Sicherungsverwahrung Die zweite Strafe

Auch junge Schwerkriminelle dürfen künftig nach Verbüßen ihrer Haftstrafe weiter eingesperrt werden. Der Kriminologe Arthur Kreuzer kritisiert das Gesetz. Ein Interview

ZEIT online: Trotz starker Bedenken von Rechtswissenschaftlern hat der Bundestag beschlossen, dass auch für jugendliche Straftäter in Zukunft in bestimmten Fällen nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden darf. Das heißt, genauso wie Erwachsene dürfen sie in Haft gehalten werden, solange sie eine Gefahr darstellen. Welche Probleme sehen Sie in dem Gesetz?

Arthur Kreuzer: Es sind die gleichen wie bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung für Erwachsene: Das Gesetz verstößt gegen den Grundsatz, dass niemand rückwirkend oder für die gleiche Tat zweimal verurteilt werden darf. Ein Gerichtsurteil darf nicht nachträglich korrigiert werden. Aber genau das passiert bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Sie wird nicht schon im Urteil angeordnet oder beantragt, sondern erst am Ende der Haft.

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Außerdem wird gar nicht die tatsächliche Gefährlichkeit eines Täters überprüft, sondern durch den „stillen gesetzlichen Vorbehalt“ abstrakt nach der Art seiner Tat und der Höhe der Strafe entschieden ...

ZEIT online: Voraussetzung sind schwere Straftaten und eine Verurteilung zu mindestens sieben Jahren Haft.

Kreuzer: Ja. Es werden dadurch Tausende Gefangene gesetzlich erfasst und im Strafvollzug so behandelt, als könne später Sicherungsverwahrung einsetzen. Tatsächlich gelangt aber nur eine Handvoll wirklich nach der Strafe in die Verwahrung.

ZEIT online: Was bedeutet das für die Gefangenen?

Kreuzer: Die Inhaftierten wissen selbst oft gar nicht, dass ihnen vielleicht eine Sicherungsverwahrung droht – es wird einfach ein Vermerk auf ihrer Akte gemacht, dass die „formellen Voraussetzungen“ für eine Verwahrung vorliegen. In der Haft kann eine solche Drohung als Disziplinierungsmittel eingesetzt werden. Die Gefangenen werden erpressbar.

ZEIT online: Welche Probleme gibt es speziell bei der Ausweitung des Gesetzes auf Jugendliche?

Kreuzer: Vor allem bei jugendlichen Ersttätern ist es außerordentlich schwierig, drohende Rückfälligkeit vorauszusagen. Manche Jugendliche gelten als gefährlich, verhalten sich aber mit 25 oder 30 Jahren wieder ganz normal. Aber eine Haft hinterlässt bei ihnen viel tiefere Spuren als bei Erwachsenen. Die Entwicklung wird gestört. Kommt dazu auch noch die ständige Unsicherheit einer drohenden Sicherungsverwahrung, verstärkt das den psychischen Druck. Und ein Vermerk auf der Akte kann dazu führen, dass jemand nicht in sozialtherapeutische Maßnahmen entlassen wird oder dass ihm jedwede Lockerungen versagt werden.

Leser-Kommentare
    • TDU
    • 20.06.2008 um 16:20 Uhr

    Sinngemäß: Unsere Kriminalitätsgesetzgebung wird immer schlampiger, stellt auf Einzelfälle ab und ruiniert das System. Genauso wie im Zivilrecht, welches mittlerweile zum Verbarucherschutzinstrument mutiert. Dadurch wird jeder, der auf seine Weise Geld verdienen will, unter Generalverdacht gestellt. Durch unklare, teilweise der Ideologie geschuldeten Regelungen,  werden so Selbständigkeiten mit verhindert
    Erst recht wirken sich bei Jugendlichen nicht nur durchschaubare Gesetze und sondern auch ebensolche Strafvollzugsregeln verheerend aus. Des weiteren verhindern sie einen klaren Weg der Verantwortlichen und die Jugendlichen werden sebst bei Besserung weiter verunsichert.
    Man denke an die vor einiger Zeit geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts, wonach schon eine Einladung zum Essen mit anschließendem sexuellen Kontakt, den Verdacht der sexuellen Nötigung hätte auslösen können. Dieses war ebenso ideologisch, weil nicht den Realitäten sondern dem möglichst umfassenden Schutz von Mädchen geschuldet, deren Schutz in diesem Bereich aber längst geregelt ist. Und es kann einfach nicht jeder angenommene Fall geregelt werden. Liegt es am Mangel an abstraktem Denkvermögen oder Verständnis des Systems?
    Nein, wie immer öfter an der gewollten Signalsetzung für die geplante oder gehegte Zielgruppe, auch Klientel genannt. In der Werbung nennt man das Marketing, in der Politik nenne ich das partiellen Populismus.
    Wer auf der Strecke bleibt ist klar, habe ich schon woanders erörtert, und ich will ja auch nicht nerven. Und die Hoffnung auf Besserung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

  1. um hierzulande eine "Verurteilung wegen Gewalt- oder Sexualdelikten" "von mehr als 5 Jahren" nach Jugendstrafrecht zu ereichen, muss einer schon ziemlich eklige Sachen anstellen, die z.B. in USA ab 25 Jahre einbringen würden.

  2. [Entfernt wegen Doppelpostings./ Die Redaktion; ew]

  3. auch jugendliche Taeter,die immer wieder durch kriminelle Gewalt auffallen,die gar Menschen getoetet haben permament einzusperren um die Gesellschaft vor ihnen zu schuetzen.Ich glaube nicht dass in D die Gefahr besteht dass sehr viele Kriminelle davon betroffen werden, denn die deutsche Justiz teilt so milde Urteile aus dass selbst Hannibal Lecter hoechstens 'lebenlaenglich' bekommen haette und er waere nach ein paar Jahren wieder frei.

  4. ich verstehe nicht ganz wieso der interviewte ersttäter erwähnt. gerade wurde geurteilt, dass der vielfach vorbestrafte komaschläger von köln nur eine bewährungsstrafe bekommt. ersttäter werden grundsätzlich nicht zu gefängnisstrafen verurteilt, insofern ist mir unklar wie dieses argument zu verstehen ist. außerdem finde ich es rührend, wie besorgt man hier offensichtlich um die täter ist. aber was ist mit den opfern ? man weiß dass es einen täterkreis gibt, der nicht resolzialisiert werden kann und der auch weiterhin gewalttätig gegen andere vorgehen wird wenn er die chance dazu bekommt. der staat muss irgendwo eine grenze ziehen ab der der resozialisierungsgedanke obsolet da nicht realistischerweise umsetzbar ist. alles andere ist unverantwortlich den poteniellen opfern gegenüber. und ich persönlich finde opferschutz einfach viel wichtiger als täterschutz. man kann entscheiden nicht täter zu werden, man kann aber nicht entscheiden nicht opfer zu werden. und das soll gefälligst in der abwägung der rechte eine größere rolle spielen.

    • wpev
    • 21.06.2008 um 14:29 Uhr

    +++ In der Haft kann eine solche Drohung als Disziplinierungsmittel eingesetzt werden. Die Gefangenen werden erpressbar.+++Das ist ja entsetzlich... Kriminelle werden erpressbar! Welch eine rohe Gesellschaft verkörpern wir nur? Warum nur den Einspruch vom Kriminologen Artur Kreuzer? Auf welcher Insel lebt er? Es geht um Schwerkriminelle... die auch zukünftig ein Risiko durch Unbelehrbarkeit und Uneinsichtigkeit darstellen!!! Nicht um einen Zigarettendieb oder Rotlichtsünder!!!Oder soll Gerechtigkeit... gar Menschlichkeit... abgeschafft werden? Nein... keinesfalls!Könnte es sein... vielleicht sein... das damit sehr viel Leid verhindert wird? Für den Kriminellen und die Gesellschaft?

    • Rahab
    • 21.06.2008 um 14:59 Uhr

    weil - wpev - der kriminologe Kreuzer nicht auf 'ner insel lebt sondern im hier und jetzt und nicht nur dem strafbedürfnis des gesunden volksempfindens nachforscht sondern dem mindestens genauso komplizierten zusammenhang von kriminalität und strafe. hätten wir beispielsweise ein gesinnungsstrafrecht, das auf wenig durchdachte kommentare reagiert, dann müßte man möglicherweise Sie wegen unbelehrbarkeit und uneinsichtigkeit auf 'immerundewig' wegsperren. ohne vorher und auch während Ihrer einfachen strafrecht mit Ihnen daran zu arbeitn, dass Sie im bereich dieser fähigkeiten etwas dazulernen. 

    • Rahab
    • 21.06.2008 um 15:00 Uhr

    meinte strafhaft. bevor mir schon wieder irgendein schnösel of all three sexes die ottograpie um die ohren haut...

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