Datenschutz

Klammheimlicher Datentransfer

Parlamentarier fühlen sich bei Überwachungsvorhaben wie den Paketdaten erpresst und schlecht informiert. Der Innenausschuss will das Vorgehen nun prüfen. Auch eine Verfassungsklage wäre möglich

Jahrelang wurden Informationen über deutsche Pakete und ihre Absender unbemerkt an die USA übermittelt. Erst jetzt beginnt eine öffentliche Debatte über diese fragwürdige Praxis. Der Innenausschuss des Bundestags wird auf seiner nächsten Sitzung am 13. Februar debattieren, ob dieser Datenaustausch das Postgeheimnis verletzt.

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Wie ZEIT online berichtete, werden bereits seit 2004 Angaben über Absender, Empfänger sowie Inhalt von Paketen und Express-Sendungen elektronisch erfasst und vor dem Versenden an die amerikanischen Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP ( Customs and Border Protection ) übermittelt. Diese gleicht die Daten mit Informationen anderer Polizeien und nachrichtendienstlichen Behörden ab und speichert sie. "Das ist für uns rechtlich fragwürdig", sagte Jerzey Montag, Rechtsexperte der Grünen, auf Anfrage von ZEIT online. "Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich eine Rechtsgrundlage fehlt, muss dies umgehend eingestellt werden."

Die CBP verlangt diese elektronische Bereitstellung der Kundendaten, noch bevor die Pakete in den USA eintreffen. Vier Stunden vor der Landung des Transportflugzeugs müssen die Daten den US-Behörden vorliegen. Ein Handelsabkommen ( Trade Act ) mit der Europäischen Union aus dem Jahr 2004 sieht vor, dass auch Strafverfolgungsbehörden sie einsehen können und dass sie mit kommerziellen Datenbanken abgeglichen werden dürfen.

Dieses Vorgehen hat erhebliche Auswirkungen auf das deutsche Post- und Briefgeheimnis sowie auf den Datenschutz. Daher hätte es einer umfassenden Information des Parlaments und der Öffentlichkeit bedurft. Doch waren stattdessen klammheimlich Fakten geschaffen worden. Möglich wurde dies, weil die Regelung durch ein Handelsabkommen getroffen wurde, und nicht, wie eigentlich nötig, über das Post- und Fernmeldewesen.

Nach Rechtsauffassung der Post müssen die Vereinigten Staaten nicht einmal offiziell anfragen, eine Veröffentlichung in den einschlägigen Medien reiche als Grundlage völlig aus, argumentiert Claus Korfmacher, Sprecher der Deutschen Post World Net. Dies ist geschehen. Im Federal Register der USA, das auch im Internet zugänglich ist, wurde über die Regelung informiert. Somit war rein formal zwar der Informationspflicht Genüge getan, aber über diese "Information" stolpert noch nicht einmal ein Fachreferent per Zufall. Die Post aber sah keinerlei Notwendigkeit, Parlamentarier über die weitreichende Änderung in Kenntnis zu setzen.

Auch zuständige Ministerien sind entweder nicht richtig informiert oder wollen diese Informationen nicht weitergeben. Das Bundesjustizministerium erklärte ZEIT online, es gebe mehrere Anfragen bezüglich der Weitergabe von Postdaten an die USA. Federführend in dieser Frage sei aber das Bundesinnenministerium. Dieses verweist jedoch auf das Bundeswirtschaftsministerium. Und das Bundeswirtschaftsministerium informiert die Parlamentarier ausgerechnet vor dem Treffen des Innenausschusses falsch. Entgegen der Faktenlage behauptet Staatssekretär Bernd Pfaffenbach vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf Anfrage der Innenpolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz, dass noch keinerlei Daten an die USA übermittelt würden.

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Leser-Kommentare

  1. nun machen unsere Politiker also ein Geschrei und ein Gesetz was es dann im grunde genommen legalisiert, weil sonst die USa wie auch schon bei den flug daten drohen deutsche sendungen nicht mehr abzufertigen. Was nützt uns all das Geschrei und das geklage wenn nicht mal die Schuldigen bestraft werden und zwar so das es abschrekenden Carakter hat, und nicht blos ein " diese Praktik ist umgehend einzustellen ". Warum nicht mal allen deutchen Bürgern deren informationen so in die USa gelangt soind ein klagerecht wegen Schadensersat einräumen da die Firma ja einen Sitz in den USA hat könnte man das ja nach US recht abhandeln. Oder Firman die solche praktiken gemacht haben den Gewerbeschein absprechen da sie wissentlich gegen deutsches Recht gehandelt haben und dieses auch zum wiederhohltenmale und auch bei bekantwerde dess falls dieses Verhalten nicht eigenständig sofort eingestellt haben. Es kann ja nicht sein das Firman sich mit illegalen praktiken Geschäftsvorteile erwirtschafen und dann nicht dafür bestraft werden sonder die Masche nur einstellen müssen. Die gefährlichkeit zeigt sich wohl erst im zusammenhang mit dne Flugdaten. welche Daten hätten die USA denn noch alles gerne von uns ? villeicht alle Patentanmeldungen bitte 4 Tage vor Anmeldetermin ? Und was wenn jetzt jemand ein Paket mit falschen 'absender verschickt ? was ja die Post nicht prüft ? Hafted der dann der auf den Absender draufsteht ? oder was pasiert mit jemanden in dessen Paket Drogen und Brife von Terroristen ( beides wohl recht einfach zu gesorgen kriminelle Energie vorausgesetzt ) gefunden wird ? Da kann dann der kleine Bürger gantz schnell in die Zwikmühle kommen aus der er sich ja auch nicht mit rechesbeistand gefreien kann der der ja keinen einblik in die US-Daten kriegt. Also ein tolles mittel Konkurenten mal schnell eine auszuwischen und für ein paar eintragungen in die terroroisen akte des CIA zu sorgen die sie garantiert nicht wieder herausstreichen werden.

  2. Da war er ja der EU-Verhandlungsführer. Wieso machen wir eigentlich immer die Böcke zum Gärtner?Das Problem ist, dass auch unsere Politiker In Deutschland und Europa in der Mehrzahl im Grunde dafür sind - egal was sie öffentlich erzählen - statt den USA mal zu zeigen, wo der Hammer hängt.Oder sind wir doch immer noch kein souveräner Staat ohne Friedensvertrag? Da war doch was ...

  3. Auch durch Wiederholung wird eine falsche Behauptung nicht richtig.Es werden zur Zeit keine Daten über dem Sedungen die dem Weltpostvertrag unterliegen - und das sind die normalen Briefe, Päckchen und Briefe - an die US-Behörden übermittelt. Liebe Frau Härpfer, hören Sie doch bitte mir dieser billigen Propaganda auf. Dieser Artikel strotz vor Flaschinfomationen. In dem Trade Act 2002 geht es ausschließlich um Warensendungen.Man sollte sich zumindest über die einfachsten Fakten informieren, bevor man solche aufgebauschten Meldungen in die Welt setzt.

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