Überwachung Kein Anschluss unter dieser Nummer
Der Staat darf Vorratsdaten sammeln lassen, entschied das Bundesverfassungsgericht. Er darf sie aber nicht zu jedem beliebigen Zweck auswerten
Das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal eines der Sicherheitsgesetze der Bundesregierung beschnitten. In einer Eilentscheidung gab es der Klage von mehreren zehntausend Gegnern der sogenannten Vorratsdatenspeicherung zumindest teilweise statt. Viele solcher Entscheidungen gab es in der Vergangenheit, alle zeigen das gleiche Muster: Im Prinzip ja, aber nicht so. Will heißen, grundsätzlich darf der Staat in Grundrechte seiner Bürger eingreifen, um sich und sie zu schützen; doch darf er es nicht so stark wie gewünscht und nicht auf die von ihm bevorzugte Art und Weise.
Luftsicherheitsgesetz, Onlinedurchsuchung, Autokennzeichenscans und nun also die Vorratsdaten. Wieder einmal stellte das höchste deutsche Gericht den Schutz der Grundrechte über die Sicherheitsinteressen des Staates: "In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses)", heißt es in der Begründung der Richter. Und weiter: "Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen."
Genau dieses Persönlichkeitsprofil aber ist nach Ansicht der Richter inzwischen ein hohes und zu verteidigendes Gut, das sie durch staatliches Handeln bedroht sehen. Die Bundesregierung, in diesem Fall vor allem Justizministerin Brigitte Zypries, hatte immer betont, es gehe nur um Strafverfolgung, nicht um Überwachung. Dieser Ansicht aber wollten die Richter nicht folgen.
In diesem Fall bedeutet es, dass die Daten sämtlicher Telefonate, E-Mails und Internetbesuche zwar wie von der EU und der Bundesregierung gewünscht für sechs Monate gespeichert werden müssen. Das seit 1. Januar gültige Gesetz dazu setzte das Gericht bewusst nicht außer Kraft, wolle man doch nicht in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers eingreifen, hieß es. Verwertet werden aber dürfen die Daten nun nicht mehr bedingungslos. Vorerst können Ermittler sie nur bei schweren Straftaten einsehen. Bei minder schweren ist dies zumindest solange untersagt, bis das Bundesverfassungsgericht eine endgültige Entscheidung getroffen hat. Das wird wohl nicht mehr in diesem Jahr geschehen. Die Eilentscheidung ist sechs Monate lang gültig, kann aber vom Gericht verlängert werden.
Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung feiern schon ihren Sieg. "Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Dass die Richter in diesem Fall die Weitergabe der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt haben, zeigt, dass hier ein gravierender Grundrechtseingriff vorliegt", sagt Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung . Für ihn ist die Entscheidung ein Beleg dafür, "dass das Bundesverfassungsgericht dem Sicherheitswahn der Innenminister die Grundrechte entgegenhält".
Dabei richtet sich die Kritik nicht nur gegen diese Sicherheitsinteressen. Gegner der beanstandeten Gesetze werfen der Politik auch handwerkliches Unvermögen vor. So sagt beispielsweise Wolfgang Nešković, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion: "Die einstweilige Anordnung, nach der die Daten bis auf weiteres nur bei schweren Straftaten abgerufen werden dürfen, war von vornherein absehbar, weil der Gesetzgeber weit über die zugrunde liegende EU-Richtlinie hinausgegangen ist. Er hat zudem zum wiederholten Male die bestehende verfassungsrechtliche Rechtsprechung zum Grundrechtsschutz missachtet."
Der AK Vorratsdatenspeicherung forderte gleich Zypries' Rücktritt. "Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht", sagt Patrick Breyer vom Arbeitskreis, der auch einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe ist. "Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar." Auch Nešković hält der Justizministerin "persönliches Versagen" vor und findet die Rücktrittsforderung "mehr als gerechtfertigt".
Es ist unwahrscheinlich, dass sie diesem Wunsch nachkommt. Allerdings zeigt das von ihr vorbereitete Gesetz , genau wie alle anderen vom Verfassungsgericht beschnittenen, handwerkliche Mängel. Der geplante Eingriff in Grundrechte ist nicht verhältnismäßig, wie nun auch die Richter fanden. Ohne Not hat die Bundesregierung die EU-Richtlinie außerdem umgesetzt. Da bei der EU eine Klage dagegen anhängig ist, hätte auch das Urteil auf europäischer Ebene abgewartet werden können. Das Justizministerium soll nun dem Gericht bis zum 1. September ein Papier vorlegen, das über die praktischen Auswirkungen der Datenspeicherungen und der vorliegenden einstweiligen Anordnung berichtet.
Besonders enttäuscht dürften nicht einmal die Bundesregierung und die Strafverfolger sein. Immerhin bekommen sie die Daten, wenn sie sie wirklich brauchen. Bei Ermittlungen gegen Terroristen oder organisierte Kriminalität wird es keine Hürden geben. Ein Schlag aber ist es beispielsweise für die Musikindustrie. Die hatte sich viel von dem Gesetz versprochen und gehofft, nun noch besser gegen Musikdiebstahl vorgehen zu können. Schließlich sollte mit dem Gesetz jede "mittels Telekommunikation" begangene Straftat verfolgt werden dürfen.
Folgerichtig erklärt das Bundesinnenministerium, der Erlass der Richter sei "zu begrüßen". Schließlich werde "die grundsätzliche Pflicht der Telekommunikationsunternehmen zur Speicherung der für die Arbeit der Sicherheitsbehörden unerlässlichen Verkehrsdaten aufrechterhalten".
Die Gegner sind daher längst nicht zufrieden. Nicht allein die Verwertung der Daten sei das Problem, sagte der Künstler und Datenschutzaktivist Padeluun. Schon die Speicherung sei der falsche Weg, gegen den man kämpfen müsse. Schließlich seien Daten, so sie einmal vorhanden sind, verfügbar und würden irgendwann auch für andere Zwecke verwendet. Er glaubt daher, dass der Kampf noch lange nicht gewonnen ist.
- Datum 10.03.2009 - 16:45 Uhr
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Das Bundesjustizministerium ist für die Rechtsklarheit in
diesem Lande verantwortlich, das Bundesinnenministerium für die innere
Sicherheit und, man höre und staune, das Bundesinnenministerium ist auch
Verfassungsministerium. In steter Folge muss sich die Berliner Behörde von den
Hütern unserer Verfassung bescheinigen lassen, Gesetze auf den Weg zu bringen,
die verfassungswidrig sind. Ich finde das skandalös. Innere Sicherheit und
Freiheit der Bürger gehören abgewogen. Das bedeutet, dass eine Abwägung eben nicht
immer von vorn herein gegen die Freiheit ausgeht. Offensichtlich ist in den
zuständigen Bundesministerien die handwerkliche Kompetenz für eine solche
Abwägung und damit für "haltbare" Gesetze nicht mehr vorhanden. Wofür,
fragt man sich dann, werden die Gesetzemacher in Berlin eigentlich noch mit viel
Steuergeld bezahlt. Man sollte in der Bundesregierung Gesetze machen, die uns
schützen, und zwar auch unsere Freiheit. Wer nur Abfall für Karlsruher
Papierkörbe herstellt, hat seine Aufgabe verfehlt, auch und gerade beim
angestrebten Zweck der Kriminalitätsbekämpfung: Setzen, sechs!
Sie schreiben nämlich:"In diesem Fall bedeutet es, dass die Daten sämtlicher Telefonate, E-Mails und Internetbesuche zwar wie von der EU und der Bundesregierung gewünscht für sechs Monate gespeichert werden müssen."Das suggeriert dem uninformierten Leser, daß das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Das ist schlichtweg falsch!Über die Verfassungsmäßigkeit der Speicherung an sich will Karlsruhe nach eigenen Angaben aber erst im noch ausstehenden Hauptverfahren ein Urteil fällen. Zugleich erklärten die Richter ihre vergleichsweise Zurückhaltung mit dem Hinweis, dass sie von ihrer Befugnis, das Inkrafttreten oder den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen dürften. Es handle sich dabei um einen "erheblichen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers". Die Aussetzung der Speicherpflicht selbst scheidet für die roten Roben damit aus.http://www.heise.de/newst...Kurz gesagt: Die Judikative respektiert die Legislative zumindest derart, daß sie deren Gestaltungsfreiheit nicht per Eilentscheidung ausetzen will."Nicht aussetzen" bedeutet keineswegs "speichern müssen"!http://www.vorratsdatensp...Wer schleunigst abtreten sollte, ist Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, denn sie "hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht".(Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung)______________________________________
Meine Nr.1 Politdokumentation 2007:
John Pilger's "War on Democracy"
http://youtube.com/result...
Unsere Verfassungsrichter haben mal wieder das Spiel durchschaut. Diverse Gechäftemacher haben über unsere Volks(ver)treter versucht, an die Daten ranzukommen.In der Hauptsache wegen des Geldes. Dies wurde konsequent unterbunden. Die wenigen tatsächlichen Zugriffe auf die Daten bei begründeteten schweren Straftaten sind erlaubt und sinnvoll. Meine Fazit : Überwachung massgeblicher Politiker in ihrem Kommunikationsverhalten, da der schwerwiegende Verdacht besteht, das diese nicht das ganze Volk vertreten, sondern nur einige wenige Geschäftemacher.
Sehr geehrter Berliner,vielen Dank für die Kritik. Ich habe den Text an dieser Stelle präzisiert. Beste Grüße
Das sehen Sie nicht ganz richtig, Berliner. Durch die Formulierung wird nichts suggeriert, was nicht auch so ist. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die §§ 113a, 113b TKG verfassungswidrig sind. Es geht gerade um die „Speicherungspflichten für Daten“ gemäß § 113a TKG und deren Verwendung gemäß § 133b TKG. § 113a I 1 TKG lautet: Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringt, ist verpflichtet, von ihm bei der Nutzung seines Dienstes erzeugte oder verarbeitete Verkehrsdaten nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 sechs Monate im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu speichern. Ein Auszug aus der Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts: „Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ließ die Anwendung von § 113b TKG, soweit er die Verwendung der gespeicherten Daten zum Zweck der Strafverfolgung regelt, bis zur Entscheidung in der Hauptsache nur modifiziert zu. Aufgrund eines Abrufersuchens einer Strafverfolgungsbehörde hat der Anbieter von Telekommunikationsdiensten die verlangten Daten zwar zu erheben und zu speichern. Sie sind jedoch nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre (§ 100a Abs. 1 StPO). In den übrigen Fällen ist von einer Übermittlung der Daten einstweilen abzusehen.“ http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html Das Bundesverfassungsgericht lässt die Datenspeicherung somit zu, schränkt aber auf Fälle von schweren Straftaten ein. Der Gesetzgeber hat – wieder einmal – schlampig gearbeitet. Man kann die Justizministerin deshalb schon zum Rücktritt auffordern. Wenn ich mir aber die neueren Gesetze der letzten Jahrzehnte ansehe, wird das keinen größeren Sinn in Bezug auf die Verbesserung der Qualität haben. rack66
Die politische Kaste der Bundesrepublik gebärdet sich ebenso,
wie es dann stets der Fall ist, wenn ein herrschendes System vor dem Verfall
steht. Es ist dies historisches augenfällig.Es werden die Machtmittel und die Machtpotentiale in solchen
Verfallsumständen stets ins Extreme gesteigert, in dem Wähnen, das unbändige Festhalten
an Methoden (welche jedoch den Niedergang verursacht haben), seien Lösungen
enthalten.So ist zu verstehen, daß versucht wird die Gesellschaft mit maßlosen
und von Panik intendierten Gesetzen zu penetrieren. Die Vertreter der Macht
glauben privat selbst nicht mehr an das, was sie nach Außen als angebliches Wohlergehen
vorschützen.Sie verteidigen ihre Privilegien solange es noch geht,
wohlwissend, daß sie damit rechnen müssen, in absehbarer Zeit hinweggefegt zu werden. Es gleicht dieser Zustand der Plünderung Brandschatzung der Demokratie.Der auslösende Moment des Unterganges ist heute und war historisch
stets gegeben, die geistige Verarmung und der Verlust der Glaubwürdigkeit der Eliten. Wie sollen die heutigen Herausforderungen von politischen
Institutionen bewältigt werden, die in regelmäßigen Umfragen nur von wenigen
Prozent der Bevölkerung als vertrauenswürdig angesehen werden? Die Frage ist daher
nicht, ob, sondern wann die jetzige Ordnung zusammenbricht. Eine Projektion ihrer Wachstumsfantasien in die Zukunft
zeigt ihre ökologische Absurdität, während sie ohne dieses Wachstumswahn bald
vor Arbeitslosenzahlen stehen werden, die vor allem sozialverträglich nicht
mehr vertretbar sind.Besorgniserregend ist der vielerorts schon vorhandene Wunsch
nach einem „starken Mann“, der dem entspricht, was die Römer in Krisenzeiten
wählten: eine Diktatur auf Zeit.
denn "bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung" heißt nur, Speicherpflicht bleibt vorläufig in Kraft bis das Gericht darüber entscheidet.BVG Pressemitteilung"Ob und unter welchen Voraussetzungen das Bundesverfassungsgericht den Vollzug eines Gesetzes aussetzen kann, soweit es zwingende gemeinschaftsrechtliche Vorgaben umsetzt, bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung. Eine derartige einstweilige Anordnung setzt aber zumindest voraus, dass aus der Vollziehung des Gesetzes den Betroffenen ein besonders schwerwiegender und irreparabler Schaden droht, dessen Gewicht das Risiko hinnehmbar erscheinen lässt, im Eilverfahren über die Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache hinauszugehen und das Gemeinschaftsinteresse an einem effektiven Vollzug des Gemeinschaftsrechts schwerwiegend zu beeinträchtigen. Nach diesen Maßstäben ist dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur teilweise stattzugeben."http://www.vorratsdatensp...______________________________________
Meine Nr.1 Politdokumentation 2007:
John Pilger's "War on Democracy"
http://youtube.com/result...
Wenn also, ich sag mal, ne Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung gestellt wird, dann dürfen die Daten jetzt gar nicht mehr rausgegeben werden? Bislang war es doch so, dass zumindest in dem Zeitraum, wo es abrechnungstechnisch "nötig" war, die Daten zu speichern, darauf zugegriffen wurde...
Oder wird jetzt Filesharen in den Rang eines staatsfeindlichen Aktes erhoben?
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