Datenschutz Grenzüberschreitung per Gesetz
Das Verfassungsgericht hatte die Regierung aufgefordert, Menschenrechte stärker zu achten und das BKA-Gesetz zu überarbeiten. Sie hat es getan, den Entwurf aber sogar noch verschärft.
Bei der Verfolgung von Straftaten sind Bürgerrechte hinderlich. Das soll in einer Demokratie auch so sein, immerhin heißt Rechtsstaat, dass der Bürger vor dem Staat und eventueller Willkür staatlicher Organe geschützt ist. Es heißt aber nicht, dass Strafverfolger diese Beschränkungen auch akzeptieren.
Immer wieder gibt es Beispiele dafür, dass deutsche Behörden den Schutz des Staates für wichtiger halten als den Schutz seiner Bürger. Die vom Bundesnachrichtendienst mitgelesenen E-Mails einer Spiegel -Reporterin sind dafür ein Beleg. Ein anderer ist der Versuch des Innenministeriums, solche Grenzüberschreitungen zur Regel zu machen und in eine Norm zu fassen. "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des Internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt", heißt es. Mit ihm soll auf Bundesebene so etwas wie eine allmächtige Polizei geschaffen werden, ähnlich dem amerikanischen Federal Bureau of Investigation (FBI). Geht es um den Begriff Terrorismus, will das BKA künftig fast alles dürfen, darunter auch Dinge, die ein Rechtsstaat eher kritisch sehen sollte.
Schon viel wurde über diesen Gesetzentwurf und seine Auswirkungen geschrieben, auch hier
, doch genützt hat es bisher wenig. Der neue Entwurf,
gerade vom Weblog Netzpolitik.org veröffentlicht
, steht seinen Vorgängern hinsichtlich der geplanten Eingriffe in nichts nach.
Das neue Gesetz, tritt es in Kraft, erlaubt es Beamten des Bundeskriminalamts, Wohnungen heimlich zu betreten, zu verwanzen und mit Videokameras zu bestücken, Telefone abzuhören, E-Mails und Briefe zu lesen, Festplatten zu durchstöbern. Das alles Wochen und Monate und ohne im Zweifelsfall den Betroffenen davon informieren zu müssen. Von einem grundsätzlichen Schutz der Privatsphäre, einer Grenze, die nicht überschritten wird, und die das Bundesverfassungsgericht mehrfach gefordert hat, ist nicht die Rede. Unterschiedslos alles soll erst einmal gespeichert werden dürfen, anschließend entscheidet ein Richter, oder auch ein "zum Richteramt befähigter" Mitarbeiter des BKA, was davon verwendet werden darf und was gelöscht werden muss.
Der jetzt so lautstark debattierte Spähangriff allerdings stand schon länger in den Entwürfen, belegt aber, wie viele Nebelkerzen in der Diskussion abgebrannt werden. In Paragraf 20h heißt es seit je: "Das Bundeskriminalamt kann zur Abwehr einer dringenden Gefahr (...) durch den Einsatz verdeckter technischer Mittel in oder aus Wohnungen (...) das nicht öffentlich gesprochene Wort einer Person abhören und aufzeichnen (...) Lichtbilder und Bildaufzeichnungen über diese Person herstellen, wenn die Abwehr der Gefahr auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre."
Umso überraschender ist es, dass nun Sebastian Edathy, der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, von diesem Passus überrascht ist und sagt, der Spähangriff stoße in seiner Partei auf große Bedenken und bedürfe noch eingehender Überprüfung. Bisher hatte man sich daran nicht gestört. Ebenso interessant ist die Äußerung des SPD-Innenpolitikers Dieter Wiefelspütz, der versuchte, den Entwurf zu verteidigen: Dass der Spähangriff dort verankert werden solle, sei seit Herbst 2007 bekannt gewesen, sagte er: "Insoweit hat vielleicht der eine oder andere nicht richtig gelesen. Wer es wissen wollte, konnte es wissen."
Interessanterweise ist die Formulierung zu Lausch- und Spähangriff aber sogar mindestens seit Juli 2007 unverändert im Entwurf. Und in einem früheren vom Mai 2007 stand sie zwar in anderen Worten, aber mit dem gleichen Sinn. Selbst Wiefelspütz also konnte oder wollte nicht richtig lesen.
Doch zurück zum Thema. Dem Innenministerium selbst nämlich geht diese Regelung noch nicht weit genug. In einem der früheren Entwürfe zum BKA-Gesetz stand ein "BMI-Alternativvorschlag" für den eben zitierten Absatz. Darin heißt es, die "Maßnahme" dürfe sich auch gegen eine Person richten, von der nicht nur eine konkrete und sonst nicht abwendbare Gefahr ausgeht, sondern bei der "konkrete Vorbereitungshandlungen für sich oder zusammen mit weiteren bestimmten Tatsachen die begründete Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten gemäß §4 Abs. 1 Satz 2 begehen wird". Das also wäre nicht mehr nur die totale Überwachung aufgrund von Beweisen und zur Gefahrenabwehr, sondern auch zur Überprüfung vager Gerüchte und unscharfer Beobachtungen. In den nun kursierenden Entwurf wurde der Alternativvorschlag nicht aufgenommen.
Neu ist dafür der folgende Passus 20h Absatz 5. "Die Maßnahme nach Absatz 1 (der Spähangriff) darf nur angeordnet und durchgeführt werden, soweit auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte, insbesondere zu der Art der zu überwachenden Räumlichkeiten und dem Verhältnis der zu überwachenden Personen zueinander, anzunehmen ist, dass durch die Überwachung Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, nicht erfasst werden." Werden doch solche Äußerungen gemacht, müsse die Aufzeichnung unterbrochen werden. Oder aber automatisiert weiterlaufen und anschließend habe ein Richter zu entscheiden, was davon verwertet werden dürfe.
Der Absatz ist den Forderungen des Verfassungsgerichts geschuldet. Es betont in seinen Urteilen immer wieder, dass Überwachung Grenzen haben müsse und eben dieser Kernbereich geschützt ist. Die Neuregelung jedoch konterkariert diese Forderung geradezu.
Die Formulierung meint das in der Diskussion sogenannte Richterband. Kritiker sehen darin ein untaugliches Mittel, da erst einmal unterschiedslos alles abgehört werde und man dann erst Privates lösche. Beim Urteil zum Großen Lauschangriff hatten die Verfassungsrichter gefordert, dass die Überwachung im Zweifel zu beenden ist, wenn es privat wird. Auch Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte einst gesagt, ein Richterband sei kein taugliches Mittel, da auch ein Richter nicht in den Kernbereich eingreifen dürfe.
Diese Meinung hat sie nun geändert, offensichtlich in freier Interpretation des Urteils zur Onlinedurchsuchung. Dort hieß es, die Erhebung kernbereichsrelevanter Daten hat "möglichst zu unterbleiben". Falls dies nicht möglich sei, müssten einmal erhobene Daten aus dem Kernbereich "unverzüglich gelöscht werden".
Zypries sah dies als Freibrief. Am Wochenende sagte sie: "Wir haben uns die Regelung im BKA-Gesetz sehr sorgfältig angesehen, verfassungsrechtlich ist sie nicht zu beanstanden. Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung penibel eingehalten werden." Mit ihrem Urteil 2004 hatten die Verfassungsrichter genau jenes automatisierte Abhören unterbinden wollen, das nun generell wieder eingeführt werden soll. Bei der Onlinedurchsuchung wollten sie lediglich ein zweistufiges Verfahren einrichten. Dass daraus eine generelle Erlaubnis für Richterbänder wird, war sicher nicht bezweckt.
Sichtbar wird das Bemühen, die Vorgaben der Richter kreativ zu nutzen, auch an einer kleinen, aber nicht ganz unwichtigen Formulierung. Immer wieder heißt es im Entwurf, die verschiedenen Maßnahmen dienten der Abwehr einer Gefahr "für Leib, Leben oder Freiheit einer Person". Das Verfassungsgericht in Karlsruhe aber hatte in seinem Urteil zur Onlinedurchsuchung gefordert , sie dürfe nur bei einer "Gefahr für Leib, Leben und Freiheit einer Person" eingesetzt werden. Das "und" der Richter macht daraus eine sehr viel größere Hürde als das "oder" des Innenministeriums.
Neu ist auch, dass nun bei der technischen Überwachung Manipulationen an Geräten des Betroffenen erlaubt sein sollen. In Abschnitt 20l heißt es: "Die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation darf ohne Wissen des Betroffenen in der Weise erfolgen, dass mit technischen Mitteln in vom Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird." Gemeint sind Systeme wie Skype, die via Internet verschlüsselte Telefonate zulassen. Dank des Gesetzes dürfte man sie ganz legal knacken. Der Entwurf wurde also nicht nur nicht entschärft, er wurde noch ausgebaut.
Bei der Onlinedurchsuchung dagegen versucht man es offensichtlich mit Ignoranz. Gerade erst hat das Verfassungsgericht diese nahezu gestoppt und eine Überarbeitung gefordert. Die Bundesregierung hatte daraufhin versichert, sie werde das Urteil "gründlich prüfen" und den Entwurf entsprechend ändern. Die Richter urteilten, ein so schwerer Eingriff in Persönlichkeitsrechte sei nur gerechtfertigt, wenn eine "konkrete und anders nicht abwendbare Gefahr" für wichtige Rechtsgüter wie das Leben drohe . Ohne eine "existenzielle Bedrohungslage" habe sich der Staat auf andere Mittel zu beschränken.
Davon aber steht in dem überarbeiteten Entwurf nichts. Dort heißt es nun, die Onlinedurchsuchung sei einzusetzen, wenn "bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Gefahr vorliegt" für Leib, Leben et cetera. Von "konkret" und "anders nicht abwendbar" steht dort nichts. Genau auf diese Punkte aber hatte das Verfassungsgericht Wert gelegt. Immerhin wollte es damit verhindern, dass die Onlinedurchsuchung als Instrument der Ermittlung eingesetzt wird, um beispielsweise Gerüchte zu bestätigen. Für die Richter war es so etwas wie das letzte Mittel, um einen Bombenbauer zu stoppen. Das Innenministerium aber möchte lieber eine Allzweckwaffe für jeden Tag.
"Im Spannungsfeld notwendiger Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren durch Kriminalität und Terrorismus und dem Schutz persönlicher Freiheitsrechte müssen eben diese im Zweifel Vorrang haben." Dieser Satz stammt nicht von einem Datenschützer oder einem Verfassungsrichter. Er stand in einem Appell der Deutschen Polizeigewerkschaft , in dem vor Kurzem vom Gesetzgeber gefordert wurde, "künftig mit größerer Umsicht, Professionalität und dem für Sicherheitsgesetzgebung dringend gebotenen Augenmaß tätig zu werden". Es scheint, als interessiere man sich im Innenministerium nicht einmal mehr für die Meinung derjenigen, für die die Gesetze gedacht sind.
- Datum 10.03.2009 - 16:45 Uhr
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man hat als bürokratler ja sonst nichts zu tun und auch bayern hat, was es gute erfahrungen nennt, sich einen dreck um irgendwelche urteile geschert, und speichert weiter autokennzeichen.
das ändert sich erst, wenn kein brot mehr da ist. brot für beamte.
Und? Was nun?Dein Name ist leider Programm. Deine Aussage von oben lässt nur einen Schluss zu:"Ach, dann lass sie halt uns überwachen. Nützt ja eh nix."Mit dieser Einstellung sind wir überhaupt erst hierhin geraten. In ein Land indem die Bundesrichter die einzigen Bürgerrechtler mit Einfluss sind In ein Land ohne eine Partei die für Menschen-, Bürger- und Verbraucherrechte eintritt. In ein Land wo Feinde des Rechtsstaats Regierungsämter bekleiden und sich das Deckmäntelchen des Staatsmanns überstreifen.
befinden sich, das kann man nicht oft genug betonen, in der Regierung und deren nachgeordneten Instanzen. So lange Karlsruhe ein Beratungsgremium ist und nicht die Möglichkeit hat, Entlassungen und dringend gebotene strafrechtliche Verfolgung von Ministern zu veranlassen, wird sich daran auch nichts ändern.
In der bleiernen Zeit hatte ich manchmal das Gefühl, Helmut Schmidt gehe bei der Terrorbekämpfung zu weit. Dabei hatte er doch stets Achtung vor der Demokratie. Und er hatte seine Sicherheitsbehörden im Griff, nicht umgekehrt. Heute fehlen uns solche Politiker. Frau Merkel delegiert ohnehin lieber. Und Schäuble/Zypries kennen keine Grenzen – damit schaffen sie ab, was sie eigentlich schützen müssten. Der Unterschied zu damals: Es gab noch nicht mal einen Anschlag. Also kappen sie die demokratischen Rechte eben im voraus. Ich glaube nicht , dass die erwähnten „Politiker“ wissen, was sie tun. Es sind jene in unseliger Tradition stehenden Spitzenbeamten und Staatssekretäre, die ihnen die nächsten Schritte nahe legen. Wenn sie nun gar das Verfassungsgericht kalt lächelnd ignorieren, wird es allmählich Zeit, sich an Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes zu erinnern. Je früher, desto besser.
Das Staatsministerium hat das folgende Gesetz beschlossen:§ 1.(1) Zur Wahrnehmung von Aufgaben der politischen Polizeineben den oder an Stelle der ordentlichen Polizeibehörden (§ 2Abs. 1 des Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 –Gesetzsamml. S. 77 -) wird das Geheime Staatspolizeiamt mitdem Sitze in Berlin errichtet. Es hat die Stellung einer Landespolizeibehördeund untersteht unmittelbar dem Minister desInnern.(2) Die fachliche und örtliche Zuständigkeit des GeheimenStaatspolizeiamts regelt der Minister des Innern.(3) Die Vorschriften des Polizeiverwaltungsgesetzes vom1. Juni 1931 über die Anfechtung landespolizeilicher Verfügungenfinden mit der Maßgabe Anwendung, daß für Klagen imVerwaltungsstreitverfahren gegen Verfügungen des GeheimenStaatspolizeiamts stets der Bezirksausschuß in Berlin zuständigist.§ 2.Das Geheime Staatspolizeiamt kann im Rahmen seiner Zuständigkeitalle Polizeibehörden um polizeiliche Maßnahmen ersuchen.§ 3.Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriftenerläßt der Minister des Innern, und zwar, soweit es sich umVorschriften über Zahl und Art der dem Geheimen Staatspolizeiamte zuzuteilenden Beamten und Angestellten handelt, imEinvernehmen mit dem Finanzminister.§ 4.Dieses Gesetz tritt mit dem Tage nach seiner Verkündung inKraft.Berlin, den 24. April 1933.Das Staatsministerium hat das folgende Gesetz beschlossen:§ 1.(1) Die geheime Staatspolizei bildet einen selbständigen Zweigder inneren Verwaltung. Ihr Chef ist der Ministerpräsident. Mitder laufenden Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt derMinisterpräsident den Inspekteur der Geheimen Staatspolizei.(2) Im Falle der Behinderung wird der Ministerpräsident alsChef der Geheimen Staatspolizei durch den Staatssekretär imStaatsministerium vertreten.(3) Der Inspekteur der Geheimen Staatspolizei ist zugleich Leiterdes Geheimen Staatspolizeiamts.§ 2.Zum Aufgabengebiet der Geheimen Staatspolizei gehören dievon den Behörden der allgemeinen und der inneren Verwaltungwahrzunehmenden Geschäfte der politischen Polizei. WelcheGeschäfte im einzelnen auf die Geheime Staatspolizei übergehen,wird durch den Ministerpräsidenten als Chef der GeheimenStaatspolizei bestimmt.§ 3.(1) Die bisher von dem Ministerium des Innern wahrgenommenenGeschäfte der politischen Polizei gehen mit dem Inkrafttretendieses Gesetzes auf das Geheime Staatspolizeiamt über.(2) Die Landes-, Kreis- und Ortspolizeibehörden haben in denAngelegenheit der Geheimen Staatspolizei den Weisungen desGeheimen Staatspolizeiamts Folge zu leisten.Der Finanzminister ist ermächtigt, zur Durchführung diesesGesetzes den Staatshaushaltsplan zu ändern.§ 5.Die Bestimmungen des Gesetzes vom 26. April 1933 (Gesetzsamml.S. 122) treten insoweit außer Kraft, als sie diesemGesetz entgegenstehen.§ 6.Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.Berlin, den 30. November 1933
Wollen die potentielle "bombenbauer" fassen
oder was war da noch gleich noch?
Oder wollen die Ihre Langeweile bekämpfen und dann ihren Phantasien freien Lauf lassen?
Zettel:
Sehr geehrtes BKA ich bin gerade mal weg.
Machen Sie es sich gemütlich. Kaffe steht in der Küche.
ICH HOFFE SEHR: DAS DANN KLAR IST ...
Solle mal jemand tot in der Wohnung gefunden werden
ist die Polizei mit im dem Kreis der Verdächtigen.
Was vermutlich auch noch egal ist.
Das neue deutsche Zauberwort ... egal und dahinter steht der große Unbekannte.
erfunden von Leuten ganz einfacher Art denen alles egal war ...
und ein paar verrückten Wichtigtueren denen es um Begriffe
und dann deren Unterhöhlung/Aushöhlung von Sprache ging.
Und damit von Werten!
Und damit waren die Worte hin.
Wie alles.
Frech!
[Zitat]:Im Osten der Republik glauben nur noch 44 Prozent der Bürger an das Funktionieren der Demokratie. Im Westen sind es zwar noch knapp zwei Drittel..... Nur noch 38 Prozent der Bürger vertrauen ... der
Bundesregierung, den Parteien im Bundestag nur noch 22 Prozent. Wen wunderts ?Nichts, aber auch gar nichts haben unsere Miniaturstrategen auf den Weg gebracht. Steuerreform ? Gesundheitsreform ? Irgend eine Reform, die ihren Namen verdient UND funktioniert ? Völlige Fehlanzeige. Aber ständig neue Überwachungsgesetze und Verbote - so, dass man langsam schon den Überblick verliert, wer was wie überwachen und speichern will.Und unsere Politiker/innen ? Eine Frau Nahles, die "Bauchschmerzen" hat - aber trotzdem zustimmt. Eine Frau Zypries, die heute so und morgen so redet und ein Innenminister, dessen Observierungsgeilheit langsam panische Züge bekommt.Was ist das für eine Demokratie, wo wir auf ein Gericht vertrauen müssen, das uns vor unseren "Volksvertretern" schützt !
sie müssen mir nicht gleich was unterstellen, von wegen einstellung und so. aber bitte. das ist ihr privileg. mir ging es weniger um die überwachung, als um diese ganzen artikel zur überwachung, die immer so überrascht tun, so ganz konsterniert verwundert, was jetzt schon wieder passiert. das ist vielleicht viel schlimmer als dieses dauernde spähsammelinfomüllgegeifer. als würden sich politiker um was scheren. das können sie bei herrn plasberg schauspielern. das reicht aber dann auch langsam.
von ner zeitung kann man etwas mehr als tv erwarten.
nein?
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