Geheime Versicherungsdatei

Mehr Transparenz für Versicherte

Manchmal feiert der Datenschutz Erfolge. Wenn er die Sammelwut von Versicherungen eindämmen kann, zum Beispiel – wie derzeit bei deren „schwarzer Liste“ namens UniWagnis.

Seit mehr als zwei Jahren bemühen sich Datenschützer, ein bisher völlig undurchsichtiges Datensammelsystem der Versicherungswirtschaft transparenter zu machen. Derzeit scheint es, als könnten sie damit Erfolg haben. Zumindest verhandeln der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Verbund von Datenschutzbeauftragten der Wirtschaft namens Düsseldorfer Kreis derzeit über ein neues Konzept.

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Es geht um ein System, das offiziell Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) genannt wird, intern bei den Versicherern aber auch Wagnisauskunft oder UniWagnis heißt. Die Datenbank existiert seit 1993 und wurde von den Versicherern aufgebaut, um Betrüger erkennen zu können und ihnen Versicherungen zu verweigern. Sie enthält heute 9,5 Millionen Datensätze – je nach Sparte bis zu einem Prozent der Versicherten.

Somit ist HIS, ähnlich der Schufa, eine Liste, in der alle Angaben eines Versicherten gespeichert werden, wenn eine Versicherung ihn des Betruges verdächtigt. Datenschützer hadern schon lange damit. Zum einen ist es für Versicherte völlig intransparent, nach welchen Kriterien sie dort aufgenommen werden. Zum anderen haben Datenschützer bisher kaum eine Möglichkeit, die entsprechenden Informationen einzusehen.

Fest steht nur, dass das System für Verbraucher erhebliche Auswirkungen hat. Denn letztlich bestimmt HIS, wie teuer dem Einzelnen eine Versicherungspolice angeboten wird, oder ob er überhaupt eine bekommt. Bei jedem Neuvertrag prüfen die Versicherungen, ob und welche Eintragungen es über den Betreffenden in HIS gibt und schätzen danach das Risiko ein, die Police auch auszahlen zu müssen. An HIS gemeldete Personen bleiben fünf Jahre im System gespeichert und werden dann automatisch gelöscht.

Man muss nicht erst bei einem fingierten Autounfall erwischt worden sein, um unangenehm aufzufallen. Es genügt, mehrmals seine Versicherung in Anspruch genommen zu haben, um als potenzieller Betrüger eingestuft zu werden und höhere Beiträge zahlen zu müssen. Auch Probeanträge, also der Versuch, Auskunft über Versicherungskosten und Umfang zu bekommen, reichen schon für einen Vermerk. Jedwede Besonderheit wie Krankheiten werden gespeichert und sind für andere Versicherungsunternehmen abrufbar.

Dabei existiert HIS nicht als eine große Datenbank. Jede Versicherung speist ihre Kunden in ein eigenes System. Diese Daten werden dann nach einem sogenannten Strukturcodeverfahren verschlüsselt, beim GDV gesammelt und sortiert nach Versicherungssparten auf Anfrage an andere Anbieter herausgegeben. Diese müssen sich  mit dem Unternehmen in Verbindung setzen, das die Daten eingespeist hat, und können dort den Klarnamen erfragen.

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Leser-Kommentare

  1. Was hält die Versicherer davon ab, das Beitragssatzprinzip der KFZ-Versicherung auch in anderen Sparten anzuwenden?
    Wäre zumindest transparenter als irgendwelche "Geheimdatenbanken", ob mit Teilauskunftspflicht oder nicht, und dazu in einer Branche, die immer mehr auch die übelsten Methoden der Drückerkolonnen übernimmt..

  2. Weiss eigentlich jemand wie die Rechtslage ist? Kann eine Versicherung einfach die Daten für einen Vertrag abfragen und dann in einer Datenbank anderen Versicherungen zugänglich machen? Der Artikel hört sich so an als brauchen wir ein Anti-Diskriminierungsgesetz für Versicherungen und Banken indem geregelt wird welche Daten erhoben werden dürfen und welche nicht. Dazu auch eine Aufklärungspflicht wenn die Daten in anderen Firmen zugänglichen Datenbanken abgelegt werden. (Wie Schufa Klausel)Die Datenschützer sind die Helden unserer Zeit, ich würde ihnen Hilfe aus Berlin wünschen.

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  • Von Kai Biermann
  • Datum 14.1.2008 - 12:06 Uhr
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