Datenschutz Kennziffer für jeden

Die Bundesregierung plant ein neues Meldegesetz. Die Folge wäre eine Riesendatei, die über jeden Deutschen sehr viel weiß.

Der deutsche Staat möchte gern genauer wissen, wo sich seine Bürger so rumtreiben, und sie im Zweifel finden können, so schnell wie möglich. Ein verständliches Interesse. Denn bisher weiß er nicht einmal genau, wie viele Bürger er überhaupt hat. Die sogenannten Meldedaten werden dezentral erfasst, jedes Bundesland, jede Kommune hat eigene Behörden dafür. Doch das Meldewesen ist aufgrund der Föderalismusreform nun allein in der Hoheit des Bundes, er macht die Gesetze. Und er will jetzt erstmals ein einheitliches Melderecht für das ganze Land schaffen.

Schon seit mehr als einem Jahr plant daher das Bundesinnenministerium ein zentrales Register, in dem alle Einwohner des Landes gespeichert sind. Ein erster Entwurf , der Art und Umfang dieses Superspeichers skizziert, ist fertig. Er gilt als "absolut konsensfähig", wie es im Innenministerium heißt, und soll von der Bundesregierung im Frühjahr ins Parlament eingebracht werden.

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Kritikern stellen sich bei dem Gedanken daran die Nackenhaare auf. "Datenmoloch" nennt zum Beispiel der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar das Projekt. Und fürchtet letztlich die Einführung einer eindeutigen Personenkennzahl für jeden Bürger, wie es sie in der DDR gab.

Na und, ließe sich einwenden. Ist es denn schlimm, wenn jeder nicht nur einen Namen sondern auch noch eine Nummer hat? Ja, ist es. Menschen werden immer dann zur Nummer, wenn sie jederzeit eindeutig identifizierbar sein sollen. Solche Personenverzeichnisse oder Matrikel gibt es in Deutschland längst: Universitäten, Sozialversicherung, Bundeswehr – jede Einrichtung vergibt für ihre Mitglieder Matrikelnummern. Bisher jedoch gelten diese nur für einen begrenzten Bereich und Zweck. Die sogenannte Steueridentifikationsnummer war vor einem halben Jahr der erste Versuch, diese Idee auf alle Einwohner des Landes auszuweiten.

Die Gefahr: Je mehr Daten über eine solche eindeutige Zuordnung zu finden sind, desto mehr Lebensbereiche lassen sich dank des Personenkennzeichens durchleuchten, und umso genauer sind etwaige Profile des Betroffenen. Daher hat das Bundesverfassungsgericht 1969 im Mikrozensusurteil entschieden, dass es hierzulande kein allgemeines Personenkennzeichen für die gesamte Bevölkerung geben darf.

Die Richter kamen damals zu dem Schluss, dass der Staat statistische Erhebungen machen dürfe, dass er aber nicht das Recht habe, "den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren" und ihn damit "wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist". Denn es verstoße gegen die Menschenwürde, "Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen". Das Urteil gilt als Vorläufer des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung und es ist bis heute relevant.

Leser-Kommentare
    • t_a_b
    • 21.02.2008 um 8:58 Uhr

    Jetzt hat es Schäuble also geschafft - alle Bürger sind in einer einheitlichen Datei registriert, jederzeit können die Daten abgerufen werden. Besonders interessant ist das für die Sicherheitsbehörden: Ab Einrichtung können sie bei Kontrollen (z.B. an der Grenze, an Bahnhöfen oder Flughäfen, bei allen "verdachtsunabhängigen Kontrollen") nicht mehr nur sehen, ob jemand vorbestraft ist (BZR-Abgleich) oder ob gegen jemanden schon einmal strafrechtlich ermittelt wurde (Abgleich mit INPOL und den kriminalpolizeilichen Aktennachweis); jetzt können sie auch sehen, wo er wohnt und mit wem, ob er Steuern bezahlt, in welchem Arbeitsverhältnis er steht oder ob er Sozialleistungen erhält. Alles das mit einem Klick.Wozu das führt? Ein solcher Abgleich wird jedes Mal, bei jeder Kontrolle vorgenommen werden (so wie heute schon der genannte BZR- und INPOL-Abgleich) - einfach weil es so einfach ist.Die Polizei, der Zoll etc. muss sich nicht mehr an Meldebehörden im Wege der Amtshilfe wenden, nicht mehr darlegen, worin der Verdacht besteht, der die Weitergabe der Informationen notwendig macht.Das ist ein Horrorszenario und toppt in seinen Auswirkungen die Online-Durchsuchung um Längen, sogar die Vorratsdatenspeicherung ist gemessen daran ein Bagatelleingriff. Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist eine solche Datei verfassungswidrig: "Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jeder-zeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen." (BVerfGE 65, 1, 41)"Die Verwendung der Daten ist auf den gesetzlich bestimmten Zweck begrenzt. Schon angesichts der Gefahren der automatischen Datenverarbeitung ist ein - amtshilfefester - Schutz gegen Zweckentfremdung durch Weitergabeverbote und Verwertungsverbote erforderlich." (BVerfGE 65, 1, 43)Hoffen wir, dass sich der Bundestag noch besinnt, und wenn nicht (was zu befürchten steht), dass dann das BVerfG seiner Rechtsprechung treu bleibt und diesem klaren Verfassungsbruch einen Riegel vorschiebt.

    • dld
    • 21.02.2008 um 9:30 Uhr

    was ist an so einer nummer so schlimm? in österreich wird jeder person bei geburt eine sozialversicherungsnummer zugewiesen, diese beinhaltet das geburtsdatum und den geburtsort. diese nummer ordnet auch jeder nummer nur eine eindeutig identifizierbare person zu. 

  1. "was ist an so einer nummer so schlimm?"Weil dieser Nummer nicht nur direkt etliche persönliche und sensible Daten zugeordnet werden sollen, sondern eine intensive Vernetzung dieses Datenbestands mit anderen personenbezogenen Datenbeständen erfolgen soll.Was damit alles möglich wäre, kann sich wohl nicht einmal Schäuble in seinem Überwachungswahn umfassend vorstellen.Was ist dagegen eine Landespolitikerin der DKP/Linkspartei, die Stasi und Mauer verklärt?! Schäuble redet nicht, er arbeit an der Verwirklichung dieser bedrohlichen Fantasien.In Zukunft setzt jeder Bürger seine Existenz aufs Spiel, sobald er aktiv gegen die Interessen des Staates (die definitiv nicht immer die Interessen der Gesellschaft sind) vorgeht.

  2. 4. @dld

    Leute wie Sie machen erst die Schäubles und deren Wahnvorstellungen möglich. Leider würden Sie wahrscheinlich nicht zu den Betroffenen zählen sondern wohl eher (bewußt oder unbewußt) auf der anderen Seite stehen.

  3. Nicht nur in Oesterreich, auch in der Schweiz gibt es für jeden Einwohner eine solche Nummer für den gesamten Bereich der Sozialversicherungen, Steuern (sic!), Bildung und Militär. Ich habe nicht das Gefühl, dass die Freiheit in diesem schönen Land darunter gelitten hat. Liebe Leute, bleibt doch auf dem Teppich und kümmert euch um die wirklichen Probleme in Deutschland, z.B. die fünf Millionen Arbeitslosen!

    • Anonym
    • 21.02.2008 um 10:17 Uhr

    ...dass man hysterisch ist, wenn man gleich an tätowierte unterarme denkt, und zu recht mit der abgestumpften coolness der österreicher und schweizer abgewatscht wird. aber wann tut eigentlich die politik etwas für die FREIHEITliche Ordnung?

  4. Wohl kaum. Das Vorhandensein entpsrechender oder ähnlicher Nummern in anderen Ländern sagt noch lange nichts ber deren tatsächlische Nutzung und den sich hieraus ergebenden Folgen für den Einzelnen aus. Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Denn im hiesigen Umfeld werden die "echten" Kriminellen den kleinsten Anteil an den Überprüften stellen, die Masse werden über kurz oder lang eher die Normalbürger stellen. Man sollte nie vergessen, welche Handlung der Normalbürger eine Verfehlung darstellt muß nicht mit gesundem Menschenverstand oder auch dem offiziellen Recht übereinstimmen, sonder wird durch die Initiatoren der Datenbank festgelegt - Bei Weitem keine erhebende Vorstellung. 

  5. Interessant ,die Wünsche der Bürokratie , der Verwaltung und der Überwachung beherrschendie öffentliche Diskussion .Der Staat ist insofern bereits ein autoritärer Staat , als er seine Interessen den Interessender Bürger voranstellt .Es liegt an uns , dem Staat zu sagen , er hat die Interessen der Bürger zu vertreten ,und seine autoritär-bürokratische Vereinnahmung zu verweigern

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