Sachsen

NPD-Abgeordneter verliert Immunität

Er schwadronierte vom „Bomben-Holocaust“ und von „antideutscher Politik“. Nun hat der sächsische Landtag die Immunität des NPD-Abgeordneten Jürgen Gansel aufgehoben.

Damit sei einem Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden entsprochen worden, die gegen den 33-Jährigen ermittelt. So teilte die Vorsitzende des Geschäftsordnungsausschusses des Landtags, Christian Steinbach (CDU), am Dienstag mit.

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Gansel soll im November 2007 einen Text im Internet veröffentlicht haben, in dem er die Justiz als „Hure der antideutschen Politik“ bezeichnete. Der CDU-Abgeordnete Günther Schneider hatte  daraufhin Anzeige erstattet. Bereits vor drei Jahren hatte Gansel bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, als er in einer Landtagsdebatte die Luftangriffe auf Dresden im Februar 1945 als „Bomben-Holocaust“ bezeichnet hatte.

Mit dem Verlust der Immunität ist der Weg frei für die von der Staatsanwaltschaft Dresden geplante Klage gegen Gansel. Sie wirft ihm vor, mit seiner Internet-Veröffentlichung den Staat verunglimpft zu haben. Bei Verurteilung droht Gansel eine Geldstrafe oder eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Außerdem ermittelt die Dresdner Staatsanwaltschaft derzeit im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Zeitschrift Perplex der NPD-Nachwuchsorganisation der Jungen Nationaldemokraten gegen Gansel. Die Ermittler sehen den Jugendschutz besonders in einem Artikel verletzt, der die Alliierten im Zweiten Weltkrieg als Kriegstreiber und Hitler als „Friedensfreund“ darstellt. Insgesamt wurden 12 Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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Leser-Kommentare

  1. Wozu soll das hier kommentiert werden?Die Staatsanwaltschaft kann Ermittlungen einleiten - wenn der Mann sich strafbar gemacht hat, wird er verurteilt.Wenn nicht, dann nicht.

  2. 2. leider

    verliert er nur die immunität.
    solche menschen gehören ins gefängniss.

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    dann deshalb, damit man ihn anklagen kann. Also verliert er nicht nur die Immunität, man ermittelt auch gegen ihn, steht im Artikel doch drin.
    Also abwarten, vielleicht wird er ja doch bald verurteilt, ob die Strafe dann so hoch sein wird, das er wirklich ins Gefängnis muß, bleibt abzuwarten. Ich befürchte, ohne Vorstrafen kommt er auch bei einer Verurteilung mir Bewährung davon. Aber erst mal abwarten, die Hoffnung stirbt zuletzt.

    • 06.05.2008 um 20:13 Uhr
    • hede

    dann deshalb, damit man ihn anklagen kann. Also verliert er nicht nur die Immunität, man ermittelt auch gegen ihn, steht im Artikel doch drin.
    Also abwarten, vielleicht wird er ja doch bald verurteilt, ob die Strafe dann so hoch sein wird, das er wirklich ins Gefängnis muß, bleibt abzuwarten. Ich befürchte, ohne Vorstrafen kommt er auch bei einer Verurteilung mir Bewährung davon. Aber erst mal abwarten, die Hoffnung stirbt zuletzt.

    Antwort auf "leider"
  3. Das die "Netz-gegen-Nazis"-Genossen in der Zeit in so einem Fall vor Freude fast in die Hose machen verwundert einen nicht. Da kommt nur wieder einmal der (gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Beleidigungen. Die Redaktion/jk) Charakter dieser Anständigen zum Vorschein.Was hat Herr Gansel angestellt? Er soll "den Staat verunglimpft ... haben". Aha! Wie war das doch gleich noch mit den Grünen, haben die den Staat nie verunglimpft? Oder wie steht es mit einen gewissen J. Fischer: http://zitate.net/autoren/joschka%20fischer/zitate.html"Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch." Zum Bundestagspräsidenten."Eine unglaubliche Alkoholiker-Versammlung, die teilweise ganz ordinär nach Schnaps stinkt."Über die Bundestagsabgeordneten.Das war offenbar keine Verunglimpfung des Staates und seiner Organe, und die kritischen Linken in der Zeit fanden dies damals ganz amüsant. Aber Gansel ist eben kein Grüner, sondern einer von den bösen Rechten. Auf ihn mit Häme und Schaum vor dem Maul! Der Rechtsstaat lebt!Im übrigen ist das mit dem Bombenholocaust kein Schwadronieren, sondern die Wahrheit. Die anglo-amerikanischen Bomber kamen in drei Wellen, und schlachteten systematisch 40.000 deutsche Frauen und Kinder ab. Das war genau so ein systematischer Massenmord wie der an den Juden. (Anmerkung: Bitte wählen Sie derartige Vergleiche mit Bedacht und wahren Sie die Relationen. Die Redaktion/jk) Aber das darf einfach nicht wahr sein, denn (gekürzt. Bitte versuchen Sie, Pauschalisierungen zu vermeiden. Die Redaktion/jk) hämmert uns ja seit Jahrzehnten ein, daß die Ermordung von Juden schlimmer ist, als die Ermordung anderer Menschen.Und wie üblich in solchen Fällen darf auch der (gekürzt. Bitte bleiben Sie mit Ihrer Kritik sachlich und vermeiden Sie Beleidigungen. Die Redaktion/jk) nicht fehlen: Günther Schneider. Ohne solche "aufrechten" Demokraten sähe der Rechtsstaat dumm aus. Fröhliches denunzieren!(Jetzt ist die Zensurbrigade der Zeit endgültig wach geworden. Was darf es denn diesmal sein, jk, pt, svb:a) Pauschalisierungb) Hetzec) Verharmlosung der NS-Tatend) Beleidigung der Judene) unvorsichtige Äußerungf) . . .Na, sie werden schon was finden.)@elturco - warum habe ich bei den Gewalttaten von Türken gegen Deutsche noch nie von Ihnen so was gelesen wie "der gehört weggesperrt"? Oder kennen Sie keine Gewalttaten gegen Deutsche durch Türken? Im übrigen sollte der Angehörige eines Volkes das den Genozid an den Armeniern bis heute leugnet erst mal vor der eigenen Tür kehren, bevor er über deutsche Nationalisten urteilt. (Anmerkung: Bitte verzichten Sie auf persönliche Angriffe. Die Redaktion/jk)


  4. Soviel bekannt, bestand der Anlaß für diesen Ausspruch darin, daß Strafanzeigen gegen Personen, die die NPD als „Verbrecherpartei“, „Zusammenrottung von Verbrechern“ usw bezeichnet hatten, zurückgelegt wurden. Dies wäre nun mal der rauhe Ton politischen Sprachgebrauches. Aber das gegenständliche – angeblich auf den französischen Staatsmann Talleyrand zurückgehende – allgemein bekannte Zitat wird als Verunglimpfung verfolgt?


    Wie und für wen war die kritisierte Entscheidung glimpflich? Der EUGHMR sieht die Pflicht des Staates zum Schutz des Privatlebens nach Art8 EMRK nicht nur in der Unterlassung von Eingriffen, sondern auch in aktiven Schutzhandlungen zB in Strafverfahren gegen Ehrverletzungen, (siehe Application no. 12556/03) . Dies auch dann, wenn der Angegriffene selbst in der Öffentlichkeit steht („applicant was himself a person in the public eye“) und vor allem dann , wenn eine Straftat oder eine einer Straftat ähnliches Verhalten vorgeworfen wird. („because it in fact accused the applicant of acts tantamount to criminal behaviour”)


    Bei der pauschalen Bezeichnung von Parteimitgliedern oder Versammlungsteilnehmern als “Verbechern” können diese Voraussetzungen vorliegen und eine staatliche Handlungspflicht bestehen. Man wird also diese Verfahrenseinstellung wohl noch kritisieren dürfen.


    Tiefe Besorgnis über überaus milde Urteile gegen migrierte Gewalttäter wird man wohl auch noch empfinden und artikulieren dürfen, stichwortartige Beispiele: Bewährungsstrafen für lebensgefährliches Einprügeln mit einem Ziegelstein auf einen Passanten (Süddeutsche 8.4.2008) oder für einen multikultuellen Bereicherer, der einer jungen Frau in einem Eisenbahnzug „sein Glied ins Gesicht (drückte) und onanierte“ (Hamburger Morgenpost 9.1.2008), ebenso über die Diskriminierung, daß dieselben Äußerungen, die für einen Deutschen gegenüber Türken als Verhetzung strafbar wären, für einen Türken gegenüber Deutschen nur als Beleidigung – und damit mit wesentlich geringeren Strafen – verfolgt werden (zB Rundfunk Berlin Abendschau. 23.4.2008).


    Gibt es keine Verflechtungen zwischen Politik und Justiz, etwa bei der Bestellung von Richtung und Staatsanwälten? Wurde nicht öffentlich darüber spekuliert, das NPD-Verbotsverfahren könnte nach Neubesetzungen im Bundesverfassungsgericht bessere Aussichten haben? Wurde nicht ein unbequemer Berliner Staatsanwalt, der die Erfolgslosigkeit gegenüber ausländischen Intensivtätern analysierte und sich für ihre Entfernung aus Deutschland aussprach, auf politischen Druck abserviert? (Tagesspiegel 18.1.2008).


    Ist es unter diesen Umständen wirklich sinnvoll, politische Kritik an der Justiz und den sie umgebenden Strukturen– wenn auch in einer drastischen Formulierung - mit Dissidentenprozessen zu beantworten? Sollte man sich nicht besser mit den Ursachen dieser Kritik befassen?

  5. weswegen behaupten sie das ich türke bin?woher wissen sie das?und wäre es ein problem für sie wenn ich türke wäre?sie schreiben "warum habe ich bei den Gewalttaten von Türken gegen Deutsche noch nie von Ihnen so was gelesen wie "der gehört weggesperrt"?""dann sollte sie meine kommentare mal richtig lesen, dann würden sie es auch sehen das für mich nationalitäten keine rolle spielen, denn verbrecher gehören ins gefängniss unabhängig der nationalität/religion.wie können sie es denn belegen das türken an den armeniern genozid betrieben haben?wissen sie denn überhaupt was genozid bedeutet?ich glaube nicht, sonst würden sie nicht so ein humbug schreiben!was heisst den ich soll vor meiner eigenen tür fegen, bevor ich über deutsche nationalisten urteile?meine heimat ist deutschland, und auf eins können sie sich verlassen ich liebe deutschland mehr als solch verlogenen angeblichen nationalisten.und sie mit ihrer gessinung und ihrer ideologie haben keine berechtigung dazu mir vorzuschreiben vor welcher haustür ich fege!lernen sie erst was nationalist bedeutet und danach wo der unterschied zwischen nationalsozialismus liegt.[Anmerkung: Bitte vermeiden Sie persönliche Angriffe und diskutieren Sie sachlich./ Die Redaktion; ew]

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  • Datum 6.5.2008 - 05:11 Uhr
  • Quelle ZEIT online
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  • Schlagworte Politik | Innenpolitik | Extremismus | Rechtsextremismus
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