Stammzelldebatte Kompromiss in Häppchen
Der Bundestag debattiert an diesem Donnerstag über eine Lockerung des Stammzellgesetzes. Zu den Hintergründen des neu aufgelegten Streits
Lange Zeit hatten Wissenschaftler, die sich mit den vielseitigsten aller Zellen befassten, ihre Ruhe gehabt. Sie forschten zumeist an Mäusen oder an menschlichen Stammzellen von Erwachsenen, und das bekümmerte so recht niemanden. Aber dann, 1998, gelang dem Amerikaner James Thomson der entscheidende Durchbruch: Aus den überzähligen Embryonen amerikanischer Fertilitätskliniken gewann er erstmals embryonale Stammzellen des Menschen. Zellen, aus denen man theoretisch jedes der Gewebe züchten kann, das im menschlichen Körper zeitlebens verschleißt oder morbide wird. Zellen, die deshalb die Hoffnung keimen ließen für Parkinsonpatienten, Diabetiker und viele andere unheilbar Kranke. Zellen allerdings auch, für die ein potenzielles Leben geopfert werden muss. Denn die Embryonen werden für die Gewinnung der Stammzellen "verbraucht", also zerstört, aus ihnen kann kein Mensch mehr wachsen.
Als damals klar wurde, dass sich diese heiklen Zellen in der Biomedizin etablierten und auch deutsche Wissenschaftler an dieser Entwicklung teilhaben wollten, entbrannte die Debatte auf das heftigste: Darf man Embryonen für die Forschung töten? Andererseits: Darf man die Forschung behindern, um winzige Zellhäufchen zu schützen? Haben diese Gebilde menschliche Würde? Haben die Kranken, die von neuen Erkenntnissen profitieren können, nicht auch eine Würde?
Kein biopolitisches Thema ist in der Bundesrepublik so ausführlich und schmerzhaft diskutiert worden wie das des Embryonenschutzes in der Stammzellforschung. Mehrere Jahre lang mühten sich Politiker, Forscher, Kirchen und Rechtsexperten mit der Suche nach einer Lösung. Was sie vor sechs Jahren fanden, war ein Kompromiss.
Die Forschung an den umstrittenen Zellen wurde grundsätzlich per Gesetz ( Stammzellgesetz, StZG, als pdf ), verboten. Die Herstellung neuer Linien in Deutschland stand aufgrund des Embryonenschutzgesetzes von 1991 ohnehin schon unter Strafe, dies wurde im neuen Gesetz aber nochmals festgehalten. Forscher, die mangels Alternative mit den Zauberzellen arbeiten möchten, dürfen seither allerdings eine Ausnahmegenehmigung für die Einfuhr und die Erforschung von menschlichen embryonalen Stammzellen beantragen.
Diese Option gilt bis heute ausschließlich für Linien, die an dem im Gesetz festgelegten Stichtag - dem 1. Januar 2002 - bereits existierten. Damit sollte verhindert werden, dass für die Forschung in Deutschland neue Embryonen getötet werden, um weitere Stammzelllinien zu schaffen.
- Datum 01.10.2009 - 16:17 Uhr
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- Quelle ZEIT online
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Wäre es nicht schön, wenn im Bundestag ähnlich kontrovers über die Interessen der Waffenhersteller diskutiert würde wie jetzt über die der Pharmaindustrie? Denn um die geht es doch letztendlich. Oder?________________Ehrlich lügt am besten.
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