Kinderbetreuung Knete vom Staat

Familienministerin Ursula von der Leyen will es den Ländern überlassen, ob sie staatlich geförderte Kitas von privatwirtschaftlichen Unternehmen betreiben lassen. Der Ausbau der Kinderbetreuung sei sonst nicht zu bewerkstelligen.

Dass Familienministerin Ursula von der Leyen die Kinderbetreuung in Deutschland ausbauen will, ist bekannt. Bis 2013 soll für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsplatz bereitstehen, zwölf Milliarden Euro wollen Bund, Länder und Gemeinden in den kommenden sechs Jahren dafür investieren. Doch jetzt sorgt ein Referentenentwurf aus dem Ministerium für Aufsehen. Nach dem Vorhaben der Ministerin sollen in Zukunft die Länder entscheiden dürfen, ob sie auch gewerbliche Betreiber für staatlich geförderte Kindertagesstätten zulassen. Von der Leyen will dazu die für Kindertageseinrichtungen bisher geltende Auflage außer Kraft setzen, dass die Träger gemeinnützige Zwecke erfüllen müssen.

Aus der SPD schallt sogleich die Kritik: „Ich sehe nicht ein, öffentliche Steuergelder dahin zu geben, wo Gewinn erzielt wird“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Christel Humme der Frankfurter Rundschau . Caren Marks, familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, versprach, die weitere Diskussion um den Entwurf kritisch zu begleiten. „Die Behauptung von Frau von der Leyen, das Ausbauziel werde nur über die Öffnung für private Anbieter erreicht, halte ich für fragwürdig, zumal es keine valide Datenbasis gibt, die diese Behauptung stützt“, sagte sie ZEIT online . Den Ausbau der Kinderbetreuung sehe sie vielmehr dadurch gefährdet, dass durch die Öffnungsklausel im Kinderförderungsgesetz bei den freien Trägern Planungsunsicherheit entsteht. „Darüber hinaus fürchte ich Auswirkungen auf die gesamte Kinder- und Jugendhilfe, wenn nicht sogar auf das gesamte Gemeinnützigkeitsrecht. Hier besteht die Gefahr eines Dammbruchs“, sagte sie weiter.

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Ein Sprecher des Familienministeriums sagte ZEIT online , dass es sich bei der geplanten Gesetzesänderung lediglich um eine Klarstellung handelt: "Damit soll verankert werden, dass sich jeder private Anbieter um staatliche Förderung bewerben kann. Länder, die dies bisher bereits so gehandhabt haben, bewegten sich in einer rechtlichen Grauzone."

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