Überwachung "Schon die Datensammlung ist eine Gefahr"Seite 2/2

Padeluun: Das Problem ist, dass die Politik nicht gestaltet, statt sich von Notlagen jagen zu lassen. In einer Kommunikationsgesellschaft, in der wir leben, wäre es notwendig, Forschung anzustoßen und Ideen zusammenzutragen, um zu erfahren, wie wir in dieser Gesellschaft leben wollen. Wenn die Politiker das nicht tun, dann machen sie nur Blödsinn.

ZEIT online: Solche Forschung dauert Jahrzehnte, die Politik aber sieht sich im Handlungszwang...

Padeluun: Sie hätte auch schon ein paar Jahre früher anfangen können. Ich selbst beispielsweise war in einer Enquetekommission, die seit Langem gefordert hat, die elektronische Kommunikation müsste geregelt werden, schließlich geht es auch um Arbeitsplätze. Das wurde immer ignoriert. Dieses hektische Gedösel ist der falsche Weg. Ich glaube, dass man mit der Kraft der Ruhe sehr viel mehr bewirken kann. Ich sehe den Zeitdruck, aber es ist ja nicht so, dass solche Gesetze gemacht werden, weil die Leute es nicht besser wüssten. Sondern es sind einige dabei, die machen diese falsche Politik bei vollem Bewusstsein.

ZEIT online: Wie geht es weiter?

Padeluun: Wir müssen weiter mobilisieren. Es ist ein wichtiges Ergebnis, dass das immer mehr Menschen bemerken. Sie müssen sich für ihr Leben einsetzen, so wie sie es führen wollen.

Padeluun, der nur unter diesem Künstlernamen auftritt, ist Mitbegründer des Datenschutzvereins Foebud und Mitglied im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Die Fragen stellte Kai Biermann.

 
Leser-Kommentare
    • Anonym
    • 19.03.2008 um 15:56 Uhr

    Padel hin, Padel her, Padeluun ! Und übrigens, das Leben ist lebensgefährlich und endet meistens mit dem Tod.

  1. Sollen wir nun hoffen, dass es "nur" die auch anderweitig dokumentierte Unfähigkeit der aktuellen Politikergeneration ist, die solch schlecht gestrickten Gesetze hervorbringt?Sollen wir nun fürchten, dass es dieser politischen Laienschar um die Installation eines Überwachungsstaates geht ?Und warum tut sich dieser Staat und seine Repräsentatnen so schwer, wenn es darum geht, uns Bürgern echte Informationsfreiheit zu gewähren ?  Wie steht es denn um Informationsfreiheitsgesetze, die ihren Namen verdienen, um Nebeneinkünfte von Politikern-innen, um Lobbyarbeit usw. usw. ?

    • phuter
    • 19.03.2008 um 22:11 Uhr

    Von Menschen die sich nie einer Wahl stellen mussten, sehr wohl aber gewaltig Geld von Lobbyisten einstecken. Will man sie weghaben, muss man die Mechanismen innerhalb der EU umbauen - direkte Demokratie in Europa einführen, dafür sorgen, dass über alle neuen EU Gesetze im Europäischen Parlament abgestimmt wird, und dass es endlich EU weite Parteien gibt.Das wird aber eine sehr mächtige Elite zu verhindern wissen, da es schlecht fürs Geschäft wäre.Die Europäische Komission und der Ministerrat sind eine Anhäufung von Wirtschafts und Lobbyismenabhängigen Opportunisten - weg mit ihnen, her mit einer europäischen Regierung, die für die Interessen der Völker einsteht und nicht der Vampire.

    • WillyF
    • 21.03.2008 um 12:42 Uhr

    Juristisch gesehen ist der Beschluss des BVerfG ein voller Erfolg, zumindest wenn man eine materielle Betrachtungsweise anstellt und nicht rein formal darauf abhebt, dass der Eilantrag zum Teil (nämlich hinsichtlich der Speicherung) abgelehnt worden ist. Das hängt allerdings allein mit den Eigentümlichkeiten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung vor dem BVerfG zusammen, in dem keine abschließende Rechtmäßigkeitskontrolle, sondern allein eine Güterabwägung vorgenommen wird und deshalb grundsätzlich auch nicht die Hauptsache vorweggenommen werden darf, sondern die betroffenen Rechte nur gesichert werden sollen, bis das BVerfG über die Hauptsache entscheidet. In die vorzunehmende  Güterabwägung ist auf der einen Seite als immens hoher Wert der Wille des demokratischen Gesetzgebers einzustellen, der grundsätzlich nicht in einem vorläufigen verfassungsgerichtlichen Verfahren negiert werden darf, wenn der Gesetzesvollzug beim Gesetzesadressaten - den betroffenen Grundrechtsträgern - nicht zu IRREPARABLEN  Rechtsgutsverletzungen führt. Das hat das BVerfG einerseits für die bloße Speicherung der Daten angenommen, da der Schaden durch Löschung der Daten ja wieder beseitigt werden kann, WENN die abschließende verfassungsgerichtliche Prüfung ergibt, dass die Vorratsspeicherung per se verfassungswidrig ist, wofür m.E. vieles spricht. Andererseits hat das BVerfG die Grundrechte der Normadressaten höher gewichtet als den Willen des demokratischen Gesetzgebers, soweit es die WEITERGABE der Daten anbelangt, da dieser Schaden eben nicht wieder gutgemacht werden könnte, also irreparabel wäre, WENN die abschließende verfassungsrechtliche Prüfung im Hauptsacheverfahren die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes ergibt.Berücksichtigen muss man ferner, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Gesetzgeber sehr, sehr selten ist. Bestünden nicht ganz gravierende Bedenken gegen das Gesetz, hätte das BVerfG hier sicherlich nicht - wie geschehen - eingegriffen. Man muss also als Beschwerdeführer mit der getroffenen Entscheidung des BVerfG in höchstem Maße zufrieden sein. Mehr lässt das Verfahren der einstweiligen Anordnung nun einmal nicht zu.

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