Elterngeld Was Eltern wissen müssen
Seit 2007 gibt es das Elterngeld. ZEIT ONLINE erklärt, wie es funktioniert.
Wer bekommt das Elterngeld?
Das Elterngeld soll Einkommenseinbußen von Eltern, die im ersten Jahr nach der Geburt mehr Zeit für ihr Kind haben wollen, ausgleichen. Vater oder Mutter, die wegen der Kinderbetreuung ihre Arbeit unterbrechen, bekommen zwölf Monate lang 67 Prozent ihres Nettogehalts – höchstens jedoch 1800 Euro im Monat. Nimmt auch der andere Elternteil Elternzeit, kann für weitere zwei Monate Elterngeld bezogen werden. Die Zeitaufteilung ist den Eltern dabei freigestellt. Auch Teilzeitarbeit ist in Maßen möglich. 30 Stunden dürfen pro Woche gearbeitet werden, ohne dass der Anspruch auf Elterngeld erlischt.
Welche Sonderregelungen gelten? Alleinerziehende bekommen gleich die vollen 14 Monate Elterngeld ausgezahlt. Den Mindestsatz von 300 Euro im Monat erhalten alle Eltern, auch wenn sie vor der Geburt nicht gearbeitet haben. Geringverdiener und Familien mit vielen Kindern haben Anspruch auf ein erhöhtes Elterngeld. Für Erwerbslose gilt: Das Elterngeld wird nicht als Einkommen mit anderen Sozialleistungen verrechnet, beispielsweise mit dem Arbeitslosengeld II, sondern zusätzlich gezahlt. Selbstständige können ebenfalls Elterngeld erhalten, in der Regel 67 Prozent des wegen der Kindererziehung ausfallenden Gewinns.
Wie hoch ist mein Elterngeld? Wer genau wissen möchte, wie hoch das Elterngeld im speziellen Fall ist, kann es sich mit dem Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums ausrechnen.
Wie beantrage ich Elterngeld? Elterngeld wird nach der Geburt bei den Elterngeldstellen der Landesregierungen schriftlich beantragt. Es kann bis zu drei Monate rückwirkend ausgezahlt werden. Dem Antrag müssen einige Dokumente beigefügt werden, so die Geburtsbescheinigung, Einkommensnachweise, eine Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers und die Bescheinigung zum Mutterschaftsgeld. Jedes Elternteil kann einmal für sich einen Antrag stellen. Von Anfang an muss dabei festgelegt werden, wer wann wie viele Monate Elterngeld beziehen möchte. Änderungen sind nur noch in Ausnahmefällen möglich.
- Datum 29.10.2008 - 17:12 Uhr
- Quelle ZEIT online, 5.3.2008
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