Online-durchsuchung Vertraulichkeit geht vor

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Praxis der Onlinedurchsuchung gekippt und ein neues Grundrecht geschaffen. Kritiker sehen darin einen Sieg. Wolfgang Schäuble auch

Das Bundesverfassungsgericht hat Onlinedurchsuchungen an strenge Auflagen geknüpft. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen", heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil . Denn Computer seien in Bezug auf Menschenwürde und Entfaltung der Persönlichkeit inzwischen ein "elementarer Lebensraum", in den der Staat nur unter besonderen Voraussetzungen eingreifen dürfe.

Eine entsprechende Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes , die bislang einzige ausdrückliche Erklaubnis für Behörden zum Computerausspähen, verletzt nach Ansicht der Richter das Grundgesetz und ist damit nichtig. Damit gab der Erste Senat den Verfassungsbeschwerden einer Onlinejournalistin, eines Mitglieds der Partei Die Linke und dreier Rechtsanwälte statt, darunter der des FDP-Politikers Gerhart Baum.

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Die Richter befanden, dass das geprüfte Gesetz weder die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahrte, noch einen hinreichenden Schutz des "Kernbereichs privater Lebensgestaltung" enthalte. Außerdem genüge es nicht dem Gebot der Normenklarheit.

Mit seinem Grundsatzurteil habe das Karlsruher Gericht außerdem erstmals ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" geschaffen, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Verkündung in Karlsruhe. Die Richter leiteten dieses aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab, das nach ihrer Ansicht auch vor Eingriffen in informationstechnische Systeme schütze. Und sie stellten es dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gleich, das ebenfalls aus dem Persönlichkeitsrecht entstanden ist.

Wie bei anderen Überwachungsmaßnahmen auch, ging es den Richtern darum, den Kernbereich der Privatsphäre zu schützen: "Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in ihn nicht rechtfertigen." Es müsse gewährleistet sein, dass innere Vorgänge wie Empfindungen und Gefühle sowie Überlegungen, Ansichten und Erlebnisse höchstpersönlicher Art" ohne Angst vor Überwachung ausgedrückt werden können.

Mit dem Recht auf Integrität informationstechnischer Systeme trage man dem Umstand Rechnung, dass Informationstechnik für die Persönlichkeit und die Entfaltung des Einzelnen "eine früher nicht absehbare Bedeutung erlangt" habe, heißt es in der Urteilsbegründung. Es soll gewährleisten, dass vom Nutzer angelegte und verarbeitete Daten, die seine Privatsphäre betreffen, vertraulich bleiben und rechtlich vor Zugriffen – insbesondere heimlichen – geschützt sind.

Dieses neue Grundrecht sei aber nicht schrankenlos, sagte Papier. Weil mit dem heimlichen Zugriff auf den Computer aber besonders intensiv darin eingegriffen werde, sei dieser nur bei drohenden Gefahren für Leib, Leben und Freiheit zulässig sowie bei Bedrohungen, die den Bestand des Staates oder die Grundlagen der menschlichen Existenz berührten. Zu den Hürden heißt es im Urteil, es müssten "tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut vorliegen". Bei allen übrigen Gefahren, die nicht zu einer "existentiellen Bedrohungslage" führten, seien heimliche Durchsuchungen nicht angemessen, die "die Persönlichkeit des Betroffenen einer weitgehenden Ausspähung preisgeben".

Grundsätzlich verboten wurde die Onlinedurchsuchung damit nicht. Immerhin gebe es keinen ebenso wirksamen, aber den Betroffenen weniger belastenden Weg, "die auf solchen Systemen vorhandenen Daten zu erheben", erklärten die Richter. Sie mahnten den Gesetzgeber jedoch, die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der wichtigste Verfechter der Onlinedurchsuchung, sah sich daher in seiner Meinung bestätigt. Das Gericht habe "die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit der so genannten Onlinedurchsuchung als Ermittlungsmaßnahme anerkannt", erklärte er. Auch wenn das beanstandete Gesetz praktisch gekippt wurde, hält Schäuble das von ihm geplante BKA-Gesetz für nun durchsetzbar: "Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann."

Er rechne damit, dass die Beteiligten "rasch zu einer abschließenden Einigung kommen werden", sagte der Innenminister. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung werde an diesem Donnerstag fortgesetzt. Bei der SPD glaubt man, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann. So sagte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz: "Die große Koalition wird sich nach sorgfältiger Prüfung dieses wichtigen Urteils sehr schnell darauf verständigen, dass die Onlinedurchsuchung in die BKA-Novelle eingefügt wird." Schon in wenigen Wochen könne der Entwurf im Kabinett beraten werden. "Wir werden da keinen großen Streit mehr haben." Auch SPD-Fraktionschef Peter Struck sagte, dass sich Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries nun wohl "sehr schnell einig werden".

Kritiker dagegen sehen sich ebenfalls bestätigt. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) erklärte, der Gesetzgeber müsse nun entsprechende Gesetzgebungsverfahren zurückstellen und "zunächst gründlich über die Risiken und Probleme dieser Ermittlungsmethode nachdenken". Eco-Chef Michael Rotert sagte: "Die Politik darf jetzt nicht zur Tagesordnung übergehen und gleich morgen nach Wegen suchen, das Verdikt aus Karlsruhe listenreich zu umschiffen." Onlinedurchsuchungen gefährdeten das Vertrauen der Menschen. "Technisch gesehen ist eine Onlinedurchsuchung nichts anderes als erfolgreiches Hacking ."

Gerade dieses Vertrauen ist es, was Karlsruhe stärken will und was es durch die Onlinedurchsuchung untergraben sieht. Im Urteil heißt es: "Viele Selbstschutzmöglichkeiten – etwa die Verschlüsselung oder die Verschleierung sensibler Daten – werden überdies weitgehend wirkungslos, wenn Dritten die Infiltration des Systems, auf dem die Daten abgelegt worden sind, einmal gelungen ist." Daraus folge ein erhebliches Schutzbedürfnis. "Der Einzelne ist darauf angewiesen, dass der Staat die mit Blick auf die ungehinderte Persönlichkeitsentfaltung berechtigten Erwartungen an die Integrität und Vertraulichkeit derartiger Systeme achtet."

Daher bezeichneten Gegner der Pläne das Urteil als "schallende Ohrfeige" für Schäuble – beispielsweise der Rechtspolitikexperte der Grünen, Volker Beck. "Dieses bahnbrechende Urteil ist ein Sieg für alle, denen die Bürgerrechte und der Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger am Herzen liegen", sagte er. FDP-Chef Guido Westerwelle nannte die Entscheidung einen "Meilenstein der Rechtsgeschichte für Freiheit und Bürgerrechte". Das Gericht stoppe "die Aushöhlung der Privatsphäre, wie sie unter Rot-Grün mit Otto Schily begann und wie sie jetzt unter Schwarz-Rot mit Wolfgang Schäuble fortgesetzt werden soll".

Die Maximalforderung, solche heimlichen Durchsuchungen vollständig zu verhindern, wurde zwar nicht erreicht, doch sind trotzdem viele Gegner mit dem Urteil zufrieden. Es sei eine gewichtige Stärkung der Grundrechte, erklärte beispielsweise der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Aus Sicht des Datenschutzes sei es die wichtigste Entscheidung des Gerichts seit dem Volkszählungsurteil von 1983. Markus Hansen, Datenschutz-Experte des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein nannte es einen großen Erfolg für alle Bürger und Datenschützer. "Das geht deutlich über das hinaus, was ich erwartet habe", sagte HansenDie Forderung nach konkreten Anhaltspunkten für eine Gefahr für ein "überragend wichtiges Rechtsgut" und nach einem richterlichen Beschluss schränke die Anwendung stark ein. "Das ist eine sehr hohe Hürde."

Auch Justizministerin Zypries sah die Freiheitsrechte gestärkt. "Insbesondere bleibt der Kernbereich privater Lebensgestaltung umfassend geschützt", sagte sie. Sie werde Schäuble dabei unterstützen, zu einer gesetzlichen Regelung zu kommen.

 
Leser-Kommentare
  1. Das Grundsatzurteil des BVerfG zur
    Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes
    zur Online-Durchsuchung ist sehr
    wichtig für die langfristige innenpolitische Sicherheitspolitik,
    Rechts- und Sozialentwicklung
    unseres Landes.Die Sicherheitspolitik wird in der
    Zukunft der globalen Krise der Massenkonsumgesellschaften
    leider einen Primat beanspruchen
    können und müssen.Die implementierten Backdoors von
    Microsoft sind aber sowieso offen (auch ohne Bundestrojaner...).
    Natürlich nur für die staatlichen
    Stellen, die informell darüber Kenntnis haben.Leider ist langfristig eine
    Entwicklung zu sicherheitspolitisch dominierten, verdeckten Oligarchien nicht zu
    vermeiden.Axel Arnold Bangert -- Herzogenrath
    2008

    • Peter.
    • 27.02.2008 um 12:42 Uhr

    Jetzt bin ich mal gespannt, wie der Umgang mit online - Durchsuchungen bei den sogenannten Gefährdern ist. Danach braucht jedes einzelne Verfahren die Erlaubnis eines Richters. Ja ? Wird sich Schäuble daran halten ?
    Und überragendes Rechtsgut ? Wieso werden die Gefährder eigentlich nicht unterrichtet, daß etwas gegen sie läuft ? Vielleicht deshalb, weil Schäuble, wenn er die Hosen runter lassen müßte, um zu beweisen, daß überragendes Rechtsgut in Gefahr ist, die Hosen voll hätte ?

  2. Davon träumen vielleicht G.W.Bush, Wolfgang Schäuble oder der Chef des BKA. Die Realität und die Rechtsprechung werden sich aber anders entwickeln, und daran wird das BVerfG einen erheblichen Anteil haben. Warten sie mal den nächsen Einschlag bei der Vorratsdatenspeicherung ab, da wackelt wieder die Wand.Windows hat Hintertüren, die staatlichen Stellen bekannt sind? Mag sein, aber wen interessiert das? Welcher auch nur minimal IT-gebildete verwendet für sicherheitsrelevante Systeme Windows? Wenn der Bürger auch nur ein minimales Intersse am Datenschutz hat, wird sich auf breitester Front nachfolgende Frage stellen:Haben sie schon mal was von Open Source gehört? Ich traue mir zu, mit 1 Woche Arbeit ein Linux-System aufzusetzen, für das irgendwelche Schnüffler mindestens 1 Jahr benötigen, um es zu hacken. Incl. heimlicher Wohnungsdurchsuchung und damit verbundenem Versuch der Installation eines Trojaners. Wieviele IT-kompetente Mitarbeiter haben BND und BKA zusammengenommen?Und wenn solche halblegalen Überwachungsmethoden um sich greifen, wie lange wird es dann dauern, bis in jeder Computerzeitschrift und in jedem Forum dazu eine Abwehr-Anleitung steht? Und wie lange, bis die Computershops, die in harter Konkurrenz stehen, die Installation eines wasserdichten Systems als Service und Werbemassnahme anbieten?

    • Anonym
    • 28.02.2008 um 2:53 Uhr

    Es ist doch immer wieder schön zu sehen wie Beschwerdegerichte
    und das Bundesverfassungsgericht die Dinge durchdenken .
    Der ermahnte Gesetzgeber wird schon die "Verhältnismäßigkeit" walten lassen...
    NUR WISSEN DAS AUCH DIE LEUTE DA DRAUßEN IN DER PRÄRIE?

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