich mich an die Entwicklung zurück erinner kann, wollte eigentlich niemand und zwar zu keinem Zeitpunkt diese Arbeitskräfte und schon gar nicht auf Dauer. Es war zu keinem Zeitpunkt ein Verlangen, welches der Bevölkerung entsprungen wäre, als vielmehr eine Herzenssache der Industrie.Ich wollte Ihre Behauptung lediglich nicht unwidersprochen stehen lassen. MfG
... veröffentlichte gerade erst diese Woche etwas über junge Männer schlechthin (der Zusammenhang von Youth-Bulge, Hormonstau etc). Gibt es für prügelnde Rechte, Ausländer und Hooligans nicht vielleicht besser einen Testosteronhemmer?
wenn Sie Unternehmer, Politiker, Krankenhauspatienten, Betreiber von Erdebeerfeldern und Spargelaufzuchtbetrieben etc. nicht mehr zur Bevölkerung zählen, haben Sie natürlich Recht.MfG
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