Dänemark Mohammed-Bilder erneut veröffentlicht

Als Reaktion auf ein Mordkomplott gegen einen Karikaturisten haben Zeitungen in Dänemark erneut jene Zeichnungen abgedruckt, die vor zwei Jahren eine beispiellose Protestwelle in der islamischen Welt ausgelöst hatten

Die Zeitungen reagierten damit auf Mordpläne gegen den Zeichner Kurt Westergaard (73), die bekannt geworden waren. Westergaard hatte den Propheten als finsteren, vollbärtigen Mann mit einer Bombe samt brennender Zündschnur im Turban porträtiert.

Die größte dänische Zeitung Jyllands-Posten hatte die zwölf Mohammed-Karikaturen im September 2005 veröffentlicht und wurde auch von anderen heimischen Medien wegen der bewussten Verletzung des islamischen Abbildungsverbotes für den Propheten kritisiert. Die Chefredakteurin der konservativen Zeitung Berlingske Tidende , Lisbeth Knudsen, erklärte am Mittwoch zur erstmaligen Veröffentlichung einer Mohammed-Karikatur in ihrem Blatt: „Die neue Lage mit Morddrohungen gegen einen dänischen Karikaturisten erfordert ein klares, unzweideutiges und aktives Bekenntnis dazu, dass wir in Dänemark keine Einschränkung der Meinungsfreiheit akzeptieren oder uns zu Geiseln von religiösem Fanatismus machen lassen.“

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Die Polizei hatte am Dienstagabend einen der drei wegen des Mordplanes in Århus festgenommenen Männer, einen Dänen marokkanischer Abstammung, wieder auf freien Fuß gesetzt. Zwei in Dänemark lebende Tunesier sollen in Abschiebehaft bleiben bis zu ihrer bereits ministeriell verfügten Ausweisung. Der polizeiliche Geheimdienst PET begründete die Freilassung des 40-jährigen Dänen damit, dass man zur Vereitelung eines Anschlages „in einem sehr frühen Stadium“ der Vorbereitungen eingeschritten sei. Der Mann bleibe unter Beobachtung.

Juristen kritisierten, dass es für die beiden Tunesier im Alter von 36 und 25 Jahren keine rechtliche Möglichkeit zur Anfechtung ihrer Ausweisung gebe. Die Justizbehörden wandten dabei eine Bestimmung im neuen Antiterror-Gesetz an, wonach bei Gefahr für die Sicherheit des Landes in Dänemark lebende Ausländer ohne richterliche Prüfung ausgewiesen werden können. Voraussetzung ist nur, dass der Geheimdienst einen entsprechenden Verdacht hegt.

In Stockholm meldeten Zeitungen am Mittwoch, dass der schwedische Geheimdienst Säpo ebenfalls Anschlags-Pläne auf den Zeichner Lars Vilks aufgedeckt hat. Vilks hatte ein Bild mit Mohammed als Hund veröffentlicht.

 
Leser-Kommentare
  1. "Juristen kritisierten, dass es für die beiden Tunesier im Alter
    von 36 und 25 Jahren keine rechtliche Möglichkeit zur Anfechtung
    ihrer Ausweisung gebe. Die Justizbehörden wandten dabei eine
    Bestimmung im neuen Antiterror-Gesetz an, wonach bei Gefahr für die
    Sicherheit des Landes in Dänemark lebende Ausländer ohne richterliche
    Prüfung ausgewiesen werden können."Eine neue Generation "furchtbarer Juristen" ist herangewachsen....

  2. zu einer solchen entschlossen-mutigen Aktion zur Verteidigung der Presse- Meinungs- und Redefreiheit durchringen?

    Eine Leser-Empfehlung
  3. vor zwei jahren am trafalgar-square in london demonstrierten viele aufgeregte und sammelten dazu auf plakate vorgedruckte eigene meinungen auf. http://youtube.com/watch?v=xcjuD6s4iy4 

  4. ... dass ihnen auffallen würde, dass sie einerseits juristen dafür diffamieren, dass sie die geltung grundlegener menschenrechte einfordern und andererseits ebendiese rechte (zur verteidigung _ihrer_ intoleranz) einklagen.

    ... dass sie merken würden, dass sie sich also mit anderen worten als übler heuchler entlarvt haben.

    ... dass ihnen also das klarwerden würde --- dass wäre wohl zuviel verlangt gewesen ...

  5. Moslems, wenn man Euch in Dänemark nicht mag, und Ihr glaubt, wertvoll für eine Gesellschaft zu sein, warum gehen dann nicht viele von Euch dort weg ? Wenn die Dänen aber besser für Euch sorgen als selbst die Brüder in Eurer Heimat, warum droht Ihr dann ?

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  6. Ein kleines Land wie Dänemark macht uns vor, was eine wehrhafte Demokratie ist. Wo kann man die Mohammed-Bilder in DER ZEIT finden?Wo bleibt die Solidarität unter Journalisten. Ein ausführlicher Bericht mit der Veröffentlichung der Bilder wäre angebracht.

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  7. Ausweisung, zumal noch ministerielle ist ein feststellender (!) Verwaltungsakt, der im vorliegenden Fall auch noch auf einem (wenn auch neu geschaffenen) Gesetz basiert.Die eigentliche Frage ist doch, ob zwei Menschen, die bereit waren einen Mord an einem anderen Menschen aus offenbar religiösen Gründen zu begehen, und auch noch in einem Land, in dem sie zu Gast waren, ob diese Menschen auch grundlegende Menschenrechte akzeptierten, als sie diese Tat planten.Nämlich das Recht eines Jeden auf unversehrtes Leben oder  auch nur Meinungsfreiheit.Dass sich nun ein paar Juristen dadurch profilieren wollen, indem sie mehr oder minder lautstark eine fehlende Anfechtungsmöglichkeit kritisieren, ist eine andere Tatsache, ändert aber nichts am Verwaltungsakt.  Und da man in einem Rechtsstaat wie Dänemark auch den Rechtsweg beschreiten kann, wenn man will, bleibt sowohl Hoffnung für Sie als auch für die Einhaltung der grundlegenden Menschenrechte.     Oder sind es etwa Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit, die jetzt beiden Männern ihrem Heimatland Tunesien widerfährt?Wo kommt nur das so tief verwurzelte Bewusstsein bei manchen Menschen her, aus Tätern Opfer zu machen?  PS: Den einen Stern gabs nicht von mir. Nein, nein, nein...

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  8. 8. @7

    ein verwaltungsakt, der auf nichts als einer anschuldigung basiert und gegen dessen vollzug sich die beschuldigten nicht zur wehr setzen können.

    wenn sie mir erklären könnten, wie sie das mit dem rechtsstaat zusammenbringen?

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