Online-durchsuchung Vertraulichkeit geht vor

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Praxis der Onlinedurchsuchung gekippt und ein neues Grundrecht geschaffen. Kritiker sehen darin einen Sieg. Wolfgang Schäuble auch

Das Bundesverfassungsgericht hat Onlinedurchsuchungen an strenge Auflagen geknüpft. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen", heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil . Denn Computer seien in Bezug auf Menschenwürde und Entfaltung der Persönlichkeit inzwischen ein "elementarer Lebensraum", in den der Staat nur unter besonderen Voraussetzungen eingreifen dürfe.

Eine entsprechende Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes , die bislang einzige ausdrückliche Erklaubnis für Behörden zum Computerausspähen, verletzt nach Ansicht der Richter das Grundgesetz und ist damit nichtig. Damit gab der Erste Senat den Verfassungsbeschwerden einer Onlinejournalistin, eines Mitglieds der Partei Die Linke und dreier Rechtsanwälte statt, darunter der des FDP-Politikers Gerhart Baum.

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Die Richter befanden, dass das geprüfte Gesetz weder die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahrte, noch einen hinreichenden Schutz des "Kernbereichs privater Lebensgestaltung" enthalte. Außerdem genüge es nicht dem Gebot der Normenklarheit.

Mit seinem Grundsatzurteil habe das Karlsruher Gericht außerdem erstmals ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" geschaffen, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Verkündung in Karlsruhe. Die Richter leiteten dieses aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab, das nach ihrer Ansicht auch vor Eingriffen in informationstechnische Systeme schütze. Und sie stellten es dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gleich, das ebenfalls aus dem Persönlichkeitsrecht entstanden ist.

Wie bei anderen Überwachungsmaßnahmen auch, ging es den Richtern darum, den Kernbereich der Privatsphäre zu schützen: "Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in ihn nicht rechtfertigen." Es müsse gewährleistet sein, dass innere Vorgänge wie Empfindungen und Gefühle sowie Überlegungen, Ansichten und Erlebnisse höchstpersönlicher Art" ohne Angst vor Überwachung ausgedrückt werden können.

Leser-Kommentare
  1. Das Grundsatzurteil des BVerfG zur
    Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes
    zur Online-Durchsuchung ist sehr
    wichtig für die langfristige innenpolitische Sicherheitspolitik,
    Rechts- und Sozialentwicklung
    unseres Landes.Die Sicherheitspolitik wird in der
    Zukunft der globalen Krise der Massenkonsumgesellschaften
    leider einen Primat beanspruchen
    können und müssen.Die implementierten Backdoors von
    Microsoft sind aber sowieso offen (auch ohne Bundestrojaner...).
    Natürlich nur für die staatlichen
    Stellen, die informell darüber Kenntnis haben.Leider ist langfristig eine
    Entwicklung zu sicherheitspolitisch dominierten, verdeckten Oligarchien nicht zu
    vermeiden.Axel Arnold Bangert -- Herzogenrath
    2008

    • Peter.
    • 27.02.2008 um 12:42 Uhr

    Jetzt bin ich mal gespannt, wie der Umgang mit online - Durchsuchungen bei den sogenannten Gefährdern ist. Danach braucht jedes einzelne Verfahren die Erlaubnis eines Richters. Ja ? Wird sich Schäuble daran halten ?
    Und überragendes Rechtsgut ? Wieso werden die Gefährder eigentlich nicht unterrichtet, daß etwas gegen sie läuft ? Vielleicht deshalb, weil Schäuble, wenn er die Hosen runter lassen müßte, um zu beweisen, daß überragendes Rechtsgut in Gefahr ist, die Hosen voll hätte ?

  2. Davon träumen vielleicht G.W.Bush, Wolfgang Schäuble oder der Chef des BKA. Die Realität und die Rechtsprechung werden sich aber anders entwickeln, und daran wird das BVerfG einen erheblichen Anteil haben. Warten sie mal den nächsen Einschlag bei der Vorratsdatenspeicherung ab, da wackelt wieder die Wand.Windows hat Hintertüren, die staatlichen Stellen bekannt sind? Mag sein, aber wen interessiert das? Welcher auch nur minimal IT-gebildete verwendet für sicherheitsrelevante Systeme Windows? Wenn der Bürger auch nur ein minimales Intersse am Datenschutz hat, wird sich auf breitester Front nachfolgende Frage stellen:Haben sie schon mal was von Open Source gehört? Ich traue mir zu, mit 1 Woche Arbeit ein Linux-System aufzusetzen, für das irgendwelche Schnüffler mindestens 1 Jahr benötigen, um es zu hacken. Incl. heimlicher Wohnungsdurchsuchung und damit verbundenem Versuch der Installation eines Trojaners. Wieviele IT-kompetente Mitarbeiter haben BND und BKA zusammengenommen?Und wenn solche halblegalen Überwachungsmethoden um sich greifen, wie lange wird es dann dauern, bis in jeder Computerzeitschrift und in jedem Forum dazu eine Abwehr-Anleitung steht? Und wie lange, bis die Computershops, die in harter Konkurrenz stehen, die Installation eines wasserdichten Systems als Service und Werbemassnahme anbieten?

    • Anonym
    • 28.02.2008 um 2:53 Uhr

    Es ist doch immer wieder schön zu sehen wie Beschwerdegerichte
    und das Bundesverfassungsgericht die Dinge durchdenken .
    Der ermahnte Gesetzgeber wird schon die "Verhältnismäßigkeit" walten lassen...
    NUR WISSEN DAS AUCH DIE LEUTE DA DRAUßEN IN DER PRÄRIE?

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