Literatur "Esra"-Streit geht zu Ende
Der Bundesgerichtshof hat eine weitere Klage gegen den inzwischen verbotenen Roman "Esra" von Maxim Biller abgewiesen. Das Gericht lehnte einen Unterlassungsanspruch der Mutter von Billers Ex-Freundin ab
Im Roman wurde die Mutter als herrschsüchtige, psychisch kranke Alkoholikerin Lale geschildert und sah sich dadurch diffamiert. In diesem Fall habe die Kunstfreiheit Vorrang, befand der BGH.
Für das Buch hat das Urteil keine Konsequenzen mehr, weil das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2007 dessen Erscheinen bereits untersagt hatte. Das stark autobiografische Werk verletzte demnach das Persönlichkeitsrecht von Billers früherer Lebensgefährtin, weil sie eindeutig in der Romanfigur Esra erkennbar war und der Roman intimste Details zwischen der Romanfigur und dem Ich-Erzähler Adam schilderte.
Allerdings wird beim Landgericht München I noch eine 50.000-Euro- Entschädigungsklage der Mutter verhandelt. Ihre Aussichten, dort Erfolg zu haben, dürften nach der Niederlage in Karlsruhe gesunken sein. Laut BGH ist die Figur der Lale sehr viel stärker verfremdet als die der Esra, weshalb die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der Mutter weniger schwerwiegend sei.
Damit neigt sich der jahrelange Rechtsstreit um den 2003 im Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch erschienenen Roman dem Ende zu. Land- und Oberlandesgericht in München hatten das Erscheinen des mehrfach entschärften Buchs zunächst untersagt. Der BGH hatte diese Entscheidung im Jahr 2005 bestätigt, wurde aber vom Verfassungsgericht teilweise revidiert: Der Mutter gestanden die Verfassungsrichter keinen eigenen Anspruch zu, obwohl sie ebenfalls erkennbar und zudem äußerst negativ dargestellt war.
BGH-Vizepräsidentin Gerda Müller deutete in der Verhandlung an, dass ihrem Senat nach dem höchstrichterlichen Spruch nicht mehr viel Spielraum bleibe. Der Kläger-Anwalt Axel Kortüm erhob dagegen schwere Vorwürfe gegen Biller: Die gezielte negative Verfremdung seiner Mandantin in dem Roman sei ein deutliches Zeichen dafür, «dass es sich um eine Abrechnung mit der Klägerin handelt».
- Datum 31.12.1899 - 01:00 Uhr
- Serie -
- Quelle ZEIT online
- Kommentare 3
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:




Dass in Deutschland überhaupt Werke der Fiktion(!) verboten werden können, ist ein Skandal!
...in dem sie Herrn Biller als psychisch kranken, sex-fixierten Megalomanen darstellt?
Ganz einfach, es handelt sich nicht wirklich um Fiktion, sondern um die Veröffentlichung des Privatlebens real existieren Leute, bei denen es sich nicht um Personen der Zeitgeschichte handelt. Es kommt auf den Inhalt an, nicht darauf, welches Etikett auf dem Cover klebt.Rechtlich (und moralisch) gesehen wäre es das gleiche, wenn einer dieser österreichischen Schmierenjournalisten einen Roman über das Sexleben von Natascha Kampusch im Keller von Prikolip veröffentlichen würde, gestützt auf Polizeiprotokolle. Dagegen würden deren Anwälte ebenfalls vorgehen.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren