BND Uhrlau bleibt - vorerst
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat dem BND-Chef nach der neuen Abhöraffäre sein Misstrauen ausgesprochen. Zurücktreten muss er aber nicht.
Es ist eine harte Rüge, die das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) am Donnerstag nach der bekanntgewordenen neuerlichen Bespitzelung einer deutschen Journalistin und eines afghanischen Ministers dem von ihm zu kontrollierenden Bundesnachrichtendienst ausstellte. „Das Kontrollgremium missbilligt, dass die Leitung des BND weder die Bundesregierung noch das Kontrollgremium über diesen Vorgang unterrichtet hat. Dadurch ist das Vertrauen zwischen Parlamentarischem Kontrollgremium und der Leitung des BND gestört“, heißt es in einer öffentlichen Bewertung, die nach der zweitägigen Sitzung des geheim tagenden Gremiums von allen Mitgliedern bei zwei Enthaltungen beschlossen wurde.
„Dieser Vorgang“ meint die Aufzeichnung des E-Mail-Verkehrs der
Spiegel
-Journalistin Susanne Koelbl zwischen Juni und November 2006 mit einem afghanischen Politiker, der vom BND überwacht wurde. Bei dem Politiker handelt es sich nach Informationen des
Spiegels
um den Handels- und Industrieminister Amin Farhang. Die Speicherung der Daten der Journalistin stelle nach „Intensität und Dauer“ eine erhebliche Grundrechtsverletzung dar, befand das PKG. Die erfassten E-Mails hätten sofort gelöscht werden müssen.
„Irreparabel gestört“ sei das Verhältnis zwischen dem BND-Chef und dem Kontrollgremium, hatte dessen CSU-Mitglied Hans Peter Uhl bereits am Vortag nach der ersten Vernehmung von Ernst Uhrlau festgestellt. Von der tiefsten Krise des BND, die er in seiner Amtszeit erlebt habe, spricht der FDP-Politiker Max Stadler auch nach der zweiten Vernehmung am Donnerstag. Diese war notwendig geworden, weil die Abgeordneten sich nach der ersten Befragung keineswegs angemessen aufgeklärt gefühlt hatten.
Zwei Dinge sind es, die die Abgeordneten besonders empören. Da ist zum einen die Tatsache, dass der BND bei der Abhörmaßnahme eine zuvor aus dem Kanzleramt ergangene Anweisung, Journalisten nicht abzuhören, einfach ignorierte. Stadler führt dies zu der Schlussfolgerung, dass Teile des BND sich verselbstständigten.
Der andere Punkt betrifft die Kontrolltätigkeit der Abgeordneten. Denn die Leitung des BND hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe zunächst weder die Bundesregierung noch das Kontrollgremium informiert. Dies stelle einen klaren Verstoß gegen die Unterrichtungspflicht des Geheimdienstes dar, so der CDU-Vertreter Norbert Röttgen.
- Datum 24.04.2008 - 07:39 Uhr
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"Zwei Dinge sind es, die die Abgeordneten besonders empören. Da ist zum einen die Tatsache, dass der BND bei der Abhörmaßnahme eine zuvor aus dem Kanzleramt ergangene Anweisung, Journalisten nicht abzuhören, einfach ignorierte".Wo ist das Problem? Diese Regierung kümmert sich eine Fäkalie um klare Weisungen des BVG. Schlimmer noch, sie ignoriert die Weisungen des so genannten Souverains - des Volkes also -, dem Völkerrecht geht es nicht anders, und GG meint offensichtlich GeldGesetz.Wer´s nicht glaubt: Ist es Standard in einem Rechtsstaat, daß es einer Anweisung des Kanzleramtes bedarf, um wenigstens den Anschein zu wahren, die Pressefreiheit werde respektiert?Legal, illegal, scheißegal. Früher galt das als Sponti-Parole, ganz ehrlich - wer hätte gedacht, daß diese Parole mal zur offenen Geschäftsgrundlage deutscher Politik würde?Ps:Vor kurzem tauchte in den Tv-Nachrichten ganz kurz und schnell vergessen das Thema Lobby auf. Da erfuhr das nichts ahnende Publikum, daß von der Wirtschaft bezahlte Kopflanger als Staatsbedienstete hilfreich zur Seite standen, wenn es um die Formulierung von Gesetzen ging.Ein Resultat sind die Hatz-Gesetze. Man darf aber auch sicher sein, daß die Steuergeschenke der spd an die Großindustrie ohne die nie demokratisch legitimierten Gesetzes-Helferlein aus der Großindustrie nicht so zustande gekommen wären.Da zeigt sich wo der Hammer hängt.Wer sich jetzt wundert, kaum etwas davon erfahren zu haben - Im TV war das Thema schnellstens wieder verschwunden, der Presse war das Thema offensichtlich keine müde Zeile wert.Wo hängt der Hammer?
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