Literatur Kein Augenmaß

Entscheidung im Fall "Esra": Maxim Biller soll Schmerzensgeld an seine ehemalige Geliebte zahlen. Ein übertriebenes Urteil.

Maxim Biller muss zahlen. Das Münchener Landgericht hat entschieden, dass der Schriftsteller seine ehemalige Geliebte mit 50.000 Euro zu entschädigen habe. Die Frau hatte geklagt, da sie sich durch Billers Roman Esra in ihrer Intimsphäre verletzt sah. Im vergangenen Herbst wurde das Buch schon wegen "Verletzung der Persönlichkeitsrechte" vom Bundesverfassungsgericht endgültig verboten.

Reicht das Verbot nicht? Vielen war das Karlsruher Urteil bereits ein Skandal: Die Kunstfreiheit sei in Gefahr, befanden unisono Daniel Kehlmann und andere Schriftsteller und verfassten einen offenen Brief. Der Suhrkamp-Geschäftsführer Philip Roeder befürchtete, das Urteil sei "eine Einladung zum Klagen für alle, die sich in Romanen wiedererkennen". Seit dem Verbot von Klaus Manns Mephisto von 1971 wurde in Deutschland nicht mehr so intensiv über die Freiheit von Literatur diskutiert.

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Die Diskussion ging allerdings am Thema vorbei. Denn die Kunstfreiheit war im Fall Esra nie gefährdet. Natürlich darf ein Schriftsteller reale Personen in seinen Werken darstellen. Er darf sie porträtieren, er darf sie verfremden. Literatur lebt von der Vermischung von Fiktion und Realität und deren Abstraktion. Diese Freiheit ist wichtig und schützenswert. Aber sie ist kein absoluter Wert. Auch ihre Bedeutung muss abgewogen werden mit anderen Gütern, hier mit dem Schutz des Persönlichkeitsrechts.

Denn dem Porträtierten muss auch eine Freiheit zugestanden werden; er muss sagen können: Ich bin’s nicht! Heikel wird’s zumal, wenn, wie in Esra , intime, sexuelle Details der Person ausgebreitet werden. Es kann so keine vollkommene Autonomie der Kunst geben. Sonst könnte jeder fürderhin private Details anderer aufschreiben, persönliche Schmähschriften verfassen, und das ginge in Ordnung, solange Roman, also Kunst, draufstünde.

Die Ex-Geliebte Billers hatte keine Chance, sich in Esra nicht gemeint zu fühlen, weil es darin nicht um Erkennbarkeit ging, sondern um Identifikation. Ob aus Bosheit so geschehen, aus Gedankenlosigkeit oder enttäuschter Liebe spielt überhaupt keine Rolle. Daher ist das Verbot gerechtfertigt. Und auch der Anspruch auf Schadensersatz ist zunächst schlüssig: Wenn etwas verboten wird, kann man davon ausgehen, dass es Schaden verursacht hat. Alles legitim. Doch auch übertrieben.

Der Skandal und das anschließende Verbot haben sowohl dem Schriftsteller als auch seinem Verlag Kiepenheuer & Witsch genug geschadet. Jetzt wird Biller auch noch finanziell ruiniert. 50.000 Euro – diese Summe ist unerhört. Offenbar wissen das Gericht und die Klägerin nicht, wie wenig ein Schriftsteller verdient. Vielleicht verzerren prominente Ausnahmen wie J.K. Rowling oder Cornelia Funke schnell das Bild. Die meisten Autoren können froh sein, wenn ihr Verlag ihnen einen höheren vierstelligen Vorschuss für ein Buch bezahlt. Dazu kommen noch Tantiemen je nach Verkaufserlös. Und Billers Verdienst an Esra dürfte niedrig gewesen sein: Der Roman wurde kurz nach Erscheinen verboten.

Augenmaß hatten die Münchener Richter nicht. Denn der Gerechtigkeit war mit dem Verbot genug, egal wie laut die Klägerin nach mehr geschrien hat. Es wurde Maxim Biller vorgeworfen, er habe das Ansehen und die Existenz einer Person zerstören wollen. Nach dem Urteilsspruch in München könnte man das seiner Ex-Freundin auch unterstellen.

 
Leser-Kommentare
  1. In einer Zeit, die sich offenbar nur noch an Indiskretionen erfreuen kann, tut es gut, wenn wenigstens die Gerichte die Persönlichkeitsrechte hochhalten - in diesem Fall auch finanziell. Was wäre denn dem Autor dieses Artikels angemessen erschienen? Nichts? Das wäre öffentlicher Hohn und Spott auf das Opfer einer gezielten Indiskretion. Die Hälfte? Schriftsteller verdienen sooooo wenig!!!Schmerzensgeld ermißt sich nicht an einem - letztlich irgendwie zu bemessenden - Schaden, und darum sind die Zahlen immer etwas willkürlich. Okay. Aber das Gericht hat gut erkannt, dass hier jemand versucht hat, sich auf eine besonders perfide (weil angeblich durch die Kunstfreiheit gedeckte) Art zu rächen - und hat diesen Akt entsprechend honoriert.Jeder andere, der Derartiges versucht, ist gewarnt - und letztlich ist es egal, ob solche Indiskretionen in einem Druckwerk (betitelt "Roman") oder im Fernsehen (wei bei dem unseligen Herrn Raab) oder im Internet begangen werden...

  2. Irre ich mich, oder werde nicht auch Schmerzensgelder anhand von Tagessätzen nach Einkommen des Beklagten ermittelt?Demnach wäre Biller keineswegs so arm wie die meisten Schriftsteller.

  3. Wie war das mit Martin Walsers "Tod eines Kritikers"?

  4. . . . und jetzt wundert er sich? Er  WOLLTE doch auch (Esra schreiben), was er tat, oder?! Unter dem Deckmantel der Kunstfreiheit, offensichtlich aus verletzter Eitelkeit und unter Ignorieren sämtlichen natürlichen Anstands mal eben das Leben und die Existenz (nicht unbedingt materieller Natur) einer Frau zu zerstören bzw. zerstören zu wollen, da ist er doch bei der Summe noch gut davon gekommen.Mann sollte öfter nachdenken, und zwar vorher. (frei nach A. Muschg)Spricht doch Bände, so von Hass und Rache bestimmt zu sein, dass Mann die Kontrolle über sich und die Kunst verliert. Frau dürfte sich ja sonst aus Selbsterhaltungstrieb nie wieder in einen Schreiberling verlieben . . .

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