Datenschutz Kennziffer für jeden
Die Bundesregierung plant ein neues Meldegesetz. Die Folge wäre eine Riesendatei, die über jeden Deutschen sehr viel weiß.
Der deutsche Staat möchte gern genauer wissen, wo sich seine Bürger so rumtreiben, und sie im Zweifel finden können, so schnell wie möglich. Ein verständliches Interesse. Denn bisher weiß er nicht einmal genau, wie viele Bürger er überhaupt hat. Die sogenannten Meldedaten werden dezentral erfasst, jedes Bundesland, jede Kommune hat eigene Behörden dafür. Doch das Meldewesen ist aufgrund der Föderalismusreform nun allein in der Hoheit des Bundes, er macht die Gesetze. Und er will jetzt erstmals ein einheitliches Melderecht für das ganze Land schaffen.
Schon seit mehr als einem Jahr plant daher das Bundesinnenministerium ein zentrales Register, in dem alle Einwohner des Landes gespeichert sind. Ein erster Entwurf , der Art und Umfang dieses Superspeichers skizziert, ist fertig. Er gilt als "absolut konsensfähig", wie es im Innenministerium heißt, und soll von der Bundesregierung im Frühjahr ins Parlament eingebracht werden.
Kritikern stellen sich bei dem Gedanken daran die Nackenhaare auf. "Datenmoloch" nennt zum Beispiel der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar das Projekt. Und fürchtet letztlich die Einführung einer eindeutigen Personenkennzahl für jeden Bürger, wie es sie in der DDR gab.
Na und, ließe sich einwenden. Ist es denn schlimm, wenn jeder nicht nur einen Namen sondern auch noch eine Nummer hat? Ja, ist es. Menschen werden immer dann zur Nummer, wenn sie jederzeit eindeutig identifizierbar sein sollen. Solche Personenverzeichnisse oder Matrikel gibt es in Deutschland längst: Universitäten, Sozialversicherung, Bundeswehr – jede Einrichtung vergibt für ihre Mitglieder Matrikelnummern. Bisher jedoch gelten diese nur für einen begrenzten Bereich und Zweck. Die sogenannte Steueridentifikationsnummer war vor einem halben Jahr der erste Versuch, diese Idee auf alle Einwohner des Landes auszuweiten.
Die Gefahr: Je mehr Daten über eine solche eindeutige Zuordnung zu finden sind, desto mehr Lebensbereiche lassen sich dank des Personenkennzeichens durchleuchten, und umso genauer sind etwaige Profile des Betroffenen. Daher hat das Bundesverfassungsgericht 1969 im Mikrozensusurteil entschieden, dass es hierzulande kein allgemeines Personenkennzeichen für die gesamte Bevölkerung geben darf.
Die Richter kamen damals zu dem Schluss, dass der Staat statistische Erhebungen machen dürfe, dass er aber nicht das Recht habe, "den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren" und ihn damit "wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist". Denn es verstoße gegen die Menschenwürde, "Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen". Das Urteil gilt als Vorläufer des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung und es ist bis heute relevant.
Auch für das neue Melderegister. Denn die Datenmengen, die künftig beim Bundesverwaltungsamt vereint werden sollen, sind beeindruckend. Nicht unbedingt aufgrund ihrer Zahl, auch wenn es fast 30 Punkte sind, die die Liste umfasst, darunter beispielsweise frühere Anschriften, das Datum einer Hochzeit oder der Geburtstag des Lebenspartners.
Wichtiger ist die Vernetzung, die mit der Riesendatei erreicht werden soll. Denn sie enthält auch Informationen über die Wählbarkeit und somit das Wahlregister, das Passregister samt Gründen, warum Pässe eventuell nicht ausgestellt werden dürfen, die Datenbanken des Bundeskriminalamtes zu Waffenscheinen und Sprengstofferlaubnissen, die der Kreiswehrersatzämter über geleistete Wehr-, oder Zivildienste und – wichtigste Quelle von allen – die Steuerdaten.
Es ist der letzte Punkt, der Datenschützern besondere Sorgen macht. In Paragraf 3, Absatz 2 des geplanten Bundesmeldegesetzes heißt es, gespeichert würde auch "die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung". Das ist die Steuer-ID – eine Nummer, die seit Juli 2007 jedem Deutschen bei seiner Geburt verliehen wird und die er lange über seinen Tod hinaus behält.
Mit ihrer Aufnahme in das Melderegister wird eine Befürchtung wahr, die schon bei der Einführung geäußert wurde: Dass es nicht nur darum geht, mit ihr Steuerverfahren zu vereinfachen, sondern dass sie letztlich zu einem eindeutigen Personenkennzeichen werden könnte. Zwar wird die Steuer-ID genau wie Daten über Wählbarkeit oder Waffenbesitzkarten nicht jedem zugänglich sein und gesondert von den übrigen Meldedaten gespeichert. Oder, wie es auf Nachfrage aus dem Innenministerium heißt, "einer strengen Zweckbindung unterworfen" und "ausschließlich an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt".
Für staatliche Stellen aber gibt es keine Beschränkungen. Denn gleichzeitig erleichtert das neue Meldegesetz Polizei, Staatsanwaltschaften, Zollfahndung aber auch allen Geheimdiensten den Zugriff. Beschränkungen, wie einen Katalog von schweren Straftaten, bei dem Abfragen erlaubt sind, wird es nicht geben. Ermittler müssen dann auch nicht begründen, warum sie jemandes Daten haben wollen. Die Abfrage selbst würde nicht einmal beim Melderegister gespeichert sondern bei der interessierten Behörde.
Im Zweifel bedeutet es, dass Bürger nicht erfahren, wer etwas über sie wissen wollte. Von der Meldebehörde können sie nur hören, was und warum etwas gespeichert wurde und wer es zugeliefert hat. Über einzelne Abfragen gibt es keine Auskunft, lediglich "regelmäßige Datenübermittlungen" müssen offen gelegt werden.
Datenschutzbeauftragter Schaar fordert daher eine Beschränkung auf "Grundpersonalien" wie Name, Geburtsdatum und Geburtsort. Die geplante Sammlung mache es viel zu leicht, Personen anhand verschiedener Merkmale zu identifizieren. Genau das ist offenbar das Ziel. Laut Innenministerium können Meldedaten damit "an all die Behörden umgehend übermittelt werden, die zur wirksamen Aufgabenerfüllung auf die Versorgung durch einen zentralen Datenbestand angewiesen sind. Dies trifft z. B. auf die Polizeivollzugsbehörden zu, die mit Hilfe eines Bundesmelderegisters die Anschrift eines Straftatverdächtigen mit unbekanntem Wohnort schneller ermitteln könnten als dies gegenwärtig der Fall ist".
"Vorgaben aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung und zum Verbot eines bereichsübergreifenden Personenkennzeichens" würden dabei beachtet, ist man im Innenministerium überzeugt.
Dass die neue Datei so viele Daten enthalten soll, ist neben den rechtlichen Bedenken zumindest ungewöhnlich. Denn die bisher bei den Ländern angesiedelten dezentralen Meldebehörden werden nicht abgeschafft. Sie existieren weiter und können auch weiter Auskünfte erteilen. Es würde also genügen, einige Grunddaten zentral zu sammeln und bei größeren Wünschen an den Wohnort zu verweisen. Denn von dort kommen sowieso die meisten Anfragen. Laut dem Datenschutzbeauftragten Schaar werden die Melderegister zu 95 Prozent auf kommunaler Ebene genutzt. Die meisten Daten also sind nur für die Kommunen interessant.
Warum also eine neue Riesendatei mit entsprechendem Aufwand aufbauen? Antwort des Innenministeriums: "Die Vorteile eines Bundesmelderegisters lägen vor allem darin, dass die Bundesbehörden aus einem einzigen und dazu konsolidierten Datenbestand versorgt würden." Außerdem könne man die Daten besser aktualisieren und so ihre Qualität erhöhen. Und "ein aktueller und richtiger Bestand der Meldedaten" liege nicht nur "im überragenden Interesse der Nutzer der Meldedaten", sondern auch im Interesse "der Betroffenen".
- Datum 22.02.2008 - 11:22 Uhr
- Seite 1 | 2 | 3 | Auf mehreren Seiten lesen
- Quelle ZEIT online
- Kommentare 29
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:






Jetzt hat es Schäuble also geschafft - alle Bürger sind in einer einheitlichen Datei registriert, jederzeit können die Daten abgerufen werden. Besonders interessant ist das für die Sicherheitsbehörden: Ab Einrichtung können sie bei Kontrollen (z.B. an der Grenze, an Bahnhöfen oder Flughäfen, bei allen "verdachtsunabhängigen Kontrollen") nicht mehr nur sehen, ob jemand vorbestraft ist (BZR-Abgleich) oder ob gegen jemanden schon einmal strafrechtlich ermittelt wurde (Abgleich mit INPOL und den kriminalpolizeilichen Aktennachweis); jetzt können sie auch sehen, wo er wohnt und mit wem, ob er Steuern bezahlt, in welchem Arbeitsverhältnis er steht oder ob er Sozialleistungen erhält. Alles das mit einem Klick.Wozu das führt? Ein solcher Abgleich wird jedes Mal, bei jeder Kontrolle vorgenommen werden (so wie heute schon der genannte BZR- und INPOL-Abgleich) - einfach weil es so einfach ist.Die Polizei, der Zoll etc. muss sich nicht mehr an Meldebehörden im Wege der Amtshilfe wenden, nicht mehr darlegen, worin der Verdacht besteht, der die Weitergabe der Informationen notwendig macht.Das ist ein Horrorszenario und toppt in seinen Auswirkungen die Online-Durchsuchung um Längen, sogar die Vorratsdatenspeicherung ist gemessen daran ein Bagatelleingriff. Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist eine solche Datei verfassungswidrig: "Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jeder-zeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen." (BVerfGE 65, 1, 41)"Die Verwendung der Daten ist auf den gesetzlich bestimmten Zweck begrenzt. Schon angesichts der Gefahren der automatischen Datenverarbeitung ist ein - amtshilfefester - Schutz gegen Zweckentfremdung durch Weitergabeverbote und Verwertungsverbote erforderlich." (BVerfGE 65, 1, 43)Hoffen wir, dass sich der Bundestag noch besinnt, und wenn nicht (was zu befürchten steht), dass dann das BVerfG seiner Rechtsprechung treu bleibt und diesem klaren Verfassungsbruch einen Riegel vorschiebt.
was ist an so einer nummer so schlimm? in österreich wird jeder person bei geburt eine sozialversicherungsnummer zugewiesen, diese beinhaltet das geburtsdatum und den geburtsort. diese nummer ordnet auch jeder nummer nur eine eindeutig identifizierbare person zu.
"was ist an so einer nummer so schlimm?"Weil dieser Nummer nicht nur direkt etliche persönliche und sensible Daten zugeordnet werden sollen, sondern eine intensive Vernetzung dieses Datenbestands mit anderen personenbezogenen Datenbeständen erfolgen soll.Was damit alles möglich wäre, kann sich wohl nicht einmal Schäuble in seinem Überwachungswahn umfassend vorstellen.Was ist dagegen eine Landespolitikerin der DKP/Linkspartei, die Stasi und Mauer verklärt?! Schäuble redet nicht, er arbeit an der Verwirklichung dieser bedrohlichen Fantasien.In Zukunft setzt jeder Bürger seine Existenz aufs Spiel, sobald er aktiv gegen die Interessen des Staates (die definitiv nicht immer die Interessen der Gesellschaft sind) vorgeht.
Leute wie Sie machen erst die Schäubles und deren Wahnvorstellungen möglich. Leider würden Sie wahrscheinlich nicht zu den Betroffenen zählen sondern wohl eher (bewußt oder unbewußt) auf der anderen Seite stehen.
Nicht nur in Oesterreich, auch in der Schweiz gibt es für jeden Einwohner eine solche Nummer für den gesamten Bereich der Sozialversicherungen, Steuern (sic!), Bildung und Militär. Ich habe nicht das Gefühl, dass die Freiheit in diesem schönen Land darunter gelitten hat. Liebe Leute, bleibt doch auf dem Teppich und kümmert euch um die wirklichen Probleme in Deutschland, z.B. die fünf Millionen Arbeitslosen!
...dass man hysterisch ist, wenn man gleich an tätowierte unterarme denkt, und zu recht mit der abgestumpften coolness der österreicher und schweizer abgewatscht wird. aber wann tut eigentlich die politik etwas für die FREIHEITliche Ordnung?
Wohl kaum. Das Vorhandensein entpsrechender oder ähnlicher Nummern in anderen Ländern sagt noch lange nichts ber deren tatsächlische Nutzung und den sich hieraus ergebenden Folgen für den Einzelnen aus. Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Denn im hiesigen Umfeld werden die "echten" Kriminellen den kleinsten Anteil an den Überprüften stellen, die Masse werden über kurz oder lang eher die Normalbürger stellen. Man sollte nie vergessen, welche Handlung der Normalbürger eine Verfehlung darstellt muß nicht mit gesundem Menschenverstand oder auch dem offiziellen Recht übereinstimmen, sonder wird durch die Initiatoren der Datenbank festgelegt - Bei Weitem keine erhebende Vorstellung.
Interessant ,die Wünsche der Bürokratie , der Verwaltung und der Überwachung beherrschendie öffentliche Diskussion .Der Staat ist insofern bereits ein autoritärer Staat , als er seine Interessen den Interessender Bürger voranstellt .Es liegt an uns , dem Staat zu sagen , er hat die Interessen der Bürger zu vertreten ,und seine autoritär-bürokratische Vereinnahmung zu verweigern
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren