Überwachung "Schon die Datensammlung ist eine Gefahr"
Der Netzaktivist Padeluun ist einer der Streiter wider die Vorratsdatenspeicherung. Er hält das Karlsruher Urteil nur für einen Teilerfolg. Ein Interview
ZEIT online: Herzlichen Glückwunsch, Herr Padeluun. Das Bundesverfassungsgericht hat auf Ihre Klage und die vieler Mitstreiter die Verwendung der Vorratsdatenspeicherung vorerst eingeschränkt. Was bedeutet das Urteil aus Ihrer Sicht?
Padeluun: Dass ich nicht glücklich bin. Es ist nicht der Erfolg, den wir uns erhofft haben. Unsere Hoffnung war, dass das Gesetz ausgesetzt wird. Weil ich schon die Ansammlung der Daten als Problem sehe. Das Verfassungsgericht dagegen meint, dass das Problem erst existiert, wenn die Daten weitergegeben werden. Da bin ich ganz anderer Meinung: Die Datensammlung an sich ist die Gefahr.
ZEIT online: Trotzdem ein Sieg, oder?
Padeluun: Ja. Wir versteigen uns als Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung deshalb ja auch dazu, den Rücktritt von Justizministerin Zypries zu fordern. Auch wenn wir nicht glauben, dass sie es tun wird. Allerdings, wenn in so kurzer Folge solche Einschläge des Bundesverfassungsgerichts gegen Gesetze kommen, muss man vielleicht doch mal überlegen, ob der Gesetzgeber nicht etwas falsch macht.
ZEIT online: Ist es womöglich Strategie der Bundesregierung, bei neuen Sicherheitsgesetzen soweit zu gehen, wie es gerade möglich ist?
Padeluun: Politiker werden – wenn auch schlecht – dafür bezahlt, dass sie ihre Arbeit ordentlich machen. Es kann doch nicht sein, dass Gerichte immer die Notbremse ziehen müssen. Wenn dauernd Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht landen und das entscheidet, dass sie gegen die Verfassung verstoßen, dann ist die Arbeit einfach schlecht, die die Politiker abliefern.
ZEIT online: Befindet sich die Politik nicht in einer Notlage? Versucht sie nicht verzweifelt, der technologischen Entwicklung hinterher zu rennen?
- Datum 19.03.2008 - 06:14 Uhr
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Padel hin, Padel her, Padeluun ! Und übrigens, das Leben ist lebensgefährlich und endet meistens mit dem Tod.
Sollen wir nun hoffen, dass es "nur" die auch anderweitig dokumentierte Unfähigkeit der aktuellen Politikergeneration ist, die solch schlecht gestrickten Gesetze hervorbringt?Sollen wir nun fürchten, dass es dieser politischen Laienschar um die Installation eines Überwachungsstaates geht ?Und warum tut sich dieser Staat und seine Repräsentatnen so schwer, wenn es darum geht, uns Bürgern echte Informationsfreiheit zu gewähren ? Wie steht es denn um Informationsfreiheitsgesetze, die ihren Namen verdienen, um Nebeneinkünfte von Politikern-innen, um Lobbyarbeit usw. usw. ?
Von Menschen die sich nie einer Wahl stellen mussten, sehr wohl aber gewaltig Geld von Lobbyisten einstecken. Will man sie weghaben, muss man die Mechanismen innerhalb der EU umbauen - direkte Demokratie in Europa einführen, dafür sorgen, dass über alle neuen EU Gesetze im Europäischen Parlament abgestimmt wird, und dass es endlich EU weite Parteien gibt.Das wird aber eine sehr mächtige Elite zu verhindern wissen, da es schlecht fürs Geschäft wäre.Die Europäische Komission und der Ministerrat sind eine Anhäufung von Wirtschafts und Lobbyismenabhängigen Opportunisten - weg mit ihnen, her mit einer europäischen Regierung, die für die Interessen der Völker einsteht und nicht der Vampire.
Juristisch gesehen ist der Beschluss des BVerfG ein voller Erfolg, zumindest wenn man eine materielle Betrachtungsweise anstellt und nicht rein formal darauf abhebt, dass der Eilantrag zum Teil (nämlich hinsichtlich der Speicherung) abgelehnt worden ist. Das hängt allerdings allein mit den Eigentümlichkeiten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung vor dem BVerfG zusammen, in dem keine abschließende Rechtmäßigkeitskontrolle, sondern allein eine Güterabwägung vorgenommen wird und deshalb grundsätzlich auch nicht die Hauptsache vorweggenommen werden darf, sondern die betroffenen Rechte nur gesichert werden sollen, bis das BVerfG über die Hauptsache entscheidet. In die vorzunehmende Güterabwägung ist auf der einen Seite als immens hoher Wert der Wille des demokratischen Gesetzgebers einzustellen, der grundsätzlich nicht in einem vorläufigen verfassungsgerichtlichen Verfahren negiert werden darf, wenn der Gesetzesvollzug beim Gesetzesadressaten - den betroffenen Grundrechtsträgern - nicht zu IRREPARABLEN Rechtsgutsverletzungen führt. Das hat das BVerfG einerseits für die bloße Speicherung der Daten angenommen, da der Schaden durch Löschung der Daten ja wieder beseitigt werden kann, WENN die abschließende verfassungsgerichtliche Prüfung ergibt, dass die Vorratsspeicherung per se verfassungswidrig ist, wofür m.E. vieles spricht. Andererseits hat das BVerfG die Grundrechte der Normadressaten höher gewichtet als den Willen des demokratischen Gesetzgebers, soweit es die WEITERGABE der Daten anbelangt, da dieser Schaden eben nicht wieder gutgemacht werden könnte, also irreparabel wäre, WENN die abschließende verfassungsrechtliche Prüfung im Hauptsacheverfahren die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes ergibt.Berücksichtigen muss man ferner, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Gesetzgeber sehr, sehr selten ist. Bestünden nicht ganz gravierende Bedenken gegen das Gesetz, hätte das BVerfG hier sicherlich nicht - wie geschehen - eingegriffen. Man muss also als Beschwerdeführer mit der getroffenen Entscheidung des BVerfG in höchstem Maße zufrieden sein. Mehr lässt das Verfahren der einstweiligen Anordnung nun einmal nicht zu.
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