Jungendstrafrecht Knast für Crashkids?
Roland Koch möchte in schweren Fällen schon 12-Jährige dem Strafrecht unterwerfen. Die Forderung ist daneben. Sie verweist aber auf ein reales Problem.
Seinen sechs Punkten zur Verschärfung des Jugendstrafrechts
hat der hessische Ministerpräsident und Wahlkämpfer Roland Koch nun einen siebten Punkt angefügt: Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre bei schweren Gewalttaten. Er denkt an Intensivtäter, die manchmal schon in so jungen Jahren als Einzelne oder in Cliquen Schlägereien und Raube begehen und die Bevölkerung vor allem in Großstädten beunruhigen.
Die Forderung ist nicht neu. Sie war gerade vor einem halben Jahr von der Justizministerkonferenz einhellig abgelehnt worden – Hessen eingeschlossen. Als jetzt postwendend selbst aus der CDU und sogar von dem gleichzeitigen Wahlkämpfer Christian Wulff in Niedersachsen deutlicher Widerstand kam, schränkte Koch seine Äußerungen, die angeblich missverstanden worden seien, so ein: „In Ausnahmefällen könnten Elemente des Jugendstrafrechts bei unter 14-Jährigen angewendet werden.“
Aber sind solche Forderungen angebracht? Sind sie realistisch? Wie gehen wir mit „kriminellen“ Kindern bisher um? Gibt es dort Defizite? Dazu einige Informationen:
Seit dem ersten Jugendgerichtsgesetz von 1923, also seit 85 Jahren, beginnt die Strafmündigkeit in Deutschland mit 14 Jahren. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren sagt Paragraf 3: „Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Zur Erziehung eines Jugendlichen, der mangels Reife strafrechtlich nicht verantwortlich ist, kann der Richter dieselben Maßnahmen anordnen wie der Familien- oder Vormundschaftsrichter.“
Zuvor hatte die Grenze im Kaiserreich seit 1871 bei 12 Jahren gelegen. Auch die Nazis senkten die Strafmündigkeit später zeitweilig wieder auf dieses Alter. Deswegen mahnen Kritiker, das Rad der Geschichte nicht in jene Zeiten zurückzudrehen.
Dennoch haben auch schon früher Politiker und einzelne Juristen die Strafgrenze wieder senken wollen. So kann sich Koch etwa auf den CDU-Politiker und Staatsrechtler Rupert Scholz und den Richter Werner Hinz berufen. Sie begründeten ihre Forderung bereits in den 1990er Jahren mit dem Argument, die „Kinderkriminalität“ nehme beängstigend zu; das Jugendhilferecht reiche nicht aus, dem Problem zu begegnen. Eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters liege zudem im internationalen Trend; sie sei gerechtfertigt, weil junge Menschen durch die allgemeine Schulbildung heute früher einsichtsfähig und reif seien.
In seiner abgemilderten Version kann sich Koch auf frühere Forderungen stützen, wenigstens die „familiengerichtliche Erziehungskompetenz“ zu stärken durch Aufnahme strafender und disziplinierender Elemente aus dem Jugendstrafrecht. Auch dies gemeint als Antwort auf schwere Kinderkriminalität.
Betrachtet man die europäische Entwicklung, so liegt die geltende deutsche Regelung im üblichen Bereich. Ohnehin lassen sich unterschiedliche Rechtssysteme schwer vergleichen. Schon bei uns ist die Rechtslage kompliziert. So kann für unter 14-Jährige, die zu verwahrlosen drohen, auch heute schon die Unterbringung in jugendpsychiatrischen Kliniken oder in Heimen der Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz richterlich angeordnet werden. Es besteht also keine erkennbare gesetzliche Lücke, um notfalls energisch gerichtlich einzuschreiten.
In Nachbarländern gibt es unterschiedliche Entwicklungen – quer zu der politischen Farbenlehre. Spanien hat unter dem konservativen Aznar unsere Regelung übernommen, also eine bedingte Strafmündigkeit 14- bis 17-Jähriger und ein Übergangsrecht für die Heranwachsenden, zur Tatzeit 18- bis 20-Jährigen. Belgien dagegen hat bereits vor langer Zeit das Strafrecht für unter 18-Jährige komplett abgeschafft. Umgekehrt haben der Sozialist Blair in Großbritannien und der damalige konservative Innenminister Sarkozy in Frankreich die unbedingte Strafmündigkeit auf 10 Jahre herabgesetzt; Anlässe waren die Ermordung des zweijährigen James Bulger in Nottingham durch zwei 11-Jährige und die Massenkrawalle Jugendlicher in Pariser Vorstädten.
Die Begründungen für eine Herabsetzung des Strafalters halten einer Überprüfung kaum Stand. Eine früher einsetzende Pubertät und intensivere Schulausbildung gehen nach entwicklungspsychologischen Erkenntnissen nicht einher mit früherer emotionaler, moralischer und sozialer Reife. Sie ist heute eher erschwert und verzögert. Das liegt an der immer schwierigeren Orientierung, Wertumbrüchen, Auflösung familiärer Erziehungsstrukturen, heimlichen „Miterziehern“ wie Fernsehen, Filmen Computerspielen, gewaltverherrlichenden technischen Medien und diffusen Freizeitwelten.
In vielen Zuwandererfamilien gesellen sich dazu Sprachschwierigkeiten, Abneigung und Ängste gegenüber Behörden, Traditionen von Männlichkeit und Gewalt in der Erziehung, insgesamt geringere soziale Entwicklungschancen sowie eine Entfremdung gegenüber unseren Vorstellungen durch teilweise parallele, abgekapselte Milieus. Und zum Schulbildungsargument ist anzumerken, dass die Pisa-Studien negative Befunde gerade in unteren Bildungsschichten und Randgruppen nachweisen. Überdies ist Schulschwänzen verbreitet, Analphabetentum nimmt zu.
Freilich ist Koch zuzugeben, dass in den 1970er Jahren mit der Kehrtwende von der überholten Fürsorgeerziehung ideologisch bedingt Fehler gemacht wurden und Lücken in der Heimerziehung entstanden sind. Nach dem Modell des US-Bundesstaates Massachusetts wurden seinerzeit beispielsweise in Hamburg und Hessen alle geschlossenen Erziehungsheime ersatzlos abgeschafft. Jugendämter und Jugendgerichte entwickelten Ausweichstrategien: Man wartete ab, bis ein streunender, delinquenter 12-Jähriger strafmündig wurde, um ihn dann in Untersuchungshaft- und Jugendstrafanstalten zu schicken; „Nachschlag“ nennt man das. Gestörte „crash kids“ wies man in psychiatrische Kliniken ein. Wieder andere wurden in benachbarte Bundesländer verschoben, die noch über geschlossene Heime verfügten. Oder man brachte sie in ferne Länder mit sozialarbeiterischer Betreuung („Erlebnispädagogik“).
Inzwischen ist man vielerorts klüger geworden. Statt in überholten Fürsorgeheimen alten Stils werden schwierige Kinder in therapeutischen Wohngruppen, Ersatzfamilien oder offenen Jugendheimen aufgenommen. Wie in Massachusetts muss man aber einräumen, dass einige wenige dort nicht zu halten sind und wenigstens vorübergehend geschlossener Unterbringung bedürfen. Es mangelt jedoch noch an der Bereitschaft mancher freier Träger, einige Heime mit geschlossenen Abteilungen und zumindest zeitweiliger sicherer Aufnahme zu versehen.
Zweifellos ist eine geschlossene Unterbringung und Betreuung sehr teuer. Sie ist nur vertretbar, wenn sich um die betroffenen Kinder pädagogisch qualifizierte Personen rund um die Uhr kümmern und der Einschluss sich auf ein unbedingtes Mindestmaß begrenzt.
In diesem Zusammenhang sind auch Erziehungscamps – Freiwilligkeit auf beiden Seiten vorausgesetzt – für einige gefährdete Kinder diskutable Alternativen. Wenig hilfreich erscheint es, wenn sie mit Nazi-Erziehungslagern in Verbindung gebracht und so diffamiert werden.
Wissenschaft und Praxis müssen zudem alternative Modelle entwickeln und evaluieren. Und sie müssen prüfen, um wie viele Kinder es überhaupt geht. Riesige Zahlen werden es nicht sein. Es mögen bundesweit 100 bis 500 kindliche „Intensivtäter“ sein, die wir so intensiv behandeln müssen.
Alle Fachverbände, 1000 Wissenschaftler und Praktiker haben sich dieser Tage den Forderungen nach Verschärfung des Jugendstrafrechts und Herabsetzung der Strafmündigkeit widersetzt. Die Große Koalition sollte sich daher vor faulen Kompromissen hüten.
Aber die Diskussion hat auch ein Gutes: Es wird wieder über Jugendstrafrecht, über Gewalt, über Integration von Zuwanderern, über Ursachen und Vorbeugung bei Jugendkriminalität ernsthaft diskutiert. Bayern hat sogar ein positives Signal gesetzt: eine Verstärkung schulischer Sozialarbeit. Auf solchen, und nur auf solchen Wegen sollte die Politik nach den Wahlkämpfen weitergehen.
Arthur Kreuzer
ist emeritierter Professor für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Universität Gießen.
- Datum 16.01.2008 - 11:24 Uhr
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- Quelle ZEIT online, 15.1.2008
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Herr Jessen wird auch zu diesem Thema die richtige Antwort haben!Pfui Teufel Herr Jessen, pfui Teufel...
"Alle Fachverbände, 1000 Wissenschaftler und Praktiker" ... "sich dieser
Tage den Forderungen nach Verschärfung des Jugendstrafrechts und
Herabsetzung der Strafmündigkeit widersetzt." haben, dann muss Kochs Vorschlag gut sein. Denn diese "Fachleute" sind es doch, die uns diese Suppe eingebrockt haben. Seit Jahrzehnten tanzt die Bundesregierung nach der Pfeife dieser "Fachleute". Das Ergebnis ist erschreckend. Wenn wir die Probleme nur irgendwie eindämmen wollen, müssen als erstes diese "Fachleute" entmachtet werden.
Leider wird immer weniger Zeit und Mühe für die Erziehung von jungen Menschen aufgebracht. Wertevermittlung findet kaum statt. In den Städten entstehen immer größere soziale Gruppen, die verstärkt ihre soziale Kompetenz verlieren. Über alle Gesellschaftsschichten.In einem anderen Kommentar, leider finde ich den Beitrag nicht mehr, schrieb ein Leser sinngemäß, dass die Erziehung von Kindern natürlich die Angelegenheit der Eltern ist. Der Staat aber den Rahmen zu geben hat, in dem die Eltern die Erziehungsabeit bestmöglich leisten können. Die Länder aber darin versagt haben, den Rahmen in der bestmöglichen Form zu bieten. Dazu gehört auch das Abziehen der Erziehungsarbeit von den Eltern, wenn diese sie nicht Leisten können. Das Wohl des Kindes ist höher zu werten, als der Recht der Eltern. Hier kommen die Bundesländer in die Pflicht, der sie sich aber entziehen. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wird gespart. Immer weniger Mitarbeiter in den Jugendbehörden müssen sich um immer mehr Kinder und Jugendliche kümmern. Die Kinder von heute, sind die Erwachsen von morgen. Nur wenn sich alle dies bewusst machen, wird vielleicht verstanden wie wichtig Erziehungsarbeit ist. Wertevermittlung und die Vermittlung von Sozialverhalten sind wichtige Teile der Erziehungsarbeit.Wird ein Kind mit 12 oder 14 straffällig, dann ist es nicht erzogen worden. Die Erziehungsarbeit ist mit Dringlichkeit nachzuholen, aber in keinen Fall sollte die Erziehungsarbeit in einem Gefängnis durch andere Gefangene erfolgen. eccola
Ich halte persönlich zwar nicht viel von Herrn Koch, zumal er während seiner Amtszeit im Grunde genommen nichts unternommen hat, um die nun beklagten Mißstände zu bessern. Aber was die "Verschärfung" des Strafrechts angeht hat er recht. Man muß bedenken, daß die Jugendlichen heutzutage eh früher reif werden. Und 12-jährige Crashkids oder Taschendiebe sollten durchaus in unangenehme geschlossene Heime, "Kinderknast", kommen, damit sie begreifen, daß die Straße kein Selbstbedienungsladen ist. Leider wird das zu Hause nicht mehr vermittelt, aber der Staat kann auch nicht bis in jeden Quadratmeter Privatsphäre mitmischen. Es sind ja die Eltern, die die Regeln ansich kennen und beibringen sollten.Im Übrigen halte die die sog. Verschärfung für absolut notwendig, da es nicht nur darum geht, die Kids wieder auf die richtige Bahn zu bringen, sondern auch um Genugtuung für die Opfer. Das uralte Verlangen nach Gerechtigkeit sollte nicht unterschätzt werden. Wenn jemand einen anderen Menschen halb totschlägt, ist es bereits extrem human, ihm nicht dasselbe anzutun. Stattdessen muß er jedoch für Jahre ins Gefängnis, was auch den Vorteil hat, daß er in dieser Zeit niemanden mehr schaden kann. Daß man über diese klaren Maßregeln überhaupt diskutieren muß, zeigt wie degeneriert die Gesellschaft ist.Desweiteren sollte bedacht werden, daß viele Kulturkreise genau diese einfachen Mechanismen durchaus in ihrer Kultur leben, was ich grundsätzlich sehr begrüße. Man sehe sich z.B.die Strafmaße in Japan, Singapur oder arabischen Staaten an. Über deutsche Kuschelpädagogik wird allenfalls verständnislos und kopfschüttelnd gelächelt.Neulich las ich, im Jugendcamp gibt es als Strafe wenn jemand sich nicht an die Regeln hält, Sport. Zum Lachen. Sport sollte im Gefängnis Belohnung sein und nicht die Regel, und eine Strafe ist es sicherlich nicht.GrußLX
Solch oberflächliche Behauptung zeugt von wahrer Kompetenz !
von der Reife des Täters. Ist es nicht besonders bedenklich, wenn noch unreife Menschen bereits schwere Straftaten begehen?
Wenn dem Staat hinsichtlich unreifer Straftäter die Hände gebunden sind, besteht eine Lücke im System. Die Lücke wird nich geschlossen, wenn unreif Personen als reif bezeichnet
aber eher kriminell und ganz offenbar besteht da eine Luecke im Gesetz die geschlossen werden muss.
Ich kenne einen Sozialarbeiter, der im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Täter zu Hause aufsucht und dann vorschlägt, was geschehen soll.Der ist Spezialist für so was.Da gibt es auch "Kids", denen geholfen werden kann durch- Einfluss auf die Eltern- mit persönlicher Förderung,- Sonstiges- aber es gibt auch Jüngere, die mit ein paar Tagen "Knasterfahrung" durchaus einen Kick kriegen, sich zu ändern (wenn Ihnen dort klargemacht wird, wo ihre "Karriere" hinführt.Diese Sozialarbeiter gibt es also schon.Was Koch wirklich wörtlich gefordert hat, ist, dass Letzteres IM EINZELFALL auch mal juristisch möglich ist (was bislang ausgeschlossen ist).Mehr nicht!So sehr ich Koch ansonsten ablehne,dieser Vorschlag ist von Linkspopulisten mit Absicht falsch umgedeutet worden.Es gibt WIRKLICH auch Jüngere, die sehr genau unser festgeschriebenes Gesetz ausnutzen (bis sie strafmündig sind),dann aber die Kurve nicht mehr kriegen.
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