Inzest-Prozess Geschwisterliebe unter StrafeSeite 2/2
Renzikowski: Könnte man. Alle anderen Tatbestände, die unstrittig sind, werden durch andere Paragrafen abgedeckt: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung und natürlich Vergewaltigung. All das trifft im vorliegenden Fall nicht zu. Dass durch das Gesetz das Rechtsgut Familie geschützt würde, halte ich ebenfalls für kein überzeugendes Argument. So bleibt ja auch der einvernehmliche Beischlaf zwischen Adoptivgeschwistern oder Stiefvater und Tochter unbestraft.
ZEIT online: Das gesellschaftliche Tabu des Inzests scheint sehr stark zu sein. Woran liegt das?
Renzikowski:
Im Grunde sind sich alle wissenschaftlichen Studien zu dem Thema einig, dass es eine natürliche Inzest-Scheu gibt, den Westermark-Effekt. Das bedeutet schlicht, dass Kinder, die gemeinsam aufwachsen, in aller Regel keine sexuelle Zuneigung zueinander entwickeln. So haben Untersuchungen in israelischen Kibbuzen, wo Kinder gemeinsam aufgezogen wurden, ergeben, dass die Kinder später, als Jugendliche, zwar durchaus tiefe Freundschaften gepflegt haben, aber in keinem einzigen Fall eine sexuelle Beziehung eingegangen sind.
Im Fall der Leipziger Geschwister war es eben so, dass sie als Kinder getrennt voneinander aufwuchsen. Dazu kommt dann ein anderer Effekt, den die Attraktionsforschung belegen kann: Ähnlich veranlagte Menschen ziehen sich an. Und wer ähnelte sich - sowohl physisch als auch seelisch - mehr als Geschwister? So gesehen war das Leipziger Geschwisterpaar besonders gefährdet.
ZEIT online: Was bleibt für die beiden nun zu hoffen?
Renzikowski: Vorerst wird man nur Care-Pakete in die Haftanstalt schicken können. Langfristig besteht das Problem, dass das Paar - bleibt die Liebesbeziehung bestehen - sein Leben lang mit Strafverfolgung rechnen muss. Man müsste also dafür kämpfen, dass diese Beziehung aus menschlichen Gründen und wegen geringer Schuld zumindest straffrei bleibt. Aus diesem Grund hatte sich Patrick S. auch bereits sterilisieren lassen.
* Das Gespräch führte Wenke Husmann
- Datum 18.03.2008 - 10:16 Uhr
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Ich verstehe manchmal die Diskussionen nicht. Es gibt in Deutschland Experten zum Thema Inzest, Leute die den ganzen Tag nichts anderes machen, als sich eben mit den Folgen solcher Beziehungen auseinandersetzen. Warum hört man nicht auf deren Argumente? Warum hört man nicht darauf, dass gewisse Misshandlungen eben nur! durch Paragraph 173 abgedeckt sind, dass gewisse sexuelle Übergriffe, die nicht als Vergewaltung eingestuft werden können, nicht vor der Mündigkeit halt machen?
Und wo sind die Inzestkinder Deutschlands, von denen es eine recht hohe Dunkelziffer gibt? Wo sind deren Stimmen? Wenn diese mir sagen würden, dass ihre Eltern sich nichts aber auch gar nichts zu Schulden kommen haben lassen, würde ich vielleicht anders denken.
Ja es hat was mit Eugenik zu tun aber auch mit Ethik. Behinderte geben die Krankheiten weiter, an denen sie auch selbst leiden. Sie wissen aus eigener leiblicher Erfahrung ob ihre Kinder diese Krankheit auch verkraften. Bei Inzest wird Russisch-Roulett gespielt und die möglichen Krankheiten müssen sie selbst verarbeiten und ertragen.
So kann ich nur sagen. Karlsruhe hat richtig entschieden.
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