Urteil Inzest bleibt in Deutschland strafbar
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines Leipzigers abgewiesen, der wegen Beischlafs mit seiner Schwester verurteilt worden ist.
Inzest bleibt in Deutschland strafbar. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag ist der Paragraf, der den Beischlaf unter Geschwistern und anderen leiblichen Verwandten unter Strafe stellt, mit dem Grundgesetz vereinbar.
Damit wies das Karlsruher Gericht die Verfassungsbeschwerde eines wegen Inzests verurteilten Mannes aus Leipzig ab, der mit seiner Schwester vier Kinder hat. Der Fall hatte in den vergangenen Monaten für großes Aufsehen gesorgt; auch der Umgang der Behörden mit dem Geschwisterpaar war in die Kritik geraten.
Nach den Worten des Zweiten Senats des Verfassungsgerichts ist die Vorschrift durch das Ziel gerechtfertigt, die familiäre Ordnung vor schädigenden Wirkungen des Inzests zu bewahren und den "unterlegenen" Partner einer solchen Beziehung zu schützen. Hinzu komme, dass Kinder von Geschwisterpaaren ein erhöhtes Risiko hätten, schwerwiegende genetische Schäden zu erleiden. Der Gesetzgeber habe damit seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten.
Der Vizepräsident des Gerichts, Winfried Hassemer, stimmte gegen die Entscheidung seiner sieben Kollegen. "Eugenische Gesichtspunkte" - also des Risikos von Genschäden - zu berücksichtigen, sei von vornherein verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Auch der Schutz
der Familie werde mit der Norm nicht erreicht. "Es spricht viel dafür, dass die Vorschrift in der bestehenden Fassung lediglich Moralvorstellungen, nicht aber ein konkretes Rechtsgut im Auge hat."
Im konkreten Fall geht es um einen 1976 geborenen Mann und seine 1984 geborene Schwester, die getrennt aufwuchsen und sich erst 2000 kennenlernten. Der Mann ist schon mehrfach wegen der Beziehung verurteilt worden und sollte zuletzt eine zweieinhalbjährige Haftstrafe antreten, die aber wegen des Karlsruher Verfahrens ausgesetzt worden war. Zwei der vier Kinder des Paares sind behindert.
- Datum 18.03.2008 - 10:17 Uhr
- Quelle ZEIT online, dpa
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"...die familiäre Ordnung vor schädigenden Wirkungen des Inzests zu bewahren..."Was für ein Unsinn, als ob bei einer Aufhebung des Verbotes plötzlich alle Familienmitglieder anfangen würden wild miteinander zu korpulieren, hier hat wohl die Fantasie der Richter ein bisschen durchgeschlagen. Inzestfälle sind selten, folgenloser Beischlaf kann sowieso nicht bestraft werden, da nicht beweisbar, einzig eine Beziehung die Kinder hervorbringt wird durch diese Regelung kriminalisiert. Was besonders hart ist für die Kinder."...und den "unterlegenen" Partner einer solchen Beziehung zu schützen..."Aha, was bitte ist denn ein "unterlegener Partner"? Partner sagt man doch gewöhnlich nur zu Jemandem der auf gleicher Augenhöhe rangiert und ein Missbrauch von Schutzbefohlenen oder Kindern bleibt sowieso strafbar. Seltsames Familienbild haben diese Richter."Hinzu komme, dass Kinder von Geschwisterpaaren ein erhöhtes Risiko hätten, schwerwiegende genetische Schäden zu erleiden."Also ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis Frauen über 35 Jahren das Gebähren untersagt wird, da ebenfalls eine enorm erhöhte Gefahr für genetische Schäden? Oder Behinderten? Das Urteil derart zu begründen ist eine Frechheit! Man darf gespannt sein in was sich die deutsche Justiz demnächst einmischt. "Vizepräsident des Gerichts, Winfried Hassemer, stimmte gegen die Entscheidung seiner sieben Kollegen "Eugenische Gesichtspunkte" - also des Risikos von Genschäden - zu berücksichtigen, sei von vornherein verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Auch der Schutz
der Familie werde mit der Norm nicht erreicht. "Es spricht viel dafür, dass die Vorschrift in der bestehenden Fassung lediglich Moralvorstellungen, nicht aber ein konkretes Rechtsgut im Auge hat."Wenigstens einer mit Durchblick, einer von acht :-(Schade, schade, schade, aber Deutschland ist offensichtlich noch nicht so weit, kleinliches bösartiges bigottes Spießertum überwiegt offensichtlich immer noch. Zumindest bei den BI*D-Lesern (die einem gewissen Inzestpaar+Kindern das Leben zur Hölle machen) und den alternden Herrschaften des Verfassungsgerichtes. Mögen sie sich alle einst verantworten müssen, für den Schmerz und die Probleme die sie diesen Leuten zufügen...
Sehr geehrter "I-Urlaub"Ich bin im Wesentlichen Ihrer Meinung, würde aber doch gerne ausschließen, (wie auch immer) dass die Behinderungen zweier Kinder von deren Vier des Geschwisterpaares etwas damit zu tun haben. Ich bin aber fast sicher, dass durch das bestehende Inzest-Tabu und auch mangels "Material" eine Erforschung dieser Problematik nicht existiert. Oder ?
Na Mensch, dann schlafen Sie doch mit Ihrer Verwandschaft - aber schweigen Sie darüber und niemand - sofern auch Ihren Verwandten das gefallen hat - wird Sie dafür zur Rechenschaft ziehen. Aber schweigen Sie. Hier ist eine Rechtsnorm durch das höchste Gericht bestätigt worden. Dagegen anzugehen ist nur eitel. Und sie für falsch zu erklären, weil die Abweichung schwer zu verfolgen und aufzuklären ist, kann auch nicht angehen. Finden doch Rechtsbrüche in aller Regel im Verborgenen statt.
Unglaublich, dass sieben Verfassungsrichter ein Gesetz mit der Begründung schützen, dass es die Zeugung lebensunwerten Lebens verhindert - wieso sollte man sonst die Verhinderte Zeugung von Kindern gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern als wünschenswert betrachten?Die anderen Argumente sind nur vorgeschoben, schließlich gilt die individuelle Freiheit auch sonst als höheres Gut als der Schutz der familiären Ordnung und Gesetze gegen Mißbrauch sind bereits ausreichend ausdefiniert, um das Inzestverbot in diesem Zusammenhang überflüssig zu machen.
Das sich das Gericht tatsæchlich darauf einlæsst, den Schutz der Gesellschaft vor møglicherweise behindert geborenen Kindern in seiner Argumentation anzufuehren halte ich fuer unhaltbar. Der Einwand von Richter Hassemer, eugenische Gesichtspunkte seien ohnehin verfassungswidrig ist denke ich unstrittig (Man denke nur an die Møglichkeit, ælteren Frauen, Behinderten, Blutern, oder oder oder das Kinderkriegen zu verbieten, absurd).Letztlich stuetzt sich die Argumentation des Gerichtes damit auf das Familienbild, das fuer Kinder aus inzestiøsen Beziehungen natuerlich anders aussieht, als die Gesellschaft es traditionell gewohnt ist.Das Gericht schreibt:"Empirische Studien zeigen, dass der Gesetzgeber sich nicht
außerhalb seines Einschätzungsspielraums bewegt, wenn er davon
ausgeht, dass es bei Inzestverbindungen zwischen Geschwistern zu
gravierenden familien- und sozialschädigenden Wirkungen kommen
kann. Inzestverbindungen führen zu einer Überschneidung von
Verwandtschaftsverhältnissen und sozialen Rollenverteilungen und
damit zu einer Beeinträchtigung der in einer Familie
strukturgebenden Zuordnungen. Solche Rollenüberschneidungen
entsprechen nicht dem Bild der Familie, das Art. 6 Abs. 1 GG zu
Grunde liegt."Eine Argumentation, mit denen man sicher viele moderne Familienbeziehungen angreifen kann, seinen es Patchwork-Familien, Adoptiv- und Pflegeeltern, gemischtkulturelle Paare usw.Letztlich argumentiert das Gericht damit kulturhistorisch, was sich auch in einer weiteren Stelle der Begruendung zeigt:"Die angegriffene Strafnorm rechtfertigt sich in der
Zusammenfassung nachvollziehbarer Strafzwecke vor dem Hintergrund
einer kulturhistorisch begründeten, nach wie vor wirkkräftigen
gesellschaftlichen Überzeugung von der Strafwürdigkeit des
Inzestes, wie sie auch im internationalen Vergleich festzustellen
ist."Dazu møchte ich nur feststellen, dass ich ganz persønlich diese "wirkkræftige gesellschaftliche Ueberzeugung" nicht teile.
Ehrlich gesagt, ich bin froh, dass das Gesetz nicht gekippt wurde. Vieles innerhalb der Inzestdebatte erinnerte mich an die Debatten der 70er Jahre, in der ersnthaft darüber nachgedacht wurde sexuellen Kontakt mit Kindern zu erlauben, wenn dieser einvernehmlich stattfindet. Vieles was die Befürworter einer Abschaffung des Paragraphen 173 StGB proklamierten, entspricht eben nicht der gegenwärtigen Situation zum Thema Inzest, sondern sind reine Rhetorik. Wer Begründung des Bundesverfassungsgerichtes sich genauer anschauen möchte, hier ein Link:
www.melinaev.de
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-029.html
...gleicher Inhalt, aber macht ja nichts.
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