Lauschangriff Das BKA im Beichtstuhl
Innenminister Schäuble will keine Ausnahme beim Abhören machen. Nach Journalisten, Ärzten und Anwälten sollen nun auch Pfarrer, Abgeordnete und Verteidiger belauscht werden dürfen
Für die Ermittler gab es in Deutschland lange ein paar Tabubereiche. Was jemand zum Beispiel einem Pfarrer anvertraut, unterliegt dem Beichtgeheimnis, selbst wenn er dem Geistlichen einen Mord gesteht. Ähnliches gilt bis heute zum Beispiel für Gespräche zwischen einem Mandaten und seinem Verteidiger, einem Journalisten und seinen Informanten oder für Ärzte und andere sogenannte Berufsgeheimnisträger. Sie dürfen nicht abgehört werden, auch dann nicht, wenn es darum geht, schwere Verbrechen zu verhindern oder aufzuklären.
Innenminister Wolfgang Schäuble möchte das nun ändern. Bereits in früheren Versionen des umstrittenen Gesetzentwurfs zum Umbau des Bundeskriminalamtes war vorgesehen, dass Ärzte, Journalisten oder Psychotherapeuten künftig belauscht werden dürfen. Lediglich Abgeordnete, Pfarrer und Strafverteidiger waren noch ausgenommen. Sie sollten auch weiterhin aufgrund ihres Zeugnisverweigerungsrechts von Abhöraktionen ausgenommen bleiben. Der neueste Entwurf des BKA-Gesetzes streicht auch ihnen diesen Schutz.
Ende der neunziger Jahre hatte der Gesetzgeber das Grundgesetz geändert und den Großen Lauschangriff möglich gemacht. Das Verwanzen auch von Privatwohnungen ist seitdem erlaubt. Lediglich einige Wenige sollten davon ausgenommen bleiben, da man glaubte, ihre Freiheiten seien für die Aufrechterhaltung einer Demokratie so wichtig, dass sie schwerer wögen als die Bedürfnisse des Staates und der Justiz.
Geregelt ist der Schutz dieser Berufsgeheimnisträger in Paragraf 53 der Strafprozessordnung. Er gibt ihnen das Recht, in Ermittlungen die Aussage zu verweigern. Daraus abgeleitet wurde, dass die Gespräche, die sie mit ihren Mandanten, Patienten, Informanten oder Gläubigen führen, ebenfalls geschützt bleiben müssten. Ursprünglich galt das für ziemlich viele: für Seelsorger, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Apotheker, Hebammen, Drogenberater, Abgeordnete und Journalisten.
Schon die bisherigen Entwürfe für das neue BKA-Gesetz aus dem Innenministerium sahen dieses Recht nicht mehr für alle vor. In Paragraf 20u hieß es, heimliche Überwachungen der Wohnräume seien nur bei Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten unzulässig, eventuell erlangte Erkenntnisse „dürfen nicht verwertet werden“. Den übrigen Berufsgruppen wurde nur noch ein geringer Schutz vor Wanzen zugestanden. Es sei, so hieß es, die Verhältnismäßigkeit zu prüfen und abzuwägen, ob Geheimhaltung oder Gefahrenabwehr wichtiger seien.
Bereits das führte zu heftigen Protesten. Immerhin tastet das Innenministerium damit etwas an, was laut einem gültigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts unantastbar zu sein hat – den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung. Und ein privater Kernbereich ist es unbedingt, wenn man mit seinem Anwalt, seinem Therapeuten oder auch einem Journalisten vertraulich spricht.
Mit dem neuen Entwurf würde diese Schranke nun komplett abgeschafft. Nach der Schäubleschen Logik ist das nur konsequent. Denn warum sollen Seelsorger oder Abgeordnete stärker geschützt sein als Journalisten oder Therapeuten?
Die Hürde, die das Ministerium stattdessen einziehen will, verschiebt die Debatte in einen völlig neuen, riskanten Bereich. Das Abhören soll nämlich dann erlaubt sein, wenn es „zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“ erforderlich ist. Nicht um Strafverfolgung soll es also gehen, sondern um Gefahrenabwehr.
Für Befürworter wie den innenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag ein überzeugendes Argument. „Ich habe überhaupt kein Problem damit“, sagt Wolfgang Bosbach auf die Frage, ob er als Abgeordneter sein Schutzprivileg vermissen werde. Im Gegenteil: „Man kann doch nicht ernsthaft sagen, wir könnten Menschenleben retten, aber tun es nicht, weil wir dafür einen Geistlichen abhören müssen.“ Der Schutz des gesprochenen Wortes gegenüber einem Berufsgeheimnisträger sei nicht wichtiger, als das Leben bedrohter Menschen, sagt Bosbach. „Wenn sie noch Leib und Leben retten können, darf der Staat mehr, als wenn es ‚nur’ um die Überführung eines Täters geht.“
Man müsse, sagt man auch im Innenministerium, zwischen dem Schutz für Geheimnisträger und dem Schutz der Opfer abwägen. Mehr für die Opfer tun, das klingt gut. Ist aber kreuzgefährlich.
Denn mit einer ähnlichen Argumentation hatte der damalige Vize-Polizeipräsident von Frankfurt, Wolfgang Daschner, einem Entführer Folter angedroht. Er hoffte, so eine Aussage erzwingen und das Leben des entführten Kindes noch retten zu können. Daschner, der sich bewusst war, Recht zu brechen, wurde später schuldig gesprochen. Im Urteil hieß es, die Menschenwürde sei unverletzlich, auch die des Täters. Demnach kann die Menschenwürde nicht gegen sich selbst abgewogen werden, nicht die von Entführer und Geisel, und auch nicht die von Terroristen und beispielsweise Pfarrern.
Denn wie das Bundesverfassungsgericht kürzlich in einem Urteil bestätigte, gehört auch ein vertraulich geführtes Gespräch etwa mit einem Geistlichen oder Arzt zum privaten Bereich der Lebensgestaltung – und fällt damit letztlich unter den Schutz der Menschenwürde.
Dennoch möchte Schäuble diesen letzten Schutzbereich nun auch noch für die letzten Berufsgruppen streichen. Wahrscheinlich bewusst, wie die Salamitaktik vermuten lässt. Denn schon der erste Passus im Sommer hatte zu Widerstand bei Anwälten, Ärzten und Journalisten geführt. Kaum hat sich dieser etwas beruhigt, soll nun ein weiterer Baustein geschleift werden. Stefan Paris, Sprecher von Schäuble, weist das allerdings von sich. Dass es im Rahmen der Prüfung eines Gesetzentwurfes auf Referentenebene zu Änderungen komme, sei ein „völlig normaler Vorgang“.
Im Justizministerium scheint man das alles nicht so normal zu finden, und ist auch nicht damit einverstanden, dass der Innenminister den Kernbereichsschutz des Privaten antasten will. Der müsse auch bei der Gefahrenabwehr gewährleistet werden, heißt es. Mehr will man aber nicht dazu sagen.
Beim Koalitionspartner SPD äußert man sich offener. Vor allem, weil man von Schäubles neuem Vorstoß nicht nur überrascht, sondern auch verärgert ist. „Das wird es mit uns nicht geben“, sagt der SPD-Innenexperte Klaus-Uwe Benneter. In der Strafprozessordnung sei „dezidiert geregelt“, wer abgehört werden dürfe und wer nicht. Da werde man keine neue Lösung suchen, schließlich gebe es keine neuen Voraussetzungen. „Das ist in der Gefahrenabwehr nicht anders als bei der Strafverfolgung“, sagt Benneter. „Menschenwürde steht allen zu.“
- Datum 16.01.2008 - 06:12 Uhr
- Seite 1 | 2 | 3 | Auf mehreren Seiten lesen
- Quelle ZEIT online
- Kommentare 20
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:





...wirds wieder nichts mit der Flächendeckenden Überwachung unserer bevorzugten Schmiergeldemfänger.(Achtung, in diesem Beitrag ist Ironie in übermäßigem Umfang enthalten. Bei Auffinden, darf diese aufgegessen werden).
Wo doch die Kriminalstatistik in vielerlei Hinsicht deutlich rückläufig ist, wie zum Beispiel die Süddeutsche schreibt.
Hat es eventuell einen ähnlichen Grund, wie im Fall der geplanten Verschärfung des Jugendstrafrechts, das die Kanzlerin und ihre Partei noch vor kurzem abgelehnt hat.
Alo einen an den Haaren herbei gezogenen Grund?
Dieser erneute Vorstoß von Herrn Schäble legt die Frage nahe, von wem die größere Gefahr für unsere freiheitlich demokatische Grundordnung ausgeht: Von Terroisten, die ihrem Pfarrer ihre sinistren Pläne unterbreiten oder von Herrn Schäuble selbst, dessen Paranoia offenbar längst therapiebedürftig ist... Wer ist noch gleich auf die brilliante Idee gekommen, diesen traumatisierten Mann, der selbst Opfer eines Attentats wurde, darüber befinden zu lassen, was im Sinne der öffentlichen Sicherheit ist? Bei allem Respekt und Mitgefühl: Wie viel von unserer Freiheit wird der Illusion von Sicherheit noch geopfert, bis sich der Widerspruch gegen den Überwachungsstaat nicht mehr den "Täterschutz"-Vorwurf gefallen lassen muss? Selbst bei totaler Überwachung ist keine absolute Sicherheit möglich, es muss also mit Bedacht abgewogen werden, welcher Preis zu hoch ist und ich glaube nicht, dass Herr Schäuble auf diesem Gebiet über die nötige Contenance verfügt. Um es mit Hagen Rethers Worten zu sagen: Wie haben nicht nur Wespen im Cockpit, sondern auch noch einen Piloten mit Flugangst.
Weiter so Herr Dr. SchaeubleHannes
... nachdem Demokratie und Rechtsstaat über die EU immer weiter ausgehebt werden (ein interessanter Vortrag dazu unter http://www.youtube.com/watch?v=qWZbEKjcd1M&feature=related), braucht man sich bei den Kompetenzen für die Überwacher und Ermittler ja nicht unnötig zurück zu halten.Nicht mehr lang und wir leben wieder wie in der wunderschönen DDR - es war ja schließlich auch nicht schlecht. Und wo schon 40% der Schüler den Unterschied zwischen Demokratie und Diktatur nicht mehr klar erkennen können (http://www.tagesspiegel.de/berlin/Landespolitik-Bildung-Schule;art124,2454357), macht das ja auch gar nicht mehr so viel aus.
Letzte Woche die Watschen von Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier im Spiegel, der ihm nicht weniger als völlige Unfähigkeit als Jurist vorgeworfen hat und diese Woche ein Amoklauf gegen die eigenen Abgeordneten-Kollegen und die Kirchen (und das als CDU-Mann!).
Dieser Mann sucht nachdem ihm schon sein Lauschangriff wie sein Luftsicherheitsgesetz vom BVG gekippt wurde nur noch Randale und einen lauten Abgang.
Wenn wir erstmal den totalen Überwachungsstaat haben sollten, darf man seine Bedenken nichtmal seinem Pfarrer mitteilen, geschweige denn sich als Abgeordneter gegen das System auflehnen....nur weiter so:P Solche "Probleme" sollten schon früh im Keim erstickt werden, da merkt es noch keiner *hust*
ein schritt in die richtige richtung: überwachung für alle! - daran istschon die ddr eingegangen. also: spitzel an die spitze, wanzen gibtskünftig im baumarkt, der bundestrojaner wird tier des jahres unddie revolution kann kommen ... www.amokwriter.com
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren