"Spickmich"-Urteil Schüler dürfen Lehrer benoten

Wenn Schüler ihren Lehrern im Internet Noten geben, ist das eine zulässige Meinungsäußerung, hat das Kölner Landgericht entschieden. Eine Gymnasiallehrerin hatte zum zweiten Mal gegen die Website spickmich.de geklagt.

Die Benotung von Lehrern durch ihre Schüler im Internet ist rechtmäßig. Das Kölner Landgericht hat heute in einem Zivilverfahren entschieden, dass solche Bewertungen als zulässige Meinungsäußerungen gelten. Eine Gymnasiallehrerin aus Moers am Niederrhein hatte zum zweiten Mal gegen das Internetportal spickmich.de auf Unterlassung geklagt . Sie sah sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.

Auf der Website spickmich.de können Schüler die Leistung ihrer Lehrer bewerten - anonym. In Deutschland hat bislang mehr als eine Viertelmillion Schüler hiervon Gebrauch gemacht. Die Website ist umstritten, weil ein Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann - sowohl durch Schüler als auch durch Lehrer. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und der Deutsche Philologenverband sehen die Persönlichkeitsrechte der benoteten Lehrer nicht ausreichend geschützt.

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Schon im vergangenen Jahr hatte die Lehrerin geklagt. Einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung lehnte das Kölner Landgericht ab und entschied, dass Lehrer die Bewertung durch die Schüler hinnehmen müssen, "solange keine diffamierende Schmähkritik" vorliegt. Die Meinungsfreiheit der Schüler wiege mehr, urteilte das Gericht.

Nun aber führte die Richterin heute aus, dass sowohl im Bewertungsmodell als auch im bei spickmich.de ausgestellten Zeugnis nicht das Erscheinungsbild oder die allgemeine Persönlichkeit der Klägerin betroffen seien. Bewertet würde lediglich die konkrete Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.

Leser-Kommentare
  1. Nun rechtlich mag das OK sein, doch Schüler sind eben Schüler, weil sie noch viel Wissen aufnehmen müssen.

    • maxxxl
    • 31.01.2008 um 1:22 Uhr

    Dieses erneute Urteil des Landgerichts Köln zeigt nur, dass die Richter dort keine Ahnung vom Internet haben. Es gibt Datenschutzbeauftragte in den Ländern, die durchaus anderer Meinung sind z.B. in Bayern. Wobei spickmich.de eher noch harmlos ist. Sie haben ihr Schwarzes Brett entfernt auf dem sich SchülerInnen über LehrerInnen ausgekotzt haben. Ich biete jede Wette an, dass spätestens das Verfassungsgericht diese Ignoranz der Kölner Richter kassiert. Ich kann der Kollegin nur Mut zusprechen den Weg zu Ende zu gehen. Leider gibt es keinen Straftatbestand des mutwilligen Verfassungsbruchs bzw. Bruch des Datenschutzgesetzes. Manche Richter und Politiker nutzen dies weidlich aus. Wie heißt es immer so schön: Wir haben eine andere Rechtsauffassung.Schreiben Sie doch einmal ihre Meinung an den Präsidenten des Kölner Landgerichts: poststelle@lg-koeln.nrw.de

    • maxxxl
    • 31.01.2008 um 1:35 Uhr

    Wie wäre es mit einer Website auf der die Namen der Richter und der Gerichte veröffentlicht werden, deren Urteile  von höheren Gerichten kassiert worden sind? Oder auf der Beteiligte von Zivil- und Strafprozessen ihre Richter beurteilen könnten? Ob dann die Meinungsfreiheit auch das höchste Rechtsgut ist?

    • maxxxl
    • 31.01.2008 um 1:58 Uhr

    Ich habe nun die meisten Kommentare zu dem Thema in der Community gelesen. Die meisten kranken an einer völligen Themaverfehlung. Es geht hier nicht darum, ob die Bewertungen bei Spickmich.de gemein oder fair sind, ob sie stimmen oder nicht stimmen. Es geht um die informationellle Selbstbestimmung.Die Regierung in Mittelfranken betonte diese Woche, dass die Meinungsfreiheit nicht über das informationelle Selbstbestimmungsrecht eines Lehrers zu heben sei.Der Datenschutz werde daher empfindlich gestört.Zu diesem Ergebnis kommt die bayerische Datenschutzbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich. Man gehe daher davon aus, dass das Betreiben einer Plattform, wie spickmich.de nicht rechtmäßig ist.

  2. Liebe(r) maxxxlIch habe mir mal Ihre Kommentare durchgeblättert. Ich finde KEINEN EINZIGEN Kommentar zum Thema "Recht auf informelle Selbstbestimmung" bei den Themenbereichen Vorratsdatenspeicherung, Fluggastdaten, biomietrische Daten, usw.Glauben Sie denn ernsthaft, daß man Ihnen Ihre hier vorgetragene Argumentation abnimmt?

    • Crest
    • 31.01.2008 um 11:27 Uhr

    Alle juristischen Argumente gegen spickmich.de hätten sich (per 'global change' sozusagen) auch auf meinprof.de
    anwenden lassen.
     
    Und wie war dort die Reaktion? Auch eine Klage (vielleicht
    zwei) aber die Menge der Kollegen hat das im Gegensatz
    zu den Lehrern allgemeinbildender Schulen sehr kalt
    gelassen.
     
    Warum?
     
    Weil es schon eine längere Tradition der
    Fremdevaluation gegeben hat, der man positiv (und i.d.R.
    aus Überzeugung) gegenübergestanden hat. Weil man
    der Tradition des lebenslangen Lernens ganz anders
    verpflichtet ist als an allgemeinbildenden Schulen.
    Weil man stolz auf eine gute Lehre ist und sich freut,
    wenn dieses Faktum einer guten Lehre auch publik
    wird. Und weil man nicht (wie es ein Gymnasiallehrer
    mir gegenüber einmal ausdrückte) den Beruf liebe,
    da man vormittags immer recht und nachmittags
    immer frei hat.
     
    Sprechen wir also über das eigentliche dahinterstehende
    Problem der Lehrer:
     
    Deren Sozialisierung verführt zu einem Rollenbild, das
    sie (fast) alles besserwissen lässt. (Irgendwann fiel mir auf,
    dass Handwerker sich überdurchschnittlich häufig
    über Lehrer-Kunden beklagen, wobei die Handwerker
    explizit auf eben jenes Verhalten der Lehrer verwiesen.)
    Es wird umgekehrt für Lehrer zu einem persönlichen Trauma,
    wenn sie auf Elternabenden konsequent (aber nach
    allen Standards sachlich) kritisiert werden. Ich habe
    zu meiner größten Verblüffung feststellen müssen, dass
    sie mit solchen Situationen überhaupt nicht mehr
    fertig werden.
     
    Und wie ist die Situation in der Wirtschaft?
     
    Große internationale Unternehmen hatten schon vor dreißig
    Jahren institutionalisierte Meinungsumfragen u.a. zur Leistung
    der Vorgesetzten, die ganz selbstverständlich anonym waren!
    (Richtig, die Ergebnisse erscheinen nicht im Netz, aber
    ein Unternehmen ist keine öffentliche Institution wie
    die Schule, auf die man die Kinder schicken muss.)
     
    Führen wir also keine Ersatzdiskussion:
     
    Das eigentliche
    Problem ist nicht die verletzte Menschenwürde, ist nicht
    der Datenschutz. Wir haben es vielmehr versäumt, unsere
    Lehrer systematisch auf eine laufende Fremdevaluation
    vorzubereiten, sie robust zu machen gegenüber öffentlicher
    Kritik. Wir haben es versäumt, ihnen zu sagen, dass die
    Welt einfach nicht so ist, dass 'Lehrer morgens recht und
    nachmittags frei haben'.
     
    Und dass die Realität sie an ganz anderer Stelle einholt,
    erkennt man an den statistischen Fehlzeiten und faktischen
    Pensionierungsaltern. Vergleichen Sie die einmal mit
    denen von Hochschullehrern.
     
    Herzlichst Crest

    • Thallo
    • 31.01.2008 um 11:57 Uhr

    Ich bin dafür, dass auch die Lehrer die Schüler öffentlich im Internet benoten dürfen :) Da wäre aber das Geschrei sicher groß :D

  3. Bundesverfassungsgericht??? Wäre ich Lehrer, würde ich mich über eine solche Bewertung freuen, selbst wenn Sie schlecht ausfällt! Ich sehe hier nur Möglichkeiten, die Lehre zu verbessern. Wer sich von so einer Seite auf den Schlips getreten fühlt, sollte still und leise bei einem Glas Rotwein in sich gehen und seine Methodik bzw. Berufswahl überprüfen... Denn gute Lehrer bekommen bestimmt auch gute Noten :-)

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