Bioethik Aufgeweichte Forschung
Die Bundestagsdebatte zur Novellierung des Stammzellgesetz zeigt: Die Bedeutung wissenschaftlicher Erkenntnisse kann Ansichtssache sein. Und selbst Lebensschützer und Forschungsförderer haben etwas gemein.
Tief sei der Bundestag in der Stammzellfrage gespalten, ließ die Deutsche Presseagentur am Donnerstagvormittag verlauten. Eine erstaunliche Feststellung, denn die Debatte um eine Änderung des Stammzellgesetzes war da gerade einmal eine Stunde alt und von tiefer Spaltung konnte zu diesem Zeitpunkt, und auch am Ende des Schlagabtauschs eigentlich keine Rede sein.
Nicht, dass man sich einig gewesen wäre. Die Anträge, die fraktionsübergreifend zur Diskussion standen , brachten von strikter Ablehnung der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen, bis hin zum völligen Verzicht auf einen Stichtag und nahezu freier Forschung, alle möglichen Positionen auf den Plan. Aber von der Hitze und Erbitterung, mit der die Debatte noch vor sechs Jahren geführt worden war, war fast nichts mehr zu spüren. Die heftig umkämpfte Frage nach der Würde und dem Beginn des Lebens ist aus dem Zentrum der Debatte gerückt. Stattdessen üben sich Abgeordnete in "fachchinesisch", wie die Grüne Priska Hinz ihre Erläuterungen zum Stand der Forschung nannte. Seit dem Erlass des Stammzellgesetzes ist wissenschaftlich betrachtet ja auch einiges passiert. Jetzt können die Diskutanten anstelle persönlicher Ansichten endlich einmal harte Argumente in den Ring werfen.
Aber wie hart ist Wissenschaft in den Händen von Politikern? Hinz lehnt eine Vorverlegung des gesetzlichen Stichtags ab und damit auch die Verwendung frischer, international vergleichbarer Stammzellen. "Wir wollen die Forschung stützen, die tatsächlich Aussicht auf Erfolg hat", sagte die Obfrau für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Damit meint sie die Forschung an adulten Stammzellen - also Zellen aus dem Knochenmark oder dem Gewebe Erwachsener. Diese Zellen seien ethisch unumstritten und mit ihnen gebe es schon erfolgreiche Ansätze für die Therapie. Dagegen hätten die embryonalen Zellen nach sechs Jahren noch immer keinen "hochrangigen therapeutischen Erfolg" hervorgebracht. Kein seriöser Wissenschaftler könne deshalb behaupten, es werde in naher Zukunft Therapien mit diesen Zellen geben.
Beispiele für eine aussichtsreiche Therapie mit der adulten Alternative fielen Priska Hinz im Verlauf ihres Debattenbeitrags allerdings nicht ein. Ein Grund könnte sein, dass es diese therapeutischen Erfolge nach der Aussage seriöser Wissenschaftler gar nicht gibt - was allerdings genauso wenig gegen die adulten Zellen spricht, wie gegen ihre embryonalen Verwandten. "Es gehört zum Wesen der Forschung, dass man damit keine Heilsversprechen verfolgt", kommentierte CDU-Verbraucherschutzminister Horst Seehofer. Seine Fraktionskollegin Katherina Reiche nannte den Vorwurf des fehlenden Therapieerfolgs gar "absurd" und wies darauf hin, dass ja gerade die erfolgreiche Grundlagenforschung Voraussetzung sei, damit man eines Tages eine Therapie erzielen könne. Reiche erhielt einen kleinen extra Applaus vom Peter Hintze, beide CDU-Politiker wollen den Stichtag ganz streichen.
Es ist aber nicht nur strittig, ob Therapieerfolg als Messlatte für die Förderungswürdigkeit medizinischer Forschung gelten darf. Auch über die Notwendigkeit frischer Zellen gibt es unterschiedliche Ansichten. René Röspel, SPD-Abgeordneter und Initiator des Verschiebevorschlags, glaubt wie viele seiner Kollegen - und wie übrigens auch die gesamte Forschungsgemeinschaft-, dass eine vergleichende Forschung an embryonalen Zellen auf jedem Teilgebiet der Forschung notwendig sei und dass man dafür neuere Zellen brauche. Im Bundestag wies Röspel auf die bekannten Verunreinigungen der alten Zelllinien hin, Priska Hinz dagegen behauptet, die neuen Linien seien ebenso kontaminiert und überhaupt gebe es nur zwei Linien - von insgesamt 600 - weltweit, die "xenofrei" seien, also nicht mit Material andere Tierarten belastet.
Tatsächlich würden sich nur solche tierfreien Zellen für einen therapeutischen Einsatz am Menschen eignen. Für die Grundlagenforschung spielt ein bisschen Tier aber keine Rolle, insofern es sich nicht um genetische Störfeuer handelt wie in den alten Zelllinien. Das sollte eigentlich auch für die Herstellung der sogenannten iPSe (der induzierten pluripotenten Stammzellen) gelten, jener neuen quasi-embryonalen Stammzellen, die sich durch biochemische Manipulation - Reprogrammierung - aus Hautzellen gewinnen lassen . Für Forschungsministerin Anette Schavan waren es diese sensationellen Errungenschaften, die sie von der Notwendigkeit jüngerer embryonaler Stammzellen für die deutsche Forschung überzeugten.
Derselbe Zusammenhang lässt sich natürlich auch anders sehen: Priska Hinz wies darauf hin, dass die beteiligten Forscher für den Vergleich der iPS-Zellen embryonale Stammzellen von 1998 verwendet hätten. Auch deutsche Wissenschaftler hätten diesen Erfolg demnach erringen können - dass die Berliner Arbeitsgruppe um James Adjaye dies eben nicht schaffte, schreiben Forscher allerdings doch den alten Zellen zu. Und so werden auch die wissenschaftlichen Argumente so lange gedreht, gewendet, und gedreht, bis sie nicht mehr Tatsachen, sondern Ansichtssache sind.
Bleibt am Ende also doch nur die Frage, ob man Embryonen für die Forschung töten darf oder nicht? Ausgerechnet die Ärzte Konrad Schily (FDP) und Wolfgang Wodarg (SPD) wehrten sich nochmals auf das heftigste gegen eine Aufweichung des alten Kompromisses. "Wenn wir den Stichtag verschieben, werden sich die Menschen nicht mehr auf das Gesetz verlassen", beschwor Wodarg den Bundestag.
Aber gerade in diesem Punkt waren sich die Abgeordneten aller Lager ja eigentlich einig: In keinem Land gibt es einen so strengen Embryonenschutz, in keinem Land wird die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen so aufwendig kontrolliert wie in der Bundesrepublik. Dabei soll es bleiben, ob man weiterhin nur die 21 alten, mehrere hundert neue oder sogar immer wieder die neuesten der umstrittenen Zellen nach Deutschland holt. Jede Einfuhr menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken wird auf ihre Notwendigkeit geprüft werden, und nur dann genehmigt, wenn die Hochrangigkeit des Forschungsziels und der Mangel einer Alternative überzeugend dargelegt werden. Es geht nun allein um die Frage, ob das alte Gesetz, das der Forschung ihre Arbeit trotz des strengen Embryonenschutzes ermöglichen sollte, auch in Zukunft noch einen Sinn ergibt.
- Datum 15.02.2008 - 09:44 Uhr
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dass sich die Stammzellen-Forschungs-Ablehnungs-Fundamementalisten die Mühe machen, sich zu informieren, was z.B. sunnitische Rechtsgelehrte zum Thema zu sagen haben.
Hier ein Beispiel:
"Dürfen Embryonen vernichtet werden?
Eine weitere Frage stellt sich, ob es nach der Scharia zulässig ist, ein Embryo zum Zwecke der Forschung zu vernichten, selbst wenn diese Forschung die Entwicklung einer Therapie zur Heilung sonst tödlich verlaufender Krankheiten führen könnte .
Darauf ist zu antworten, dass ein Embryo in diesem Stadium kein Mensch ist. Es befindet sich auch nicht in seiner natürlichen Umgebung, der Gebärmutter. Wenn es dort nicht eingebracht wird, kann es nicht überleben und sich zu einem menschlichen Wesen entwickeln. Deswegen kann diese Forschung nicht abgelehnt werden, insbesondere wegen ihres Potenzials zur Entwicklung von Therapien von Krankheiten, für die es gegenwärtig noch keine Heilungschancen gibt (z.B. Parkinsonismus, Alzheimer usw.). Andererseits ist es wichtig strenge Regeln gegen den Missbrauch von Embryonen aufzustellen. Forschung an Embryonen kann auch zu Missbrauch führen und deswegen sind entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen."
Quelle: http://www.islam.de/1904.php
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