Gefährderabkommen Kein Datenschutz im Antiterrorkampf
Innenminister Schäuble will vom Bundestag ein Abkommen mit den USA zum Austausch von Daten sogenannter Gefährder durchwinken lassen. Abgeordnete und Datenschützer haben jedoch heftige Bedenken
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sollen sich über alle Fragen, über die sie zu entscheiden haben, ein eigenes Urteil bilden; sie müssen Interessen abwägen, vermitteln, ausgleichen – und am Ende dafür oder dagegen stimmen. Manchmal ist der Spielraum, den sie dabei haben, groß, manchmal klein. Im Fall eines neuen Antiterrorabkommens zwischen Deutschland und den USA ist er winzig.
"Für die effektive Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität und insbesondere des internationalen Terrorismus ist der grenzüberschreitende Informationsaustausch von überragender Bedeutung." So begründet Innenminister Wolfgang Schäuble in der Einleitung zu dem Abkommen, warum er Ermittlern in den USA eine Vielzahl zum Teil brisanter personalisierter Daten deutscher Staatsbürger zugänglich machen will. Denn "insbesondere im Kampf gegen den Terrorismus" bedürfe es "nicht nur einer engen innereuropäischen Zusammenarbeit, sondern ebenfalls einer intensiven transatlantischen Kooperation".
Der Vertrag, um den es geht, heißt "Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität". Man könnte ihn auch Gefährderabkommen nennen, denn vor allem den Austausch von Daten sogenannter Gefährder wollen das Innen- und das Justizministerium möglich machen: Fingerabdrücke, Genprofile, Adressen.
Die deutschen Ideen dazu gehen sehr weit, teilweise sogar weiter, als derzeitige rechtliche Möglichkeiten der USA. So heißt es in Schäubles Anschreiben an das Parlament: "Die den DNA-Bereich betreffenden Bestimmungen sind jedoch vorerst lediglich Vorratsregelungen, da es der US-Seite derzeit nach ihrem innerstaatlichen Recht nicht möglich ist, deutschen Stellen Zugang zu ihren DNA-Analysedateien zu gewähren." Mit anderen Worten, hier sollen Informationen verbreitet werden, die nicht einmal die USA mit ihrem im Vergleich zu Europa laxen Datenschutzverständnis weitergeben. Einmal dort angekommen, gelten dann keine Bedenken mehr - die USA gewähren Datenschutz nur den eigenen Bürgern, Informationen aus anderen Staaten unterliegen dem nicht.
Und dabei handelt es sich nicht allein um einige wenige Terroristen. In der DNA-Datenbank des BKA, die im Zweifel bald von den USA abgefragt werden kann, lagern inzwischen die Gencodes von über 400.000 Bundesbürgern. Die Fingerabdruckdatenbank enthält sogar die Datensätze von 3,2 Millionen Menschen . Einfache Anfrage genügt.
Das Ganze ist faktisch schon beschlossen, Schäuble, Justizministerin Brigitte Zypries und die zuständigen US-Minister Michael Chertoff und Michael Bernard Mukasey unterzeichneten das Abkommen am 11. März, kaum beachtet von der Öffentlichkeit. Lediglich über die Ratifizierung und den fertig formulierten Paragrafentext kann das Parlament noch entscheiden, nicht über den Plan an sich. An dem Entwurf war der Bundestag nicht beteiligt. Und die Abgeordneten können jetzt nicht abwägen, nicht einzelne Passagen ändern, sondern nur komplett zustimmen oder ablehnen.
So etwas mögen Abgeordnete nicht. Im Innenausschuss, dem der Text des Abkommens seit Ende März vorliegt, ist man über die Art und Weise, wie das Ganze durchgesetzt werden soll, nicht glücklich. Mehrere Mitglieder fühlen sich übergangen, sprechen gar von einer "Zwangslage", Erpressung also. Auch der Bundes-Datenschutzbeauftragte Peter Schaar fühlt sich missbraucht, so ist zu hören. Immerhin steht in Schäubles Anschreiben an den Innenausschuss: "Die Verhandlungen wurden unter gemeinsamer Federführung von BMI und BMJ geführt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz war beteiligt." Schaar jedoch, so heißt es, war bei der Entwicklung des Textes nicht dabei. Lediglich kurz vor Schluss sei er "kurzfristig" gebeten worden, sein Urteil abzugeben.
Das tat er denn auch. Berücksichtigt wurde es nicht. In einer Erklärung Schaars dazu heißt es : "Hier wurde ein weit reichender Informationsaustausch zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vereinbart, u.a. mit gegenseitigem Online-Zugriff auf die Fingerabdruckdateien und auf die DNA-Dateien. Dagegen bleiben die Datenschutzvorkehrungen weit unter dem Niveau, das bei Datenübermittlungen in Europa üblich ist. So fehlt eine unabhängige Datenschutzkontrolle und die Regelungen zur Zweckbindung sind unzureichend. (...) Bemerkenswert ist auch, dass die Betroffenen weder ein Auskunftsrecht hinsichtlich der über sie gespeicherten Daten haben noch die Verwendung ihrer Daten in den USA gerichtlich überprüfen lassen können. Unklar bleibt zudem, in welchen Fällen Daten abgerufen werden können."
Auch die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder äußerte in einer gemeinsamen Erklärung Bedenken. Sie fordert Bundestag und Bundesrat auf, dem Abkommen so lange nicht zuzustimmen, "bis ein angemessener Datenschutz gewährleistet ist".
In einer Erklärung des Justizministeriums heißt es zu den Datenschutzbedenken: "Die getroffenen Vereinbarungen zum Informationsaustausch werden flankiert von datenschutzrechtlichen Regelungen. Aufgenommen wurden Regelungen über die zulässige Verwendung übermittelter Daten und ihre vertrauliche Behandlung, die Berichtigung unrichtiger und die Löschung nicht mehr erforderlicher Daten sowie Informationspflichten über die Weiterverarbeitung."
Auch einige Abgeordnete sind mit dem Abkommen nicht glücklich. Vor allem Artikel zwölf des Textes, der ZEIT online vorliegt, sorgt für Unmut. Darin geht es um die Übermittlung von "personenbezogenen Daten besonderer Kategorien". Denn nicht nur der Name von Verdächtigen samt abweichender Schreibweisen und bekanntem Alias, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten, Nummern der Ausweispapiere und Fingerabdrücken soll für die USA verfügbar sein. Sondern auch "personenbezogene Daten, aus denen die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften hervorgeht (...)" Einzige Einschränkung dabei: Letztere dürfen nur herausgegeben werden, "wenn sie für die Zwecke dieses Abkommens besonders relevant sind".
Mit anderen Worten – praktisch immer. Schließlich geht es ja um potenzielle Terroristen. Oder wenigstens um jene, die Sicherheitsbehörden dafür halten, bei denen also "bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen", dass sie terroristische Straftaten begehen werden oder "eine Ausbildung zur Begehung der unter Buchstabe a genannten Straftaten durchlaufen oder durchlaufen haben".
Der Paragraf zwölf zum Beispiel "geht ja nun gar nicht", sagt Gisela Pilz, die für die FDP im Innenausschuss sitzt. Was die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft mit Terrorismus zu tun habe, verstehe sie nicht. So etwas könne man im Parlament auf keinen Fall ratifizieren.
Noch will sich der Innenausschuss des Bundestags nicht geschlagen geben. Man bat Datenschützer Schaar um ein ausführliches Gutachten zu dem Abkommenstext. Das letzte Wort sei noch nicht gesprochen, sagt Pilz. "Wir hoffen, dass wir noch etwas machen können."
- Datum 10.03.2009 - 16:45 Uhr
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- Quelle ZEIT online
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(dieser Kommentar wurde auf Wunsch der Benutzerin entfernt. Die Redaktion/jk)
sitzen bei uns offensichtlich in den Ministerien, die zum Schutze derselben besonders geeignet wären. Dort planen sie in verschiedenen Textformen immer wieder Ermächtigungsgesetze und werden nicht müde dabei. (Anmerkung: Bitte wählen Sie solche Worte mit Bedacht. Die Redaktion/jk)
Mal im Ernst:
was kann man schon erwarten wenn man einen (gekürzt. Bitte unterlassen Sie derlei Beleidigungen. Die Redaktion/jk) zum Innenminister macht?
Herr Schäuble, da muss sich etwas ändern. Stecken Sie Ihre Nase nicht länger in meine Daten. Meine Daten gehören mir.---------------------------------------------------------------------------Wenn Sie etwas von mir wollen, dann bitten Sie darum. Gute Argumente werde ich gern bedenken.Aber BinLaden vorzuschieben und anschließend sitzt das Finanzamt in meiner Bank - solche Spiele haben Sie genug getrieben!
Wurde einmal untersucht, wie sich ein Anschlag auf das Wertesystem des Opfers auswirkt?Immerhin sitzt Schäuble wegen eines Attentats im Rollstuhl. Und so frage ich mich, ob diese Tatsache nicht zu einem hysterisch-übersteigerten Sicherheitsbedürfnis geführt hat, zu einem permantenten Gefühl des Bedrohtseins.Was ich mich hingegen nicht frage, ist, ob ich jemanden mit einer solchen Einstellung in einer einflussreichen Position haben will. Ich will es nicht.
Sie schreiben:
"Immerhin sitzt Schäuble wegen eines Attentats im Rollstuhl. Und so frage ich mich, ob diese Tatsache nicht zu einem hysterisch-übersteigerten Sicherheitsbedürfnis geführt hat."
Analogie:
Immerhin ist Ali Muslim, indem er sich Allah voll und ganz hingegeben hat. Und so frage ich mich, ob diese Tatsache nicht zu einem hysterisch-djihadischen Gewaltbedürfnis geführt hat.
wenn so umbedingt mit dieser logik der analogie den fundamentalismus unserer innenpolitiker beweisen wollen - bitte schoen, das ist ihnen ueberlassen.bitte denken sie demnaechst erst nach auf welches tor sie wenn ueberhaupt elfmeterschiessen veranstalten wollen.
gedenkt man der abschaffung der demokratie 1933 via ermächtigungsgesetz.
am anderen tag möchte herr schäuble die abgeordneten, die darüber unglücklich sind, überflüssig machen.
irgendwie passt das sogar.
pathos in reden zielt auf körperlosigkeit.
was bleibt sind gefährder. sie allerdings könnten noch verhindern, dass die welt am deutschen wesen genesen wird.
wünschen wir ihnen viel glück!
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