Chronik Der Fall Gäfgen
Vom Mord an einem entführten Kind zur Klage vor dem Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof
- Im September 2002 entführt und tötet Magnus Gäfgen das ihm aus früheren Tagen vertraute Kind eines Frankfurter Bankiers. Von den Eltern erpresst er eine Million Euro Lösegeld. Als Bekannter des Opfers, zudem in Finanznöten, gerät er schnell in Verdacht.
- Von der Polizei gestellt, lenkt er die Ermittler auf falsche Fährten und den Verdacht auf Bekannte.
- Nach Androhung erheblicher Schmerzen durch Polizisten gibt er das Versteck der Leiche preis.
- Am Tag der Anklageerhebung legt er in der Haft vor einer eigens dorthin berufenen Prüfungskommission – anscheinend unbeeindruckt – die mehrstündige mündliche Prüfung zum Ersten Juristischen Staatsexamen ab.
- In der Hauptverhandlung gibt er sich reuig. Sein Geständnis erfolgt jedoch nur häppchenweise, keineswegs umfassend, obwohl die Beweismittel erdrückend sind.
- Vom Frankfurter Landgericht wird er – inzwischen rechtskräftig – verurteilt wegen Mordes, erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge, Freiheitsberaubung und falscher Verdächtigung zur Höchststrafe: Lebenslang mit Feststellung besonders schwerer Schuld.
- In der Haft verfasst er das Buch „Allein mit Gott – Der Weg zurück“.
- Gäfgen kündigt die Gründung einer eigenen „Stiftung zugunsten jugendlicher Verbrechensopfer“ an - ein PR-Schachzug. Wegen juristischer Einwände werden allerdings sein Name für die Stiftung und sein beabsichtigter Stiftungsvorsitz fallen gelassen.
- Das Strafurteil nimmt er nicht hin. Die Revision wird aber vom Bundesgerichtshof verworfen. Auch seine Grundrechtsbeschwerde wegen der Folterdrohung durch die Polizisten wird vom Bundesverfassungsgericht als unbegründet verworfen.
- Daraufhin erhebt er Menschenrechtsbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die nun abgewiesen wurde. Sein Anwalt kündigt allerdings an, eine Beschwerde bei der Großen Kammer des Straßburger Gerichts zu prüfen.
- Daneben läuft seit geraumer Zeit sein Zivilprozess gegen das Land Hessen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen des angeblich durch die Folterandrohung erlittenen psychischen Traumas. Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts moniert auf seine Beschwerde sogar, dass ihm keine Prozesskostenhilfe gewährt wurde.
- Datum 01.07.2008 - 13:30 Uhr
- Quelle ZEIT online
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