Stammzellforschung Eine Frage der Moral

Der Bundestag will über eine Änderung des Stammzellgesetzes abstimmen. Die Abgeordneten können dabei allein auf ihr Gewissen hören. Wie die Debatte ausgeht, ist deswegen völlig offen

Sechs Jahre sind eine lange Zeit, in der Forschung zumindest. So lange ist es her, dass die Abgeordneten des Bundestages ein Gesetz beschlossen, welches die wissenschaftliche Arbeit mit menschlichen Stammzellen in Deutschland regulieren sollte. Seitdem ist viel passiert und die politische Debatte darüber, wie weit die Wissenschaft gehen darf, ist wieder neu entbrannt.

Die Hoffnungen, die Forscher und Patienten in die winzigen Gebilde setzen, sind gewaltig: Erkrankungen wie Parkinson, die Folgen von Herzinfarkten und viele andere schlimme Leiden sollen eines Tages mit ihrer Hilfe heilbar sein. Doch weil die Vorbehalte gegen diese Biotechnologie ebenso groß sind, hat der Bundestag im Sommer 2002 ein Stammzellgesetz verabschiedet, das deutschen Wissenschaftlern untersagt, menschliche embryonale Stammzellen für Forschungszwecke aus dem Ausland zu importieren – es sei denn, sie wurden vor dem 1. Januar 2002 gewonnen. Ihre Gewinnung im Inland ist durch das Embryonenschutzgesetz sowieso verboten. Kritiker nennen das Stammzellgesetz darum „Forschungsverhinderungsgesetz" und wollen es liberalisieren.

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Im vergangenen Sommer haben der Nationale Ethikrat und die Deutsche Forschungsgemeinschaft sich dafür ausgesprochen , die Stichtagsregelung aufzuheben und Forschungsprojekte künftig nur noch einer Einzelfallprüfung zu unterziehen. Die Begründung der Wissenschaftler: Die alte Stammzelllinien, also die „Nachkommen" der vor dem 1. Januar 2002 gewonnenen Stammzellen, seien durch Chemikalien und Mutationen verunreinigt und für seriöse Forschung nicht mehr zu gebrauchen. Neues Material muss her.

Es geht nicht nur um den Wissenschaftsstandort Deutschland, sondern auch darum, ob unsere Kinder und Enkelkinder irgendwann von den Ergebnissen der Stammzellforschung (die trotz aller Erfolge noch immer Grundlagenforschung ist) profitieren können. Das Wort der Forschergemeinde ist darum gewichtig – doch entscheiden muss letzten Endes die Gesellschaft, vertreten durch die Abgeordneten im Bundestag.

Und deren Meinungen sind gespalten. Der Konflikt geht quer durch die Parteien und spielt sich jenseits der üblichen ideologischen Paradigmen ab. Weil in Abstimmungen über ethische Fragen traditionell der Fraktionszwang aufgehoben wird, sind die Abgeordneten auf sich gestellt, sie können nur auf ihr eigenes Werturteil bauen. Der politische Willensbildungsprozess wird dadurch spannend und demokratischer – sein Ergebnis jedoch schwerer vorauszusagen.

Es ist die Formulierung „menschlich embryonal", in der die Krux der Debatte liegt. Prinzipiell finden sich Stammzellen überall im menschlichen Körper. Sie allein ermöglichen es, dass Wunden heilen, Haare wachsen, rote Blutkörperchen produziert werden. Doch diese Zellen, die adulten Stammzellen, sind längst nicht so mächtig, wie ihre embryonalen Geschwister. Letztere entstehen durch die Teilung einer befruchteten Eizelle und weil sich aus ihnen im Laufe von neun Monaten ein kompletter kleiner Mensch entwickelt, gelten sie als pluripotent, als fast allmächtig. Das Problem: Um diese Macht zu nutzen, müssen die Forscher den wenige Tage alten Embryo – ein mit bloßem Auge fast unsichbares Häuflein aus wenigen Hundert Zellen töten.

Die Moralfrage geht also tief . Wann ist ein Mensch ein Mensch? Darf heute die zumindest theoretisch mögliche Menschwerdung eines Embryos vereitelt werden, um später einmal Menschenleben zu retten? Und was ist fragwürdiger: Mini-Embryonen, die für künstliche Befruchtungen massenhaft erzeugt aber nicht benötigt werden, bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag einzufrieren, oder sie für die Stammzellforschung zu nutzen?

Die Moralfrage geht so tief, dass nicht einmal die deutschen Christen sich einig sind. Der evangelische Bischof Wolfgang Huber sprach sich zu Jahresbeginn dafür aus, den Stichtag des Stammzellgesetzes auf ein späteres Datum zu verlegen und zog damit lautstarke Kritik der katholischen Kirche auf sich. Der Kölner Erzbischof, Kardinal Joachim Meisner, sagte ein solcher Vorgang käme der schrittweisen "Aufhebung unseres Wertefundaments gleich".

Und auch die Christdemokraten, deren Abgeordnete noch vor fünf Jahren zu zwei Dritteln für das Stammzellgesetz stimmten, konnten sich auf ihrem Parteitag im vergangenen Dezember nur mit Mühe zu einer gemeinsamen Haltung durchringen . Die Delegierten forderten die Fraktion dazu auf, „dafür Sorge zu tragen, dass von Deutschland kein Anreiz für eine verbrauchende Embryonenforschung ausgehen darf" – einen expliziten Beschluss gegen eine mögliche Verschiebung des Stichtages hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Forschungsministerin Annette Schavan (die beide für eine Liberalisierung sind) in letzter Minute verhindert. Die Abstimmung fiel mit 323 zu 301 Stimmen denkbar knapp aus.

Welche Alternativen liegen nun zur Abstimmung auf dem Tisch? Aus der FDP-Fraktion kommt der Vorschlag, die Stichtagsregelung ganz aufzuheben. Viele Chancen werden dem Vorstoß nicht eingeräumt. Eine vergleichsweise große Gruppe von Parlamentariern will dagegen an der geltenden Stichtagsregelung nicht rütteln. Dieser Antrag wird von der Grünen-Abgeordneten Priska Hinz, Julia Klöckner (CDU), und der ehemaligen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin eingebracht, außerdem ist der Tiermediziner Hans-Michael Goldmann als einziger Vertreter der FDP dabei. 115 weitere Abgeordnete aus allen Bundestagsfraktionen haben bereits unterschrieben.

Ein zweiter Gruppenantrag, der von den SPD-Abgeordneten René Röspel, Jörg Tauss und Carola Reimann vorbereitet wird, sieht eine Kompromisslösung vor. Sie wollen zwar nicht an den Fundamenten des Stammzellgesetzes rütteln, doch soll der Stichtag einmalig auf den 1. Mai 2007 verschoben werden. Für diesen Vorschlag zeichnet sich eine ähnlich hohe Zustimmung ab, wie für die Beibehaltung des Status Quo; die Befürworter kommen vornehmlich aus der SPD und der Linkspartei. Doch auch ein kleinerer Teil der CDU-Fraktion dürfte sich dieser Position anschließen, unter ihnen prominente Vertreter wie die Bundeskanzlerin und Verbraucherschutzminister Horst Seehofer.

Wie knapp die Entscheidung zwischen den letztgenannten Alternativen ausfallen dürfte, zeigt ein Detail: In der gegenwärtigen Fassung des Stammzellgesetzes hat ein Passus für Verunsicherung gesorgt, der deutschen Wissenschaftlern mit Strafe droht, wenn sie sich an Projekten im Ausland beteiligen – zum Beispiel in den USA oder Großbritannien, wo die Stammzellforschung liberaler gehandhabt wird.

Dieses Verbot ist nach Auffassung vieler Juristen unscharf formuliert und soll, das haben alle drei Gesetzesinitiativen gemeinsam, präziser gefasst werden. Um auch diejenigen Abgeordneten, die zwar für eine Beibehaltung des 1. Januar 2002 als Stichtag sind, aber mehr Rechtssicherheit für deutsche Wissenschaftler im Ausland wollen, auf ihre Seite zu ziehen, bereiten die Abgeordneten um Herta Däubler-Gmelin nun einen gesonderten Antrag vor, in dem die Strafbarkeitsfrage unabhängig vom Stichtag geregelt werden soll. Abstimmungstaktik also, wo es doch eigentlich um Werte und Ethik geht.

Doch ist der alte Kompromiss mit der Stichtagsregelung nicht ein Kompromiss, der auf alten Annahmen beruht? Ja, sagen die Befürworter einer Liberalisierung und verweisen auf die immensen Fortschritte der Stammzellforschung. Ja – aber, sagen ihre Gegner und beziehen sich ebenfalls auf die Forschungserfolge. Für sie ist das Thema embryonale Stammzellen ein für alle mal erledigt, seit es Wissenschaftlern vor wenigen Monaten erstmals gelang, Körperzellen zu reprogrammieren. Und spitz weisen sie darauf hin, dass Deutschland in der Erforschung der reprogrammierten Zellen (kurz iPS, induzierte pluripotente Stammzellen) "führend" sei, nicht zuletzt deshalb, weil Forscher gezwungen waren, nach dieser Alternative zu suchen. Ob ein solcher Zwang überhaupt nötig wäre, darf man allerdings bezweifeln. Unerwähnt bleibt nämlich, dass die entscheidenden Arbeiten auf dem Feld der iPS nicht von Deutschen, sondern von Forschern aus den USA und aus Japan publiziert wurden. Aus Ländern also, in denen die Forschung an konventionellen ES-Zellen möglich ist.

In dem Verfahren werden erwachsene Zellen (zum Beispiel der Haut) mit einem Mix aus bestimmten biochemischen Substanzen behandelt, der die im Erbgut verborgenen Eigenschaften embryonaler Stammzellen aktiviert. Die Zelle verliert ihre spezialisierten Züge und verwandelt sich zurück in eine embryonale Stammzelle. Tatsächlich eine erstaunliche Entdeckung – doch haben wir uns damit für immer aus dem ethischen Schwitzkasten befreit?

Mitnichten, sagen die Befürworter der Liberalisierung des Stammzellgesetzes. Zum einen seien die Erfolge nur durch Forschung an herkömmlichen Stammzellen möglich gewesen und zum anderen noch nichts bewiesen. Die Meinungsverschiedenheiten entzweien auch die Forschergemeinde. Der britische Wissenschaftler Ian Wilmut, einer der Väter des Klonschafes Dolly, soll die Arbeit mit embryonalen Stammzellen schlagartig aufgegeben haben, als er von der gelungenen Reprogrammierung hörte. Andere Forscher dagegen wollen erst einmal geklärt haben, ob die induzierten Zellen tatsächlich gleichwertig sind – und welche Rolle krebsauslösende Gene in ihnen spielen.

Doch egal, wie sie gewonnen werden: Bis embryonale Stammzellen die Leiden der Menschheit heilen, werden noch viele Jahre vergehen. Das ist ein wichtiges Argument der Gegner eines liberalen Stammzellgesetzes, die auf die vielen Therapien hinweisen, die schon heute mit Hilfe adulter Stammzellen möglich sind. Tatsache ist allerdings, dass die Forschung an adulten Stammzellen auch nach vier Jahrzehnten wenig neue Perspektiven, zum Beispiel für die Behandlung von Parkinson, zu bieten hat. Embryonale Stammzellen dagegen werden erst seit zehn Jahren überhaupt beforscht und eröffnen durchaus realistische Chancen auf Therapien für zahlreiche, derzeit unheilbarer Krankheiten. Auch wenn dieses Ziel erst in zehn oder zwanzig Jahren erreicht sein könnte.

Vor Ostern wird der Bundestag kaum zu einer Entscheidung kommen, schätzen Parlamentarier. Gut möglich, dass bis dahin die Debatte in Deutschland von den Tatsachen überholt wird, die Forscher im Ausland unterdessen schaffen. Presseberichten vom gestrigen Donnerstag zufolge ist es US-amerikanischen Wissenschaftlern erstmals gelungen, aus erwachsenen Körperzellen einen menschlichen Embryo zu klonen. Aus solchen Embryos könnten embryonale Stammzellen für den perfekten Gewebe-Ersatz gewonnen werden. Der Traum ist also ein bisschen näher gerückt. Ob Deutschland mitziehen will, muss bald entschieden werden.

 
Leser-Kommentare
    • Crest
    • 18.01.2008 um 14:11 Uhr

    Solange von denselben Personen einerseits die Möglichkeit einer Abtreibung
    befürwortet wird und gleichzeitig Zellforscher mit einem Verbot der
    Stammzellforschung buchstäblich kriminalisert werden, solange ist eine
    sinnvolle Diskussion nicht möglich.Crest

  1. Wie man sieht funktioniert die Welt auch ohne deutsche Computer, ohne deutsche Handys, ohne deutsche Flachbildschirme und sie wird auch ohne deutsche Gentechnik, ohne deutsche Molekularbiologie und ohne deutsche Stammzellentherapie funktionieren.
    Deutschland hat schon den 5. Kondradjew Zyklus verpennt und wird zum 6. erst gar nicht zugelassen.
    Selbst wenn deutsche Grundlagenforscher etwas spektakläres entdecken sollten, es wird niemand mehr da sein der die Milliarden für das Genehmigungsverfahren  ausbringen könnte. Wenn irgendwann auch Bayer geschluckt wird (die Firma ist einfach zu klein) gehen hier die Lichter aus.
     
     
     
     

  2. Schon erstaunlich, dass der Fraktionszwang aufgehoben und die Abgeordneten selbständig entscheiden sollen. Ja was denn sonst?

    • c321
    • 18.01.2008 um 15:47 Uhr

    Hallo Lokomotive,auf den ersten Blick ist tatsächlich das komisch, doch es gibt ganz praktische Gründe für die Fraktionsdisziplin.Die Wikipedia ist da keine erschöpfende Quelle, wird aber für den Anfang genügen(ein bisschen runterscrollen bis zum Abschnitt "Gründe").

  3. Ich gebe ihnen recht das Deutschland den Zug weitestgehend verpasst hat. Die meisten deutschen Stammzellforscher arbeiten im Ausland (warten kann man sich als junger Wissenschaftler nicht leisten). Es ist geradezu ruehrend wie ein paar Millionen in die Stammzellforschung investiert werden waehrend gleichzeitig Kalifornien 300 Millionen Dollar investiert. Waehrend von Spitzenforschung und internationaler Exzellenz geredet wird heisst es bei vielen Zukunftstechnologien wohl eher 'Dabeisein ist alles'.Trotzdem ist eine Aenderung der Stichtagsregel noch sinnvoll um Wissen im Land zu halten und an auf die Stammzellforschung aufbauenden Technologien arbeiten zu koennen. Immerhin ist der Rueckstand diesmal weniger als 5 Jahre, bei der Gentechnik Anfang der 80er Jahre hatte Deutschland noch 10 Jahre Rueckstand aufgebaut bevor gehandelt wurde.

  4. Aus der ehemaligen Gentechnik vom Ende der 70er ist in den USA die Biotech-Industrie geworden. Alleine die drei grössten im S&P 500 gelisteten Biotech-Unternehmen haben eine Marktkapitalisierung von   170 Mrd USD (http://biz.yahoo.com/ic/bi.html ).  Jedes davon ist so viel Wert wie Bayer.
    In Deutschland wurde nicht nur die Produktion (man erinnert sich an das Spektakel um die Insulin-Produktionsanlage von Hoechst) sondern gleich die ganze F&E mit ausgelagert.
    Jetzt fehlt einfach die Basis der Pyramide. D.h. eine finanzstarke Industrie, die Gewinne erwirtschaftet und die Umsetzung von Grundlagenforschung in marktfähige Produkte finanzieren kann.
     
     

  5. ... die Straftaten anderer toleriert indem man deren Ergebnisse in Deutschland benützen darf wirft das eher kein gutes Bild auf unsere Entscheider. Ich weiß ehrlich gesagt im Moment nicht welche Meinung ich da haben soll. Nur das man zwar nicht selbst Stammdaten erzeugen darf aber diejenigen benützen darf die andere (was bei uns nicht erlaubt ist) erzeugt haben ist ein verlogenes Unding.

  6. Der Mensch beginnt bei der Geburt

    Wann beginnt der Mensch? Der Mensch ist Seele und als Seele ist er unsterblich.
    Wenn man nun fragt, wann beginnt denn das jeweilige Leben als Mensch in dieser Inkarnation, dann kommt man nicht umhin (übrigens auch entsprechend der Bibel) zu sagen: bei der Geburt mit dem ersten Atemzug gehen wir als Seele in den jeweiligen Körper hinein. Und der kleine Mensch beginnt zu existieren, der Körper beginnt allein zu existieren, als individuelle Lebenseinheit, weil eben die Seele ihn mit Leben erfüllt. Ohne diesen 'Seeleneinheit' in allem gibt es kein Leben, sei es pflanzlich, tierisch oder menschlich.
    Wenn dem so ist, dann kann man die ganze Diskussion um Stammzellen vereinfachen, denn es sind nur Zellen, die irgendwie und irgendwo 'bearbeitet' werden. Man kann also ruhig auch vom moralischen Standpunkt aus die Dinge mit Gelassenheit betrachten.

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