UrteilÜberwachung per Nummernschild gestoppt

Die automatische Erfassung von Autokennzeichen ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Gesetze der Länder Hessen und Schleswig-Holstein sind damit nichtig, urteilte das Bundesverfassungsgericht.

Die Polizeibefugnis zur automatisierten Massenkontrolle von Autokennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein ist nichtig. Nach einem Urteil der Karlsruher Richter verletzen die Gesetze das Grundrecht der Autofahrer auf Datenschutz.

Nach Ansicht des Gerichts sind die Vorschriften zu unbestimmt. Es sei nicht geregelt, aus welchen Anlässen die Polizei per Videokamera Kfz-Kennzeichen mit den Fahndungsdaten abgleichen dürfe. Außerdem bleibe offen, zu welchem Zweck die Daten verwendet werden dürften. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Damit gab der Erste Senat drei Autofahrern Recht, die durch den elektronischen Abgleich ihrer Nummernschilder ihr Grundrecht auf «informationelle Selbstbestimmung» verletzt sahen. Auch Datenschützern geht diese Art automatischer Überwachung zu weit.

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Autokennzeichen werden inzwischen in Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein erfasst. Allein in Bayern werden nach Angaben des Freistaats fünf Millionen Nummernschilder im Monat gescannt und mit den rund 2,7 Millionen Daten der Fahndungsdateien abgeglichen. Doch der Erfolg der heftig umstrittenen Überwachung ist mit einer Trefferquote von 0,03 Promille höchst dürftig.

Bereits im November wies der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) den Vorwurf drohenden Datenmissbrauchs in der mündlichen Verhandlung im vergangenen November zurück. Es würden nur jene Kennzeichen gespeichert, die etwa wegen Diebstahls in zwei Dateien des Bundeskriminalamts (BKA) und der Schengen-Staaten zur Fahndung ausgeschrieben seien, sagte Bouffier. Alle Nichttreffer würden "unverzüglich" gelöscht. Deshalb könnten weder Bewegungsprofile von unschuldigen Bürgern erstellt noch die Identität der Autofahrer festgestellt werden, betont der hessische Innenminister.

Leser-Kommentare
  1. und weiter rollt die Karawane gestohlener Autos in Richtung Osten oder die nahegelegene Werkstatt um zerlegt zu werden. Wer hat interesse daran? Die Automobilindustrie - denn die kann ein neues Auto verkaufen.Die automatische Erfassung von Kennzeichen wäre ein wichtiges Instrument in der Kriminalitätsbekämpfung gewesen. Schade eigentlich.So muss nun eine Menge Streifenfahrzeuge finanziert werden, die manuell das Kennzeichen eintrippen und somit ein Fahrzeug überprüfen. Effizient ist das nicht.--

    seufz

  2. ...Effizienz ist nicht das wichtigste im Leben...

  3. 3. @Kater

    Wenn in Berlin ein Auto geklaut wird, ist das Ding binnen 2h im Ausland und das nachts um 4. Da glaube ich weniger, das dann schon der Diebstahl bemerkt wurde.Wenn in Köln ein Auto geklaut wird, wird das kaum 20km weiter in eine Scheune eingelagert und dort binnen weniger Tage so zerlegt, das ein wiedererkennen unmöglich ist.Selbst wenn das Auto längere Strecken fahren muss. Ein unverdächtiges Nummernschild ist binnen 2 Minuten ans Auto geheftet.Diese Überwachung mit der Angst vor Autodiebstahl zu begründen ist höflich gesagt Schwachsinn

  4. Da haben sich unsere Damen und Herren Volksvertreter also wieder mal eine blutige Nase in Karlsruhe geholt.Vieleicht sollten sie ihre Gesetze in Zukunft gleich erstmal dort prüfen lassen? Als integraler Teil des Gesetzgebungsverfahrens ? So wie Hausaufgaben, die von Mama und Papa nachgeschaut werden. Oder ist das Absicht und Gesetze werden inzwischen nach Gutsherrenart gemacht ? Grundgesetz interessiert nicht mehr ?  Erstmal verabschieden und schauen, obs keiner merkt ?Das sind also unsere Volksvertreter. Jämmerlich.PS. Frau Nahles sollte mal Nachhilfe bei Frau Metzger nehmen - dann muss sie auch keine Gesetze (Vorratsdatenspeicherung) gegen ihr Gewissen und mit "Bauchschmerzen" verabschieden. Statt dem Namen Nahles kann natürlich auch fast jeder anderer eingesetzt werden.

  5. Beim nächsten G-8-Gipfel in Deutschland etwa könnte der Staat
    unauffällig und noch weit von den Tagungsorten entfernt missliebige
    Demonstranten vorbeugend und im eigentlichen Wortsinn unauffällig aus
    dem Verkehr ziehen und sie so um eines ihrer wesentlichen Grundrechte,
    die Versammlungsfreiheit, bringen.
    Genau das ist der Grund, warum ich so etwas skeptisch gegenüberstehe. Das die Überwachung von Kennzeichen auf der Autobahn etwas bringt bei der Bekämpfung von Autodiebstählen bezweifel ich, schließlich muss ein gestohlenes Auto erst mal gemeldet werden, dann in die Kartei aufgenommen werden - und bis das passiert, vergeht wohl meist genug Zeit, das Auto entweder weit weg zu schaffen oder entsprechend zu präparieren.Und wie gesagt, ein Abwägen zwischen Einschränkung der Bürgerrechte und Nutzen der Maßnahme würde nicht schaden.

    • Anonym
    • 11.03.2008 um 13:05 Uhr

    Sagt sich mal wieder der Innenminister, gute Beschäftigungslage, da werden meine Leute wieder andere Gedanken zu Papier bringen müssen, laufen wieder mit mir zur "höchstmöglichsten" Form auf.                                                                                                                 Danke BVG für die erneute Steilvorlage.                                                                                                                Politisch gewollter "Nonsens". Warum bekommen Fußgänger keine "Hundemarke" ans Revers, wäre doch mal was anderes. Zeichen muß man irgendwie in Deutschland setzen dürfen, auch wenn es irgendwie an vergangene Zeiten erinnern mag. Das wäre mehr als dilettantischer Aktionismus.                                                                                                                     isaac ben laurence weismann

    • Anonym
    • 11.03.2008 um 14:01 Uhr

    einen Nachweis für die Befähigung zur Ihrer Arbeit erbringen. Im Zeitalter der Zertifizierungen hätten wir schon mal eine, welche sich auf das Grundgesetz bezieht. Ausserdem wäre dies die Basis für eine messbare Bewertung der Fraktion der Mundwerker. Nach dem Motto, dreimal Mist gebaut, und tschüs.Ein verkapptes Rotationsgesetz sozusagen. Hey, ich werde auch Politiker !

  6. Vielleicht ist es richtig, daß die Kennzeichen-Videoerfassung zunächst wenig effizient in der Aufklärung von Autodiebstählen ist.Aber Videoüberwachung von U-Bahnen, Bankautomaten und innerstädtischen Problemzonen hat sowohl in der Präventation als auch in der Verbrechensaufklärung eindeutige Erfolge gezeigt.Analog dazu wäre ein freiwilliges automatisches Alarmsystem, daß die nächste Polizeistation anfunkt, wenn ein KFZ eine nicht-autorisierte Route oder Entfernung nimmt, zusammen mit Videoüberwachung ein wirksames Instrument.Im übrigen fühle ich mich mit Videoüberwachung in U-Bahnen und an Geldautomaten sehr gut. Dabei ist dies ein größerer Einschnitt in meine Privatsphäre, denn grundsätzlich kann überprüft werden, wie oft und wann ich wieviel Geld hole oder mit wem ich wann und wohin mit der U-Bahn fahre. In meinem Auto auf der Autobahn bin ich anonymer.Ich verstehe dieses grundsätzliche Mißtrauen in die Arbeit der Polizei und des BND nicht.Wenn die ersten Fälle von Datenmißbrauch das Leben unbescholtener Bürger beeinträchtigen, dann - aber erst dann - gehe ich auf die Barrikaden. Und ich habe hinreichend vertrauen in den deutschen Rechtstaat und in Karlsruhe, daß dann dem Mißbrauch sofort ein Riegel vorgeschoben würde.

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