Familienrecht "Lieber ein bisschen Vater als gar keiner"
Uneheliche Erzeuger dürfen zum Umgang mit ihren Kindern nur gezwungen werden, wenn es deren Wohl dient. Der Initiative "Väteraufbruch für Kinder" geht das nicht weit genug. Ein Interview
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Eltern im Normalfall nicht zu gelegentlichen Besuchen bei ihren unehelichen Kindern gezwungen werden können. Nur in Ausnahmefällen soll es möglich sein, den Umgang staatlich durchzusetzen - zum Beispiel, im Fall von "Jugendlichen, die psychisch gefestigt sind und ausdrücklich den Wunsch äußern, ihren Vater oder ihre Mutter zu sehen". Es ging um einen Vater, der jeglichen Umgang mit seinem aus einem Seitensprung stammenden Sohn ablehnt. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Brandenburg den verheirateten Mann und Vater zweier ehelicher Kinder zu gelegentlichen Besuchen des unehelichen Kindes verpflichtet – andernfalls sollte er 25.000 Euro Strafe zahlen.
ZEIT online : Herr Sonnenberger, ihr Verein Väteraufbruch für Kinder setzt sich für das Recht von Kindern auf ihre Väter ein. Wie stehen Sie zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Kinder zwar ein Recht auf den Umgang mit beiden Eltern haben, staatlicher Zwang aber „in der Regel“ nicht geeignet sei, dieses Recht durchzusetzen?
Rainer Sonnenberger : Wenn es dem Kindeswohl nützt, darf der Vater zum Umgang gezwungen werden. Das Oberlandesgericht Brandenburg muss nun entscheiden, ob es sich hier um ein nutzbringendes Treffen handeln würde. Wir hatten uns erhofft, dass durch ein stärkeres staatliches Eingreifen der Kontakt von Kindern zu ihren beiden Eltern abgesichert wird. Um mehr als einen bloßen Kontakt wäre es bei einem jeweils zweistündigen Treffen alle drei Monate unter fachlicher Begleitung ja auch nicht gegangen.
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: Ein Besuchszwang geht aber über eine mögliche Kontaktaufnahme hinaus.
Sonnenberger : Bei offenen Adoptionsverfahren zum Beispiel ist zumindest die Identität der Mutter bekannt, sodass das Kind Kontakt aufnehmen kann. Dazu muss es natürlich selbst aktiv werden. Insofern ginge ein verordneter Besuch darüber hinaus, das ist richtig.
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: Warum ist in Zeiten von Patchwork-Familien und neuen Familienmodellen der Kontakt mit dem biologischen Vater überhaupt so wichtig?
Sonnenberger
: Wir wissen von Erwachsenen, die ohne Vater aufgewachsen sind, dass sie nach ihren Wurzeln fragen und sich manchmal noch in hohem Alter auf die Suche machen. Das ist ein Thema, das Menschen ein Leben lang beschäftigt und für die Identitätsbildung sehr wichtig ist. Es wäre also besser, den Kontakt so früh wie möglich herzustellen, damit sie dieses Manko nicht wie eine offene Wunde durch ihr ganzes Leben tragen.
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: Der Kläger argumentierte, dass das Kind – mittlerweile neun Jahre alt – noch keinen eigenen ausgereiften Willen hat.
Sonnenberger : Bei Trennungsverfahren wird der Wille der Kinder sehr stark berücksichtigt, auch bei Kindern von erst sechs oder acht Jahren. Ich denke, das ist kein Argument.
ZEIT online : In diesem Fall aber geht es nicht um ein Kind aus einer gescheiterten Beziehung, sondern um ein Kind, das aus einem Seitensprung entstand. Es wirkt doch sehr erzwungen, wenn man dem Kind unterstellt, dass es Kontakt zu dem eigenen Vater haben will.
Sonnenberger : Das Problem haben viele andere Kinder auch, die nur einen Elternteil kennen oder zur Adoption freigegeben wurden. Aber zumindest wäre durch den Zwang ein Kontakt hergestellt worden. Unsere Auffassung ist, dass es für ein Kind besser ist, seinen Vater wenig zu sehen als gar nicht und sich dann irgendwelche Idealbilder zu zaubern oder den Vater zu dämonisieren. Ein Kontakt hilft den Kindern. Ob man ihren Willen zu einer Kontaktaufnahme voraussetzen kann, ist natürlich fraglich. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat sich hier mit einem Gutachten zwar abgesichert, allerdings hatte das Kind keinen Verfahrensbeistand, der seine Interessen ergründete und vertrat. Das hat das Bundesverfassungsgericht auch angemahnt.
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: Das Kind lebt im Heim, die Mutter ist mit der Erziehung offenbar überfordert. Wäre es nicht besser für das Kind, primär das Verhältnis zur Mutter zu stabilisieren?
Sonnenberger
: Da wird sicherlich auch einiges getan, aber das kann ja unabhängig vom Kontakt zum Vater geschehen.
ZEIT online
: Der Vater im vorliegenden Fall hat sich recht drastisch geäußert. Im vergangenen Jahr ließ er durch seine Anwältin mitteilen, er würde das Kind zur Adoption freigeben, wenn er das Sorgerecht hätte. Kann es nicht sein, dass es dem Kind eher schadet, wenn es den Vater trifft?
Sonnenberger
: Die Treffen sollten ja unter fachlicher Begleitung stattfinden. Ich denke, dass die Begleiter durchaus in der Lage sind, eventuelle Schwierigkeiten zu erkennen und solch ein Treffen dann auch abzubrechen. Ausprobieren kann man es.
ZEIT online
: Klingt nicht nach einem netten Papa-Sohn-Wochenende ...
Sonnenberger
: Das ist ja auch nicht zu erwarten. Es wäre blauäugig anzunehmen, dass es ganz toll läuft. Der Versuch aber lohnt sich in jedem Fall, auch wenn man nur feststellt, dass es nicht funktioniert.
ZEIT online
: Ein Versuch, der eventuell auf Kosten des Kindes geht?
Sonnenberger
: Die Voraussetzung ist, dass in diesem Verfahren der Wille des Kindes berücksichtigt worden ist und das Kind artikuliert hat, dass es seinen Vater kennenlernen möchte. Wenn das Kind sagt, dass es das auf keinen Fall möchte, dann sollte solch ein Treffen nicht stattfinden. Das muss in jedem Fall genau geprüft werden.
Sonnenberger
: In einer Stellungnahme ihres Vereins heißt es, das Urteil des Brandenburgischen Landesgerichtshofs diene auch dem Wohl der beiden ehelichen Kinder des Klägers – inwiefern?
Sonnenberger
: Der Hintergrund ist, dass die Ehefrau des Mannes mit einer Trennung gedroht hat, sollte er Kontakt mit dem Kind aufnehmen. Wenn dieser Umgang aber gerichtlich angeordnet wird, kann es für die eheliche Familie eine Entlastung bedeuten, weil dann die Konfrontation zwischen Mutter und Vater nicht mehr so stark ist.
ZEIT online
: ... wenn man voraussetzt, dass die Ehefrau vernunftgetrieben handelt.
Sonnenberger
: Das ist natürlich nicht hundertprozentig sicher, aber die Wahrscheinlichkeit, dass der Konflikt entschärft wird, ist bei Zwang höher, als wenn der Vater aus freien Stücken Kontakt zu seinem Sohn aufnimmt.
ZEIT online
: Sähe die Rechtslage anders aus, wenn das Kind, um das es hier geht, ein eheliches wäre?
Sonnenberger
: Dann hätte der Vater zunächst einmal auch das Sorgerecht. Wenn er den Umgang mit dem Kind verweigern würde, könnte man ihm dieses aberkennen, wenn die Mutter das beantragt. Dann wäre die Sachlage genauso wie im Fall eines unehelichen Kindes.
Rainer Sonnenberger ist Mitglied im Bundesvorstand"Väteraufbruch für Kinder e.V."
Die Fragen stellte Meike Fries.
- Datum 01.04.2008 - 05:26 Uhr
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Hi @ll
@ Redaktion
Auch ein unehelicher Vater ist ein VATER und kein "Erzeuger", oder wie
würde ihnen die Beschreibung der Mutter als "Austrägerin" gefallen?
Ist es eigentlich Vorschrift Väter als "Erzeuger" zu diffamieren, oder wie ist diese sprachliche Entgleisung zu erklären?
Bitte um Aufklärung.
Gruss
Rene
Hmm.. also für meine Begriffe ist jemand, der ein Kind zeugt und anschließend nichts mehr von dem gezeugten Kind wissen will, ein Erzeuger. Ein Vater hingegen ist ein Erzeuger, der sich um das von ihm gezeugte Kind kümmert, dafür Sorge trägt und Verantwortung übernimmt, um das Wohlergehen des Nachwuchses besorgt ist und Anteil am Leben des Kindes nimmt. Allem Anschein nach lehnt der Erzeuger dieses Kindes genau das ab. Das ist zweifelsohne schade! Aber eben dies reduziert diesen Mann zu einem Erzeuger.
Im vorliegenden Fall trifft sich die Ablehnung des Vaters mit der
mütterlichen Unfähigkeit, deshalb kann man beide getrost als restlos
unfähig einstufen.
Mir ging es um die pauschalisierung der Väter, sie werden generell als "'Erzeuger" abgestempelt nicht nur in diesem Einzelfall.
Gruss
Rene
Hier wurde ein Vater vorgeführt, der nicht will. Viele tausende aber, die wollen, werden regelmässig von der Deutschen Justiz abgewatscht.Dieser Staat ist kein Staat des Deutschen Volkes mehr. Er zerstört Familien und lässt zu, dass etwa 1,5 Mio Kinder ohne ihren vater aufwachsen müssen.Fürt ihre Kinder und für ein besseres, ein gerechteres und ein gleichberechtigtes Familienrecht in deutschland, laufen am Sonntag 7+ Väter in Berlin den dortigen Halbmarathon.Man erkennt sie an ihren blauen Shirts mit dem Aufdruck: www.Papa-Lauf.de Der Initiator is seit > 5,5 Jahre ohne Besuche, seit 161 Wochen ohne jeden Kontakt zur 11-j. Tochter!
@Rellem
Ob beide unfähig sind, weiss ich nicht. Unwillig wohl offenbar.
Und ob Väter generell als Erzeuger abgestempelt werden, bezweifele ich. Jedenfalls habe ich diese Titulierung nicht gehört, wenn Männer sich kümmern und da sind für ihr Kind. Umgekehrt gibt es Väter bzw. Erzeuger, die sich keinen Deut um ihren Nachwuchs scheren. Dann halte ich diese Bezeichnung nicht für Unangemessen!
Von Pauschalierungen halte ich weder so, noch so etwas. In beiden Fällen wird das Verhalten eine Ursache haben und in beiden Fällen ist vermutlich das Kind das Opfer.
Vielleicht habe ich ja einen anderen Artikel gelesen als die Kommentatoren vor mir; lassen wir mal die spitzfindigen Befindlichkeiten einzelner Herren und reden wir mal Klartext.Das Hauptproblem an den geschilderten Fall ist doch offensichtlich, daß die Ehefrau des Seitenspringers (wahrscheinlich aus einem sonderbaren Ehrbegriff heraus, aber weshalb auch immer) klar erklärt hat, daß sie sich trennen wird, wenn er Kontakt zu diesem Kind aufnimmt. Es scheint mir ziemlich sicher, daß sie dies tun wird, egal ob er per Gerichtsbeschluß zum Kontakt gezwungen wurde oder nicht.Es werden also Menschen per Gerichtsbeschluß gezwungen, Dinge zu tun, die sie nicht wollen; es wird sogar riskiert, daß eine (durch das Gesetz besonders zu schützende !) Ehe noch nachträglich wegen einer Dummheit zerbricht.Dies halte ich für einen unerträglichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der erwachsenen Beteiligten.Und das alles soll von einem 8jährigen Kind gewünscht (und auch überblickbar) sein?Für mich sind das einfach Machtspiele; uns allen soll gezeigt werden, daß wir nichts sind im Vergleich mit der Staatsmacht/Justiz, die sich göttergleich anmaßt, über unser Verhalten bestimmen zu können.Ein Skandal erster Ordnung!Sollte der verurteilte Vater zur Zahlung der Strafe gezwungen werden, weil er seine Familie nicht aufgeben will, schlage ich vor, ihn mit einer Sammlung zu seinen Gunsten zu unterstützen. Wer macht mit?
So einen Verantwortungslosen Typen werde ich sicher nicht (!) mit einer Sammlung unterstützen. Er soll den Dreck, den er seinem Sohn eingebrockt hat, welchen er jetzt aus Feigheit oder was auch immer ablehnt zu sehen, ruhig alleine ausfressen.
Wenn er nicht ganz feige wäre, würde er sich zu seinem unehelichen Sohn bekennen und wenn ihn seine jetzige Frau deswegen verlässt, ist es eh besser für ihn, denn dann ist auch sie ein kompletter Ignorant, der nur an sich selbst denkt.
Habe ich mich so unklar ausgedrückt? Vielen Dank für Ihre moralische Bewertung des Vaters; darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber das ist wohl nicht das Wesentliche an diesem Vorgang.Oder fühlen Sie die von mir geschilderte Anmaßung der Justiz nicht?
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