Online-durchsuchung Vertraulichkeit geht vorSeite 3/3

Gerade dieses Vertrauen ist es, was Karlsruhe stärken will und was es durch die Onlinedurchsuchung untergraben sieht. Im Urteil heißt es: "Viele Selbstschutzmöglichkeiten – etwa die Verschlüsselung oder die Verschleierung sensibler Daten – werden überdies weitgehend wirkungslos, wenn Dritten die Infiltration des Systems, auf dem die Daten abgelegt worden sind, einmal gelungen ist." Daraus folge ein erhebliches Schutzbedürfnis. "Der Einzelne ist darauf angewiesen, dass der Staat die mit Blick auf die ungehinderte Persönlichkeitsentfaltung berechtigten Erwartungen an die Integrität und Vertraulichkeit derartiger Systeme achtet."

Daher bezeichneten Gegner der Pläne das Urteil als "schallende Ohrfeige" für Schäuble – beispielsweise der Rechtspolitikexperte der Grünen, Volker Beck. "Dieses bahnbrechende Urteil ist ein Sieg für alle, denen die Bürgerrechte und der Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger am Herzen liegen", sagte er. FDP-Chef Guido Westerwelle nannte die Entscheidung einen "Meilenstein der Rechtsgeschichte für Freiheit und Bürgerrechte". Das Gericht stoppe "die Aushöhlung der Privatsphäre, wie sie unter Rot-Grün mit Otto Schily begann und wie sie jetzt unter Schwarz-Rot mit Wolfgang Schäuble fortgesetzt werden soll".

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Die Maximalforderung, solche heimlichen Durchsuchungen vollständig zu verhindern, wurde zwar nicht erreicht, doch sind trotzdem viele Gegner mit dem Urteil zufrieden. Es sei eine gewichtige Stärkung der Grundrechte, erklärte beispielsweise der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Aus Sicht des Datenschutzes sei es die wichtigste Entscheidung des Gerichts seit dem Volkszählungsurteil von 1983. Markus Hansen, Datenschutz-Experte des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein nannte es einen großen Erfolg für alle Bürger und Datenschützer. "Das geht deutlich über das hinaus, was ich erwartet habe", sagte HansenDie Forderung nach konkreten Anhaltspunkten für eine Gefahr für ein "überragend wichtiges Rechtsgut" und nach einem richterlichen Beschluss schränke die Anwendung stark ein. "Das ist eine sehr hohe Hürde."

Auch Justizministerin Zypries sah die Freiheitsrechte gestärkt. "Insbesondere bleibt der Kernbereich privater Lebensgestaltung umfassend geschützt", sagte sie. Sie werde Schäuble dabei unterstützen, zu einer gesetzlichen Regelung zu kommen.

 
Leser-Kommentare
  1. Das Grundsatzurteil des BVerfG zur
    Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes
    zur Online-Durchsuchung ist sehr
    wichtig für die langfristige innenpolitische Sicherheitspolitik,
    Rechts- und Sozialentwicklung
    unseres Landes.Die Sicherheitspolitik wird in der
    Zukunft der globalen Krise der Massenkonsumgesellschaften
    leider einen Primat beanspruchen
    können und müssen.Die implementierten Backdoors von
    Microsoft sind aber sowieso offen (auch ohne Bundestrojaner...).
    Natürlich nur für die staatlichen
    Stellen, die informell darüber Kenntnis haben.Leider ist langfristig eine
    Entwicklung zu sicherheitspolitisch dominierten, verdeckten Oligarchien nicht zu
    vermeiden.Axel Arnold Bangert -- Herzogenrath
    2008

    • Peter.
    • 27.02.2008 um 12:42 Uhr

    Jetzt bin ich mal gespannt, wie der Umgang mit online - Durchsuchungen bei den sogenannten Gefährdern ist. Danach braucht jedes einzelne Verfahren die Erlaubnis eines Richters. Ja ? Wird sich Schäuble daran halten ?
    Und überragendes Rechtsgut ? Wieso werden die Gefährder eigentlich nicht unterrichtet, daß etwas gegen sie läuft ? Vielleicht deshalb, weil Schäuble, wenn er die Hosen runter lassen müßte, um zu beweisen, daß überragendes Rechtsgut in Gefahr ist, die Hosen voll hätte ?

  2. Davon träumen vielleicht G.W.Bush, Wolfgang Schäuble oder der Chef des BKA. Die Realität und die Rechtsprechung werden sich aber anders entwickeln, und daran wird das BVerfG einen erheblichen Anteil haben. Warten sie mal den nächsen Einschlag bei der Vorratsdatenspeicherung ab, da wackelt wieder die Wand.Windows hat Hintertüren, die staatlichen Stellen bekannt sind? Mag sein, aber wen interessiert das? Welcher auch nur minimal IT-gebildete verwendet für sicherheitsrelevante Systeme Windows? Wenn der Bürger auch nur ein minimales Intersse am Datenschutz hat, wird sich auf breitester Front nachfolgende Frage stellen:Haben sie schon mal was von Open Source gehört? Ich traue mir zu, mit 1 Woche Arbeit ein Linux-System aufzusetzen, für das irgendwelche Schnüffler mindestens 1 Jahr benötigen, um es zu hacken. Incl. heimlicher Wohnungsdurchsuchung und damit verbundenem Versuch der Installation eines Trojaners. Wieviele IT-kompetente Mitarbeiter haben BND und BKA zusammengenommen?Und wenn solche halblegalen Überwachungsmethoden um sich greifen, wie lange wird es dann dauern, bis in jeder Computerzeitschrift und in jedem Forum dazu eine Abwehr-Anleitung steht? Und wie lange, bis die Computershops, die in harter Konkurrenz stehen, die Installation eines wasserdichten Systems als Service und Werbemassnahme anbieten?

    • Anonym
    • 28.02.2008 um 2:53 Uhr

    Es ist doch immer wieder schön zu sehen wie Beschwerdegerichte
    und das Bundesverfassungsgericht die Dinge durchdenken .
    Der ermahnte Gesetzgeber wird schon die "Verhältnismäßigkeit" walten lassen...
    NUR WISSEN DAS AUCH DIE LEUTE DA DRAUßEN IN DER PRÄRIE?

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