Geheime Versicherungsdatei Mehr Transparenz für VersicherteSeite 2/2
„Datenschutzrechtlich lief das nicht ganz korrekt ab“, sagt Helga Naujok, Mitarbeiterin beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, der an den Verhandlungen beteiligt ist. „Vor allem konnten die Betroffenen nicht erfahren, wer welche Daten von ihnen hat.“ Deswegen hat der Verein Foebud, der sich für Datenschutz einsetzt, dem System 2006 den "Big-Brother-Award" verliehen.
Das Konzept, über das nun in Hannover verhandelt wurde, sieht eine neue Zentraldatei vor. Zwischen den Versicherungen soll es keinen direkten Austausch mehr geben, die komplette Abfrage läuft über die neue Datei. Auch die Informationen, wegen derer Verbraucher aufgenommen werden, sollen sich nach dem Wunsch der Datenschützer ändern. Wichtigste Neuerung jedoch ist, dass jeder – wie es auch bei der Schufa möglich ist – problemlos erfahren können soll, was über ihn gespeichert ist und woher die Daten kommen. Am liebsten wäre den Datenschützern, die Versicherungen verpflichteten sich, automatisch jeden zu benachrichtigen, der in HIS auftaucht.
Einer der verhandelnden Datenschützer, der schleswig-holsteinische Landesbeauftragte Thilo Weichert, wünscht sich, dass künftig der Zugriff der Versicherungen begrenzt wird. Sie müssten dann ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen und würden auch nicht mehr alle vorhandenen Daten zu der Person erhalten.
Die Chancen dafür schätzte Weichert gut ein: „Das vom GDV vorgelegte Grundkonzept ist absolut gut“, sagt er. Da seien sich die beteiligten Datenschutzbehörden einig. Allerdings gebe es noch eine Menge Einzelfragen, die zu klären seien. „Der wichtigste Konflikt ist, wenn vertragsgemäßes Verhalten als Risiko gesehen wird, da wird es die größten Kämpfe geben.“ Weichert sagt, er rechnet damit, dass die Verhandlungen noch bis zu einem halben Jahr dauern werden. Das verhindere jedoch nicht, dass jetzt schon damit begonnen werden könne, das neue und transparentere System aufzubauen.
- Datum 14.01.2008 - 12:06 Uhr
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- Quelle ZEIT online
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Was hält die Versicherer davon ab, das Beitragssatzprinzip der KFZ-Versicherung auch in anderen Sparten anzuwenden?
Wäre zumindest transparenter als irgendwelche "Geheimdatenbanken", ob mit Teilauskunftspflicht oder nicht, und dazu in einer Branche, die immer mehr auch die übelsten Methoden der Drückerkolonnen übernimmt..
Weiss eigentlich jemand wie die Rechtslage ist? Kann eine Versicherung einfach die Daten für einen Vertrag abfragen und dann in einer Datenbank anderen Versicherungen zugänglich machen? Der Artikel hört sich so an als brauchen wir ein Anti-Diskriminierungsgesetz für Versicherungen und Banken indem geregelt wird welche Daten erhoben werden dürfen und welche nicht. Dazu auch eine Aufklärungspflicht wenn die Daten in anderen Firmen zugänglichen Datenbanken abgelegt werden. (Wie Schufa Klausel)Die Datenschützer sind die Helden unserer Zeit, ich würde ihnen Hilfe aus Berlin wünschen.
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