Datenschutz Klammheimlicher Datentransfer
Parlamentarier fühlen sich bei Überwachungsvorhaben wie den Paketdaten erpresst und schlecht informiert. Der Innenausschuss will das Vorgehen nun prüfen. Auch eine Verfassungsklage wäre möglich
Jahrelang wurden Informationen über deutsche Pakete und ihre Absender unbemerkt an die USA übermittelt. Erst jetzt beginnt eine öffentliche Debatte über diese fragwürdige Praxis. Der Innenausschuss des Bundestags wird auf seiner nächsten Sitzung am 13. Februar debattieren, ob dieser Datenaustausch das Postgeheimnis verletzt.
Wie ZEIT online berichtete, werden bereits seit 2004 Angaben über Absender, Empfänger sowie Inhalt von Paketen und Express-Sendungen elektronisch erfasst und vor dem Versenden an die amerikanischen Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP ( Customs and Border Protection ) übermittelt. Diese gleicht die Daten mit Informationen anderer Polizeien und nachrichtendienstlichen Behörden ab und speichert sie. "Das ist für uns rechtlich fragwürdig", sagte Jerzey Montag, Rechtsexperte der Grünen, auf Anfrage von ZEIT online. "Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich eine Rechtsgrundlage fehlt, muss dies umgehend eingestellt werden."
Die CBP verlangt diese elektronische Bereitstellung der Kundendaten, noch bevor die Pakete in den USA eintreffen. Vier Stunden vor der Landung des Transportflugzeugs müssen die Daten den US-Behörden vorliegen. Ein Handelsabkommen ( Trade Act ) mit der Europäischen Union aus dem Jahr 2004 sieht vor, dass auch Strafverfolgungsbehörden sie einsehen können und dass sie mit kommerziellen Datenbanken abgeglichen werden dürfen.
Dieses Vorgehen hat erhebliche Auswirkungen auf das deutsche Post- und Briefgeheimnis sowie auf den Datenschutz. Daher hätte es einer umfassenden Information des Parlaments und der Öffentlichkeit bedurft. Doch waren stattdessen klammheimlich Fakten geschaffen worden. Möglich wurde dies, weil die Regelung durch ein Handelsabkommen getroffen wurde, und nicht, wie eigentlich nötig, über das Post- und Fernmeldewesen.
Nach Rechtsauffassung der Post müssen die Vereinigten Staaten nicht einmal offiziell anfragen, eine Veröffentlichung in den einschlägigen Medien reiche als Grundlage völlig aus, argumentiert Claus Korfmacher, Sprecher der Deutschen Post World Net. Dies ist geschehen. Im Federal Register der USA, das auch im Internet zugänglich ist, wurde über die Regelung informiert. Somit war rein formal zwar der Informationspflicht Genüge getan, aber über diese "Information" stolpert noch nicht einmal ein Fachreferent per Zufall. Die Post aber sah keinerlei Notwendigkeit, Parlamentarier über die weitreichende Änderung in Kenntnis zu setzen.
Auch zuständige Ministerien sind entweder nicht richtig informiert oder wollen diese Informationen nicht weitergeben. Das Bundesjustizministerium erklärte ZEIT online, es gebe mehrere Anfragen bezüglich der Weitergabe von Postdaten an die USA. Federführend in dieser Frage sei aber das Bundesinnenministerium. Dieses verweist jedoch auf das Bundeswirtschaftsministerium. Und das Bundeswirtschaftsministerium informiert die Parlamentarier ausgerechnet vor dem Treffen des Innenausschusses falsch. Entgegen der Faktenlage behauptet Staatssekretär Bernd Pfaffenbach vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf Anfrage der Innenpolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz, dass noch keinerlei Daten an die USA übermittelt würden.
Doch übermittelt wird, auch wenn es erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit gibt. Denn die Weitergabe verstößt nach Ansicht von Datenschützern gegen die Europäische Datenschutzrichtlinie. "Es kann nicht sein, dass Unternehmen mit Sitz in den USA dazu dienen, Beihilfe zur Verletzung des Postgeheimnisses zu leisten", sagte beispielsweise Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Der Europäische Datenschutzbeauftragte will diese Frage daher prüfen.
Alexander Alvaro, FDP-Abgeordneter im Europäischen Parlament, sagte, es müsse gesichert sein, dass nicht über Europäische oder Internationale Organisationen Fakten geschaffen werden, die nationale Parlamente lediglich umsetzen dürften. Er fordert: "Wir drängen darauf, dass der Bundestag eine Stellungnahme abgibt und die Bundesregierung verpflichtet, auf dieser Basis Verhandlungen zu führen." In anderen Staaten wie die Niederlande und Dänemark existiere eine solche Bindung bereits.
Denn die Art und Weise, wie das Abkommen zustande kam, sorgt ebenfalls für Ärger. Weder Kunden der Post noch Parlamentarier wurden darüber informiert. Von der Übermittlung der Postdaten an US-Behörden wussten bis dato nur große Unternehmen und Großkunden.
Für Datenschutzexperten ist das ein gängiges Muster. Ähnlich wurde auch vorgegangen, als beispielsweise um Flugpassagierdaten ging. "Auch vor der Übermittlung von Flugpassagierdaten haben wir lange gewarnt. Doch niemand, vor allem nicht die Medien, wollten hören. Erst kurz vor der Umsetzung, also als es eigentlich schon zu spät war, gab es Öffentlichkeit", sagte die liberale Europaabgeordnete Sophia in't Veld (Niederlande). "Es ist gängige Praxis, dass große Unternehmen von Ermittlungsbehörden regelrecht erpresst werden, damit sie Daten weitergeben."
Auch der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert ist empört: "Wenn die DHL vorab die Absender- und Empfangsdaten an US-Behörden weitergibt, ohne die Betroffenen zu informieren, dann verletzt das Unternehmen das Postgeheimnis", sagt Weichert. "Wenn staatliche Behörden von dieser Grundrechtsverletzung wissen und diese tolerieren, so kann man das Beihilfe durch Unterlassen nennen. Es wäre ein jämmerliches Zeugnis von Grundrechts- wie von rechtsstaatlichem Selbstbewusstsein, wenn sich die Europäische Union – wie bei den Flugpassagierdaten – von den USA zur Herausgabe von Postdaten erpressen ließe."
Die amerikanische Regelung über Paketdaten kann sogar Briefe und Dokumente betreffen, wie es im sogenannten Advanced Air Manifest heißt. Damit auch diese Daten übermittelt werden, braucht es wieder nur einige Zeilen im Federal Register. Deshalb schlägt Österreich Alarm. Bislang hat sich in der EU nämlich nur Wien gegen die Weitergabe von Postdaten gewehrt. "Schließlich würde dies dem Postgeheimnis widersprechen, wonach Daten über Sendungen nur an Absender oder Empfänger mitgeteilt werden dürfen", protestierte Michael Homola, Sprecher der Österreichischen Post.
Jetzt soll es ein für alle bindendes internationales Abkommen geben. Nach Angaben Homolas finden gerade Gespräche internationaler Gremien über den Postdatenaustausch statt. Ziel: Verpflichtung aller Staaten auf einen einheitlichen Standard. Österreich wolle dagegen standhaft bleiben, sagte Andreas Hach vom Verkehrsministerium in Wien. Immerhin entsteht in den USA mit Hilfe der aus Europa gelieferten Informationen eine gewaltige Datenbank. So können amerikanische Behörden genau verfolgen, wer wem was wann geschickt oder geschrieben hat.
Kritiker warnen deswegen auch vor der Gefahr von Wirtschaftsspionage: "Dem amerikanischen Zoll kann doch nichts Besseres passieren, als dass er erfährt, wer an wen eine interessante Sendung schickt, die es vielleicht lohnt zu öffnen, zum Beispiel weil Konstruktionszeichnungen darin sind", sagt ein hochrangiger deutscher Datenschützer, der aber nicht genannt werden will. Auch bestehe die Gefahr, dass Unschuldige kriminalisiert würden.
Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum sagte, "das geht weit über die Vorratsdatenspeicherung hinaus." Gegen die hat Baum bereits Verfassungsklage erhoben. Nun kündigte er an, auch gegen die Weitergabe der Postdaten juristische Schritte zu prüfen. Zuerst will Baum Auskunft von Postvorstandschef Klaus Zumwinkel über die Übermittlung der Daten in die USA. Er erwäge eine Unterlassungsklage gegen die betreffenden Stellen, da das Vorgehen eindeutig verfassungswidrig sei, sagte er.
- Datum 12.02.2008 - 05:16 Uhr
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- Quelle ZEIT online
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nun machen unsere Politiker also ein Geschrei und ein Gesetz was es dann im grunde genommen legalisiert, weil sonst die USa wie auch schon bei den flug daten drohen deutsche sendungen nicht mehr abzufertigen. Was nützt uns all das Geschrei und das geklage wenn nicht mal die Schuldigen bestraft werden und zwar so das es abschrekenden Carakter hat, und nicht blos ein " diese Praktik ist umgehend einzustellen ". Warum nicht mal allen deutchen Bürgern deren informationen so in die USa gelangt soind ein klagerecht wegen Schadensersat einräumen da die Firma ja einen Sitz in den USA hat könnte man das ja nach US recht abhandeln. Oder Firman die solche praktiken gemacht haben den Gewerbeschein absprechen da sie wissentlich gegen deutsches Recht gehandelt haben und dieses auch zum wiederhohltenmale und auch bei bekantwerde dess falls dieses Verhalten nicht eigenständig sofort eingestellt haben. Es kann ja nicht sein das Firman sich mit illegalen praktiken Geschäftsvorteile erwirtschafen und dann nicht dafür bestraft werden sonder die Masche nur einstellen müssen. Die gefährlichkeit zeigt sich wohl erst im zusammenhang mit dne Flugdaten. welche Daten hätten die USA denn noch alles gerne von uns ? villeicht alle Patentanmeldungen bitte 4 Tage vor Anmeldetermin ? Und was wenn jetzt jemand ein Paket mit falschen 'absender verschickt ? was ja die Post nicht prüft ? Hafted der dann der auf den Absender draufsteht ? oder was pasiert mit jemanden in dessen Paket Drogen und Brife von Terroristen ( beides wohl recht einfach zu gesorgen kriminelle Energie vorausgesetzt ) gefunden wird ? Da kann dann der kleine Bürger gantz schnell in die Zwikmühle kommen aus der er sich ja auch nicht mit rechesbeistand gefreien kann der der ja keinen einblik in die US-Daten kriegt. Also ein tolles mittel Konkurenten mal schnell eine auszuwischen und für ein paar eintragungen in die terroroisen akte des CIA zu sorgen die sie garantiert nicht wieder herausstreichen werden.
Da war er ja der EU-Verhandlungsführer. Wieso machen wir eigentlich immer die Böcke zum Gärtner?Das Problem ist, dass auch unsere Politiker In Deutschland und Europa in der Mehrzahl im Grunde dafür sind - egal was sie öffentlich erzählen - statt den USA mal zu zeigen, wo der Hammer hängt.Oder sind wir doch immer noch kein souveräner Staat ohne Friedensvertrag? Da war doch was ...
Auch durch Wiederholung wird eine falsche Behauptung nicht richtig.Es werden zur Zeit keine Daten über dem Sedungen die dem Weltpostvertrag unterliegen - und das sind die normalen Briefe, Päckchen und Briefe - an die US-Behörden übermittelt. Liebe Frau Härpfer, hören Sie doch bitte mir dieser billigen Propaganda auf. Dieser Artikel strotz vor Flaschinfomationen. In dem Trade Act 2002 geht es ausschließlich um Warensendungen.Man sollte sich zumindest über die einfachsten Fakten informieren, bevor man solche aufgebauschten Meldungen in die Welt setzt.
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