Internetrecht Am Ende tatsächlich schlauer

Urheberrecht leicht gemacht: Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt ein umfassendes Dossier ins Netz. Ob es aber gelungen ist?

Macht es beim Verwenden fremder Musikstücke, Texte oder Fotos juristisch einen Unterschied, ob man die Website einer Selbsthilfegruppe für Internetsüchtige oder den Internetauftritt von Mediamarkt gestaltet? Dürfen in Tauschbörsen Kinofilme heruntergeladen werden? Bedeutet "Copyright" das, was im deutschen Sprachraum "Urheberrecht" heißt?

Wer auf eine dieser Fragen mit "ja" geantwortet hat, ist schief gewickelt - aber kein Einzelfall. Selbst Juristen fällt es schwer, das sperrige Urheberrecht zu überschauen und zu verstehen. Die ehrwürdige Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) hat jetzt den Versuch unternommen, das Thema sachlich richtig und trotzdem allgemeinverständlich aufzudröseln, und ein umfangreiches Dossier ins Netz gestellt.

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Und siehe: Es ist gelungen. Die mit dem Projekt beauftragten Fachleute von iRights.info , einer Informationswebsite zu Themen des Urheberrechts, waren zum Teil als Sachverständige an der Urheberrechtsreform beteiligt. Sie informieren in lockerem Ton - am Ende ist man schlauer.

Der Begriff "Urheberrecht" klingt nicht unbedingt sexy, betrifft aber auf die ein oder andere Weise die meisten Internetnutzer. "Surfst Du gern im Internet?", fragen die Autoren des Dossiers. "Schneidest Du Fernsehsendungen mit? Hast Du ein Blog oder eine MySpace-Seite? Schreibst Texte für eine Schülerzeitung? Tauschst Musik oder Computerspiele? Lädst Du Videos bei YouTube hoch oder kopierst Dir mal einen Aufsatz in der Bibliothek?" Schon ist man involviert. Besonders, wenn man Kosten sparend Tauschbörsen abgrast, die mit Programmen wie Gnutella, E-Donkey oder Bittorrent den Download von Filmen und Musik in großem Stil ermöglichen.

Gleichzeitig wird der schnell persönlich zum "betroffenen" Urheber, wer selbst produzierte Musik, eigene Texte, Fotos oder Videos im Web veröffentlicht. Hat man sein Filmchen mit dem Song seiner Lieblingsband aufgehübscht, ergeben sich die verzwicktesten Urheberschaftsfälle.

Leser-Kommentare
  1. 1. Lol

    "Wichtig für den User zum Beispiel ist, dass es seit Januar ausdrücklich nicht mehr zulässig ist, eine Privatkopie anzufertigen, wenn die herunterladbare Datei "offensichtlich rechtswidrig" online gestellt wurde. Es darf eben nicht alles runtergeladen werden, über das man beim Surfen stolpert."Das ist ja auch ohne weiteres ersichtlich, nicht wahr? Oder wie Politik gerne sagt "genaueres klären die Gerichte". Somit ist der User doch wieder auf sich gestellt und dem Damoklesschwert eines teuren Strafverfahrens/Vergleiches ausgesetzt.Was das Urheberrecht in Deutschland an Schaden anrichtet ist kaum zu messen, ein Beispiel? Wir haben beim Studium ein Video gedreht, eine simple unkommerzielle Dokumentation über die freiwillige Feuerwehr im Ort. Allein um passende Musik fürs Tonbett zu finden die NICHT geschützt ist, haben wir mehrere Tage benötigt. Klar es gibt welche zu kaufen (so ca. 50,-/CD) aber wer gibt das Geld für so ein Projekt? Noch dazu ist die Sache nicht transparent, an einem Musikstück hat ja nicht nur der Sänger Rechte, sondern auch der Komponist, das Label und die GEMA und wer weiß wer noch. Alle halten die Hand auf und drohen mit der juristischen Keule. Die Verantwortung dafür übernimmt logischerweise keine Lehrkraft. SO macht das keinen Spaß, ich hab mir damals geschworen das nie wieder zu machen. Was trotzdem noch an Urheberrechtsverletzung im Film war (unrechtmässig abgefilmtes Eigentum, verletzte Persönlichkeitsrechte etc.) weiß allein Gott im Himmel.Ähnlich sieht es in den Musik-Vereinen aus, entweder Klassik oder freie Gospels mehr ist nicht drin, Konzerte und Gema ist ein ganz übles Thema. Ich kenne keinen Musik-Verein, der ruhigen Gewissens Konzerte gibt, die meisten verheimlichen was, haben ein schlechtes Gewissen und sind latent von tausenden Euro Strafzahlung bedroht. Zusätzlich zu den ohnehin hohen Kosten für den Dirigenten/Chorleiter etc. für viele Vereine eine schwere Belastung.Ähnliches mit den Kindern, die sich mit der 1000,-Euro schwarzgebrannten Videosoftware an einer Neuvertonung von "Herr der Ringe" ausprobieren.Urheberrecht ist eine schwierige Sache, aber ich bin dringend dafür Bagatellklauseln einzuführen. Kreativität fällt nicht vom Himmel und man kann sie auch nicht im Abendkurs erschöpfend lernen, genausowenig wie den Umgang mit Musik und Software. Solche Sachen muss man straffrei ausprobieren können, damit HERUMSPIELEN, gerade Kinder und Heranwachsende. Der jetzige Verbotswald raubt einem JEDEN SPASS, selbst den unrealistischen Fall angenommen, ein Jugendlicher liest das Pamphlet der Bundeszentrale tatsächlich freiwillig durch (ich hätte es nicht getan, ist so ähnlich wie freiwillig die Schulordnung zu studieren). 

    • rack66
    • 31.03.2008 um 15:55 Uhr

      Lieber i-urlaub, es soll Menschen in diesem Land geben, die meinen, dass ihre Arbeit – sogar die geistige! - und deren Arbeitszeit etwas wert ist. Und – schier unglaublich, aber dennoch wahr – die sich ihre Leistung bezahlen lassen. Hätten Sie und Ihre Kommilitonen mal in diesen „mehreren Tagen“, in denen Sie die nicht geschützte Musik gesucht haben, einen Studentenjob angenommen, dann hätten Sie nicht nur die 50 € für die CD gehabt.  „Alle halten die Hand auf und drohen mit der juristischen Keule.“  Sie nicht. Bei Ihrer Arbeitsweise werden Sie vermutlich nach Abschluss Ihres Studiums vor allem den geistigen Teil Ihrer Arbeit völlig kostenlos zu Verfügung stellen und sicher nicht „die Hand aufhalten“.  Jaja... das Urheberrecht richtet wirklich großen Schaden an.  Beste Grüße rack66 

  2. Das Urheberrecht hat im prinzip den gleichen Zweck wie das Patentrecht. Damit der Schöpfer des Werkes insbesondere des wisschenschaftlichen Werkes, sein Wissen an die Gesellschaft abgibt und nicht aus plagiatängsten zurückhält sollte man ihm das recht an der wirtschaftlichen Vermarktung lassen und es schützen. allerdings ist das urheberrecht kein vermarktungsrecht sondern dazu da ein möglichst gutes klima für das keimen von neuen Pflanzen herzustellen, unzwar im sinne der Gesellschaft. dazu ist beispielsweise der bezug auf bisherige Werke unersetzlich. Dieser darf nciht in dem Maße behindert werden wie es heutzutage der fall ist. Das gilt auch für den Kulturbetrieb.

  3. Ich habe nirgends geschrieben, dass jeder seine geistigen Ergüsse allen kostenlos zur Verfügung stellen soll, sondern ich plädierte für Bagatellklauseln und damit einer maßvollen Anwendung des Urheberrechtes. Wie diese aussehen ist auszuhandeln. Unter Umständen würde mir (als Alternative zur Bagatellklausel) auch ein "Ein-Ansprechpartner-Konzept" mit sehr niedrigen Einzelpreisen für z.B. Musikstücke ausreichen, die jetzige Situation aber ist extrem unbefriedigend für jede Form von Laienkultur.Jeder Euro der dort bezahlt werden muss, jede rechtliche Unsicherheit (bei einem nicht kommerziellen Projekt versteht sich) erhöht die Hürde sich damit auseinanderzusetzen und erhöht den Frustfaktor. Wenn Sie nicht in der Lage sind das nachzuvollziehen, dann tut es mir für sie leid. Wahrscheinlich haben Sie keine Kinder und der allgemeine Niedergang von Laien-Kunst und Kultur in unseren Land juckt Sie nicht die Bohne."Hätten Sie und Ihre Kommilitonen mal in diesen „mehreren Tagen“, in denen Sie die nicht geschützte Musik gesucht haben, einen Studentenjob angenommen, dann hätten Sie nicht nur die 50 € für die CD gehabt."Lach, na klar. Jeder Student zahlt GERN für ein Pflichtprojekt 50 Euro. In welcher Welt leben Sie? Wenn es Geld kostet (und wenn es nur 5 Euro wären), dann sucht man in dem Alter eine kostenlose Alternative oder man lässt es. Und genau Letzteres richtet den Schaden an.So ist die Realität nun mal.

  4. "Das Urheberrecht hat im prinzip den gleichen Zweck wie das Patentrecht."Ack. Beim Patentrecht ist es übrigens ähnlich wie beim Urheberrecht, profitieren tun idR nur die BigPlayer. Allein Patentrecherche, Patentanwalt, Patentkosten (möglichst noch für mehrere Länder sonst nützt es nichts) gehen schnell in die tausende Euro. Die rechtliche Verteidigung eines Patents noch nicht mitgerechnet.Nicht umsonst wehrt sich meine Branche (jawohl "rack66" das tut sie tatsächlich) seit Jahren gegen Softwarepatente. Die würgen Kreativität im Softwarebereich genauso gnadenlos ab wie das Urheberrecht. Statt mehr, schnellere und bessere Innovationen gibt es dann vor allem mehr und teurere Rechtstreite. Zu Tode geklagte Kleinunternehmen, Entwickler die ständig mit einem Bein im Knast stehen und profitieren tun vor allem Firmen wie Microsoft mit eigener Rechtsabteilung und der Möglichkeit zum Patent-Nutzungsaustausch.www.nosoftwarepatents.com

    • rack66
    • 31.03.2008 um 18:20 Uhr

      Lieber i-urlaub,  „Ich habe nirgends geschrieben, dass jeder seine geistigen Ergüsse allen kostenlos zur Verfügung stellen soll,...“  Nein, Sie haben nur geschrieben, dass Sie das selbst so machen. Um 50 € zu sparen haben Sie und Ihre Kommilitonen mehrere Tage gesucht. Für den Klick auf die GEMA-Seite hätten Sie wenige Minuten gebraucht und hätten sich dann Ihrem – bezahlten - Studentenjob widmen können.   „...sondern ich plädierte für Bagatellklauseln“  Ach sooo. Da bin ich gleich dafür. Alles, was im Supermarkt unter 2 € kostet, sollte gratis verteilt werden, damit potenzielle Ladendiebe nicht ständig dem „Damoklesschwert eines teuren Strafverfahrens/Vergleiches ausgesetzt“ sind. So etwa?     Gehen wir ein bisschen ins Detail. Das Patentrecht  bezieht sich auf Erfindungen auf allen Gebieten der Technik. Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. (§ 9 PatG)   Das Urheberrecht dagegen bezieht sich auf Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Es stellt klar, wer der Schöpfer des jeweiligen Werkes ist (und auch bleiben wird) und wer somit z.B. die Verwertungs- und  die Verbreitungsrechte hat, wer Nutzungsrechte einräumen und sich diese angemessen vergüten lassen kann. Und dadurch, meinen Sie, wird in Deutschland kaum messbarerer Schaden angerichtet und droht der allgemeine Niedergang von Laien-Kunst und Kultur. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Laien die Verwendung der geistigen Produkte der Urheber gratis erhalten sollen, wie halten Sie es da mit de Abspiel-Geräten, den DVD-Playern? Den PCs? Die kosten ja noch mehr als 50 € und ohne die geht es schließlich nicht.    rack66 

  5. 1. Software PatenteDas ist ungefähr so als ob man 1+1=2 Patentieren kann. Man denke da mal an das 1-Click Patent von Amazon. Der Zweck von Software Patenten ist das die Big Player im IT Markt die kleinen wegklagen können.2. UrheberrechtIn der Wissenschaft behindert das Copyright der Verlage den freien Fluss der Information. Der Effekt ist das nur die Abbonenten der Zeitschriften an die Informationen kommen und die Abos sind enorm teuer. Bei der Musikindustrie kann ich nur mal fragen wann die wieder etwas kaufenswertes produzieren. Ihre aktuellen Produkte sind den HD Platz nicht Wert. In sachen Software habe ich schon seit Jahren keine proprietäre Software benötigt. Die erfolgreichen Software Produzenten machen mittlerweile mehr Geld mit Consulting als mit Lizenzen oder finanzieren sich gleich über Werbung.Was auch immer sie produzieren, sie können es gerne behalten.

    • iDog
    • 01.04.2008 um 3:18 Uhr

    um nur schon mal den einen punkt zu klaeren : wenn sie eine musik auffuehern wollen koennne sie das tun , auch ohne dafuer urheberrechtabgaben zu zahlen. einzige einschraenkung : sie duerfen selber damit keine kommerziellen absichten haben. keiner kann ihne verbieten die beatles oder beethoven zu singen vor egal wie vielen zuhoerern - freikonzert. sie koennen auch mit den beatles und beethoven starwars neu mit musik unterlegen und das ergebniss zuhause mit oma anschauen - ist nicht abgaben pflichtig , da nicht kommerziell. der privaten kreativitaet sind keine grenzen gesetzt.

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