Jungendstrafrecht Knast für Crashkids?

Roland Koch möchte in schweren Fällen schon 12-Jährige dem Strafrecht unterwerfen. Die Forderung ist daneben. Sie verweist aber auf ein reales Problem.

Seinen sechs Punkten zur Verschärfung des Jugendstrafrechts hat der hessische Ministerpräsident und Wahlkämpfer Roland Koch nun einen siebten Punkt angefügt: Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre bei schweren Gewalttaten. Er denkt an Intensivtäter, die manchmal schon in so jungen Jahren als Einzelne oder in Cliquen Schlägereien und Raube begehen und die Bevölkerung vor allem in Großstädten beunruhigen.

Die Forderung ist nicht neu. Sie war gerade vor einem halben Jahr von der Justizministerkonferenz einhellig abgelehnt worden – Hessen eingeschlossen. Als jetzt postwendend selbst aus der CDU und sogar von dem gleichzeitigen Wahlkämpfer Christian Wulff in Niedersachsen deutlicher Widerstand kam, schränkte Koch seine Äußerungen, die angeblich missverstanden worden seien, so ein: „In Ausnahmefällen könnten Elemente des Jugendstrafrechts bei unter 14-Jährigen angewendet werden.“

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Aber sind solche Forderungen angebracht? Sind sie realistisch? Wie gehen wir mit „kriminellen“ Kindern bisher um? Gibt es dort Defizite? Dazu einige Informationen:

Seit dem ersten Jugendgerichtsgesetz von 1923, also seit 85 Jahren, beginnt die Strafmündigkeit in Deutschland mit 14 Jahren. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren sagt Paragraf 3: „Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Zur Erziehung eines Jugendlichen, der mangels Reife strafrechtlich nicht verantwortlich ist, kann der Richter dieselben Maßnahmen anordnen wie der Familien- oder Vormundschaftsrichter.“

Zuvor hatte die Grenze im Kaiserreich seit 1871 bei 12 Jahren gelegen. Auch die Nazis senkten die Strafmündigkeit später zeitweilig wieder auf dieses Alter. Deswegen mahnen Kritiker, das Rad der Geschichte nicht in jene Zeiten zurückzudrehen.

Dennoch haben auch schon früher Politiker und einzelne Juristen die Strafgrenze wieder senken wollen. So kann sich Koch etwa auf den CDU-Politiker und Staatsrechtler Rupert Scholz und den Richter Werner Hinz berufen. Sie begründeten ihre Forderung bereits in den 1990er Jahren mit dem Argument, die „Kinderkriminalität“ nehme beängstigend zu; das Jugendhilferecht reiche nicht aus, dem Problem zu begegnen. Eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters liege zudem im internationalen Trend; sie sei gerechtfertigt, weil junge Menschen durch die allgemeine Schulbildung heute früher einsichtsfähig und reif seien.

Leser-Kommentare
    • Heiko2
    • 15.01.2008 um 19:57 Uhr

    Herr Jessen wird auch zu diesem Thema die richtige Antwort haben!Pfui Teufel Herr Jessen, pfui Teufel...

  1. 2. Wenn

    "Alle Fachverbände, 1000 Wissenschaftler und Praktiker" ... "sich dieser
    Tage den Forderungen nach Verschärfung des Jugendstrafrechts und
    Herabsetzung der Strafmündigkeit widersetzt." haben, dann muss Kochs Vorschlag gut sein. Denn diese "Fachleute" sind es doch, die uns diese Suppe eingebrockt haben. Seit Jahrzehnten tanzt die Bundesregierung nach der Pfeife dieser "Fachleute". Das Ergebnis ist erschreckend. Wenn wir die Probleme nur irgendwie eindämmen wollen, müssen als erstes diese "Fachleute" entmachtet werden.

    • eccola
    • 15.01.2008 um 22:00 Uhr

    Leider wird immer weniger Zeit und Mühe für die Erziehung von jungen Menschen aufgebracht. Wertevermittlung findet kaum statt. In den Städten entstehen immer größere soziale Gruppen, die verstärkt ihre soziale Kompetenz verlieren. Über alle Gesellschaftsschichten.In einem anderen Kommentar, leider finde ich den Beitrag nicht mehr, schrieb ein Leser sinngemäß, dass die Erziehung von Kindern natürlich die Angelegenheit der Eltern ist. Der Staat aber den Rahmen zu geben hat, in dem die Eltern die Erziehungsabeit bestmöglich leisten können. Die Länder aber darin versagt haben, den Rahmen in der bestmöglichen Form zu bieten. Dazu gehört auch das Abziehen der Erziehungsarbeit von den Eltern, wenn diese sie nicht Leisten können. Das Wohl des Kindes ist höher zu werten, als der Recht der Eltern. Hier kommen die Bundesländer in die Pflicht,  der sie sich aber entziehen. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wird gespart. Immer weniger Mitarbeiter in den Jugendbehörden müssen sich um immer mehr Kinder und Jugendliche kümmern. Die Kinder von heute, sind die Erwachsen von morgen. Nur wenn sich alle dies bewusst machen, wird vielleicht verstanden wie wichtig Erziehungsarbeit ist. Wertevermittlung  und die Vermittlung von Sozialverhalten sind wichtige Teile der Erziehungsarbeit.Wird ein Kind mit 12 oder 14 straffällig, dann ist es nicht erzogen worden. Die Erziehungsarbeit ist mit Dringlichkeit nachzuholen, aber in keinen Fall sollte die Erziehungsarbeit in einem Gefängnis durch andere Gefangene erfolgen. eccola

  2. Ich halte persönlich zwar nicht viel von Herrn Koch, zumal er während seiner Amtszeit im Grunde genommen nichts unternommen hat, um die nun beklagten Mißstände zu bessern. Aber was die "Verschärfung" des Strafrechts angeht hat er recht. Man muß bedenken, daß die Jugendlichen heutzutage eh früher reif werden. Und 12-jährige Crashkids oder Taschendiebe sollten durchaus in unangenehme geschlossene Heime, "Kinderknast", kommen, damit sie begreifen, daß die Straße kein Selbstbedienungsladen ist. Leider wird das zu Hause nicht mehr vermittelt, aber der Staat kann auch nicht bis in jeden Quadratmeter Privatsphäre mitmischen. Es sind ja die Eltern, die die Regeln ansich kennen und beibringen sollten.Im Übrigen halte die die sog. Verschärfung für absolut notwendig, da es nicht nur darum geht, die Kids wieder auf die richtige Bahn zu bringen, sondern auch um Genugtuung für die Opfer. Das uralte Verlangen nach Gerechtigkeit sollte nicht unterschätzt werden. Wenn jemand einen anderen Menschen halb totschlägt, ist es bereits extrem human, ihm nicht dasselbe anzutun. Stattdessen muß er jedoch für Jahre ins Gefängnis, was auch den Vorteil hat, daß er in dieser Zeit niemanden mehr schaden kann. Daß man über diese klaren Maßregeln überhaupt diskutieren muß, zeigt wie degeneriert die Gesellschaft ist.Desweiteren sollte bedacht werden, daß viele Kulturkreise genau diese einfachen Mechanismen durchaus in ihrer Kultur leben, was ich grundsätzlich sehr begrüße. Man sehe sich z.B.die Strafmaße in Japan, Singapur oder arabischen Staaten an. Über deutsche Kuschelpädagogik wird allenfalls verständnislos und kopfschüttelnd gelächelt.Neulich las ich, im Jugendcamp gibt es als Strafe wenn jemand sich nicht an die Regeln hält, Sport. Zum Lachen. Sport sollte im Gefängnis Belohnung sein und nicht die Regel, und eine Strafe ist es sicherlich nicht.GrußLX

  3. Solch oberflächliche Behauptung zeugt von wahrer Kompetenz !

    • ErichH
    • 16.01.2008 um 9:03 Uhr

    von der Reife des Täters. Ist es nicht besonders bedenklich, wenn noch unreife Menschen bereits schwere Straftaten begehen?
    Wenn dem Staat hinsichtlich unreifer Straftäter die Hände gebunden sind, besteht eine Lücke im System. Die Lücke wird nich geschlossen, wenn unreif Personen als reif bezeichnet
     

  4. aber eher kriminell und ganz offenbar besteht da eine Luecke im Gesetz die geschlossen werden muss.

    • lef
    • 16.01.2008 um 21:53 Uhr

    Ich kenne einen Sozialarbeiter, der im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Täter zu Hause aufsucht und dann vorschlägt, was geschehen soll.Der ist Spezialist für so was.Da gibt es auch "Kids", denen geholfen werden kann durch- Einfluss auf die Eltern- mit persönlicher Förderung,- Sonstiges- aber es gibt auch Jüngere, die mit ein paar Tagen "Knasterfahrung" durchaus einen Kick kriegen, sich zu ändern (wenn Ihnen dort klargemacht wird, wo ihre "Karriere" hinführt.Diese Sozialarbeiter gibt es also schon.Was Koch wirklich wörtlich gefordert hat, ist, dass Letzteres IM EINZELFALL auch mal juristisch möglich ist (was bislang ausgeschlossen ist).Mehr nicht!So sehr ich Koch ansonsten ablehne,dieser Vorschlag ist von Linkspopulisten mit Absicht falsch umgedeutet worden.Es gibt WIRKLICH auch Jüngere, die sehr genau unser festgeschriebenes Gesetz ausnutzen (bis sie strafmündig sind),dann aber die Kurve nicht mehr kriegen.

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