Sturmkatastrophe Birmas unterlassene Hilfeleistung

Die Generale in Rangun sind ein Fall für den UN-Sicherheitsrat - aber nicht für eine Intervention nach dem Prinzip der „responsibility to protect“. Ein Kommentar

Es gibt eine Kälte des Herzens, die fassungslos macht – und zornig. Birmas Machthaber haben die Wut der ganzen Welt auf sich gezogen, als sie die Opfer des verheerenden Zyklons ihrem Schicksal überließen. Dabei standen die Helfer jenseits der Landesgrenzen bereit – mit Nahrung, Medikamenten, Zelten und Wasseraufbereitungsanlagen. Aber sie durften nicht einreisen. Erst nach langen Tagen des Wartens ließen die Militärs sie ins Land. Da kam für Tausende die Hilfe schon zu spät.

Die Katastrophe nach der Katastrophe, sie hätte verhindert werden können. Hätte sie von der Staatengemeinschaft verhindert werden müssen?

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Frankreichs Außenminister Bernard Kouchner, dem einstigen Mitbegründer der Hilfsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“, war als Erstem der Geduldsfaden gerissen. Er setzte die verbotene Hilfeleistung auf die Agenda des UN-Sicherheitsrats. Für ihn war Birma ein klarer Fall für die „Schutzverantwortung“ der Staatengemeinschaft.

Doch so klar ist der Fall nicht. Jenes Konzept der „responsibility to protect“, das die Staats- und Regierungschefs der UN-Mitgliedsländer bei ihrem Gipfeltreffen im September 2005 beschlossen haben, definiert vier Verbrechen, bei denen die Staatengemeinschaft zum Eingreifen berechtigt oder gar verpflichtet sein kann: Völkermord, Kriegsverbrechen, „ethnische Säuberung“ und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Zunächst hat jeder Staat selbst die Pflicht, seine Bürger vor solchen Verbrechen zu schützen. Die internationale Gemeinschaft soll ihm dabei helfen. Erst wenn ein Staat nicht in der Lage oder nicht willens ist, das eigene Volk vor schwersten Verbrechen zu schützen, wenn er sie gar selbst begeht, soll die internationale Gemeinschaft eingreifen.

Der Schutz der Menschen ist wichtiger als der Schutz staatlicher Souveränität: Darin immerhin stimmen heute immer mehr Völkerrechtler überein.

Aber die humanitäre Intervention ist eine scharfe Waffe, die zurückhaltend eingesetzt werden sollte. Denn während die „responsibility to protect“ im Westen viele Befürworter hat, wird das Konzept etwa in Russland und China, aber auch in vielen Ländern der Dritten Welt, sehr skeptisch gesehen. Verbirgt sich dahinter nicht nur die bekannte westliche Neigung zur Einmischung? Betreibt der Westen nicht unter dem Vorwand, die Menschenrechte zu schützen, klassische Machtpolitik?

„Wir wollen den Anwendungsbereich eng halten“, sagte der zuständige UN-Mann Edward C. Luck kürzlich bei einem Gespräch mit der ZEIT in New York. UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon hat den Politikwissenschaftler im Dezember 2007 zu seinem Beauftragten für „responsibility to protect“ ernannt. Dem Generalsekretär soll Luck bis zum 1. September 2008 einen Bericht vorlegen. Er stützt sich dabei auf eine „Freundesgruppe“ von 40 Staaten unter dem Ko-Vorsitz von Ruanda („aus naheliegenden Gründen“, wie Luck sagt) und Kanada. Auch die Bundesrepublik arbeite aktiv in der Freundesgruppe mit, lobt Luck. Viel Geld und einen großen Stab hat er nicht: „Ich bin als Ein-Dollar-Mann tätig!“

Geringe Ressourcen, aber ein großes Prinzip: Wird „responsibility to protect“ Wirklichkeit, ist es erst einmal anerkannter Bestandteil des Völkerrechts, dann sind die Zeiten vorbei, da Diktatoren das eigene Volk gefahrlos in Geiselhaft nehmen können. Dann müssen Despoten wie Robert Mugabe in Zimbabwe und Omar al-Bashir im Sudan oder eben auch Birmas Generale damit rechnen, vor die Schranken des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag gestellt zu werden. So wie vor ihnen schon Slobodan Milošević.

Eine humanitäre Katastrophe wie in Birma ist nicht der typische Anwendungsfall für „responsiblity to protect“. Aber auch unterlassene Hilfeleistung kann ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sein. Es war richtig, dass Bernard Kouchner den Skandal vor den UN-Sicherheitsrat gebracht hat. „Responsibility to protect“, das muss ja nicht gleich militärischer Einmarsch heißen. Das kann zunächst auch diplomatischer Druck sein oder ein Wirtschaftsembargo.

Es war deshalb vernünftig, dass Frankreich nicht gleich Kriegsschiffe ins Irrawaddy-Delta geschickt hat, um dort auf eigene Faust Lebensmittel und Wasser zu verteilen. Ein unüberlegter militärischer Einsatz hätte dem Prinzip der Schutzverantwortung schweren Schaden zufügen können.

Die Staatengemeinschaft muss genau abwägen, unter welchen Umständen sie eingreifen sollte. Bei humanitären Interventionen sollte sie möglichst geschlossen handeln. Erst dann ist sie glaubwürdig. Und erst dann können die Verbrecher in den Regierungspalästen nicht länger darauf zählen, dass sie es sind, die darüber entscheiden, ob die Hilfe für das eigene Volk, aber auch die Strafe für die eigenen Verbrechen an den Staatsgrenzen endet.

 
Leser-Kommentare
    • Rellem
    • 13.05.2008 um 20:15 Uhr
    1. Birma

    Hi @ll
    Man kann von der Regierung Birmas halten was immer man will, in einem Punkt haben die Generale Recht.
    Sie allein (da Regierung) entscheiden wer sich in ihrem Land aufhält oder auch nicht, sie entscheiden wie die Hilfe verteilt wird und sonst niemand.
    Wem das nicht passt der muß das mitspielen eben sein lassen und kann sein gequengel auch für sich behalten.
    Gruss
    Rene

  1. new world order?

  2. Ich bin fassungslos über diesen kaltschnäuzigen Artikel. Das Leben tausender, vieleicht hunderttausender steht auf dem Spiel. Wann sonst soll die Staatengemeinschaft, notfalls mit Gewalt eingreifen ?
     

  3. warum konnten die Hilfslieferungen von den ausländischen Hilfskräften nicht einfach an der birmesischen Regierung vorbei ins Land gebracht werden; anhand von Luftkorridoren, zu Lande, zu Wasser?
    Wenn jemand bei einem Unfall verletzt ist, irgendwie in Gefahr geraten ist Leib und Leben zu verlieren, dann versuche ich zu helfen und setze mich über gängige Gesetze nötigenfalls hinweg. Ist mein eigenes Leben durch die Rettungstat bedroht, ist das u.U. eine schreckliche Gefahrenabwägung.
    Meist habe ich viel Verständnis für Regelungen und Staatenabkommen-gut, dass es die gibt-im Falle der birmesischen Regierung geht mir jegliches Verständnis verloren-und, sorry, teilweise auch was die Hilfslieferungen und deren Verzögerungen angeht...   

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • Rellem
    • 13.05.2008 um 20:39 Uhr

    Hi @ll
    Auch wenn es ihnen schwerfällt das zu aktzeptieren.
    Auf unangemeldete Flugzeuge wird im Normalfall geschossen und das mit gutem Recht, die Grenzen eines souveränen Staates sind zu respektieren, außer dieser Staat läßt den nötigen Respeckt vor den Grenzen seines Nachbarn vermissen.
    Gruss
    Rene

    • Rellem
    • 13.05.2008 um 20:39 Uhr

    Hi @ll
    Auch wenn es ihnen schwerfällt das zu aktzeptieren.
    Auf unangemeldete Flugzeuge wird im Normalfall geschossen und das mit gutem Recht, die Grenzen eines souveränen Staates sind zu respektieren, außer dieser Staat läßt den nötigen Respeckt vor den Grenzen seines Nachbarn vermissen.
    Gruss
    Rene

    • Rellem
    • 13.05.2008 um 20:39 Uhr

    Hi @ll
    Auch wenn es ihnen schwerfällt das zu aktzeptieren.
    Auf unangemeldete Flugzeuge wird im Normalfall geschossen und das mit gutem Recht, die Grenzen eines souveränen Staates sind zu respektieren, außer dieser Staat läßt den nötigen Respeckt vor den Grenzen seines Nachbarn vermissen.
    Gruss
    Rene

    • Anonym
    • 13.05.2008 um 20:53 Uhr
    6. ?

    Die weitergehende Frage ist im Grunde die nach der Weltregierung. Bei allem Unbehagen dabei glaube ich angesichts der Dringlichkeit und Globalität vieler Probleme wie Verknappung der Ressourcen, überflüssige Kriege, Menschenrechtsverletzungen usw.usf. kaum, daß wir mittelfristig darum herumkommen. Dafür wäre aber eine sehr viel grundlegendere Reform der UNO nötig, angefangen beim Vetorecht.Fraglich ist für mich in der aktuellen Situation, ob die UNO überhaupt in der Lage wäre, hinreichend schnell mit den zur Verfügung stehenden Mitteln der  Katastrophenhilfe die Wege zu ebnen, selbst mit 'responsibility to protect'. In der Politik ist Warten und Abwägen sicherlich ein kluger Weg, im Katastrophenfall muß aber sehr viel schneller reagiert werden.

    • Anonym
    • 13.05.2008 um 21:12 Uhr

    man kann so eine legalistische diskussion ja sehr lange führen bis zur problemlösung.oft heißt das ende "zu tode gequasselt": aber leider eben nicht die diskutanten. und wohlfeil ist es auch, sich auf staatsrecht zu berufen nach dem motto "es ist wie es ist". dann  wird es auch immer so bleiben, und man ist fein raus und kann sich über das "gequengel" der anderen mokieren. so langsam wird deutlich, wie rott die idee der demokratie schon ist.

    • rondo
    • 13.05.2008 um 21:15 Uhr

    So ein Affentheater wie die UNO kann man sich in die Haare schmieren.Da wimmelt es nur so vor Verbrechern!

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