Datenschutz Wir müssen Rechnern vertrauen dürfen

Karlsruhe hat dem Staat auferlegt, die privaten Daten seiner Bürger besser zu schützen. Noch will die Bundesregierung lieber nicht über die Folgen nachdenken

Als das Bundesverfassungsgericht das letzte Mal ein neues Grundrecht schuf, veränderte dieses die Republik. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – 1983 von den Richtern verfügt, um zu begründen, warum nicht jede Informationssammlung des Staates geduldet werden muss – ist die Grundlage dessen, was wir heute unter Datenschutz verstehen.

Nun also gibt es wieder ein neues Grundrecht und wieder hat es einen so sperrigen Namen. Fast fünfundzwanzig Jahre nach dem ersten Schritt erklärten die Verfassungsrichter, jeder habe auch das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

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Was das bedeutet? Wohl sehr viel mehr, als sich im Moment ahnen lässt. Zunächst einmal ist das der Einfachheit halber schnell so genannte IT-Grundrecht erneut ein Abwehrrecht. Es soll also, wie alle Grundrechte, den Bürger vor den Zugriffen des Staates schützen, speziell vor der Onlinedurchsuchung. Auch wenn Innenminister Wolfgang Schäuble genau das Gegenteil betont, wenn er sagt, das Urteil sei "ein guter Tag für die Sicherheit in unserem Land". Für Schäuble ist vor allem wichtig, dass Onlinedurchsuchungen nun erlaubt sind und der Staat damit eine Handhabe mehr hat, sich vor Gefahren zu schützen.

Um den Staat und seine eigenen Sicherheitsinteressen geht es bei dem Urteil aber nur am Rande. Ja, theoretisch ist die Onlinedurchsuchung nun rechtlich geregelt und damit möglich. Allerdings zogen die Verfassungsrichter für diese Ausspähung so hohe Hürden, dass sie zumindest in der Praxis "beinah schon scheintot ist", wie Fredrik Roggan glaubt, einer der Kläger gegen das Gesetz. Oder, wie ein weiterer Kläger, der frühere Bundesinnenminister und FDP-Politiker Gerhart Baum es formulierte: Die Richter hätten "ein Bollwerk gegen die Ausuferung des Präventivstaates" errichtet.

Und dieses Bollwerk ist massiv. Mit ihm wurde so etwas wie eine virtuelle Privatsphäre geschaffen, die auch Auswirkungen auf reelle Schutzbereiche hat. "Es ist nicht mehr so ohne weitere zulässig, dass die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung einen Rechner hochfährt, um zu schauen, was sich darauf so finden lässt", sagt Anwalt Roggan. Und das bezieht sich auf jeden technischen Gegenstand, auf dem private Daten in großem Umfang lagern, also zum Beispiel auch auf sogenannte Smartphones.

Überhaupt muss die Frage, ob und in welcher Form private Daten ausgewertet werden dürfen, wohl neu geregelt werden. Denn der Staat darf nicht mehr einfach so und bei jedem Anlass in Rechner seiner Bürger schauen. Dieser Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nach Meinung der Richter so schwer, dass er besondere Begründungen braucht. "Es verbietet sich, damit Delikte aufzuklären, die eher dem unteren Kriminalitätsbereich zuzuordnen sind", sagt Roggan.

Leser-Kommentare
    • Anonym
    • 08.03.2008 um 10:40 Uhr

    Das fiel mir als unbedarfter Laie bisher auch noch nicht auf. "Juristisch hat dieser Fakt durchaus Bedeutung, weil die Rechtsprechung
    davon ausgehen kann, dass so private Daten die Ermittlungen
    beeinflussen." - Klartext heißt das wohl soviel wie, früher oder später wird es ein höchstrichterliches Urteil geben das de facto jedes Auswerten von Computerdaten absolut unmöglich macht! Denn wenn dem so ist das die Ermittler von den geprüften Daten die privaten gelöscht haben sind sie natürlich in den Ermittlungen dennoch irgendwie davon beeinflußt, nur eine Sache der Logik. Daraus folgt dann, das die anderen Erkenntnisse nicht privater Natur (Was das auch sein mag) ebenfalls nicht zum Prozess zugelassen werden dürfen. Ergo wird es für die Ermittler in Zukunft eigentlich unmöglich einen privaten Rechner auszuwerten. Kein Wunder das man sich damit erst mal nicht befassen will und den Kopf in den Sand steckt. Bis eben dieses höchstrichterliche Urteil dann kommen wird, früher oder später. Das Grundgesetz erweist sich eben einmal mehr als moderner und resistenter als von vielen angenommen - schließlich Urteilt das BVG ja nur auf Grundlage des Grundgesetzes und unserer glücklicherweise unabändlichen ersten Grundrechte wie Menschenwürde und dergleichen. Auch im Internetzeitalter ändern sich die Maßstäbe nicht und das ist gut so. Vor allem aber, die alltägliche Rechtsprechung in untergeordneten Gerichten wird sich ebenfalls an dieser Entscheidung des BVG orientieren wenn es um alltägliche Rechtsprechung im Computerbereich geht, egal ob im Arbeitsrecht oder beim verfolgen sogenannter "Raubkopierer". Das verspricht noch richtig interessant zu werden! Und vor allem, mit diesem Urteil im Hinterkopf, wird es richtig interessant was dann zum Thema Vorratsdatenspeicherung geurteilt wird! Wenn es das Recht auf "Vertrauen in Computersysteme" gibt, dann fällt die Vorratsdatenspeicherung eigentlich flach.

  1. Es ist zum Haare raufen, jetzt machen unsere Politik-Kasper es schon so, wie die Marketing-Strategen der US-Konzerne: jede Pleite wird als Sieg gefeiert, jeder Sieg als exorbitant genialische Meisterleistung mit Weltbedeutung.Diesen Verein von uninformierten und teils unfähigen "Volksvertretern" kann mittlerweile eigentlich niemand mehr so richtig ernst nehmen. Wenn das so weitergeht, dann werden Teile des Volkes in 10, 15 Jahren wieder nach einem "Führer" rufen, sofern sie das nicht heute schon machen.

    • kokaf
    • 08.03.2008 um 12:32 Uhr

    Grundsätzlich habe ich nichts gegen ein solchen "neues Grundrecht", aber irgendwie mache ich mir dann doch Sorgen wie in einem solchen Land für Sicherheit gesorgt werden soll. Ich spreche dabei nicht von Terroristen, sondern zum Beispiel von den Steuerhinterziehungsskandal vor kurzem. Wie wenn nicht durch Untersuchung der digitalen Daten soll man dort auf Beweise stoßen? Gleiches gilt ja dann auch für private Handys, Kameras, usw. Auch die Verfolgung von "Raubkopierern" wird wohl um einiges schwieriger werden. Ich hoffe, dass die Regierung, die sich irgendwann damit befassen muss, einen Ausweg aus der Situation findet, der dieses Grundrecht respektiert und den Behörden nicht die Möglichkeiten zur Strafverfolgung nimmt.

  2. Wenn sich dann mal ein Bürger auf den langen Instanzenweg machen sollte, bekommt er möglicherweise zu seinem Recht. Sonst aber eben nicht.Irgendwie vergleichbar mit dem, was bei der Hartz IV Bearbeitung geschieht. Erstmal ablehnen, dann auch den Widerspruch auf den Bescheid ablehnen und nur wer die Kraft und Ausdauer zeigt, dann noch zum Sozialgericht zu gehen, kommt dann nach sehr, sehr vielen Monaten zu Recht und dem zustehenden Geld - wobei gerade auch hier der Brotkorb höher gehängt wird. Gerade bei dem im Bedarfsfall vom aus-der-Hand-in den Mund-Prinzip eine menschenverachtende Behandlung von Menschen in Not.Denn sich beim datenschutzrechtlichen Gau zur Wehr zu setzen gegen den Staat, der dann gerne den StGb § 129a-c zückt, ist auch nicht ohne. Auf jeden Fall ist meist die Privatsphäre und das private Umfeld gerade in kleineren Gemeinden massiv beschädigt und demontiert.

  3. 5. #3

    Der Schutz für virtuelle Daten muss schon aus systematischen Gründen an den Schutz nichtvirtueller Daten angepasst werden, um Widersprüche zu vermeiden.Der Staat soll und muss zwar auch Sicherheit gewährleisten, aber diese Sicherheit dient vor allem der Durchsetzung individueller Freiheit. Wenn das bedeutet, dass im Hinblick auf Grundrechte unerhebliche Delikte nicht aufgeklärt werden können, so muss man das hinnehmen. Man pflanzt den Menschen auch keine Funkchips ein, um Ladendiebstähle mit 100%iger Sicherheit aufzuklären.Bei dem "Steuerhinterziehungsskandal" (Huch es gibt tatsächlich
    illegale Konten von Deutschen in Schweiz, Liechtenstein etc...Wer hätte
    das gedacht??) fehlt es allerdings vor allem am politischen Willen,
    nicht an strafprozessualen Möglichkeiten. Vgl. hier:
    http://www.nachdenkseiten...

  4. der kernpunkt bei strafverfolgung mithilfe digitaler information ist relativ offensichtlich: sie können mit allergeringstem aufwand manipuliert werden. und sind somit für diese zwecke höchst gefährlich (willkür wäre einfacher den je). erst recht wenn ministerien und behörden ja nicht mal für ihre eigenen systeme ausreichende sicherheit schaffen können. was auch bedeutet, daß also auch die authetizität ihrer eigenen daten nicht gesichert ist (z.b. die tausenden chinesischen trojaner die in quasi allen sicherheitsrelevanten behörden kürzlich gefunden wurden).und mithilfe solcher daten sollen dann "echte" menschen bestraft werden?!dazu kommt eben aber auch der unverschämt präventive charakter dieser elektronischen maßnahmen, der in einem rechtsstaat absolut nicht zu suchen hat. also zusammenfassend: es werden unschuldige mithilfe unsicherer daten im voraus verdächtig gemacht. das ist einfach krank.lieber kokaf, ich kann ihnen nur empfehlen sich zu diesem thema genauer zu informieren. jeder hat das recht in ruhe zu kommunizieren, einen volksaufstand zu planen oder auch nur seine oma anzurufen. und das ist gut so. für eine demokratie sogar überlebenswichtig.terror kommt nur von unglaublich schlechter politik. genau daran sollten wir arbeiten wenn wir diesen präventiv abwehren wollen.

  5. 1. Wer Angst hat das  die Festplatte kopiert wird kann diese verschlüsseln. Bei OS die nicht aus Nord-West Amerika kommen würde ich sogar erwarten das der Aufwand für das Brechen der Qualität vom Schlüssel entspricht. Perfomance Verlust ist messbar aber nicht fühlbar.2. Trojaner gibt es schon lange und viele. Wer besagtes OS verwendet wird sich nicht wirklich schützen können(Man siehe Berliner Ministerien). Alternative OS bieten mehr Schutz sind aber auch nicht sicher. Am Ende hilft nur eine unrealistisch hohe Disziplin und Ausbildung der User. Selbst dann gibt es noch das Problem OS updates.Fazit: Ich vertraue meinem Rechner nur beschränkt.

    • keox
    • 08.03.2008 um 23:31 Uhr
    8. Zitat

    "...brachte mich zu der Überzeugung, daß es häufig die Inquisitoren sind, die das Übel der Ketzerei erzeugen. Nicht nur in dem Sinne daß sie Ketzer zu sehen meinen, wo gar keine Ketzer sind, sondern daß sie den Keim der Häresie mit so großer Vehemenz unterdrücken, daß sich viele getrieben sehen, an ihr teilzunehmen aus Haß gegen die Unterdrücker."Umberto Ecco, Der Name der RoseWas sagen eigentlich unsere pflichtvergessenen christlichen Großkirchen zur Zerstörung ihrer gepredigten Menschenbilder?Was sagen sie einem kleinen grauen Männchen mit Säufernase auf seine Anmaßung, quasi Gott gleich alles wissen zu können, alles hören zu können, alles sehen zu können? Alles lenken zu können?Komme mir jetzt niemand mit tempi passati.Auch wenn man gegen den Kapitalismus als die ultimative Heilslehre verliert, schon lange verloren hat, durchaus bedingt durch gemeinsame Interessen, so könnte man doch wenigstens einige Abwehrscharmützel erwarten, schon aus Marketinggründen.Nicht das ich aus einer Fliege einen Elefanten machen müsste, Eure Performance, Euer Durchtrieben, ist jämmerlich.

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