VW-Affäre Zweiklassen-Strafjustiz?
Ex-Betriebsratschef Volkert muss für mehr als zwei Jahre ins Gefängnis, urteilt das Gericht. Doch sein Verteidiger will Revision einlegen
Nach dem Urteil im VW-Korruptionsprozess wollen die Verteidiger Revision einlegen. "Die Entscheidung der Kammer wird nicht das letzte Wort sein", sagte der Verteidiger des
früheren Betriebsratsvorsitzenden von Volkswagen, Klaus Volkert, am Freitag in Braunschweig. Er sprach mit Blick auf das Urteil gegen den früheren VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz von einem "krassen Fall von Zweiklassen-Strafjustiz". Volkert und Hartz seien ungleich behandelt worden. Auch der Verteidiger des mitangeklagten Personalmanagers Klaus-Joachim Gebauer, Wolfgang Kubicki, will in Revision gehen.
Das Landgericht Braunschweig hatte Volkert am Freitagvormittag zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Volkert sich der Beihilfe und Anstiftung zur Untreue schuldig gemacht habe. Außerdem warf das Gericht Volkert den Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz vor.
Gebauer wurde ebenfalls verurteilt, allerdings zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Er hat sich nach Feststellung des Gerichts in vierzig Fällen der Untreue und der Begünstigung des Betriebsrats schuldig gemacht.
Volkert hatte Sonderbonuszahlungen in Höhe von fast zwei Millionen Euro von Hartz erhalten. Gebauer hatte Lustreisen, Sexparties und Geschenke auf VW-Kosten organisiert, nachdem Hartz ihn aufgefordert hatte, die Spitze der Betriebsräte "großzügig" zu behandeln.
Volkert habe gewusst, dass für seine Bezüge eine eigens für die Gehaltsfestsetzung für Betriebsräte geschaffene Kommission zuständig war, sagte die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer. Er habe diese bewusst umgangen. "Der Angeklagte wusste, dass er die Zahlungen nur deshalb erhielt, weil er Betriebsratsvorsitzender war", sagte Dreyer. Dabei spiele es überhaupt keine Rolle, welchen Wert seine Arbeit für VW hatte.
Volkert hatte argumentiert, er habe die Zahlungen erhalten, weil er mit seiner Arbeit als Betriebsratschef wichtige und "wertschöpfende" Aufgaben im Interesse des Unternehmens erfüllt habe.
- Datum 22.02.2008 - 06:03 Uhr
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- Quelle ZEIT online, dpa
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"...Nach dem Urteil im VW-Korruptionsprozess wollen die Verteidiger Revision einlegen. "Die Entscheidung der Kammer wird nicht das letzte Wort sein", sagte der Verteidiger desfrüheren Betriebsratsvorsitzenden von Volkswagen, Klaus Volkert, am Freitag in Braunschweig...."
"...Die Verteidiger hatten dagegen in allen Hauptanklagepunkten Freisprüche verlangt. Es ist offen, ob Revision gegen das Urteil eingelegt wird...."
irgendwie reichlich verwirrend der Artikel? Oder habe ich etwas übersehen?
Mir leuchtet aber auch nicht ein, warum Volkerts' Schuld um so viel schwerer wiegt als die Gebauers und Hartz'. Alle drei gehören in den Knast. Betrüger.
unterschiedliche Taten und Vergehen und und darum zweierlei Urteile.
Vereinfacht. Volkerts war korrupt, käuflich und er hat sich persönlich bereichert. Gebauer und Hartz haben diese seine Eigenschaften ihn für ihre Zwecke genutzt und ihn "gekauft".
..... nur das Seil länger isaac ben laurence weismann
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