Datenschutz Grenzüberschreitung per GesetzSeite 3/3

Zypries sah dies als Freibrief. Am Wochenende sagte sie: "Wir haben uns die Regelung im BKA-Gesetz sehr sorgfältig angesehen, verfassungsrechtlich ist sie nicht zu beanstanden. Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung penibel eingehalten werden." Mit ihrem Urteil 2004 hatten die Verfassungsrichter genau jenes automatisierte Abhören unterbinden wollen, das nun generell wieder eingeführt werden soll. Bei der Onlinedurchsuchung wollten sie lediglich ein zweistufiges Verfahren einrichten. Dass daraus eine generelle Erlaubnis für Richterbänder wird, war sicher nicht bezweckt.

Sichtbar wird das Bemühen, die Vorgaben der Richter kreativ zu nutzen, auch an einer kleinen, aber nicht ganz unwichtigen Formulierung. Immer wieder heißt es im Entwurf, die verschiedenen Maßnahmen dienten der Abwehr einer Gefahr "für Leib, Leben oder Freiheit einer Person". Das Verfassungsgericht in Karlsruhe aber hatte in seinem Urteil zur Onlinedurchsuchung gefordert , sie dürfe nur bei einer "Gefahr für Leib, Leben und Freiheit einer Person" eingesetzt werden. Das "und" der Richter macht daraus eine sehr viel größere Hürde als das "oder" des Innenministeriums.

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Neu ist auch, dass nun bei der technischen Überwachung Manipulationen an Geräten des Betroffenen erlaubt sein sollen. In Abschnitt 20l heißt es: "Die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation darf ohne Wissen des Betroffenen in der Weise erfolgen, dass mit technischen Mitteln in vom Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird." Gemeint sind Systeme wie Skype, die via Internet verschlüsselte Telefonate zulassen. Dank des Gesetzes dürfte man sie ganz legal knacken. Der Entwurf wurde also nicht nur nicht entschärft, er wurde noch ausgebaut.

Bei der Onlinedurchsuchung dagegen versucht man es offensichtlich mit Ignoranz. Gerade erst hat das Verfassungsgericht diese nahezu gestoppt und eine Überarbeitung gefordert. Die Bundesregierung hatte daraufhin versichert, sie werde das Urteil "gründlich prüfen" und den Entwurf entsprechend ändern. Die Richter urteilten, ein so schwerer Eingriff in Persönlichkeitsrechte sei nur gerechtfertigt, wenn eine "konkrete und anders nicht abwendbare Gefahr" für wichtige Rechtsgüter wie das Leben drohe . Ohne eine "existenzielle Bedrohungslage" habe sich der Staat auf andere Mittel zu beschränken.

Davon aber steht in dem überarbeiteten Entwurf nichts. Dort heißt es nun, die Onlinedurchsuchung sei einzusetzen, wenn "bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Gefahr vorliegt" für Leib, Leben et cetera. Von "konkret" und "anders nicht abwendbar" steht dort nichts. Genau auf diese Punkte aber hatte das Verfassungsgericht Wert gelegt. Immerhin wollte es damit verhindern, dass die Onlinedurchsuchung als Instrument der Ermittlung eingesetzt wird, um beispielsweise Gerüchte zu bestätigen. Für die Richter war es so etwas wie das letzte Mittel, um einen Bombenbauer zu stoppen. Das Innenministerium aber möchte lieber eine Allzweckwaffe für jeden Tag.

"Im Spannungsfeld notwendiger Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren durch Kriminalität und Terrorismus und dem Schutz persönlicher Freiheitsrechte müssen eben diese im Zweifel Vorrang haben." Dieser Satz stammt nicht von einem Datenschützer oder einem Verfassungsrichter. Er stand in einem Appell der Deutschen Polizeigewerkschaft , in dem vor Kurzem vom Gesetzgeber gefordert wurde, "künftig mit größerer Umsicht, Professionalität und dem für Sicherheitsgesetzgebung dringend gebotenen Augenmaß tätig zu werden". Es scheint, als interessiere man sich im Innenministerium nicht einmal mehr für die Meinung derjenigen, für die die Gesetze gedacht sind.

 
Leser-Kommentare
    • Anonym
    • 22.04.2008 um 9:44 Uhr

    man hat als bürokratler ja sonst nichts zu tun und auch bayern hat, was es gute erfahrungen nennt, sich einen dreck um irgendwelche urteile geschert, und speichert weiter autokennzeichen.
    das ändert sich erst, wenn kein brot mehr da ist. brot für beamte.

    • KFlash
    • 22.04.2008 um 10:20 Uhr

    Und? Was nun?Dein Name ist leider Programm. Deine Aussage von oben lässt nur einen Schluss zu:"Ach, dann lass sie halt uns überwachen. Nützt ja eh nix."Mit dieser Einstellung sind wir überhaupt erst hierhin geraten. In ein Land indem die Bundesrichter die einzigen Bürgerrechtler mit Einfluss sind In ein Land ohne eine Partei die für Menschen-, Bürger- und Verbraucherrechte eintritt. In ein Land wo Feinde des Rechtsstaats Regierungsämter bekleiden und sich das Deckmäntelchen des Staatsmanns überstreifen.

  1. befinden sich, das kann man nicht oft genug betonen, in der Regierung und deren nachgeordneten Instanzen. So lange Karlsruhe ein Beratungsgremium ist und nicht die Möglichkeit hat, Entlassungen und dringend gebotene strafrechtliche Verfolgung von Ministern zu veranlassen, wird sich daran auch nichts ändern.

  2. In der bleiernen Zeit hatte ich manchmal das Gefühl, Helmut Schmidt gehe bei der Terrorbekämpfung zu weit. Dabei hatte er doch stets Achtung vor der Demokratie. Und er hatte seine Sicherheitsbehörden im Griff, nicht umgekehrt. Heute fehlen uns solche Politiker. Frau Merkel delegiert ohnehin lieber. Und Schäuble/Zypries kennen keine Grenzen – damit schaffen sie ab, was sie eigentlich schützen müssten. Der Unterschied zu damals: Es gab noch nicht mal einen Anschlag. Also kappen sie die demokratischen Rechte eben im voraus. Ich glaube nicht , dass die erwähnten „Politiker“ wissen, was sie tun. Es sind jene in unseliger Tradition stehenden Spitzenbeamten und Staatssekretäre, die ihnen die nächsten Schritte nahe legen. Wenn sie nun gar das Verfassungsgericht kalt lächelnd ignorieren, wird es allmählich Zeit, sich an Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes zu erinnern. Je früher, desto besser.

  3. 5. BKA

    Das Staatsministerium hat das folgende Gesetz beschlossen:§ 1.(1) Zur Wahrnehmung von Aufgaben der politischen Polizeineben den oder an Stelle der ordentlichen Polizeibehörden (§ 2Abs. 1 des Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 –Gesetzsamml. S. 77 -) wird das Geheime Staatspolizeiamt mitdem Sitze in Berlin errichtet. Es hat die Stellung einer Landespolizeibehördeund untersteht unmittelbar dem Minister desInnern.(2) Die fachliche und örtliche Zuständigkeit des GeheimenStaatspolizeiamts regelt der Minister des Innern.(3) Die Vorschriften des Polizeiverwaltungsgesetzes vom1. Juni 1931 über die Anfechtung landespolizeilicher Verfügungenfinden mit der Maßgabe Anwendung, daß für Klagen imVerwaltungsstreitverfahren gegen Verfügungen des GeheimenStaatspolizeiamts stets der Bezirksausschuß in Berlin zuständigist.§ 2.Das Geheime Staatspolizeiamt kann im Rahmen seiner Zuständigkeitalle Polizeibehörden um polizeiliche Maßnahmen ersuchen.§ 3.Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriftenerläßt der Minister des Innern, und zwar, soweit es sich umVorschriften über Zahl und Art der dem Geheimen Staatspolizeiamte zuzuteilenden Beamten und Angestellten handelt, imEinvernehmen mit dem Finanzminister.§ 4.Dieses Gesetz tritt mit dem Tage nach seiner Verkündung inKraft.Berlin, den 24. April 1933.Das Staatsministerium hat das folgende Gesetz beschlossen:§ 1.(1) Die geheime Staatspolizei bildet einen selbständigen Zweigder inneren Verwaltung. Ihr Chef ist der Ministerpräsident. Mitder laufenden Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt derMinisterpräsident den Inspekteur der Geheimen Staatspolizei.(2) Im Falle der Behinderung wird der Ministerpräsident alsChef der Geheimen Staatspolizei durch den Staatssekretär imStaatsministerium vertreten.(3) Der Inspekteur der Geheimen Staatspolizei ist zugleich Leiterdes Geheimen Staatspolizeiamts.§ 2.Zum Aufgabengebiet der Geheimen Staatspolizei gehören dievon den Behörden der allgemeinen und der inneren Verwaltungwahrzunehmenden Geschäfte der politischen Polizei. WelcheGeschäfte im einzelnen auf die Geheime Staatspolizei übergehen,wird durch den Ministerpräsidenten als Chef der GeheimenStaatspolizei bestimmt.§ 3.(1) Die bisher von dem Ministerium des Innern wahrgenommenenGeschäfte der politischen Polizei gehen mit dem Inkrafttretendieses Gesetzes auf das Geheime Staatspolizeiamt über.(2) Die Landes-, Kreis- und Ortspolizeibehörden haben in denAngelegenheit der Geheimen Staatspolizei den Weisungen desGeheimen Staatspolizeiamts Folge zu leisten.Der Finanzminister ist ermächtigt, zur Durchführung diesesGesetzes den Staatshaushaltsplan zu ändern.§ 5.Die Bestimmungen des Gesetzes vom 26. April 1933 (Gesetzsamml.S. 122) treten insoweit außer Kraft, als sie diesemGesetz entgegenstehen.§ 6.Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.Berlin, den 30. November 1933

    • Anonym
    • 22.04.2008 um 10:36 Uhr

    Wollen die potentielle "bombenbauer" fassen
    oder was war da noch gleich noch?
    Oder wollen die Ihre Langeweile bekämpfen und dann ihren Phantasien freien Lauf lassen?

    Zettel:
    Sehr geehrtes BKA ich bin gerade mal weg.
    Machen Sie es sich gemütlich. Kaffe steht in der Küche.

    ICH HOFFE SEHR: DAS DANN KLAR IST ...
    Solle mal jemand tot in der Wohnung gefunden werden
    ist die Polizei mit im dem Kreis der Verdächtigen.
    Was vermutlich auch noch egal ist.

    Das neue deutsche Zauberwort ... egal und dahinter steht der große Unbekannte.
    erfunden von Leuten ganz einfacher Art denen alles egal war ...
    und ein paar verrückten Wichtigtueren denen es um Begriffe
    und dann deren Unterhöhlung/Aushöhlung von Sprache ging.
    Und damit von Werten!
    Und damit waren die Worte hin.
    Wie alles.
    Frech!

  4. [Zitat]:Im Osten der Republik glauben nur noch 44 Prozent der Bürger an das Funktionieren der Demokratie. Im Westen sind es zwar noch knapp zwei Drittel..... Nur noch 38 Prozent der Bürger vertrauen ... der
    Bundesregierung, den Parteien im Bundestag nur noch 22 Prozent.
    Wen wunderts ?Nichts, aber auch gar nichts haben unsere Miniaturstrategen auf den Weg gebracht. Steuerreform ? Gesundheitsreform ? Irgend eine Reform, die ihren Namen verdient UND funktioniert ? Völlige Fehlanzeige. Aber ständig neue Überwachungsgesetze und Verbote - so, dass man langsam schon den Überblick verliert, wer was wie überwachen und speichern will.Und unsere Politiker/innen ? Eine Frau Nahles, die "Bauchschmerzen" hat - aber trotzdem zustimmt. Eine Frau Zypries, die heute so und morgen so redet und ein Innenminister, dessen Observierungsgeilheit langsam panische Züge bekommt.Was ist das für eine Demokratie, wo wir auf ein Gericht vertrauen müssen, das uns vor unseren "Volksvertretern" schützt !

    • Anonym
    • 22.04.2008 um 10:41 Uhr

    sie müssen mir nicht gleich was unterstellen, von wegen einstellung und so. aber bitte. das ist ihr privileg. mir ging es weniger um die überwachung, als um diese ganzen artikel zur überwachung, die immer so überrascht tun, so ganz konsterniert verwundert, was jetzt schon wieder passiert. das ist vielleicht viel schlimmer als dieses dauernde spähsammelinfomüllgegeifer. als würden sich politiker um was scheren. das können sie bei herrn plasberg schauspielern. das reicht aber dann auch langsam.
    von ner zeitung kann man etwas mehr als tv erwarten.
    nein? 

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